Drastische Baukostenüberschreitung, lohnt sich Klage! 23.03.08 Bei der Honorarvereinbarung mit unserem Architekten ging dieser von Baukosten in Höhe von 246.000 Euro aus (Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses). Die tatsächlichen Baukosten belaufen sich auf über 490.000 Euro. Diese Mehrkosten liegen nicht in unserer Verantwortung. Änderungswünsche unsererseits waren nur in sehr geringem Umfang enthalten. Ein Beispiel: Im VOB-Bauvertrag des Heizungsbauers wurde eine Vertragssumme von ca. 30.000 Euro angegeben. Schlussendlich in Rechnung gestellt und vom Architekten als in Ordnung befunden wurden 77.376 Euro!!!!! Wir haben nun einen Teil des Architektenhonorars einbehalten, da dieser sich auch nicht um die Beseitigung der zahlreichen Mängel kümmert, die laut seiner Aussage nicht im Architektenvertrag enthalten seien (stimmt, Leistungsstufe 9 ist ausgeschlossen). Trotzdem denken wir, dass er schadensersatzpflichtig ist, da die Bausumme so dramatisch überschritten und uns finanziell fast "das Genick gebrochen" hätte. Lohnt sich nun der Gang zum Anwalt? Vielen Dank für Ihre Tipps! Name: schlusnus
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