Pauschalvereinbarung für Bauleitung Garage  -  jetzt viel höhere HOAI Rechnung erhalten!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Pauschalvereinbarung für Bauleitung Garage  -  jetzt viel höhere HOAI Rechnung erhalten!

Sehr geehrte Experten,
ich habe ein Problem mit einem Architekten und hoffe, dass Sie mir Hinweise geben können, wie ich mich nun weiter verhalten soll.
Für die Sanierung unserer alten Garage habe ich vom Vorbesitzer Architektenpläne (Entwurfs- und Ausführungspläne) erhalten und gerne so übernommen. Da ich handwerklich vieles selber machen kann, war von Anfang an geplant viele Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen (Abdichtung, Elektro, Verputzarbeiten, etc.).
Da ich mir die Bauleitung nicht selbst zutraue, habe ich mich nach einem Architekten umgehört, der mich nebenher bei der Ausführung unterstützt. Ich habe mit einem örtlichen Architekten getroffen, der laut Angaben eines Bekannten nicht viel zu tun hat und ihm das Projekt und die vorliegenden Pläne gezeigt. Besprochen war, dass ich die Rohbaufirma beauftrage und er bei der Vergabe und Überwachung der Arbeiten sowie Klärung etwaiger technischer Fragen, bei der Planung der Fenster, der Dämmung und des Garagentors mitwirkt. Wir vereinbarten dafür ein Pauschalhonorar von 1700,- €. An den vorliegenden Plänen hat er zunächst nichts auszusetzen gehabt.
Ich beauftragte also den Rohbauer und nahm die Abbruch- und Abdichtungsarbeiten (Abbrucharbeiten, Abdichtungsarbeiten) wie geplant selbst vor. Das klappte alles gut. Der A. unterstützte mich beim Vergabegesräch mit der Rohbaufirma (deren Inhaber ich persönlich kenne). Bis dahin hatte ich dem A. 1200,- € aus der Pauschalvereinbarung bezahlt. Während der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass für den Umbau eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre, der Bau musste wegen fehlender Genehmigung eingestellt werden! Dann ging der Ärger los. Der Architekt gab zwar zu, dass er versäumt habe darauf hinzuweisen (er wusste es wohl selbst nicht) forderte aber vorab zusätzliche 2000,- €, für das nachträgliche Erstellen eines Bauantrages. Damit war ich nicht einverstanden, da unklar war, ob der Umbau überhaupt genehmigt würde. Erst nach einigem hin & her erstellte der A. den Bauantrag. Dieser wurde nach 6 Wochen genehmigt.
Ich habe dem A. signalisiert, dass ich grundsätzlich bereit bin neben der Pauschalvereinbarung ein Honorar für das Erstellen der Baugenehmigung zu bezahlen  -  aber erst nach Abschluss. Danach ging die Zusammenarbeit nicht mehr weiter. Der Fortgang ist unklar, das Garagentor, die Fenster etc. sind noch nicht beauftragt. Nach seinem Urlaub schickt mir der A. nun eine Rechnung über 4.800,-- € zzgl. MwSt nach HOAIAbk.! Darauf habe ich ihm mitgeteilt, dass dies weit über die Pauschalvereinbarung geht und der fehlende Bauantrag schließlich sein Fehler war. Nun bestreitet der A., dass überhaupt eine Pauschalvereinbarung vorliegt und tut so, als handle es sich um eine Vollbeauftragung. Das möchte ich mir nicht gefallen lassen, die Bauleitung war ein Witz, sein Zeitaufwand weitgehend von unerwünschtem Aktionsismus geprägt. So schickte er mir E-Mails mit abstrakten Gestaltungsvarianten, die ich nie verlangt hatte oder schlug mir Handwerker für Gewerke vor, von denen er genau wusste, dass sie in Eigenleistung erbracht werden. Ich habe den Eindruck, er versucht im Nachhinein eine HOAI Beauftragung zu kreieren. Meine Garage steht seit Monaten im Rohbau und Aufgrund des großen Zeitverlustes inzwischen auch im Regen. Um die Dachabdichtung habe ich mich inzwischen selbst gekümmert. Neben der versäumten Baugenehmigung hat der A. diverse andere Fehler gemacht, er gibt jedoch an weit mehr Stunden als veranschlagt benötigt zu haben. Nun gibt er erstmals an, die vorliegenden Pläne seien nicht brauchbar, er hätte sie neu zeichnen müssen. Diese "Stunden" sind für mich nicht nachvollziehbar und vor allem nicht verwertbar. Die Gestaltung stand fest, damit hatte er nichts zu tun. Wofür also soll ich nun so viel Geld bezahlen und hätte er nicht vorher sagen müssen, dass der Pauschalbetrag nicht ausreicht, bzw. dass die Pläne neu gezeichnet werden müssen?
Ach ja, mein Garagen-Umbau kommt ca. auf 25.000,--. Ich bin bereit die (leider nur mündlich aber vor Zeugen) vereinbarten 1700,- zu bezahlen + einen Betrag für die nachträgliche Baugenehmigung. Aber 4800,- ist viel zu viel und war nie vereinbart. Für diese Summe müsste dort eigentlich ein Garagen-Mercedes mit Sonderausstattung stehen.
Für Ihre Einschätzung der Situation wäre ich sehr dankbar.
Grüße aus Albstadt,
Leo Germer
  • Name:
  • Leo Germer
  1. Anwalt ...

