Nachimprägnierung nach Bauabnahme 21.01.08 Hallo, in unserem vor zwei Jahren errichteten Dachstuhl sind alle Pfetten über die gesamte Länge und im Schnitt 6cm tief und bis zu 2cm breit an mehreren Seiten gerissen. Der Statiker unseres BU hat kurz drübergeschaut und gemeint, wir müssten uns keine Gedanken machen. Beruhigt hat mich diese Aussage keineswegs. Mein Verlangen das Holz nachzubehandeln, wurde mit dem Hinweis abgeschmettert, dafür sei der Bauherr nach Abnahme zuständig. Erwähnen möchte ich noch, dass der Zimmermann eine dem Lieferschein widersprechende Angabe zu dem verwendeten Holzschutzmittel machte. Weder auf dem Lieferschein noch auf der Kennzeichnungskarte sind Einbringmenge, Datum und Dauer der Imprägnierung vermerkt. Aus Kulanz bot man uns das Verschließen eines v-förmigen Vertikalrisses am Fußpfettenkopf mit einem dauerelastischen Material an. Soweit ich informiert bin, verschlimmert das aber noch das Problem. Auf meine Frage, ob Ausspänen da nicht fachgerechter sei, antwortete man, das müssten wir dann schon selber machen. Kann mir bitte jemand sagen, ob wir in dem Fall tatsächlich keine Ansprüche an den BU haben und wie wir uns am besten verhalten sollten? Wir wohnen übrigens in Sachsen. Eine andere Frage betrifft die Anschlüsse der Pfetten an das Mauerwerk. Zwischen Giebel und Pfetten befindet sich ein Streifen Steinwolle. Durch das Kippen der Pfetten ist dort eine Öffnung entstanden, die vom BU geschlossen wird. Wie sollte so etwas fachgerecht gemacht werden? Ganz herzlichen Dank für die Beantwortung vorab. Viele Grüße Johanna
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