Wandaufbau mit unverklebter OSB-Platte
BAU-Forum: Holzbau

Wandaufbau mit unverklebter OSB-Platte

Hallo,
wir bauen gerade ein Holzhaus in Ständerbauweise mit einem Architekten und örtlichen Handwerkern. Mit der Ausführung sind wir insgesamt zufrieden und ich würde durchaus von einem Vertrauensverhältnis sprechen.
Folgender Außen-Wandaufbau liegt vor (von innen nach außen): GKB-Platte 12,5 mm, Konterung 40 mm als Installationsebene + Dämmung "WLG 035" 40 mm, OSBAbk.-Platte 15 mm, Holzständer 60/140 mm + Dämmung "WLG 035" 140 mm, DHD-Putzträgerplatte 50 W (60 mm ) Außenputz.
Die OSB-Platten wurden an den Stößen nicht verklebt, es wurden nur die Unterseite der Wandteile mit dem Betonboden (EGAbk.) verklebt.
Frage 1: Ist das Verkleben der OSB-Platten zwingend notwendig? Laut Auskunft vom Architekten ist die Nut- und Federverbindung der OSB-Platten winddicht!
Frage 2: Sind grundsätzliche Probleme der Wandkonstruktion bei nichtverklebten OSB-Platten zu erwarten? Zieht es nur oder schimmelt die Wand in ein paar Jahren?
Frage 3: Ein sogenannter Blower-Door-Test ist bislang nicht vorgesehen. Macht so ein Test (auf eigene Rechnung!) Sinn, wenn der Estrich schon drin ist und die Wände mit GKB-Platte schon verkleidet sind? (Alternative: sofort Baustopp?)
Vielen Dank für eure Hilfe
  • Name:
  • Thilo Marx
  1. Antworten

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    zu 1.
    Ich meine ja, denn die Platten sind nicht in den Stößen luftdicht hinzubekommen. Und was will er an Schnittkanten machen?
    Ist doch die Dampfbremse, die muss nicht winddicht sein, sondern luftdicht.
    zu 2.
    Ich meine ja, denn dort kann ja feucht warme Luft in die Konstruktion konvertieren und führt dann, weil nicht schnell genug abführbar, zu Schäden.
    zu 3.
    Klar macht der b-d-t Sinn.
    Mehr Infos dazu im zweiten Link
    Im ersten gibt es Beispiele bei nicht fachgerecht erstellter Luftdichtigkeit.
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. Zusatz

    Strittiges Thema!
    Wenn die OSBAbk. mit ihren glatten Kannten auf KVH aufliegt und verbunden ist, ist das als Luftdicht zu bewerten und kein Mangel! Zumindest in der Einbauphase, dauerhaft ist ein anderes Thema. So kann man Geld sparen.
    Bei freien Stößen muss abgeklebt werden.
    Sicherheit bekommen sie nur mit dem BDT.
  3. wann ist "das als Luftdicht zu bewerten"?

    wo steht das denn? ;-)
  4. na

    unter Punkt 2. : -D
  5. vielleicht

    noch bei Verwendung von geschliffenen Platten (Wer macht das hinter einer GKB?)
    Werdne ungeschliffene, meist auch noch geradkantig, Platten eingesetzt, würde ich der "luftdicht-Bewertung" nicht mehr trauen. Auf das schmale Brett sollte man nicht gehen.
    Spaßeshalber mal überlegt was durch ein Loch mit 1 cm Durchmesser bei 50 pa Druckunterschied so durchpfeift?
  6. es geht doch drum ob es so schon ein Mangel ist

    und nicht was man selber bevorzugt!
    Ich würde mir neutral erstmal um die viele Dämmung raumseitig der Dämmung Gedanken machen : D
  7. Was ist das

    für ein Link bzw. was ist die Kernaussage?
    1. Versuch:
    • eigentlich kann verzichtet werden, da glatte Fläche anliegend und sauber vernagelt hohe Luftdichtigkeit gewährleistet!

    Was bedeutet eigentlich bzw. uneigentlich?
    Welche Fläche ist als glatt zu bewerten?
    Was bedeutet "sauber vernagelt"?
    Was ist hohe Luftdichtigkeit?

    • um Ausführungsmängeln vorzubeugen abkleben

    Also doch besser abkleben?
    Welche Ausführungsmängel?