    wie (fast ) immer. Es wird nahezu unmöglich sein, im Forum herauszubekommen wer wann was gesagt/getan hat. z.B. ist so etwas: "Bauleitung nicht selbst zutraue, habe ich mich nach einem Architekten umgehört, der mich nebenher bei der Ausführung unterstützt" immer gefährlich, ist das rechtlich evtl. doch eine Vollbeauftragung, was unterscheidet sie davon usw. Der Architekt hat ziemlich sicher nicht die korrekte Form einer HOAIAbk.-Abrechnung eingehalten (Vermutung), wäre zunächst mal ein formaler Grund zur Zurückweisung. Pläne werden, ob angefordert oder nicht, nicht per email, sondern in Papier übergeben, Vorabhonorar für Baugenehmigung ist mindestens ungewöhnlich (erst bei Leistung, also erteilter Genehmigung). Andererseits zählt Eigenleistung zu anrechenbaren Bausummen, mit ortsüblichen Handwerkertarifen, also kann auch eine "Witz-" Bauleitung zu einem Anspruch führen.
    Viel Text, aber nur als Überblick, damit man sieht, dass ein (Baurechts-) Anwalt hier die sinnvollste Lösung ist.
    Alles mei Laiensenf
    Gruß
    VolkerLeue
  2. Naja ...

    da ist auf beiden Seiten so einiges im Argen.

    1) Wenn Sie mit Plänen einer Garage von Architekt A und dem Realisierungswunsch zu Architekt B kommen, so ist B nicht automatisch für die Erstellung eines Baugesuchs zuständig.
    Er kann durchaus auch von einer erfolgten Baugenehmigung ausgehen.
    Versäumt hätte er dann lediglich, diese einsehen zu wollen.

    2) Sie haben eine Pauschalvereinbarung getroffen. Diese ist NUR gültig, wenn dadurch die Mindestsätze der HOAIAbk. nicht unterschritten werden.

    3) Eine parallele Abrechnung von HOAI-Honorar und Stunden geht nicht. Entweder oder.

    4) Ihre Angabe von 25.000 € ist nicht die Abrechnungsgrundlage, da ich vermute, dass Sie hier nur die Rechnungen der von Ihnen beauftragten Unternehmen aufaddiert haben.
    Ihre Eigenleistung darf und muss der Architekt zu ortsüblichen Preisen dazurechnen. Also dürfte sein Ansatz der Honorargrundlage höher sein.

    5) Berechnen darf er mangels schriftlichem Vertrag nur den Mindestsatz der zutreffenden Honorarzone.

    5) Eine Vollbeauftragung muss er nicht "konstruieren". Die liegt vor. Sie haben zunächst Die Leistungsphasen 6-8 oder auch 5  -  8 beauftragt und dann Die LPAbk. 4 oder 3  -  4 nachbeauftragt.
    Es entfielen also nur die LP 1,2 und 9.
    Zu klären wäre nur, ob der Architekt Teile der Leistungen, die ZU DIESEM ZEITPUNKT zu erbringen waren, nicht erbracht hat und eine Nachholung für Sie wertlos wäre.
    Dann müssten diese Teilleistungen heraus gerechnet werden.
    : : :
    Ich würde Ihnen raten, mit der Architektenkammer Ihres Bundeslandes Kontakt aufzunehmen und sich dort konkret beraten zu lassen.

