Suchefunktion BAU.DE Forum Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen 462: Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8?

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Nachtragsprüfung Zuordnung LPH 8? 17.04.08
Nach Insolvenz eines GU hat unser öffentlicher Auftraggeber Leistungsphase 6 + 7 bei dem subunternehmenden Architekten des ehemaligen GU `pauschal``eingekauft und uns mit LPH 8 betraut.
Aus dieser vertraglichen Situation resultiert die Frage:
Wer schuldet die Leistung Nachtragsprüfung? Insbesondere im Hinblick darauf , dass die Nachträge mehrheitlich aus lückenhaften Leistungsbeschreibungen resultieren.
Ist die Nachtragsprüfung eine geschuldete Leistung der LPH8?
Name: martin janda   http://80.135.2.187

  1. Nachtragsangebote 17.04.08
    Die Prüfung der Nachtragsangebote ist eine Teilleistung des § 15, Nr. 7 HOAI. Wenn Sie also nun diese Teilleistung übernehmen sollen, steht Ihnen das entsprechende Honorar aus LP 7 zu, wenn Sie dazu beauftragt wurden (werden) vgl. Locher/Koeble/Frik
    MfG
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de
 

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