    • zwischen "abgeklebt" und "nicht abgeklebt" sind Unterschiede aufgetreten

    Wie groß waren die Unterschiede?
    Wie wirken sich die Unterschiede, alle Stöße über ein Gebäude aufsummiert, auf die Gesamtdichtheit aus?
    Als Begründung für das Weglassen der Abklebung nicht gerade erste Wahl!

  8. was will uns ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    Bop mit der Mitteilung sagen?
    Die viele Dämmung vor der Dämmung?
    Und was machst du, wenn denen bei der Montage die Platte mal auf die Ecke fällt und die abbricht?
    Der Architekt erzählte auch nur etwas von WINDDICHT, was aber nicht ausreichend ist als Luftdichtschicht.
    Grüße
    Stefan Ibold
  9. Das nennt man

    "veröffentlichte Meinung"
    Entscheidend ist was beim Prozess der SV sagt! Da zählt nicht, was man glaubt. Wo steht denn, dass die OSBAbk. abgeklebt werden müssen? Wir wissen ja noch nicht mal, ob der Architekt die OSB als Luftdichtschicht geplant hat!
    Was aber wohl ein Mangel sein könnte, ist die Befestigung nach DINAbk. 1052 auf dem 60 mm Riegel.
  10. Moin, es ging mir um die Aussage

    Foto von Stefan Ibold

    "Die viele Dämmung vor der Dämmung"
    Und was soll der Architekt als Luftdichtschicht geplant haben? Steht da was von einer weiteren Folie o.Ä.?
    Ach, und der SV glaubt nicht?
    Nein Michael, da sollteste Dich schon präzieser ausdrücken.
    Stefan Ibold
  11. DIN 4108-7

    Abs. 5.2.3
    Gipsfaserplatten, ... und Holzwerkstoffe sind luftdicht.
    Mit diesen Plattenmaterialien lässt sich in der Fläche die Luftdichtheit herstellen. Gesonderte Maßnahmen sind im Bereich von Stößen, Anschlüssen und Durchdringungen zu ergreifen (siehe Abs.7.3).
    Und da findet man dann die Stoßabklebung!
  12. Dämmung

    Dämmung habe ich außenseitig der OSBAbk. 200 mm und raumseitig 40 mm?
    Sollte nicht dass allergrößte Problem darstellen. IMHO
    Und auch Befestigung nach DINAbk. 1052 auf 60 mm kann man nachweisen.
    Zwar knapp aber machbar.
  13. Und gerade dieser Absatz

    wird immer wieder gerne als letzte Rettung genommen, wenn eine Dampfbremsfolie nicht luftdicht hergestellt wurde.
    Dämmung hatte ich nur die 140 mm gesehen, das war falsch.
    Die OSBAbk. ist mit Nut und Feder, da würde ich mir den Nachweis zeigen lassen.
  14. Details!

    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Bei ein paar Antworten würde ich gerne nachhacken:
    zu 14. : Herr Bop Pao, welchen Nachweis meinen Sie?
    zu 12. : In den GKB-Platten sind ja die Steckdosen drin, kann diese Wand (natürlich gut verspachtelt) die Dampfsperre statt der unverklebten Nut- und Feder OSBAbk.-Platte sein? Evtl. zusammen mit der 60 mm Dämmung? Ist die Dampfsperre dann ausreichend gut?
    zu9. : Befestigung auf 60 mm Riegel DINAbk. 1052? Meinen Sie damit, dass die Ständer zu dünn sind? Die Ständer haben einen Abstand von ca. 67 cm.
    Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende!
    • Name:
    • Thilo Marx
  15. irgendwann ist es soweit!

    dann wird wieder mal der duden umgeschrieben.
    da steht dann nicht mehr "kühn", sondern "krono".
    btw:
    schon wer die legendäre Zulassung für hws-Platte als wasserableitende Schicht hinter
    Vormauerung gefunden? ich such und such ... ;-))
  16. Verkleben