  3. Moment ... in dem Betrag ist alles enthalten

    Besten Dank für Ihre Rückmeldungen! Der Tipp mit der Architektenkammer nehme ich gerne in Anspruch. Einen geeigneten Anwalt müsste ich erst recherchieren und zunächst möchte ich mich eingehender informieren.
    Bitte erlauben Sie mir noch folgende Erläuterungen.
    Die 25.000,- sind mein Gesamtbudget, inkl. Material und meiner Leistung. Mehr kann ich gar nicht ausgeben. Das war von Anfang an klar.
    Die Vorgängerpläne behinhalten den Entwurf und Ausführungspläne, inkl. Statik. Diese hat der vorherige Hausbesitzer vor einigen Jahren anfertigen lassen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass dies den Architekten seiner Prüfungspflicht entheben soll. Er hat doch klar gesagt, dass er selbst nicht wusste, dass für den Garagenumbau eine Genehmigung erforderlich ist. Zudem trat kürzlich eine neue Regelung für unser Wohngebiet in Kraft (Bauordnung?). Danach dürfen Garagen eine bestimmte Höhe und Länge nicht überschreiten.
    Was ist daran falsch, eine Garage selbst in Angriff zu nehmen und sich einen Architekten an die Seite zu stellen? Er hätte doch zu Beginn sagen müssen, dass die vorliegenden Pläne erneuert werden müssen (das hatte wohl mit der Genehmigung zu tun). Auch möchte ich VORAB informiert werden, wenn der Aufwand die vereinbarte Summe übersteigt.
    Ich hätte mich doch niemals dafür entschieden für diese Leistung 4.800,-- € auszugeben! Das ist ja Wahnsinn. Nochmal es geht hier um eine Garage!
    Wenn man sich in diesem Forum einliest, bekommt man den Eindruck, dass das Architektenhonorar wichtiger ist als die Leistung die so ein Architekt erbringen soll. HOAIAbk. ist doch für die meisten Laien ein Buch mit ettlichen Siegeln. Der gesunde Menschenverstand ist nicht gefragt. Ich habe eine klare Abmachung, der A. hält sich nicht daran und streitet im Gegenteil die Pauschalvereinbarung kurzerhand ab. Das kann doch nicht angehen.
    Kostet der Bauantrag für eine Garage tatsächlich 2000,- €?
    Dann darf es einen nicht wundern, wenn der private Bauherr den Architekten scheut und lieber privat umbaut! '
    Warum gehen Sie von einer Vollbeauftragung aus, wo ich doch die Angebote selbst eingeholt haben, gerade um Aufwand beim A. zu minimieren  -  das war doch der Sinn der Sache und Hintergrund der Vereinbarung. Wenn er also wusste, dass es mir gar nichts bringt, wenn ich diese Aufgaben selbst übernehme und er dennoch im Nachgang weit mehr als das Doppelte berechnen kann, dann ist das für mich Betrug  -  oder arglistige Täuschung. HAOI hin oder her.
    Frustrierte Grüße
    Leo
  4. Naja,

    ich weiß schon warum ich den Anwalt empfehle ...
    a) haben Sie RD (und mich) falsch verstanden, "inkl. meiner Leistung" heißt eben, dass diese Leistung (in finanziellem Gegenwert) zu dem Gesamtbetrag dazu gezählt wird, wenn die Bausumme ermittelt wird.
    b) sehen die Architekten in diesem Forum natürlich die Architektenseite und haben da alle gewisse Erfahrungen mit Bauherren (keine Wertung dieses Falles!), die sie skeptisch werden lassen.
    c) haben Sie keine Ahnung von Fachdefinitionen ("Vollbeauftragung" u. ä., woher auch), sehen den Fall völlig klar (in Ihrem Sinne) und fühlen sich unfair behandelt.
    Die richtige Adresse ist hier jemand, der sich "professionell" mit einer anderen Seite streitet (sachlich), 100 % auf Ihrer Seite ist (dafür wird er bezahlt) und dennoch einen brauchbaren Kompromiss vorschlägt, wenn nötig mit gewissem (juristischen) Druck.
    Von der Kammer halte ich nach eigenen Erfahrungen nicht besonders viel (mag ein Einzelfall sein), mag trotzdem einen Versuch Wert sein.
    Gruß
    VL
  5. Halt halt halt ...

    Sie verstehen immer noch einiges miss.

    1) Nehmen wir ml, Sie bauen alles selbst mit Material, das da rumsteht. Dann wäre nach Ihrer Rechnung die Bausumme 0, der Architekt bekäme kein Honorar.
    Falsch  -  auch in diesem Falle wäre die Baukosten FIKTIV nach ortsüblichen Preisen für die Leistungen anzusetzen  -  nur für die Berechnung des Honorars.

    2) Sie schreiben selber, dass der Architekt bestimmte Leistungen erbracht hat.
    Wenn er nicht ALLE Leistungen der Leistungsphase erbracht hat/erbringen musste, dann wäre das Honorar erst für die ganze Leistung zu ermitteln und dann auf den erbrachten Anteil herunter zu brechen.

