Steckdose in der Außenfassade direkt unter dem Wasseranschluss
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Steckdose in der Außenfassade direkt unter dem Wasseranschluss

Steckdose in der Außenfassade direkt unter dem Wasseranschluss

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Steckdose in der Außenfassade direkt unter dem Wasseranschluss" im BAU-Forum "Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc."
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Adas
  1. Nein, sicher nicht!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    wie auf dem Foto zu sehen ist bei mir die Steckdose, die angeblich für den Außenbereich geeignet ist, direkt unter dem Wasseransschluss verlegt ...

    Ist das noch zu verantworten? Oder überhaupt zulässig (VDE, etc.)

    Oder muss ich mich damit abfinden, dass mein Bauleiter nach dem Stand der Technik alles korrekt gemacht hat?

    Danke für Tipps, bzw. Quellen die mit der Frage zu tun haben!

    Gruß Werter Forumsteilnehmer,
    damit müssen Sie sich ganz sicher nicht abfinden!
    Allein die Vermutung hegen zu können, dass dies zu einem Schaden führt, reicht aus, einen Mangel zu bergünden, auch dann, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden.
    In Ihrem Fall würde ich die Vermutung hegen wollen, dass, wenn Sie Wasser laufen lassen und es sehr stark windig ist, dass Wasser bis zur Hauswand zurück gedruckt wird oder werden könnte und in die (Steck-) Dose laufen kann, sodass dies dann zu einem weiteren Schaden (Durchfeuchtung Ihrer Hauswand) oder (nur) dem heraus fliegen (auslösen) der Sicherung führen wird, was Sie nicht und keinesfalls dulden müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Danke für die ausführliche Antwort! Das ...

    Danke für die ausführliche Antwort! Das ...
  3. Na dann machen Sie das doch einmal,

    Foto von Markus Reinartz

    Danke für die ausführliche Antwort! Das hätte ich mir schon so gefacht, nicht aber mein Bauleiter ... er bleibt bei der Meinung, dass es sich um eine "Wasserdichte" Steckdose handelt, somit besteht keine Gefahr ... ich könnte mit dem Wasserschlauch direkt auf die Steckdose drauf halten ...

    Danke nochmal und schönen Abend! am besten im Beisein des Bauleiters. Was man sagt  -  und er sagte ja, dass Sie mit dem Schlauch drauf halten könnten  -  sollte man auch bestätigen können  -  also raus mit dem Schlauch.
    Aber mal im Ernst, das kann er doch nicht gesagt haben oder etwa doch. Der Eindeckrahmen der Steckdose wird am eher porös gestalteten Untergrund der Putzoberfläche nicht dicht anschließen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  4. Unschön ist es ...

    Unschön ist es ...
    • Name:
    • Thomas Groß
  5. Ich hatte es bereits schon beschrieben und ebenfalls erwähnt!

    Foto von Markus Reinartz

    und ich hätte es auch nicht so ausgeführt!

    ... jedoch kein Mangel!

    @ Herr Reinartz ... gegen welche anerkannte Regel der Technik/ VDE-Norm wird denn verstoßen, wenn die Außensteckdose mind. IP 44 (spitzwassergeschützt) ist?

    Entsprechende Schutzbereiche, in denen sich keine elektr. Betriebsmittel (Steckdosen) befinden dürfen, gibt es nur um die Badewanne/ Duschtasse. Auch an Waschbecken gibt es keinen Schutzbereich, da dort der menschl. Körper nicht komplett von Wasser umschlossen wird.

    Gruß von einem Elektromeister Auch bei Einhaltung der DINAbk.-Normen und sonstigen Richtlinien kann ein Mangel vorliegen sodann man trotz allem die Vermutung hegen kann, dass es zu einem Schaden kommen wird. Die Einhaltung von DIN-Normen alleine begründet somit noch keine Mangelfreiheit.
    Machen Sie doch einmal den Schlauchtest wie vom Fragesteller beschrieben. Es ist kaum zu erwarten, dass es nicht zu einem weitergehenden Schaden kommen wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Schlauchtest?

