Bezahlung des Gutachters (öbuv) vor Zusendung des Gutachtens - üblich? 15.03.07 Wir hatten einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragt, unsere Solaranlage zu überprüfen. Die Kostenfrage war in sofern geklärt, als dass er uns Stundensätze, Anfahrtskosten, Büropauschel etc. mündlich mitteilte. Ein Vorort-Termin fand statt. Das Gutachten wurde für zwei Wochen nach dem Vorort-Termin in Aussicht gestellt. Dieser Termin ist jetzt weit 1,5 Wochen verstrichen. Gestern erhielten wir eine Vorabrechnung per Email mit der Aufforderung, den GEsamtbetrag (der in etwa so hoch wie angekündigt ausfiel) vorab zu überweisen. Erst danach würden wir das Gutachten erhalten. Da wir schon mehrere öbuv Gutachter beauftragt hatten, wir aber noch nie vor Erhalt eines Gutachtens bezahlt haben meine Frage: ist das üblich? Hätte uns der Sachverständige auf diesen Umstand hinweisen müssen (auf seiner Homepage finden sich keine Hinweise)? Kann ich darauf bestehen, z.B. erst die Hälfte zu zahlen und den Rest nach Erhalt des Gutachtens? Wenn ja - mit welcher Begründung? Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf €1.000,- MIR IST KLAR, DASS ANTWORTEN AUS DIESEM FORUM KEINE RECHTSBERATUNG DARSTLELEN - es interessiert mich die Meinung anderer, die vielleicht ein wenig mehr Ahnung haben als ich. Einen schönen Tag wünscht Ulrike Schmitt
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