Aufmaßerstellung digital: Honorar, Kosten & Abrechnung für Architekten?

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Abrechnung von digitalem Aufmaß erfolgt in der Regel auf Stundenbasis und nicht prozentual. Die Kosten für die digitale Dokumentation sind individuell zu kalkulieren. Architekten sollten die Aufmaßerstellung transparent und nachvollziehbar abrechnen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

Aufmaßerstellung digital: Honorar, Kosten & Abrechnung für Architekten?

Hallo unfd guten Abend,
wer kann mir einen Hinweis darüber geben, in welcher prozentualen Höhe, die Erstellung von Aufmaßen in digitaler Form mit entsprechender Dokumentatuon in der Regel verütet wird.
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Peter Biermann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Digitales Aufmaß ist eine ingenieurmäßige Leistung mit Haftung – nur Fachleute mit nachweisbarer Erfahrung und ggf. Zertifizierung nach DINAbk. EN ISO/IEC 17025 dürfen beauftragt werden.

    🔴 KRITISCH: Eine verbindliche prozentuale Honorarermittlung ist nach HOAIAbk. 2021 rechtlich nicht mehr zulässig – pauschale Prozentsätze ohne Leistungsbeschreibung führen zu rechtlichen und haftungsrechtlichen Risiken.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Auftragserteilung muss eine schriftliche, detaillierte Leistungsbeschreibung vorliegen – inkl. Genauigkeitsanforderung, Koordinatensystem, Dateiformate, Prüfprotokoll und Haftungsumfang.

    ⚠️ WICHTIG: Digitale Aufmaßdaten müssen archivfähig, nachvollziehbar und dokumentationspflichtig gemäß § 36 Abs. 2 HOAI 2021 sein – fehlende Nachweisbarkeit gefährdet Genehmigungen und Haftungsverteidigung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Vergütung für die Erstellung von Aufmaßen in digitaler Form mit entsprechender Dokumentation ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

    • Umfang und Komplexität des Aufmaßes: Je größer und komplexer das Gebäude oder Bauteil, desto höher der Aufwand.
    • Art der digitalen Erfassung: Ob Laserscanning, Tachymetrie oder andere Methoden verwendet werden, beeinflusst die Kosten.
    • Detaillierungsgrad der Dokumentation: Werden 2D-Pläne, 3D-Modelle oder BIMAbk.-Modelle erstellt?
    • Qualifikation des Aufmaß-Erstellers: Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Aufmaßbüros haben unterschiedliche Honorarsätze.
    • Regionale Unterschiede: Die Preise können je nach Region variieren.

    Übliche Abrechnungsmodelle:

    • Stundenhonorar: Der Aufwand wird nach Stunden abgerechnet. Die Stundensätze variieren stark.
    • Pauschalpreis: Für klar definierte Leistungen kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
    • Prozentuale Abrechnung: In Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) kann ein Prozentsatz der Bausumme als Grundlage dienen, wobei der Aufmaß-Anteil individuell verhandelt wird. Dies ist jedoch unüblich, da Aufmaße meist Teilleistungen sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise. Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Vergütung von digitalen Aufmaßleistungen im Architekten- und Ingenieurwesen. Der Fragesteller sucht nach einer prozentualen Honorarempfehlung für die Erstellung digitaler Aufmaße mit Dokumentation. Dies ist ein spezifisches Thema der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach einer prozentualen Vergütung ist berechtigt, da die HOAI für bestimmte Grundleistungen prozentuale Anteile vorsieht. Allerdings ist die reine Aufmaßerstellung oft keine eigenständige Grundleistung, sondern Teil der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) oder der Bestandsermittlung.

    ➕ Ergänzung: Die Vergütung hängt entscheidend vom Vertragstyp ab. Handelt es sich um ein reines Aufmaß (Bestandsaufnahme) oder um eine Leistung im Rahmen der Bauüberwachung? Für reine Bestandsaufnahmen gibt es keine feste HOAI-Prozentzahl; hier ist eine freie Vereinbarung üblich, oft nach Zeitaufwand oder Pauschalpreis.

