Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8? 17.04.08 Nach Insolvenz eines GU hat unser öffentlicher Auftraggeber Leistungsphase 6 + 7 bei dem subunternehmenden Architekten des ehemaligen GU `pauschal``eingekauft und uns mit LPH 8 betraut. Aus dieser vertraglichen Situation resultiert die Frage: Wer schuldet die Leistung Nachtragsprüfung? Insbesondere im Hinblick darauf , dass die Nachträge mehrheitlich aus lückenhaften Leistungsbeschreibungen resultieren. Ist die Nachtragsprüfung eine geschuldete Leistung der LPH8? Name: martin janda http://80.135.2.187
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.