    3) Ob der Architekt hier hätte erkennen MÜSSEN, dass durch geändertes Baurecht hier ein (neuer) Bauantrag erforderlich ist, können wir hier nicht beurteilen.
    Grundsätzlich ist es so wie oben geschrieben. Einzelfälle mögen anders liegen, aber das ist hier mit nur einer Partei nicht zu klären.

    4) Nein  -  das Honorar ist nicht wictiger als die Leistung, aber die Leistung sollte ein Honorar Wert sein.
    Da wir viele Umstände nicht kennen, können wir nicht beurteilen, ob die 4.800 stimmen, zu hoch oder noch zu niedrig sind.
    Insbesondere, da der Bau ja wohl in der Schwebe hängt.

  6. Oh, ich habe mich als "selfe made" Bauherr offensichtlich unbeliebt gemacht oder warum

    gehen Sie davon aus, dass ich kein Honorar bezahlen möchte? Das trifft doch gar nicht zu! Ich hat geschrieben, dass 1000,- bereits bezahlt sind und 1700 vereinbart. Nach meiner Rechnung stehen noch 700,- aus der Pauschalvereinbarung und ein Extra Honorar für die nachträgliche Baugenehmigung aus.
    Auf meine Frage, ob 2000,- € für eine nachträgliche (versäumte, dabei bleibe ich) Genehmigung realistisch sind, habe ich leider keine Antwort erhalten.
    Wie gesagt, ich baue kein Haus, sondern nur meine Garage um.
    Wenn man die Kirche mal im Dorf lässt, kann er doch nicht willkürlich von 1700,- Pauschal auf plötzlich 4800,- Honorar kommen, , selbst dann nicht wenn die Erstellung eines Bauabtrages tatsächlich 2000,- € kosten würde, was mir ebenfalls überzogen scheint.
    Warum Sie posten, dass bauen ohne Baugenehmigung mit einem A. durchaus OK oder zumindest möglich sei, wundert mich auch. Die Leute beim Bauamt waren jedenfalls mehr als entsetzt, dass der A. nicht mal eine Bauvofranfrage empfohlen hat.
    Im Übrigen steht in der Honorarabrechnung nun eine Bausumme von 35.000 €. Das war nie besprochen. Mein Budget ist und bleiben die 25.000. Das sollte auch genügen. Es wurde gebaut wie geplant, ohne verteuernde Extras.
    Vielleicht können Sie mir dennoch sagen,
    a) was ein Bauantrag für eine Garage (25 TE) ca. kostet
    b) ob ein Architekt die besprochene Bausumme in seiner Rechnung ohne Zustimmung des Bauherrn auf 35 TE hochsetzen kann, obwohl das nie besprochen war
    c) ob 1700,- € Honorar für die Baubegleitung wirklich so niedrig ist wie es nun erscheint.
    • ob der Architekt bei seiner Honorarermittlung im Nachhinein freie Fahrt hat, wenn nichts Schriftliches vereinbart wurde. (z.B. Mittelsatz, 30 % Zuschlag, HOAIAbk. und darüber hinaus "Zeithonorare zur Anpassung der Bestandspläne, etc.)

    Ich bin vielleicht kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ein fairer und vernünftiger Mensch und kann mit Sicherheit sagen, dass dieser Architekt mich abzocken will. Wir hatten keineswegs eine "missverständliche" Absprache, alles war klar auch mein Budget. Dass er nun sogar die Pauschalvereinbarung bestreitet sagt alles. Ich werde mich nun in die Thematik einarbeiten und so viele Informationen zu dem Thema sammeln wie möglich. So einfach kann man Leute nicht über den Tisch ziehen.
    Ich werde Ihnen aber weiter berichten, wie die Sache am Ende ausging und ob
    Sie mit Ihrer Auffassung recht behalten, dass der A. nicht verpflichtet ist die Bauordnung einzuhalten.
    Mit besten Grüßen
    Leo Germer

  7. Interessant, wenn ich mich in die HOAI so einlese, da wäre ich ja viel billiger gefahren und hätte alle Leistungen drin!