    Schlauchtest?
    • Name:
    • Thomas Groß
  7. Auch wenn Sie Herr Groß

    Foto von Markus Reinartz

    wir reden doch sicherlich vom bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Steckdose.

    Warum sollte ich den Schlauchtest machen? Am Ende habe ich evtl. jede Menge Folgeschäden. Feuchtigkeit in der Wand wäre dann auch einer!

    Ironie ein: ... einen Tag später werfe ich eine Kabeltrommel in den Pool um zu sehen ob der RCD auch auslöst ... alles klar :) ... Ironie aus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Th. Groß einen derartigen Mangel noch nicht hatten, noch nicht gesehen haben und ihn sich obendrein auch noch nicht vorstellen können, bedeutet dies ganz sicher noch lange nicht, dass es derartige Mängel nicht gibt.
    Sie dürfen davon ausgehen, dass ich einen derartigen Fall schon zu bewerten hatte, weswegen ich ganz zuversichtlich das Kund tun kann, was ich hier gesagt habe.
    Im von mir bewerteten Fall war es so, dass tatsächlich der Winddruck das Wasser gegen die Wand gedrückt hat. Nicht dauernd und fortwährend, was aber denn dann dennoch ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies nicht vielleicht doch häufiger passiert.
    Also dann nichts Pool und nichts Kabeltrommel, sondern lediglich ein realitätsnaher Fall der zu einem Schaden führen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  8. Das kann so nicht stehen bleiben.

    Das kann so nicht stehen bleiben.
  9. Natürlich ein Schadensgutachten Herr Filusch,

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Reinartz, das, was Sie da erstellt hatten, war offenssichtlich ein Schadensgutachten! Schäden können also auch trotz Einhaltung DIN-gerechter Ausführung! (z.B. Ihr Fall) bei extremer Wetterdisposition auftreten . Das ist meine sachverständige Meinung dazu.

    Ich glaube aber Sie trennen Schaden und Mangel hier nicht sauber voneinander. ", sondern lediglich ein realitätsnaher Fall der zu einem Schaden führen kann. " => kann oder hat? Hat er tatsächlich zu einem Schaden geführt? Wenn Schaden, worin lag der Schaden an der Dose überhaupt? Sie haben noch keinen genannt! Lag nicht doch eher ein Mangel hinsichtlich des Einbaus der Dose vor und es kam dadurch zu einem Wassereindringen in die Dose, als Mangelfolgeschaden?

    Was haben Sie denn genau und wie als Ursache ermittelt? Welchen Sanierungsvorschlag haben Sie anschließend gemacht? Sie haben doch sicher auch noch ein Bild von der eingebauten Dose!