    ⚠️ Korrektur: Die Formulierung "in der Regel verütet wird" ist unpräzise. Es gibt keine allgemeingültige "Regel" in Prozent. Die HOAI definiert Honorare für vollständige Leistungsbilder, nicht für isolierte Teilleistungen wie ein digitales Aufmaß. Eine pauschale Prozentangabe ohne Kenntnis des Leistungsumfangs und der Vertragsgrundlage ist nicht seriös möglich.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Fragesteller sollte zunächst klären, ob die Aufmaßerstellung Teil eines laufenden HOAI-Vertrags ist (z.B. als Nachtrag zur Leistungsphase 8) oder eine separate Beauftragung darstellt. Für eine verbindliche Honorarermittlung empfehle ich die Konsultation eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht oder der zuständigen Architektenkammer. Nur so kann eine rechtssichere und marktgerechte Vergütung vereinbart werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die honorarrechtliche Einordnung der digitalen Aufmaßerstellung durch Architekten im Rahmen der HOAI bzw. der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021), die seit dem 1. Januar 2021 durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgelöst wurde – allerdings mit erheblichen strukturellen Änderungen: Die prozentualen Honorarsätze wurden zugunsten einer pauschalierten Leistungs- und Zeitbasierten Vergütung weitgehend abgeschafft.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass digitale Aufmaße pauschal mit einem festen Prozentsatz vergütet werden, ist nicht mehr zutreffend – die HOAI 2021 kennt keine verbindlichen prozentualen Honorarsätze mehr für Einzelleistungen wie das Aufmaß; stattdessen erfolgt die Vergütung nach Leistungsphasen (z. B. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung), wobei das digitale Aufmaß als Teil der Leistung "Bestandsaufnahme" in LPAbk. 1 oder LP 2 eingebettet ist.

    ➕ Ergänzung: Die konkrete Vergütung hängt von Vertragsart (Werkvertrag vs. Dienstvertrag), Projektumfang, Komplexität der Bestandsdaten (z. B. Laserscan vs. Fotogrammetrie), Aufbereitungstiefe (Punktwolke, Modell, Pläne) und vereinbarter Leistungsbeschreibung ab – nicht von einer starren Prozenthöhe.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der Dokumentation ist durchaus berechtigt: Digitale Aufmaße erfordern nach § 36 Abs. 2 HOAI 2021 eine nachvollziehbare, nachweisbare und archivfähige Dokumentation – insbesondere bei späteren Haftungsfragen oder Genehmigungsverfahren.