    Sorry, irgendwas wurde hier falsch verstanden.
    • **Nach dem soeben aktivierten HOAIAbk. Rechner im Internet,

    meiner Bausumme von 25.000,-- € für die Garage den erbrachten Leistungen, incl. dem Zuschlag für Altbau von 20 %
    ergibt sich ein Honorar von 1.450,-- also deutlich weniger, als pauschal vereinbart.
    Die Genehmigungsplanung wäre auch schon drin gewesen. ***
    Selbst wenn er alle Leistungen erbracht hätte 1  -  9, würde der Mindestsatz gelten, ergo 2.5650,-- €. (Jetzt ist mir auch klar, warum er die Bausumme erhöht hat).
    Ich habe aber eine Rechnung über 4.800,-- erhalten. Es werden die Leistungsphasen 1  -  8 berechnet und zusätzliche Zeithonorare (für Grundlagen etc.). von über 1000,- €.
    Wenn ich das richtig verstehe wäre das nach HOAI ebenfalls enthalten und darf nicht als Zeithonorar zusätzlich berechnet werden.
    Wie schon gepostet, lagen Entwurf und Statik bereits vor. LPAbk. 1 und 2 hätten also gar nicht angerechnet werden dürfen.
    Der A. hat nur bei einem einzigen Vergabegespräch mitgewirkt.
    Es gab keine Kosten oder Finanzplanung, auch keine Raumplanung etc.
    Der A. hat weder bei der Elektroplanung, Bodenplanung, Fensterplanung, etc.
    mitgewirkt, dennoch wird die Leistungsphase voll abgerechnet.
    Wenn die HAOI auch für den Bauherrn wirkt, dann müsste der A. ergo all diese Leistungen noch erbringen, aber für 1.450,-- €. Das wird er wohl kaum wollen, zumal wir ja schon 1000,- € bezahlt haben.
    Jetzt sagen Sie mir doch bestimmt, dass der A. die HOAI so auslegen kann, dass am Ende irgendwie doch
    4.800,-- € rauskommen.
    Gruß Leo
    (der im nächsten Leben Architektur statt Pädagogik studiert
    und in seinen Schülerforen immer neutral ist.)
    Danke

  8. Im Wesentlichen ...

    Im Wesentlichen kann man das so sehen, wie Sie schreiben.
    Prüfen müssen Sie auch, in welche Honorarzone das Objekt eingeordnet wurde. Für eine Garage würde ich in den meisten Fällen Zone 2 annehmen.
    Wenn die Rechnung nicht schlüssig prüfbar im Sinne der HOAIAbk. aufgeschlüsselt ist, können Sie evtl. die Rechnung erstmal als nicht prüfbar zurückweisen.
    Gruß
  9. Hier ...

    sind Sie nicht neutral, sondern schlagen in blinder Wut auf alles ein, was nicht zu 100 % in Ihre Denkrichtung passt.
    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf  -  scheint Ihr Motto zu sein.
    Von daher sind weitere Beiträge eher sinnfrei.
    Hier hat niemand geschrieben, die 4.800 € SEIEN in Ordnung. Ich habe nur geschrieben, sie KÖNNTEN passen. Schlicht, weil eine Aussage zur Honorarhöhe nur in Kenntnis aller Umstände möglich ist.
  10. Und nun

    stehen wir vor der amüsanten Frage: Was tun, wenn der Fragesteller eine Erklärung auch beim 5. Mal nicht verstehen kann/will? Vielleicht wissen Sie da als Pädagoge eine Lösung
    ! Die anrechenbare Bausumme kann bei Eigenleistung problemlos und korrekt berechnet 35 T betragen, auch wenn nur 25 T in Geld ausgegeben wurden!
    Begründung s.o.
    HOAIAbk.-Rechner liefert mir (

    Das ist ein prima Ansatz, um sich ungerecht behandelt zu fühlen, eine brauchbare Lösung wird er kaum bringen.
    Viel Spaß

  11. Vielen Dank, aber Herr Dühlmeier so stimmt das nicht ...

    Zunächst nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Es tut mir leid, wenn Sie meine Kritik an Ihrem Posting persönlich nehmen. Es stimmt einfach nicht, was Sie geschrieben haben. Sie haben ja unterstellt, ich würde mich um das Honorar quasi "drücken" wollen durch Eigenleistung. Das ist Unsinn. Außerdem stimmt es auch nicht, dass es "durchaus möglich" ist, dass ein A. die Baugenehmigung vergisst bzw. einfach davon ausgehen darf, dass diese irgendwann schon erteilt wurde (eine einfache Frage hätte genügt). Er muss sich VORHER davon überzeugen (das steht doch in den vorherigen LPAbk."s schön drin) und den Bauherrn informieren bzw. eine Bauvoranfrage empfehlen.
    Ihr Beitrag war A. lastig, meine Sachfragen sind gar nicht beantwortet. So hatte ich z.B. nach den ca. Kosten für einen Bauantrag gefragt oder ob es möglich ist die Bausumme im Nachgang zu erhöhen. Ich hatte mehrfach wiederholt, dass es sich um eine Garage handelt ind das es NICHT darum geht, sein Honorar zu drücken. Und mit Verlaub, 4.800,-- sind tatsächlich happig. Das darf man doch auch sagen. (Hier sind schon ganz andere Dinge beurteilt worden und auch Sie hatten zu einem ähnlichen Fall schon mal eine andere Haltung ...) Es kommt drauf an, wer fragt und wie.
    Ich dachte, dieses Forum ist auch für Bauherren wie mich gedacht, gerade im Problemfall.
    So kam eher rüber, dass Sie Bauherrn die Eigenleistung erbrigen eher kritisch beurteilen, unlautere Absichten unterstellen und somit gar nicht auf die Fragen eingehen wollten.
    Schade.
    Mit freundlichen Grüßen
    Leo Germer
  12. Eine Beurteilung..

