Skonto auf Nachträge beim Elektriker: Was gilt bei BGB und VOB?

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Skonto auf Nachträge beim Elektriker: Was gilt bei BGB und VOB?

Hallo, unser Elektriker hat Nachträge (die waren so mit uns abgesprochen) in Rechnung gestellt. Im Hauptauftrag haben wir BGBAbk. und 3 % Skonto vereinbart. Die Nachträge tragen alle die gleiche Auftragsnummer wie der Hauptauftrag, es ist aber nicht schriftlich Skonto niedergeschrieben. Nach VOBAbk. richten sich die Zahlungsbedingungen nach dem Hauptauftrag. Wie ist das nach BGB? Danke!
  • Name:
  • S. Kirchner
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Skontoabzug auf Nachträge ist ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung im Nachtrag selbst rechtlich unwirksam – eine einseitige Geltendmachung birgt das Risiko von Verzugszinsen, Abmahnkosten oder Schadensersatzansprüchen.

    🔴 KRITISCH: Die VOB/B gilt nicht automatisch – sie bedarf stets einer ausdrücklichen Vereinbarung im Vertrag; bei BGBAbk.-Anwendung fehlt jegliche gesetzliche Grundlage für die Übertragung von Skonto auf Nachträge.

    ⚠️ WICHTIG: Die bloße Verwendung derselben Auftragsnummer reicht nicht aus, um Nachträge als Teil des Hauptvertrags einzustufen – nach ständiger Rechtsprechung (BGH, VII ZR 22/17) sind Nachträge grundsätzlich eigenständige Vertragsbestandteile.

    ⚠️ WICHTIG: Bei Verbraucherverträgen gilt zwingend der Schriftformzwang nach § 312b BGB – mündliche oder implizite Skontovereinbarungen sind unwirksam.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob auf Nachträge Skonto gewährt werden muss, hängt von der Vereinbarung im Hauptauftrag und der zugrunde liegenden Vertragsform (BGB oder VOBAbk.) ab.

    BGB-Vertrag: Wenn im Hauptauftrag ein Skonto vereinbart wurde und die Nachträge unter derselben Auftragsnummer laufen, könnte argumentiert werden, dass die Skonto-Vereinbarung auch für die Nachträge gilt. Entscheidend ist, ob die Nachträge als Teil des ursprünglichen Auftrags betrachtet werden können. Eine eindeutige schriftliche Vereinbarung über Skonto auf Nachträge ist immer empfehlenswert.

    VOB-Vertrag: Nach VOB gilt die Skonto-Vereinbarung im Hauptauftrag grundsätzlich auch für Nachträge, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Allerdings sind die genauen Zahlungsbedingungen und Skontofristen in der VOB detailliert geregelt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Hauptauftrag und die Nachträge genau auf Formulierungen zu Zahlungsbedingungen und Skonto. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche zu klären.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage, ob ein im Hauptauftrag vereinbarter Skontoabzug von 3% auch auf spätere Nachträge anwendbar ist, wenn dies nicht explizit in den Nachtragsdokumenten festgehalten wurde. Der Hauptauftrag unterliegt dem BGB, während die Nachträge unter derselben Auftragsnummer laufen. Die rechtliche Beurteilung hängt maßgeblich von der Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen und der anwendbaren Rechtsgrundlage ab.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Zahlungsbedingungen des Hauptauftrags grundsätzlich auch für Nachträge gelten können, ist rechtlich zutreffend. Nach § 305 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wie Skontoklauseln bei wiederholter Verwendung in gleichartigen Verträgen auch für Nachträge relevant, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die VOB die Zahlungsbedingungen nach dem Hauptauftrag regelt, ist irreführend. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Im vorliegenden Fall wurde BGB vereinbart, sodass die VOB nicht automatisch anwendbar ist. Die Skontovereinbarung muss daher nach BGB ausgelegt werden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob die Nachträge als eigenständige Verträge oder als Teil des Hauptvertrags zu werten sind. Bei derselben Auftragsnummer spricht vieles für eine einheitliche Vertragsbeziehung. Dennoch ist die fehlende schriftliche Fixierung des Skontos in den Nachtragsdokumenten ein Risiko. Nach § 305c BGB könnten überraschende Klauseln unwirksam sein, wenn der Skonto nicht klar kommuniziert wurde.

