Leistungsphase 9, Umfang der Dokumentation, Abrechnung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Leistungsphase 9, Umfang der Dokumentation, Abrechnung

mein Architekt hat uns heute eine Schlussabrechnung für unseren Neubau (Einfamilienhaus) zugeschickt.
Gleichzeitig erhielten wir einen Satz Pläne und jeweils einen Ausdruck der Schlussrechnungen der beteiligenten Firmen.
Ist das als Dokumentation ausreichend? Kommt mir etwas wenig vor.
Außerdem ist in der Rechnung die komplette Leistungsphase 9 abgerechnet, obwohl die Gewährleistungen noch bis 2011 laufen!
Kommt es hier zu einer Vorauszahlung? Ist das Rechtlich in Ordnung?
Zur Klarstellung, war mit allen Leistungen zufrieden und Architekt bekommt auf jeden Fall sein Geld, bin mir eben nur etwas unsicher!
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Norbert
  • Name:
  • Norbert
  1. Wenn ...

    Wenn Leistungsphase 9 beauftragt ist, kann der Architekt diese erst nach Ablauf der Gewährleistungsfristen (also hier 2011) abrechnen. Bitten Sie ihn, die Leistungsphase 9 aus der Rechnung herauszunehmen und dann 2001 separat abzurechnen.
    Ziel der Dokumentation ist es, Ihnen alle für eine spätere Nutzung des Gebäudes notwendigen Daten an die Hand zu geben, also Pläne, Berechnungen etc. Dazu gehören aber auch alle Unterlagen, die Sie schon während des Bauablaufs erhalten haben.

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