    der Honorarhöhe ist hier nicht möglich. Insbesondere, da Sie nicht einsehen wollen, dass das Honorar eben nicht von dem abhängt, was Sie bezahlt haben, sondern von der Kostenermittlung auf Basis ortsüblicher Handwerksleistungen für ALLE für das Honorar relevanten Bauleistungen.

    Wo in den Aufgaben der LPAbk. 5 haben Sie gefunden, dass eine Prüfung einer Baugenehmigung zwingend vorgeschrieben ist?

    Es kommt nicht drauf an, wer wie fragt. Auch habe ich nie unterstellt, Sie wollten kein Honorar zahlen.

    • ***
  13. das ist mir doch längst klar, wie kommen Sie

    denn darauf, dass ich das nicht einsehen möchte. Tue ich doch.
    Ich habe doch gar nichts anderes gesagt. Es steht ja in der HOAIAbk. groß drin. Lesen kann ich schon ... Was ich NICHT einsehe, ist Ihre Aussage, dass der A. nicht unbedingt verpflichtet ist, vor Baubeginn eine Genehmigung zu erwirken, bzw. den Bauherrn darüber zu informieren, bzw. eine Bauvoranfrage anzuraten. Der A. hat selbst eingeräumt, dass er dies versäumt hätte. Sei"s drum, hier geht es um die Honorarabrechnung.
    Meine Garage kostet auch mit dem feinsten Handwerker von Albstadt keine 35 T. Sie unterscheidet sich lediglich durch die Größe der Fenster und 0,50 cm mehr Länge von der meines Nachbarn. Dessen Garage hat vor 3 Jahren 18.600,-- € gekostet, mit Baufirma ohne Architekt!
    Warum sollte meine Garage 35.000 TE kosten? Selbst mit Preissteigerungen etc. sind meine 25 TE Bausumme realistisch..
    Eine Garagenrenovierung (mit Verlängerung om 0,50, normales Hörmann Garagentor für 2.200,--, Betonfertigdach, Wände verputzt und gestrichen) für 35 TE  -  netto versteht sich? Da hätte die Garage ja über 50.000,-- € brutto gekostet! Für Sie als Architekt offensichtlich ein nachvollziehbarer Betrag. Wie viel % Ihrer Klienten bauen denn solche Garagen im echten Leben?
    Und Nein, ich habe keine Mercedes Extras, keine Weltraumdämmung (ungedämmt), keinen Wandtressor einbauen lassen. Es ist eine Garage mit Abstellraum  -  sonst nichts.
    Schönen Tag wünscht
    Herr Germer
    (der sich unverstanden fühlt)
  14. Sie lesen immer Dinge, ...

    die ich gar nicht schreibe!
    Wo habe ich gesagt, dass die 35 T nachvollziehbar seien? Kann ich gar nicht sagen, weil ich weder Abmessungen von Bauart noch Bauweise noch statische Anforderungen noch sonst etwas zu Ihrer Garage weiß!
    Sie schrieben von Budget von 25. T und dass Sie viel Eigenleistung erbringen.
    Daraus konnte man eigentlich nur eines lesen:
    Sie haben 25 T für Ihre Garage bezahlt + die eigentlich anzusetzenden Baukosten für Ihre Eigenleistungen.
    Die 35 T haben Sie ins Spiel gebracht.
    Und Volker Leue hat festgestellt, dass sie realistisch seien KÖNNTEN

    So what?

  15. Offensichtlich reden wir aneinander vorbei  -  wäre es dennoch möglich eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten?