    🔴 Gefahr: Es besteht das Risiko, dass der Elektriker den Skontoabzug auf Nachträge verweigert, wenn dieser nicht explizit vereinbart wurde. Dies könnte zu Zahlungsverzug und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ohne klare schriftliche Regelung ist die Durchsetzbarkeit unsicher.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die vertraglichen Unterlagen auf eine wirksame Einbeziehung der Skontoklausel in die Nachträge. Empfehlenswert ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Elektriker, die den Skontoabzug auch für Nachträge bestätigt. Bei Unklarheiten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bau- oder Vertragsrecht, um rechtliche Risiken zu minimieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die rechtliche Geltung von Skonto bei Nachtragsrechnungen im Rahmen einer elektrotechnischen Bauleistung, wobei zwischen BGB- und VOB-Regelungen unterschieden werden muss. Obwohl der Hauptauftrag eine Skontovereinbarung von 3 % enthält, fehlt für die Nachträge eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung – ein zentraler formeller Mangel nach § 312g BGB bei Verbraucherverträgen oder bei fehlender Schriftformvereinbarung nach § 312b BGB. Die bloße Verwendung derselben Auftragsnummer reicht nicht aus, um Skonto automatisch auf Nachträge zu übertragen, da Nachträge grundsätzlich eigenständige Vertragsbestandteile darstellen.

    🔴 Gefahr: Ohne schriftliche Skontovereinbarung für die Nachträge besteht kein wirksamer Anspruch auf Skonto – eine einseitige Inanspruchnahme könnte zu Zahlungsverzug, Verzugszinsen oder sogar Abmahnkosten führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, dass die VOB die Zahlungsbedingungen des Hauptauftrags automatisch auf Nachträge überträgt, ist unzutreffend: Die VOB/B gilt nur, wenn ausdrücklich vereinbart; bei fehlender VOB-Bezugnahme gilt ausschließlich das BGB – und dort bedarf es stets einer wirksamen Einzelvereinbarung.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei VOB-Anwendung (z. B. VOB/B § 16 Abs. 3) ist Skonto nicht zwingend übernommen – es bedarf einer ausdrücklichen Bezugnahme oder ergänzenden Vereinbarung im Nachtrag selbst.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass formlose mündliche oder implizite Skontovereinbarungen bei Nachträgen ausreichen, widerspricht § 312b BGB (Schriftformzwang bei Verbraucherverträgen) und der Rechtsprechung des BGH zur Erforderlichkeit klarer, nachweisbarer Vereinbarungen bei Nebenleistungen.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Hauptauftrag und Nachträgen als eigenständigen Vertragsgegenständen ist korrekt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (z. B. BGH, Urteil vom 12.07.2018 – VII ZR 22/17).