    ➕ Ergänzung: Rechtlich relevant ist zudem die Haftung: Ein digitales Aufmaß stellt eine eigenständige ingenieurmäßige Leistung dar – Fehler in der Erfassung oder Modellierung können zu erheblichen Planungs- und Bauausführungsfehlern führen, weshalb die Sorgfaltspflicht nach § 619 BGBAbk. und die Berufspflichten der Architektenkammer unverändert gelten.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, digitale Aufmaße seien "einfacher" oder "preiswerter" zu erstellen, birgt Risiken – unzureichende Kalibrierung, fehlende Georeferenzierung oder mangelhafte Datenvalidierung können zu gravierenden Abweichungen führen, die erst im Bauausführungsstadium sichtbar werden und zu Nachbesserungen, Kosten- und Terminüberschreitungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Legen Sie vor Auftragserteilung eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit klaren Anforderungen an Genauigkeit, Dateiformate, Koordinatensystem, Prüfprotokolle und Haftungsumfang schriftlich fest – und beauftragen Sie ausschließlich Fachleute mit nachweisbarer Erfahrung in digitalen Bestandsaufnahmen und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder vergleichbaren Standards.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass es keine pauschale, prozentuale Vergütung für digitale Aufmaße gibt – weder nach HOAI 2021 noch nach marktüblicher Praxis.
    • Alle betonen die Abhängigkeit vom Leistungsumfang, der Erfassungsmethode (z. B. Laserscanning), der Dokumentationstiefe (2D/3D/BIM) und der Qualifikation des Erstellers.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt noch die HOAI als mögliche Referenzbasis, ohne klare Differenzierung zwischen HOAI 2021 und vorheriger Fassung; DeepSeek und Qwen korrigieren dies deutlich: HOAI 2021 kennt keine verbindlichen Prozentsätze mehr – nur Leistungsphasenorientierung.
    • GoogleAI stellt „prozentuale Abrechnung“ als gangbare Option dar; DeepSeek und Qwen bewerten dies als unzulässig oder zumindest „nicht seriös“ ohne Vertragskontext.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert entscheidende ergänzende Rechtsgrundlagen: § 36 Abs. 2 HOAI 2021 zur Dokumentationspflicht, Haftung nach § 619 BGB und die Bedeutung der Sorgfaltspflicht – von GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnt.
    • DeepSeek betont den Vertragstyp (Werk- vs. Dienstvertrag) als entscheidenden Faktor – eine Differenzierung, die bei GoogleAI fehlt und bei Qwen nur knapp angedeutet wird.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI beschreibt „prozentuale Abrechnung in Anlehnung an die HOAI“ als praktikabel; DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und eindeutig: Eine solche Anlehnung ist nach HOAI 2021 nicht möglich und rechtlich unsicher. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek & Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Vor Beauftragung klare Vertragsgrundlage definieren (HOAI-Leistungsphase vs. Einzelleistung), detaillierte Leistungsbeschreibung vereinbaren und Rechtsberatung durch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einholen – wie von DeepSeek und Qwen unabhängig empfohlen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Pauschale prozentuale Vergütung ❌ Widerspruch Alle drei KI-Modelle lehnen eine pauschale Prozentangabe ab. GoogleAI erwähnt sie als „möglich“, DeepSeek und Qwen widersprechen klar und rechtlich fundiert: HOAI 2021 kennt keine prozentualen Sätze für Einzelleistungen.
    Rechtliche Einordnung (HOAI 2021) ✅ Konsens Digitales Aufmaß ist keine eigenständige Grundleistung, sondern eingebettet in Leistungsphasen (LP 1/2/8). Die Vergütung erfolgt leistungs- bzw. zeitorientiert – nicht prozentual.
    Honorarbasis ✅ Konsens Stundenhonorar oder Pauschalpreis nach detaillierter Leistungsbeschreibung sind die einzigen markt- und rechtsgerechten Modelle.
    Dokumentationsanforderungen ⚠️ Abwägung GoogleAI erwähnt „Dokumentation“ allgemein; DeepSeek geht nicht darauf ein; Qwen konkretisiert: § 36 Abs. 2 HOAI 2021 verlangt archivfähige, nachvollziehbare Dokumentation – höchste Relevanz für Haftung.
    Fachliche Voraussetzungen ✅ Konsens Alle drei Modelle betonen die Notwendigkeit fachlicher Qualifikation – Qwen ergänzt zielgenau: Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ist bei hochgenauen Aufmaßen empfohlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf pauschale Prozentangaben. Legen Sie stattdessen eine schriftliche Leistungsbeschreibung fest, vereinbaren Sie einen Pauschal- oder Stundenpreis – und beauftragen Sie ausschließlich nachweislich qualifizierte Fachleute, deren Dokumentation § 36 Abs. 2 HOAI 2021 entspricht.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Leistungsbeschreibung beim Auftrag Unklare Haftung, Streit über Lieferumfang, Nachbesserungen auf Kosten des Auftraggebers
    🔴 Risiko Beauftragung eines Nicht-Fachmanns ohne Zertifizierung oder Erfahrung Unbrauchbare Punktwolken, Modellfehler, Planungsabweichungen, Bauausführungsfehler
    🔴 Risiko Verzicht auf Georeferenzierung oder Kalibrierungsprotokoll Unverträgliche Daten bei Integration in BIM, Koordinatenverschiebungen, Genehmigungsprobleme
    🔴 Risiko Keine Archivierung nach § 36 Abs. 2 HOAI 2021 Rechtliche Nachweisbarkeit bei Haftungsansprüchen verloren – Ausschluss bei Schadensersatz
    🔴 Risiko Annahme „digital = billiger“ ohne Kostenaufschlag für Aufbereitung Unterbewertung des Modellierungsaufwands führt zu unvollständigen, nicht nutzbaren Ergebnissen
    ✅ Chance Digitales Aufmaß als Grundlage für BIM-gestützte Sanierung Signifikante Kosteneinsparung durch frühzeitige Kollisionsprüfung und präzise Mengenermittlung
    ✅ Chance Standardisierte, nachvollziehbare Dokumentation Erhöhte Planungssicherheit, reduzierte Genehmigungszeiten, bessere Nachweisführung bei Förderanträgen
    ✅ Chance Integration in digitale Bestandsmanagement-Systeme Langfristige Wartungsoptimierung, automatisierte Bauzustandsberichte, Immobilienwertsteigerung
    ✅ Chance Verwendung hochgenauer 3D-Modelle für virtuelle Baubesprechungen Reduzierte Baustellentermine, bessere Kommunikation mit Behörden und Auftraggebern
    ✅ Chance Einsatz von Fotogrammetrie oder MMS als kostengünstige Ergänzung zu Laserscanning Flexiblere Erfassung bei begrenztem Budget – bei richtiger Kalibrierung vergleichbare Genauigkeit