    Hallo,
    ich würde die OSBAbk.-Platten auf jeden Fall verleben, trotz Nut und Feder. Denn diese Verbindung würde ich nicht als luftdicht bezeichnen, da zwischen Nut und Feder immer irgendwo ein Millimeter Abstand ist, durch den die Luft durchkommt. Nur weil wir das nicht sehen, heißt es nicht, dass die Luft nicht durchkommt.
    Zu den Gipskartonplatten:
    Sie sind zwar in der Fläche luftdicht und wenn sie ordentlich untereinander verspachtelt werden und die Anschlüsse an die Wand in Ordnung sind, dann ist erstmal alles luftdicht. Aber die Erfahrung zeigt doch immer wieder, dass gerade die Anschlüsse der Gipskartonplatten abreißen. Und dann ist auch die Luftdichtheit hin. Eine Luftdichtheitsebene aus Gipskartonplatten erscheint mir sehr gewagt. Da würde ich wohl lieber die OSB-Platten (verklebt) als luftdichtende Schicht bezeichnen.
    Zum Blower-Door Test:
    Sie sollten auf jeden Fall einen Blower-Door-Test (BDT) machen lassen.
    Da bei Ihnen scheinbar schon mit der Verkleidung begonnen wird, sollten Sie aus meiner Sicht einen Baustopp verhängen und erst den Test machen lassen.
    Alternativ können Sie den Test auch machen lassen, wenn die Verkleidung eingebaut ist, jedoch die Installationsarbeiten noch nicht durchgeführt sind. Lassen Sie dann vor dem Test alle vorgesehenen Löcher für Steckdosen und Schalter bohren, sodass eine Prüfung an der luftdichten Ebene (OSB-Platte) möglich ist. Sollte es Wandbereiche geben, wo keine Installationen vorgesehen sind, können Sie nach dem KHG-Verfahren dort mit dem Kreisschneider für die Installationsöffnungen Löcher bohren lassen, sodass die Prüfung an der luftdichten Ebene stattfinden kann. Die ausgeschnittenen Scheiben können Sie hinterher wieder einsetzen und verspachteln lassen.
    wichtig: Wenn Sie den Blower-Door-Test (BDT) machen lassen, bestehen Sie darauf, dass Ihr Haus vernebelt wird, um Leckagen sichtbar zu machen. Nehmen Sie auf keinen Fall einen Luftdichtheitsprüfer ohne Nebel. Denn der misst womöglich nur den Wert, der vielleicht auch im Rahmen des erlaubten liegt, aber einzelne Fehlstellen (z.B. Nut-Feder Verbindung der OSB-Platten) wird er vermutlich nicht finden bzw. Ihnen nicht die Bedeutung beimessen, die diese Fehlstellen haben können. Wird das Haus dagegen vernebelt und die Nut-Feder Verbindungen sind nicht luftdicht, dann werden Sie dort auch einen Nebelaustritt haben. Womit die Frage verkleben oder nicht dann auch gelöst wäre.
    Und immer dran denken: Undichte Stellen finden sich fast nie im Massivbau, sondern fast immer im Leichtbau. Und Ihr ganzes Haus ist ein Leichtbau.
    Mit freundlichen Grüßen
  17. na ja .. :-)

    Suchfunktion "Steckdosenorkan" ...
    wo bleibt eigentlich der Nebel, wenn die Winddichtigkeitsebene luftdicht ist? ;-)
  18. @ Rainer Knott

    Dass Massivbauten fast nie undicht sein sollen, ist mir neu. Vielleicht abgesehen von komplett und fugenlos verputzten Häusern. Beleg: Vor ein paar Jahren war ich zu einem BDT in einer Neubausiedlung in Lauenau (Nähe Hannover) eingeladen. Geprüft werden sollte ein Fertighaus. Ergebnis: Es wurden leichte Undichtigkeiten an zwei Steckdosen gefunden. Zum Vergleich führte der Prüfer mich anschließend noch in einen nahegelegenen Massivbau (Porenbeton), den er auch getestet hatte. Dieser wies erhebliche Undichtigkeiten vor allem an Mauerfugen (keine lückenlose Kleberschicht) auf. Der Prüfer kommentierte diesen Vergleich dahingehend, dass dies typische und häufige Luftdichtigkeitsprobleme bei Massivhäusern seien. Und Massivhäuser seien im Durchschnitt mindestens so undicht wie Holzrahmenhäuser. Wer hat jetzt recht?
  19. Antworten auf Bemerkungen