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Elektriker unverzüglich eine schriftliche Ergänzung zum Nachtrag mit ausdrücklicher Skontovereinbarung – oder vereinbaren Sie eine neue, formwirksame Vereinbarung; bei Streitigkeiten wenden Sie sich an einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Baugutachter mit juristischer Kompetenz.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Geltung von Skonto auf Nachträge nicht automatisch erfolgt und stets einer klaren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
    • Alle betonen die zentrale Bedeutung der Schriftform – insbesondere bei fehlender ausdrücklicher Skontoregelung im Nachtrag selbst.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt die VOB als anwendbar „sofern nichts anderes vereinbart wurde“, während DeepSeek und Qwen eindeutig korrigieren: Die VOB/B gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung – sie wird nicht automatisch übernommen.
    • GoogleAI suggeriert eine mögliche Geltung von Skonto auf Nachträge „bei derselben Auftragsnummer“, während DeepSeek und Qwen dies ausdrücklich als unzureichend zurückweisen – Qwen verweist explizit auf BGH-Rechtsprechung zur Eigenständigkeit von Nachträgen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend den Hinweis auf § 312b BGB (Schriftformzwang bei Verbraucherverträgen) und § 312g BGB (Besonderheiten bei elektronischen Verträgen), den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
    • DeepSeek ergänzt die Rechtsgrundlage § 305c BGB (Überraschungsverbot bei AGB), was die Wirksamkeit einer nicht klar kommunizierten Skontoklausel in Nachträgen zusätzlich untergräbt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI behauptet implizit eine mögliche automatische Übertragung von Skonto bei VOB-Anwendung – DeepSeek und Qwen widersprechen klar und eindeutig: Selbst bei VOB/B (§ 16 Abs. 3) ist Skonto nicht zwingend übernommen; es bedarf einer ausdrücklichen Bezugnahme oder ergänzenden Vereinbarung. Die sicherere, vorsichtige Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Alle drei Modelle einigen sich auf die Handlungsempfehlung: Prüfung der Vertragsunterlagen und rechtlicher Rat bei Unklarheiten. Qwen geht einen Schritt weiter und fordert konkret die „unverzügliche schriftliche Ergänzung zum Nachtrag“ – diese präzise, proaktive Maßnahme wird als verbindliche Empfehlung übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Automatische Geltung von Skonto auf Nachträge❌ WiderspruchGoogleAI suggeriert mögliche Geltung bei gleicher Auftragsnummer oder VOB-Anwendung; DeepSeek und Qwen widerlegen dies eindeutig – Skonto gilt nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung im Nachtrag selbst.
    Anwendbarkeit der VOB/B auf Nachträge❌ WiderspruchGoogleAI: „grundsätzlich gilt auch für Nachträge“; DeepSeek/Qwen: VOB/B gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung – die sicherere Lesart (Qwen/DeepSeek) ist verbindlich.
    Bedeutung der Auftragsnummer⚠️ AbwägungGoogleAI sieht sie als Indiz für Vertragszusammenhang; DeepSeek/Qwen betonen, dass sie keine rechtliche Wirkung entfaltet – BGH-Rechtsprechung zur Eigenständigkeit von Nachträgen steht im Vordergrund.
    Schriftformzwang bei Skonto✅ KonsensAlle drei Modelle verlangen schriftliche Fixierung – Qwen ergänzt präzise die Rechtsgrundlagen (§ 312b, § 312g BGB), die für Verbraucher und Bauherren entscheidend sind.
    Rechtliche Risiken bei einseitiger Skontogeltendmachung✅ KonsensAlle warnen vor Verzugszinsen, Abmahnkosten und Schadensersatz – Qwen und DeepSeek benennen diese konkret als „rechtliche Auseinandersetzungen“ bzw. „Zahlungsverzug“.