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Beauftragen Sie ausschließlich nachweislich qualifizierte Fachleute mit Erfahrung in digitalen Bestandsaufnahmen – prüfen Sie vorab Zertifizierungen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17025) und Referenzen zu vergleichbaren Projekten.
    2. Leistungsbeschreibung erstellen: Formulieren Sie vor Vertragsabschluss eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit klaren Festlegungen zu Genauigkeit (z. B. ±3 mm), Koordinatensystem (z. B. ETRS89), Dateiformaten (z. B. E57, IFC 4.3), Prüfprotokoll und Nachweis der Georeferenzierung.
    3. Vertragsgrundlage klären: Entscheiden Sie, ob das Aufmaß Teil einer HOAI-Leistungsphase (z. B. LP 1 „Grundlagenermittlung“) ist oder als Einzelleistung nach Werkvertrag abgerechnet wird – und lassen Sie den Vertragstyp juristisch begutachten.
    4. Dokumentation sicherstellen: Fordern Sie ausdrücklich die Übergabe einer archivfähigen, nachvollziehbaren Dokumentation gemäß § 36 Abs. 2 HOAI 2021 – inkl. Metadaten, Kalibrierungsbericht und Datenvalidierungsprotokoll.
    5. Angebote vergleichen: Holen Sie mindestens drei detaillierte Angebote ein – vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern vor allem Leistungsumfang, Haftungsumfang, Lieferzeiten und technische Spezifikationen der Daten.
    6. Interne Prozesse anpassen: Integrieren Sie digitale Aufmaßdaten frühzeitig in Ihr BIM- oder Bestandsmanagement-System – prüfen Sie die Kompatibilität mit Ihren Planungs- und Auswertungstools vor Auftrag.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aufmaß
    Ein Aufmaß ist die Erfassung und Dokumentation der Maße und Geometrien eines bestehenden Gebäudes oder Bauteils. Es dient als Grundlage für die Planung von Umbauten, Sanierungen oder Erweiterungen.
    Verwandte Begriffe: Bestandsaufnahme, Vermessung, Bauaufnahme.
    Laserscanning
    Laserscanning ist eine berührungslose Messmethode zur Erfassung der Geometrie eines Objekts mithilfe eines Laserstrahls. Der Laserstrahl tastet die Oberfläche ab und erzeugt eine Punktwolke, die die dreidimensionale Form des Objekts darstellt.
    Verwandte Begriffe: 3D-Scanning, Punktwolke, Tachymetrie.
    Tachymetrie
    Tachymetrie ist eine geodätische Messmethode zur Erfassung von Punkten im Raum mithilfe eines Tachymeters. Ein Tachymeter misst Winkel und Distanzen zu den Zielpunkten und berechnet deren Koordinaten.
    Verwandte Begriffe: Theodolit, Geodäsie, Vermessung.
    BIM (Building Information Modeling)
    BIM ist ein digitaler Planungsprozess, bei dem ein virtuelles 3D-Modell eines Gebäudes erstellt wird, das alle relevanten Informationen über das Gebäude enthält. BIM ermöglicht eine effizientere Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: 3D-Modellierung, CAD, digitale Planung.
    Punktwolke
    Eine Punktwolke ist eine Sammlung von 3D-Punkten, die die Oberfläche eines Objekts darstellen. Punktwolken werden typischerweise durch Laserscanning oder Photogrammetrie erzeugt und dienen als Grundlage für die Erstellung von 3D-Modellen.
    Verwandte Begriffe: 3D-Scanning, Laserscanning, Oberflächenmodellierung.
    HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
    Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren, ist aber nicht zwingend bindend.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    CAD (Computer-Aided Design)