    Hallo,
    hier einige Antworten auf die Bemerkungen zu meinen Ausführungen.
    Zu Herrn Sollacher
    Sie mögen ja die Löcher als Steckdosenorkan abtun, aber ich versichere Ihnen, es funktioniert. Zunächst prüft man im verkleideten Zustand ohne Löcher (Schönmessung). Dann schneidet man die Löcher, wobei man zunächst mit vielleicht 6 Löchern anfängt. Steigt der Volumenstrom bei anschließenden Messung an, so wissen Sie schon mal, dass was nicht in Ordnung ist. Also bohren Sie noch ein paar Löcher und messen erneut. Sie können aus den Änderungen des Volumenstroms dann sehr schön in Excel oder vergleichbarem ein Diagramm des Volumenstroms in Abhängigkeit von der Anzahl der gebohrten Löcher erstellen.
    Glauben Sie mir, funktioniert einwandfrei, schon öfters mit Erfolg angewandt.
    Zu Herrn Stodenberg
    Natürlich haben Sie recht, wenn Sie schreiben, dass die Mauerfugen, insbesondere die Stoßfugen heute nicht dicht sind, weil Zeit Geld ist und sich die Arbeit gespart wird.
    Aber wenn der Innenputz aufgebracht ist, stellt dieser die luftdichte Ebene her. Somit sollte das Gebäude im Bereich des Massivbaus also luftdicht sein.
    Aber was wird heute gemacht? In Bädern werden wunderbare Vorwandinstallationen eingebaut. Und weil es ja niemand sieht, bleibt die Wand dahinter unverputzt. Nun werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass die Vorwandinstallation nicht im geringsten die Luftdichtheit gewährleistet, auch wenn das manche denken. Aber bei den Durchführungen ist das ein Traum.
    Wird nun ein Blower-Door-Test (BDT) mit Nebel durchgeführt ist natürlich klar, dass es an diesen Stellen nebelt.
    Daneben gibt es natürlich immer wieder andere Stellen, wo z.B. Installationsarbeiten ausgeführt wurden, bevor die Wand verputzt wurde. Dann ist es schwierig, dahinter sauber zu Putzen. Oder der Putz wird nicht bis auf den Betonboden heruntergezogen, weil man in Sorge ist, dass er beim Einbringen des Estrichs leiden würde. Als wird nur bis Oberkante Estrich geputzt und die unteren Zentimeter sind dann natürlich luftdurchlässig.
    Aber die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel eine Frage der (Detail-) Planung ist. Und die ist halt häufig ziemlich dürftig, was die Luftdichtheit angeht.
    Daher kann ein ordentlich geplantes Holzhaus genauso oder besser luftdicht sein, als sein schlechtes Massivhaus.
    Mit freundlichen Grüßen
  20. nochmal ..

    in langform :-)
    Steckdosenorkan ist das leichthochlochziegelwinddurchgangsproblem bei
    Steckdosen  -  wenn die lagerfugen nicht anständig gedeckelt werden, gibt's
    auch noch vertikalen luftdurchtritt.
    bisher dachte ich, DINAbk. 13xxx (weiß nicht mehr) reicht:
    a-Test = Nutzungszustand
    b-Test = rohzustand
    jetzt neu:
    "löchern" = "b"-Nachweis im "a"-zustand *grübel*
    das Verfahren mit den löchern in der "paraimmunologischen" innenschale war mir so
    nicht bekannt  -  wieder was gelernt, danke.
    hmm .. aber wofür? und: rechtswirksam? EnEVAbk. fordert den a-Test.
    geschafft! ich bin verwirrt :-))
  21. nochmal versuchen

    Also das Zitat der DINAbk. war nicht für die GKB-Schicht gemeint, sondern die Betonung lag mehr auf Holzwerkstoffe (OSBAbk.) und die dafür notwendige Abklebung bei Ausbildung einer luftdichten Ebene  -  genau das wird nämlich gern überlesen.
    Ich wollte nicht die GKB-Schicht als Luftdichtigkeitsebene ausweisen!
    Bop Pao meint mit Nachweis wahrscheinlich den Auszug aus der Statik, der die Befestigung der OSB am Ständerwerk abhandelt.
    OSB NFAbk. und Stiel 60 mm ist wirklich nicht üppig.
  22. An Herrn Sollacher

