Geschäft als geringfügig eingestuft. Soll/muss keine Mwst zahlen?? 07.04.08 Liebe Forumsteilnehmer, hab mir einen Kostenvoranschlag für Spenglerarbeiten am Dach machen lassen. Dieser Kostenvoranschlag weist nun einen Netto-Betrag über Tausend Euro aus. Soweit so gut. Weiter unten steht dann, das Privat-Haushalte nur Netto, also ohne Mwst von 19% zu bezahlen hätten da das Geschäft des Spenglers (Meisterbetrieb) noch als geringfügig eingestuft ist. Die Rechnung soll ich zwei Jahre aufbewahren. Gewährleistung 5 Jahre. Was ist denn davon zu halten. Bei der Summe kann das doch nicht sein. Freuen würd ich mich natürlich schon. Vielleicht weiß jemand was dazu Dankeschön
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