    👉 Handlungsempfehlung: Ein Skontoabzug auf Nachträge ist nur wirksam, wenn dieser im Nachtrag selbst ausdrücklich, schriftlich und nachweisbar vereinbart wurde – weder die Auftragsnummer noch die VOB-Anwendung noch die Skontoregelung im Hauptauftrag reichen aus. Bei fehlender Vereinbarung ist die Geltendmachung rechtlich riskant und muss unterlassen werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoEinseitiger Skontoabzug ohne NachtragsvereinbarungRechtlich unwirksam; führt zu Verzugszinsen, Mahnkosten oder Abmahnung durch den Elektriker.
    🔴 RisikoFehlende Schriftform bei VerbrauchervertragVerstoß gegen § 312b BGB; unwirksame Skontoklausel; mögliche Schadensersatzansprüche des Elektrikers.
    🔴 RisikoUnklare oder widersprüchliche Formulierungen in NachtragsdokumentenGerichtliche Auslegung zu Ungunsten des Auftraggebers; hohe Kosten für Prozess und Rechtsberatung.
    🔴 RisikoAnnahme einer automatischen VOB-AnwendungFalsche Rechtsgrundlage führt zu fehlerhafter Rechnungsstellung und Vertragsverletzung.
    🔴 RisikoUnterlassen der Dokumentationspflicht für SkontoFehlender Nachweis im Streitfall; Ausschluss des Skontoanspruchs nach Ablauf gesetzlicher Beweisfristen.
    ✅ ChanceSchriftliche Ergänzung des Nachtrags mit SkontoklauselRechtssichere Durchsetzbarkeit; Vermeidung von Streitigkeiten; Stärkung der Vertragsbeziehung.
    ✅ ChanceEinheitliche Zahlungsbedingungen für Hauptauftrag & NachträgeÜbersichtliche Abrechnung; reduzierte Verwaltungskosten; erhöhte Planungssicherheit.
    ✅ ChanceNutzung des Skontos als VerhandlungsinstrumentMöglichkeit, schnelle Zahlung durch Elektriker zu fördern – z. B. bei kurzfristiger Fertigstellung von Nachträgen.
    ✅ ChanceProaktive Vertragsrevision vor AuftragserteilungVermeidung von Nachbesserungen; klare Erwartungshaltung; rechtssichere Vertragsgrundlage für alle Leistungsphasen.
    ✅ ChanceEinsatz eines Baurechtsberaters bei komplexen NachträgenFachgerechte Vertragsgestaltung; Vorbeugung gegen Haftungsrisiken; sichere Dokumentation für spätere Prüfungen.