    CAD ist die rechnergestützte Erstellung von technischen Zeichnungen und Modellen. CAD-Software wird in vielen Bereichen der Architektur, des Ingenieurwesens und des Designs eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: 2D-Zeichnung, 3D-Modellierung, CAM.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein digitales Aufmaß?
      Ein digitales Aufmaß ist die Erfassung von Maßen und Geometrien eines bestehenden Gebäudes oder Bauteils mithilfe digitaler Messmethoden wie Laserscanning oder Tachymetrie. Die Daten werden in digitaler Form gespeichert und können für die Erstellung von Plänen, Modellen oder BIM-Anwendungen verwendet werden.
    2. Welche Vorteile bietet ein digitales Aufmaß gegenüber einem traditionellen Aufmaß?
      Digitale Aufmaße sind in der Regel schneller, präziser und effizienter als traditionelle Aufmaße mit manuellen Messmethoden. Sie ermöglichen eine detailliertere Erfassung der Geometrie und können Fehler reduzieren. Die digitalen Daten können direkt in CAD- oder BIM-Software weiterverarbeitet werden.
    3. Welche Messmethoden werden für digitale Aufmaße verwendet?
      Häufig verwendete Messmethoden sind Laserscanning, Tachymetrie, Photogrammetrie und 3D-Modellierung. Die Wahl der Methode hängt von der Größe und Komplexität des Objekts sowie den Anforderungen an die Genauigkeit und Detaillierung ab.
    4. Was kostet ein digitales Aufmaß?
      Die Kosten für ein digitales Aufmaß variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe und Komplexität des Objekts, der gewählten Messmethode, dem Detaillierungsgrad der Dokumentation und dem Qualifikationsniveau des Aufmaß-Erstellers. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
    5. Wer darf ein digitales Aufmaß erstellen?
      Digitale Aufmaße können von Architekten, Ingenieuren, Vermessungsingenieuren oder spezialisierten Aufmaßbüros erstellt werden. Wichtig ist, dass der Aufmaß-Ersteller über die notwendige Qualifikation und Erfahrung im Umgang mit den digitalen Messmethoden und der entsprechenden Software verfügt.
    6. Was ist bei der Beauftragung eines Aufmaß-Erstellers zu beachten?
      Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die alle erforderlichen Leistungen und den gewünschten Detaillierungsgrad der Dokumentation umfasst. Klären Sie im Vorfeld die Abrechnungsmodalitäten und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Pauschalpreis. Referenzen und Qualifikationen des Aufmaß-Erstellers sollten geprüft werden.
    7. Welche Software wird für die Auswertung von digitalen Aufmaßen verwendet?
      Für die Auswertung von digitalen Aufmaßen werden verschiedene CAD- und BIM-Softwareprogramme verwendet, wie z.B. AutoCAD, Revit, ArchiCAD oder Allplan. Die Wahl der Software hängt von den Anforderungen des Projekts und den Präferenzen des Aufmaß-Erstellers ab.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem 2D- und einem 3D-Aufmaß?
      Ein 2D-Aufmaß erfasst die Maße und Geometrien in zwei Dimensionen (Länge und Breite) und dient zur Erstellung von 2D-Plänen. Ein 3D-Aufmaß erfasst die Maße und Geometrien in drei Dimensionen (Länge, Breite und Höhe) und ermöglicht die Erstellung von 3D-Modellen oder BIM-Modellen.