    Hallo Herr Sollacher,
    die Sache mit dem Steckdosenorkan hatte ich leider völlig falsch verstanden. Aber wieder was gelernt ;).
    Zur Luftdichtheitsprüfung gemäß DINAbk. EN 13829 und EnEVAbk.:
    Sie haben recht wenn Sie schreiben, dass nach EnEV das Haus im fertigen Zustand, also Prüfzustand A, geprüft werden soll.
    Machen wir auch.
    Aber was prüfen Sie im fertigen Zustand?
    Was Sie machen, ist eine "Schönmessung", weil Sie nicht an der eigentlichen Luftdichtheitsebene gemäß DIN 4108-7:2001-08 messen, sondern an der Verkleidung. Dies ist insbesondere im Leichtbaubereich in Problem.
    Zur Erläuterung nehmen wir mal das Dach: Innenseitig auf den Sparren angebracht die Luftdichtheitsebene (Dampfbremse), davor Konterlattung und Lattung und darauf eine Verkleidung aus Gipskartonplatten. Die Platten sind in sich luftdicht, wenn die Stöße verspachelt sind und die Platten an den Anschlüssen, z.B. Giebelwand, ordentlich angedichtet sind, so ist die Verkleidungsebene luftdicht.
    Sollte nun also die hinter der Verkleidung liegende Luftdichtheitsebene (gemäß DIN 4108-7) eine Leckage haben, so würden Sie dies messtechnisch bei einer Prüfung nach EnEV nicht herausfinden.
    Das Problem ist jedoch häufig, dass es bei den Gipskartonplatten zu Abrissen, besonders an den Anschlüssen, kommt, sodass diese Ebene nicht mehr luftdicht ist. Ist nun die Luftdichtheitsebene nicht regelgerecht ausgeführt, ist keine Luftdichtung mehr gegeben und es kann zum Bauschaden, z.B. durch Feuchtigkeit, kommen.
    Daher bieten wir den Kunden/Bauherren an, in die Verkleidung mit dem Kreisscheider Löcher zu bohren, so die die Verkleidungsebene nicht mehr luftdicht ist und direkt die Bauausführung der Luftdichtheitsebene geprüft werden kann.
    Sollte sich also bei der zweiten Messung (mit Löchern) ein Anstieg des Volumenstroms gegenüber der ersten Messung ("Schönmessung") ergeben, so lässt dies direkt den Rückschluss zu, dass die Luftdichtheitsebene Leckagen aufweist, also nicht regelgerecht hergestellt ist. Somit kann der Bauherr, so er dies will, eine entsprechende Nachbesserung fordern.
    Belassen Sie es dagegen bei der "Schönmessung" und es kommt zu einem Bauschaden auf Grund der Abrisse in der Gipskartonverkleidung und einer mangelhaften Luftdichtung, so wird sich der Handwerker, der die Luftdichtung ausgeführt hat, auf Ihre Messung berufen und sagen, dass ja alles in Ordnung gewesen sei. Sie stellen ihm quasi einen "Persilschein" aus, ohne wirklich seine Bauausführung überprüft zu haben. Somit wird es unter Umständen schwierig, von ihm im Schadensfall eine Nachbesserung seiner Arbeiten zu verlangen.
    Nochmal: Prüfung nach EnEV ohne Löcher, nicht verwirren lassen.
    Die Sache mit den Löchern ist ein Angebot an den Kunden/Bauherren, was dieser annehmen kann oder auch nicht. Es ist also freiwillig und gibt ihm letztlich lediglich Aufschluss darüber, wie die Bauausführung der eigentlichen Luftdichtheitsebene wirklich ist.
    Mit freundlichen Grüßen
  23. Also wenn Sie nach bestandenem BD-Test ...

    Also wenn Sie nach bestandenem BD-Test Löcher in unsere Häuser bohren würden, dann käme Anne, nämlich anne Backe. Die Frage ist: wie wollen Sie nachweisen, dass durch Ihre zusätzlichen Löcher nicht am Haus Schaden entstanden ist? Oder noch besser: Wie wollen Sie Ihre Sachbeschädigung (Achtung: Straftatbestand!) wieder wettmachen?
  24. anne?