    Guten Abend nochmals
    besteht  -  trotz der misslungenen Kommunikation mit Herrn Dühlmeyer  -  noch die Möglichkeit mich an dieses Forum zu wenden?
    Mit einer sachlichen Einschätzung der wichtigsten Fragen wäre uns sehr geholfen. Ziel ist der Versuch, die kontroverse Honorarfrage auf einer fairen und nachvollziehbaren! Basis zu klären. Diese Basis kann für mich allerdings nicht die einseitige, m.E. nicht gerechtfertigte Forderung des Architekten sein. Ich habe meinen Fall hier geschildert, in der Hoffnung eine fairen Lösungsvorschlag daraus abzleiten zu können und letztlich einen Rechtstreit zu vermeiden. Den verlieren am Ende beide Parteien  -  irgendwie.
    Mit freundlichen Grüßen aus Albstadt,
    Leo Germer
  16. Sie haben

    zwei Vorschläge erhalten: Architektenkammer oder Anwalt (der nicht sofort Rechtsstreit heißen muss)
    Sie haben selbst einen Ihrer Ansicht nach korrekten Preis aus der HOAIAbk. abgeleitet
    Sie wollen offenbar eine Zahl hören, die zu Ihren Vorstellungen passt, aber hier wird niemand kostenlos alle relevanten Baufakten abfragen und dann eine Musterabrechnung nach HOAI in Ihrem Sinne erstellen.
    Sie ignorieren offenbar Antworten, die nicht von Architekten stammen, wollen aber andererseits deren Betrachtungsweise von beiden Seiten nicht akzeptieren.
    Ich bin da recht leidenschaftslos, die Weitergabe eigener Erfahrungen ist in D ohne das passende Diplom bei bestimmten Leuten sowieso aussichtslos, allerdings zeugt Ihr Auftreten hier von einer gewissen Arroganz, Selbstgerechtigkeit und Ignoranz.
    Das wird hier manchmal ganz anders als von RD beantwortet ...
    Viel Erfolg noch und eventuell mal Cervantes lesen, von meiner Seite war"s das
    VL
  17. Wie denn?

    Wie soll Ihnen hier jemand eine Zahl an den Kopf werfen? Ich kenne Garagen, deren anrechenbare Kosten locker jenseits der 50 T lagen und die in die HZ 3 gehören, aber auch welche unter 15 T, die in die HZ 2 gehören.
    Dabei ist unerheblich, wo Sie ihr Budget sehen.
    Und dann noch ein Bauantrag mit Änderung der Bestandsplanung.
    Ich sage es jetzt noch einmal und zum letzten Mal:
    Die 4.800 € können zu hoch, zu niedrig oder genau auf den Punkt sein.
    Was genau, lässt sich nur in Kenntnis aller Unterlagen und Umstände und auch der Sichtweise des Kollegen sagen!
    EOT
  18. Warum Antworten immer die Platzhirsche? Sind SIE das Forum?

    Gibt es hier nur dieses "DREAM TEAM?
    Wenn ein Fragesteller nicht zusagt, wird er bewusst fehlinterpretiert und niedergemacht, sodass sich keiner mehr traut, dem Menschen eine normale Antwort zu geben.
    Sie schreiben: "Niemand kann Ihnen eine Zahl an den Kopf werfen" Hää? Obwohl ich gar nicht nach einer Zahl gefragt habe. Kindische Stimmungsmache, plumper geht es kaum.
    Sie haben jede Sachfrage ignoriert und zur Abschreckung Pseudo Antworten gepostet. "Wenn jemand beim 5. x nicht kapiert". So eine Haltung ist anmassend. Richtigstellen war zwecklos.
    So hätten Sie zu Anfang sagen können, dass der Mindestsatz stets gilt, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. Auch der Hinweis, dass der Bauantrag bei Abrechnung nach HOAIAbk. enthalten ist, wäre nützlich gewesen. Gar nicht posten hätte auch geholfen.
    Stattdessen bedienen Sie sich plumper Platzhirsch-Polemik, um den Fragesteller aus dem Forum zu boxen.
    Schublade auf -
    Fragesteller rein -
    draumtrampeln
    Schublade zu
    Der ein oder andere passive Forumsleser mag sich seinen Teil dazu denken.
    "Von oben runter expertieren" schadet der Qualität dieses tollen Forums.
    Und Herr Leuye, mal ganz ehrlich: Hätte der Herr Dühlmeyer einen anderen Kurs eingeschlagen, hätten Sie dann auch so nachgetreten? (Ihre vorherigen Beiträge zu anderen Themen orientieren sich ebenfalls stark an denen von R. Dühlmeyer. Das ist sicher Zufall.
    Leo Germer
  19. Sehr geehrter Herr

