Bezahlung SR Architekt (= Bauleiter) trotz Mängeln (Bayern)
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bezahlung SR Architekt (= Bauleiter) trotz Mängeln (Bayern)

Hallo Forum,
benötige Eure Hilfe:
1- Zu welchem Zeitpunkt kann / muss der Architekt seine eigene Honorar SR stellen?
2- Was ist, wenn die SR gestellt wurde, jedoch noch Mängel der beteiligten Baufirmen offen sind (die SR dieser Firmen sind jedoch bereits bezahlt), Bspw. : Klingelanlage noch nicht funktionsfähig, für die der Architekt die Bauleitung inne hatte.
3- Wieviel kann / sollte man dann hier bei der Bezahlung der SR zurückhalten?
4- wie lange (Zeitrahmen) hat man normalerweise für die Bezahlung der SR Zeit?
5- Was wären die notwendigen nächsten Schritte aus Bauherren Sicht gegenüber dem Architekten.
Bin für jede Info dankbar.
Vielen Dank
D. Wagner
Rosenheim
  • Name:
  • D. Wagner
  1. Die Honorarschlussrechnung des Architekten

    wird (sofort) fällig, wenn dessen Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und seine Honorarschlussrechnung (prüffähige ~) vorgelegt wird.
    Ihr Fall erscheint m.E. nicht ganz durchsichtig und in Teilen widersprüchlich. Zum einen teilen Sie mit, dass bspw. Ihre Klingelanlage "noch nicht funktionsfähig" ist (ich setzte voraus Ihr Architekt hat die Leistung des Elektrikers mit Protokoll abgenommen), zum anderen haben Sie aber (ggf. vorbehaltslos) die Schlussrechnung des Elektrikers (für eine mängelbehaftete Leistung) bereits bezahlt.
    Grundsätzlich kann Ihr Architekt seine Schlussrechnung für die Bauleitung erst stellen (auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen), wenn auch die Überwachung der Mängelbeseitigung (Mängelverfolgung) bspw. der Klingelanlage abgeschlossen ist und keine Mängel mehr vorhanden sind. Allerdings kann er stets angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Und, anderes kann schriftlich vereinbart werden. Ist die Kostenkontrolle erfolgt, so dürfte i.A. keine allzu große Honorarforderung für die Mängelverfolgung (s.o.) als Abzug auf die Schlussrechnung anfallen.
    Falls Sie Bedenken über die Voraussetzungen zur Stellung der Schlussrechnung durch Ihren Architekten haben und sich nicht anderweitig mit Ihrem Architekten einigen können, möchte ich Ihnen empfehlen die Schlussrechnung durch einen Sachverständigen für Architektenhonorare/Architektenleistungen überprüfen zu lassen. Eine erste Information hierzu erhalten Sie auch sicherlich durch die Architektenkammer in München. Es sind aber jedenfalls alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.
    Zu Punkt 5- möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein offenes Gespräch (auch Bedenken außern), falls die Vertrauensbasis noch nicht dahin ist, meist Wunder wirkt.
    MfG
    Ralph Kaiser
  2. Hallo Herr Kaiser, danke für die schnelle Info: ...

    Hallo Herr Kaiser,
    danke für die schnelle Info:
    Was sind denn "auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen" an die Sie gedacht haben?
    Bitte nochmal um kurze Info.
    Danke
  3. Die Kostenkontrolle, ...

    d.h. ein Vergleich der Angebotssummen (Kostenanschlag) mit den Rechnungssummen, stellt bspw. eine solche Leistung dar, wie auch die Aufstellung von Gewährleistungsübersichten, etc.
    Entscheiden ist aber in jedem Fall, was Sie mit Ihrem Bauleiter vertraglich vereinbart haben. So sind bspw. Grundleistungen (bspw. der Kostenanschlag) nach HOAIAbk. nicht zu erbringen, wenn diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, also der Vertrag nur in Anlehnung an die HOAI geschlossen wurde. Entscheidend bleibt aber jedenfalls der werkvertraglich geschuldete Erfolg, also ein mängelfreies Objekt. Fraglich bleibt allerdings, ob untergeordnete Anlagenteile, wie hier die Klingelanlage, mängelbehaftet sein können, ohne den o.g. Erfolg zu beeinträchtigen, was allenfalls rechtlich zu entscheiden wäre.
    Also, ohne Kenntnis der vertraglichen Vereinbarung im konkreten Fall, kann Ihnen keine verbindliche Auskunft erteilt und keine wirkliche Lösung Ihres "Problems" mit dem Bauleiter geboten werden.
    MfG
    Ralph Kaiser
  4. Wo finde ich die Info

    Hallo Herr Kaiser,
    danke für die schnelle Info. WO findet man ALLE mit/bis zur SR zu erbringenden Leistungen: HOAIAbk.? Wäre über einen Hinweis sehr dankbar.
    D. Wagner

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