    anne bleibt zu Haus  -  weil, wenn der ag das so will ... dann soll er das haben.
    ok, verstanden hr. knott: Aufdeckung von schlampereien zwischen "a"- und "b"-Test  -  also
    Lastfall installationslochmacher :-)
    über die beschränkte aussagekraft e. BDT im endzustand besteht wohl Einigkeit.
    die locher können helfen.
    aber: warum bläst man nicht
    • im (verschlossenen) Rohbau (ganz normal) und
    • im ausgebauten Rohbau mit Installation, ohne gk?

    war da wieder mal e. Lobby übermächtig? ;-)

  25. mal so als Anmerkung

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    das die Luftdichtschicht bestehend aus GKP Probs macht wusste schon die alte DINAbk. 4108. Da hat man Lösungen reingemalt, die die Übergänge der Schicht an die Wände mit Folien darstellt.
    Der b-d-t soll nach meinem Kenntnisstand im gebrauchsfertigen Zustand erfolgen. Das mit dem Nebel ist gut und sinnvoll. Leider sind Aufnahmen mit Wärmebildkameras sehr teuer und nur sinnvoll im Winter zu realisieren.
    Grüße
    Stefan Ibold
  26. Löcher im Gipskarton

    Hallo miteinander
    zunächst mal vielen Dank Herr Sollacher, dass Sie so nett auf den Beitrag von Bergs geantwortet haben.
    Ich bin Ihrer Ansicht, dass Luftdichtheitstester lediglich das Angebot an den Auftraggeber (häufig der Bauherr) machen können. Und wenn der das will, wird es gemacht.
    Zu Bergs: Ihre doch recht heftige Reaktion, in welcher Sie schreiben, dass, wenn der BDT erfolgreich war, keine Löcher mehr gebohrt werden, um etwaige Schlampereien in der Luftdichtung aufzuspüren, und die Tatsache, dass Sie sogar gleich von Sachbeschädigung und damit verbunden von einem Straftatbestand sprechen, ist für mich ein Zeichen, dass Sie das wohl nicht wünschen.
    Meine Ansicht dazu ist ganz einfach: Werden Löcher gebohrt, um direkt die Luftdichtheitsebene zu prüfen, und der Bauausführende ist sich der Qualität seiner Arbeit bewusst, sprich er hält sie für in Ordnung, so wird er mit dem Löcher bohren sicherlich keinerlei Probleme haben, ganz im Gegenteil, wird doch schließlich die Qualität seiner Arbeit bewertet.
    Gegen das Bohren sprechen sich eigentlich meistens die aus, die Angst haben, dass ihre Mängel zu Tage treten, die schön hinter der Verkleidung versteckt sind ...
    Mit freundlichen Grüßen
  27. Nachfrage an Herrn Marx

    Hallo Herr Marx,
    nach dem hier soviel über Luftdichtheit und die Probleme bei der Messung geschrieben wurde, würde mich doch interessieren, wie es denn bei Ihnen aussieht.
    Ich hoffe wir haben Sie nicht völlig verschreckt.
    Mit freundlichen Grüßen
  28. Was sagt der Hersteller?

    Hallo Herr Marx,
    da die Platten ja schon bei Ihnen eingebaut wurden, wissen Sie ja, von welchem Hersteller die Platten sind. Ich würde mich an Ihrer Stelle beim Hersteller bezüglich der Montagerichtlinien für diese Platten informieren.
    Ist die Aussage, dass nicht geklebt werden muss, dann ist das erstmal so hinzunehmen. Damit ist Ihr Architekt schon mal außen vor. Steht dort jedoch dass geklebt werden muss oder wird eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen (Nach dem Motto: muss nicht aber besser ist es), dann sollten die Stöße der Platten mit einem Klebeband gedichtet werden. Somit wären dann sowohl der Architekt (falsche Ausschreibung) als auch der Betrieb, der die Platten eingebaut hat, in der Verantwortung. Der Betrieb deshalb, weil er über die erforderlichen Montagekenntnisse verfügen muss und daher beim Architekten gegen eine nicht fachgerechte Planung/Ausschreibung hätte Bedenken anmelden müssen.
    Entscheidend ist doch letztlich immer, wer muss, wenn die Konstruktion nicht funktioniert, für den Schaden geradestehen. Also die Frage, wo und bei wem liegt der Fehler.
    Gewissheit geben, ob die Stöße wirklich luftdicht sind, kann Ihnen letztlich nur ein Blower-Door-Test (BDT).
    Mit freundlichen Grüßen

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