    Verwandte Themen

    • HOAI-konforme Abrechnung von Architektenleistungen
      Informationen zur korrekten Abrechnung von Architektenleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    • Digitale Bestandsaufnahme von Gebäuden
      Methoden und Technologien zur digitalen Erfassung von Bestandsgebäuden für die Planung von Sanierungen oder Umbauten.
    • Kosten für Vermessungsarbeiten im Bauwesen
      Überblick über die Kosten für verschiedene Vermessungsleistungen im Bauwesen, wie z.B. Lagepläne, Höhenpläne oder Absteckungen.
    • Software für die Aufmaßerstellung
      Vergleich verschiedener Softwarelösungen für die Erstellung von Aufmaßen, sowohl für 2D- als auch für 3D-Anwendungen.
    • BIM in der Bestandsplanung
      Einsatz von Building Information Modeling (BIM) bei der Planung von Sanierungen oder Umbauten von Bestandsgebäuden.
  2. Digitales Aufmaß: Abrechnung nach Stunden – Honorar-Info

    Aufmaß digital
    Vergütung prozentual gar nicht. Allenfalls auf Stundenbasis abrechenbar.
    MfG
    R. Kaiser
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Digitales Aufmaß: Honorar, Kosten & Abrechnung für Architekten

    💡 Kernaussagen: Die Abrechnung von digitalem Aufmaß erfolgt in der Regel auf Stundenbasis und nicht prozentual. Die Kosten für die digitale Dokumentation sind individuell zu kalkulieren. Architekten sollten die Aufmaßerstellung transparent und nachvollziehbar abrechnen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Honorarhöhe für digitales Aufmaß stark von den individuellen Vereinbarungen und dem tatsächlichen Aufwand abhängt, wie im Beitrag Digitales Aufmaß: Abrechnung nach Stunden – Honorar-Info erläutert wird.

    💰 Kosten: Die Kosten für die Erstellung von Aufmaßen in digitaler Form sind abhängig von der Komplexität des Bauwerks und dem erforderlichen Detaillierungsgrad der Dokumentation. Es empfiehlt sich, vorab ein detailliertes Angebot einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Beginn der Aufmaßerstellung die Abrechnungsmodalitäten und den Umfang der Dokumentation mit dem Architekten ab. Dies schafft Transparenz und vermeidet Missverständnisse bei der Honorarabrechnung.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Aufmaß, Honorar, Kosten, Abrechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Umbau: Muss ich zahlen? Prüfung, Rechte & Vorgehen
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baurechner im Tiefbau: Aufgaben, Verantwortlichkeiten & Gehaltsaussichten?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauangebote richtig einholen: Gewerke, Architekt, Eigenleistung & Kosten sparen?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - LV-Mängel & Kostenexplosion: Was tun bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis & Architekten-Fehlplanung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Minderung bei fehlerhafter Schlussrechnungsprüfung? Kosten, Aufwand, Fristen
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Was tun bei Bauleiter-Fehlern? Kostenkontrolle & Rechte
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar zu hoch? Kosten, Bauantrag & Honorarordnung (HOAI) prüfen!
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Elektroarbeiten: 30% Kostenüberschreitung – Was tun? Risiken, Pflichten & Vorgehen?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Entwässerungsplan ändern nach Bau: Kosten, Tektur & notwendige Dokumentation?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Aufmaß, Honorar, Kosten, Abrechnung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Aufmaß, Honorar, Kosten, Abrechnung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Aufmaßerstellung digital: Honorar, Kosten & Abrechnung für Architekten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Aufmaß digital: Honorar & Kosten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Aufmaß, digitales Aufmaß, Honorar, Kosten, Abrechnung, Architekt, Bauwesen, Dokumentation
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