    Germer. Sie haben in einem Forum eine Frage gestellt. Dieses Forum ist kostenlos. Daher bekommen Sie hier auch kostenlose Antworten. Doch kostenlos bedeutet nicht automatisch dass es den Schreiben der Antwort nicht auch Arbeitszeit gekostet hat.
    Manche machen das in Ihrer Freizeit, so wie ich, weil ich Laie bin, daher habe ich hier auch keine Antwort geben können, andere machen es Beruflich und die Beantwortung liegt dann in deren Arbeitszeit.
    Sie haben nun die Möglichkeit, in einem anderen Forum (es gibt noch ein ähnliches) die Frage nochmals zu stellen oder Sie gehen zu jemanden der sich damit auskennt, der aber dann dafür Geld sehen will, weil der das Beruflich macht und nicht als "Hobby".
    Da es Ihr Geld und Ihre Zeit ist, müssen Sie das für sich entscheiden. Da die Antworten hier nichts "gekostet" haben, können Sie die Infos daraus nun verwenden oder auch nicht.
    Wie Sie der Suchfunktion entnehmen können, sind Fragen nach HOAIAbk. bzw. Architekt durchs öfters da und die Antworten sind durchaus sehr unterschiedlich, da die HOAI sich nicht jedem sofort intuitiv erschließt, und (meine Meinung) vielleicht auch nicht immer soll.
    Ich habe auch meinen Architekten 2x bezahlt (wg. Änderung der Baufirma). Hat mich auch eine Stange Geld gekostet. Ich habe es unter Lehrgeld "verbucht".
    Denn vor Gericht haben die meisten bislang selten das Honorar NICHT bezahlen müssen. Denn auch mündliche Verträge zw. Architekt und Auftraggeber (.. machen Sie mal ein Plan ...) sind gültig.
    Ist halt leider nicht wie im Autohaus oder Küchestudio dass man 10 Angebote bekommt, die Kostenlos sind. Das ist leider bei der HOAI nicht so. Daher gibt es daher oft auch Streit.
    Als Fazit aus einigen Jahren in diesem Forum, kann man einfach nur sagen, wenn jemand zum Architekt geht, dann bitte beim ersten Gespräch die Finanzielle Regelung klären, dann besteht Klarheit. Dass Architekten dies oftmals nicht von selber machen ist ein anderes Thema. Und der Baulaie weiß das oftmals nicht (siehe kostenlose Angebote) und dann entsteht genau daraus oft die Probleme.
    Fazit: Würde der Architekt nach dem 3. Satz sagen ... das kostet dann so und so viel ... würde manches Problem nicht bestehen. Andersherum, wenn Leistung erbracht wurde, sollte diese auch bezahlt werden. Denn niemand Arbeitet umsonst.
    So einfache sehe ich das.
    Ich nur Laie, keine Rechtsberatung.
  20. @kho danke für Ihre Einschätzung

    Wir hatten inzwischen eine Beratung beim RA für Baurecht. Ganz so einfach kann es sich der A. also doch nicht machen. Mit dem HOAIAbk. Mindestsatz, etc. sind wir auf dem richtigen Weg. Dementsprechend wird nun ein Lösungsvorschlag unterbreitet, mit dem ich leben kann. Bleibt abzuwarten, was dabei rauskommt.
    Wäre der A. von Anfang an offen gewesen, hätte ich die Wahl gehabt, ob ich sein Angebot annehmen möchte oder eben nicht. (Da hätte ich gleich einen richtig guten Architekten nehmen können, aber die machen so kleine Sachen nicht gerne). So hat er uns im Glauben gelassen, die Pausch. Vereinb. sei gültig. Offenbar befürchten manche Architekten, sie würden den Auftrag nicht bekommen, wenn Sie die Kosten gleich zu Anfang nennen oder auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen. Ich würde mich jedenfalls kein zweites mal auf irgendwelche Absprachen verlassen. Merkwürdig bleibt für Laien  -  und das sind private Bauherrn meistens, dass die Honorar-Reglung bei Architekten so undurchsichtig ist. Als Privatpatient beim Arzt unterschreibt man doch auch die Gebührenordnung bevor der Doktor überhaupt den Raum betritt!
    Mit dem Forum gebe ich Ihnen grundsätzlich recht. Es ist toll, dass es das gibt. Ich habe hier meistens neutrale, hilfreiche Antworten gesehen  -  aber eben auch unpassendes "Sendungsbewusstsen" mit anderem Hintergrund und ohne Verständnis für die Situation des Bauherrn. Jeder weiß doch, dass so ein Bau nicht nur zum Abenteuer werden kann, sondern ein finanzielles Risiko für ganze Familien. Da sollte es nachvollziehbar sein, dass die Leute versuchen, Ihr Geld zusammenzuhalten.
    Jetzt hoffen wir mal, dass die Schmerzen vergessen sind wenn das Kind auf der Welt ist :-)
    Viele Grüße
    Leo

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN