Ich habe folgende Frage: Ich habe eine ...
BAU-Forum: Innenwände

Ich habe folgende Frage: Ich habe eine ...

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  1. hier:

  2. Danke für den Hinweis-Link. Diesen hatte ...

    Danke für den Hinweis-Link. Diesen hatte ...
  3. Die 18202 ...

    Die 18202 ...
  4. Okay. Vielen Dank für diese Antwort ...

    Okay. Vielen Dank für diese Antwort ...
  5. Ausschreibung wäre dann wohl ...

    Ausschreibung wäre dann wohl ...
  6. Wenn ich das nun richtig verstehe, ...

    Wenn ich das nun richtig verstehe, ...
  7. Ja

    Ja
  8. Das würde ich auch so sehen!

    Foto von Markus Reinartz

    Ich habe folgende Frage: Ich habe eine Ich habe folgende Frage:

    Ich habe eine Firma beauftragt, einen abgeriebenen und geglätteten Gipsputz herzustellen und hierbei auf die Norm: DINAbk. 18202 Tabelle 3 Zeile 7 verwiesen.

    Welche Qualität (Q1, Q2, Q3, Q4) muss hierdurch erreicht werden.

    Über eine stichhaltige und nachvollziehbare Antwort wäre ich sehr dankbar! Danke für den Hinweis-Link. Diesen hatte ich mir bereits mal genauer angesehen. Das Problem dahinter ist, das nicht konkret auf die DIN 18202 verwiesen wird. Wenn das klar würde, wäre mir sehr geholfen.

    Aber dennoch danke! Die 18202 regelt Ebenheitstoleranzen. Nicht Oberflächengüten. Steht da auch drin.

    Die "Ausschreibung" ist untauglich, wie dort korrekt steht. Welche Oberflächengüte zu erwarten ist, steht da auch drin.

    Fazit: hier klaffen Erwartung (vermutlich Q4) und Anspruch (Q2) auseinander. Das hätte aber explizit angegeben werden müssen. So einfach ist das, oder auch nicht Okay. Vielen Dank für diese Antwort Das bringt mich schon ein ganzes Stück weiter!

    Wie hätte denn ihrer Meinung nach eine korrekte Ausschreibung lauten müssen, sofern man mindestens einen Q3 Putz erwartet/benötigt. Mich irritiert etwas die Aussage nach der Ebenheitstoleranz (suggeriert mir persönlich etwas wie eine Oberflächenbeschaffenheit). Im Link wird ja in den Tabellen weiter hinten im Dokument auch wieder auf eben jene Ebenheitstoleranzen zurückgespiegelt. Grundsätzlich gilt DIN 18202 nach Tabelle 3 Zeile 7 (Erhöhte Anforderungen) als vereinbart. Oberfläche: abgerieben und geglättet, Q3

    DIN 18202 reglementiert nur größere Wellen und Beulen in der Fläche.

    Die Qualitätsstufen der Oberfläche regeln grob gesagt: Q2  -  tapezierfertig mit normaler Tapete (z.B. Raufaser Mittelkorn) Q3  -  tapezierfähig mit Makulaturtapete oder streichfähig mit füllenden Anstrichen Q4  -  malerfähig mit feinen Anstrichen (Achtung auch hier gilt noch nicht Streiflichtfreiheit, diese muss extra vereinbart werden und während der Verarbeitung muss bereits die Belichtungssituation der späteren Nutzung vorhanden sein.) Diese Qualitätsstufen regeln also auch die Zulässigkeit von Traufelschläge, Riffelungen, Kratzern, Lunkern, Luftblaseneinschlüsse usw. Wenn ich das nun richtig verstehe, bedeutet das, dass lediglich die Aussage abgerieben und geglättet einen Anhaltspunkt zur Qualität des Putzes gibt? ... und wenn nichts genaueres vereinbart ist, dann können Sie nur Q2 erwarten. Wenn nichts anderes vereinbart ist.
    Schlechter und unzureichend formulierter Ausschreibungstext!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. Den Ausschreibungstext hat die ausführende Firma ...

    Den Ausschreibungstext hat die ausführende Firma ...
  10. Im Normalfall lässt man sich so ...

    Im Normalfall lässt man sich so ...
  11. Belassen wir es dabei. Ich habe ...

    Belassen wir es dabei. Ich habe ...
  12. Tja, so wird es sein!

    Foto von Markus Reinartz

    Den Ausschreibungstext hat die ausführende Firma verfasst. Da habe ich wohl nicht aufgepasst. Das hat man nun davon. Ist wohl der klassische Fall von "verarscht" worden. Danke an die Kommentatoren für Ihre Antworten und Stellungnahmen. Ich resümiere somit, dass ein Q3 Putz auf Grund von "abgerieben und geglättet" hätte zur Ausführung kommen müssen. Im Normalfall lässt man sich so ein  -  vermutlich kostenloses  -  Angebot auch erklären und stellt Fragen an den Unternehmer, wenn man sich unsicher ist. Wenn Sie einfach blind beauftragen ist es am Ende immer Ihr Problem, der Unternehmer kann keine Gedanken lesen und die von Ihnen gewünschte Qualität daraus ersehen. Sie können ja nachträglich noch über den Mehraufwand für Q3 verhandeln, auch das steht Ihnen immerhin noch offen.

    Preislich haben Sie bestimmt auch nur Q2 angeboten bekommen, zumindest ist erstmal nichts anderes zu vermuten. Somit wäre ich an Ihrer Stelle vorsichtig mit dem Wort "Verar****". Belassen wir es dabei. Ich habe nicht aufgepasst und das würde demnach wohl ausgenutzt. Die Aussage, dass die Wand im Nachhinein lediglich gestrichen werden soll (keine Tapete o.ä.) reichte an der Stelle wohl nicht aus.

    Von meiner Seite  -  Thread Ende Wie Herr Schrör das beschrieben hat. Die Firma möchte ja suggerieren möglichst viel zu liefern, was Sie aber tatsächlich nicht bekommen.
    So ist das nun mal, da heißt es immer aufpassen, aufpassen, aufpassen und noch mal aufpassen.
    Aber das passiert jedem, dass man entweder im Leistungstext mal nicht aufgepasst hat oder in den Vorbemerkungen oder selbst etwas vergessen hat auszuschreiben, was hinterher für Ärger und Mehrkosten sorgt, auch mir passiert das. Da kann sich nun halt mal niemand von frei sprechen.
    In Ihrem Fall werden Sie wohl nachverhandeln müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  13. Moment mal!

    Moment mal!
  14. Habe ich es mit den Augen? ...

    Habe ich es mit den Augen? ...
  15. Bitte noch mal lesen ...

    Bitte noch mal lesen ...
  16. das war es schon ...

    das war es schon ...

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