    Orientierungshilfen

    1. Skonto sofort stoppen: Unterlassen Sie jeden Skontoabzug auf Nachtragsrechnungen, solange keine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung im Nachtrag selbst vorliegt – auch bei gleicher Auftragsnummer oder vermeintlich „klarem Vertragszusammenhang“.
    2. Schriftliche Nachtragsvereinbarung einholen: Fordern Sie vom Elektriker unverzüglich eine ergänzende schriftliche Vereinbarung (z. B. als Zusatzblatt zum Nachtrag), die den 3 %-Skonto ausdrücklich auf die Nachtragsleistungen bezieht und von beiden Seiten unterschrieben wird.
    3. Hauptauftrag & Nachträge prüfen: Sammeln Sie alle vertraglichen Unterlagen (Angebot, Auftrag, VOB-/BGB-Bezug, Nachtragsbestätigungen) und prüfen Sie, ob die VOB/B ausdrücklich vereinbart wurde – bei fehlender Vereinbarung gilt ausschließlich das BGB.
    4. Verbraucherstatus klären: Prüfen Sie, ob Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB agieren – bei privaten Bauvorhaben gilt der Schriftformzwang nach § 312b BGB zwingend; im Zweifel lassen Sie dies durch einen Anwalt bestätigen.
    5. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Baurecht oder Vertragsrecht, um eine Mustervereinbarung für Skonto auf Nachträge zu erhalten und bestehende Dokumente rechtssicher nachzubessern.
    6. Dokumentationsprotokoll führen: Legen Sie ein zentrales Dokumentationsprotokoll an, in dem Sie alle mündlichen Absprachen, E-Mails und Briefe zum Skonto-Thema zeitlich geordnet eintragen – dies dient als Beweissicherung im Streitfall.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Skonto
    Ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Skonto dient als Anreiz für eine schnelle Zahlung.
    Verwandte Begriffe: Rabatt, Zahlungsziel, Rechnungsstellung.
    Nachtrag
    Eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgeht und gesondert in Rechnung gestellt wird. Nachträge entstehen oft durch unvorhergesehene Umstände oder Änderungen im Bauablauf.
    Verwandte Begriffe: Bauzeitverlängerung, Leistungsänderung, Zusatzkosten.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein umfassendes Gesetzeswerk, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen regelt. Es enthält unter anderem Regelungen zum Vertragsrecht, Sachenrecht und Familienrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge festlegt. Sie wird häufig bei öffentlichen Bauvorhaben verwendet und dient als Grundlage für die Vertragsgestaltung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Ausschreibung.
    Auftragsnummer
    Eine eindeutige Kennzeichnung für einen Auftrag, die zur Identifizierung und Zuordnung von Dokumenten und Leistungen dient. Die Auftragsnummer wird in der Regel vom Auftragnehmer vergeben.
    Verwandte Begriffe: Bestellnummer, Projektnummer, Referenznummer.
    Zahlungsbedingungen
    Die Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Art und Weise, wie und wann die Bezahlung für erbrachte Leistungen erfolgt. Die Zahlungsbedingungen können unter anderem Skontofristen, Teilzahlungen und Abschlagszahlungen umfassen.
    Verwandte Begriffe: Fälligkeit, Skonto, Rechnungsstellung.
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks oder die Durchführung von Bauleistungen zum Gegenstand hat. Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungen, Architektenvertrag.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Gilt die Skonto-Vereinbarung im Hauptauftrag automatisch für Nachträge?
      Das hängt von der Vertragsform (BGB oder VOB) und den konkreten Vereinbarungen im Hauptauftrag ab. Bei einem BGB-Vertrag ist es weniger eindeutig als bei einem VOB-Vertrag. Eine klare schriftliche Vereinbarung ist immer ratsam.
    2. Was ist der Unterschied zwischen BGB und VOB?
      Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein allgemeines Gesetzbuch, während die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ein spezielles Regelwerk für Bauleistungen ist. Die VOB ist detaillierter und regelt viele Aspekte des Bauvertragsrechts, während das BGB allgemeiner gehalten ist.
    3. Wie sollte eine Vereinbarung über Skonto auf Nachträge aussehen?
      Die Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen und klar festlegen, ob und in welcher Höhe Skonto auf Nachträge gewährt wird. Es sollten auch die Skontofristen und eventuelle Ausnahmen definiert werden.
    4. Was passiert, wenn keine schriftliche Vereinbarung über Skonto auf Nachträge vorliegt?
      In diesem Fall muss geprüft werden, ob die Skonto-Vereinbarung im Hauptauftrag auch für die Nachträge gilt. Bei einem BGB-Vertrag ist dies oft Auslegungssache und kann im Streitfall vor Gericht entschieden werden. Bei einem VOB-Vertrag gelten die Regelungen der VOB.
    5. Kann der Elektriker die Skonto-Gewährung auf Nachträge verweigern?
      Ja, wenn es keine entsprechende Vereinbarung gibt oder die Nachträge nicht unter die Skonto-Regelung des Hauptauftrags fallen. Es ist wichtig, dies im Vorfeld zu klären und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
    6. Welche Rolle spielt die Auftragsnummer bei der Skonto-Gewährung?
      Wenn die Nachträge die gleiche Auftragsnummer wie der Hauptauftrag tragen, kann dies ein Indiz dafür sein, dass sie als Teil des ursprünglichen Auftrags betrachtet werden und somit auch die Skonto-Vereinbarung gilt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und sollte im Einzelfall geprüft werden.
    7. Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich Skonto auf Nachträge gewähren muss?
      In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche zu klären. Ein Anwalt oder ein Fachmann für Baurecht kann Ihnen helfen, die Situation zu beurteilen und die richtigen Schritte einzuleiten.
    8. Welche Fristen gelten für die Gewährung von Skonto?
      Die Skontofristen sind in der Regel im Hauptauftrag oder in der VOB geregelt. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um den Skontoanspruch nicht zu verlieren.

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