    Grüße da haben Sie schon Recht.
    Im von mir erwähnten Fall war es so, dass es zu Durchfeuchtungen des Putzes (sowie dann natürlich auch der dahinter liegenden Wand et) und schlussendlich der Wand gekommen ist/war und insofern  -  da haben Sie schon Recht Herr Filusch- der Schaden schon eingerteten war. Wenn man es denn dann nun aber ganz genau abgrenzt oder abgrenzen möchte, dann bleibt zu sagen, dass auch eine Durchfeuchtung  -  von einem jeden zu bewertenden Sachverständigen ggf. sicherlich jeweils anders bewertet  -  sodann nicht unbedingt schon einen Schaden begründen muss oder wie sehen Sie das Herr Filusch, denn man sieht nur  -  zunächst erst einmal noch ohne zerstörende Untersuchungen bevor es denn dann auch an diese geht, sodann diese ausgeführt werden sollen -, der Putz ist nass. Weiterhin bleibt zu sagen, dass dies auch nur drei oder vier Mal im Jahr der Fall war, nämlich dann, wenn extreme Witterungsverhältnisse vorherrschten und entsprechend viel bzw. mehr als sonst, Wasser auf die Wand drückte, was zur Folge hatte, dass nicht zwangsläufig bei jedem Regen der Putz durchfeuchtet war.
    Wie hätten denn Sie das bewertet Herr Filusch?
    Sicher ist es aber doch auch so, jedenfalls nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes, dass auch, wenn lediglich vermutet werden darf, dass es zu einem Schaden kommen wird, dies ausreicht um einen Mangel zu begründen und nicht erst der Schaden eingetreten sein muss. Ich werde mal sehen, ob ich Ihnen ein entsprechendes Urteil  -  ich müsste erst noch recherchieren (die persönliche Urteilssammlung sichten und durchsuchen um hoffentlich fündig zu werden)  -  an die Hand geben kann.
    Es ist natürlich auch sicherlich so, dass man sich die Steckdose des Fragestellers mal genauer ansehen müsste und genauer ansehen, wie  -  aber vor Allem, wie sorgfältig  -  die handwerklich auszuführenden Arbeiten ausgeführt wurden und auch um zu sehen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit denn dann ist oder sein kann, dass es später mal zu einem Schaden kommen wird.
    Jedenfalls so glaube ich (das ist meine Meinung, die sicherlich auch ggf. widerlegbar sein kann oder ist), wird die am Haus vom Fragesteller dort eingebaute Steckdose  -  sodann man die Vermutung, dass es zum Schaden kommen wird der auch nur kann  -  eher woanders angeordnet werden muss, als dass sie dort  -  an der vorhandenen Stelle wo sie eingebaut worden ist  -  bleiben kann.
    Ich habe mir gerade nochmals das Foto angeschaut, und ergänze insofern, dass in dem von mir zu bewertenden Fall der Wasseranschluss ein wenig höher angelegt war (vielleicht 20 oder 30 cm, ich kann die Höhe ja entsprechend dem hier eingestellten Foto nur schätzen), was natürlich dann auch wiederum eher dazu führt, dass bei der Benutzung der Zapfstelle das Wasser aus der Zapfstelle selbst  -  bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Wind)  -  auf die bzw. an die Wand gedrückt werden kann.
    Ich habe es gerade mal schnell gegoogelt, auch wenn das hier eingestellte Urteil sodann nicht dieses ist, welches ich eigentlich meinte, steht auch hier beschrieben, dass Gebrauchsnachteile bewiesen werden müssen.

    Ich hoffe der Link funktioniert.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  10. ich kann da nur die Ansicht von Herrn Filusch teilen ...

    ich kann da nur die Ansicht von Herrn Filusch teilen ...
    • Name:
    • Thomas Groß
  11. Ich bleibe dabei, die darf da nicht eingebaut werden!

    Foto von Markus Reinartz

    ich kann da nur die Ansicht von Herrn Filusch teilen ursprünglich ging es doch um die Anordnung der Steckdose. Und da wurde schon ein Mangel "vermutet". danach wird weiter "vermutet", dass die Ausführung falsch sein könnte. Das kann sicherlich der Fall sein, wenn bei der Steckdose der Dichtungsflansch fehlt/ falsch angebracht wurde oder eine Steckdose mit falscher Schutzart verwendet wurde.

    Nochmal: Betriebsmittel IP 44

    IP = International Protection

    Nach DINAbk. EN 60529

    1. Zahl 4= Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ab 1,0 mm

    2. Zahl 4= Schutz gegen allseitiges Spritzwasser

    Somit kann doch nicht einfach schon von einem pauschalen Mangel beim Fragesteller gesprochen werden. Die Steckdose darf so angeordnet werden. Sie sollte ja auch "Schlagregen" abkönnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Th. Groß

    ps: ich klinke mich jetzt bei dem Thema aus. Muss mich halt auch noch um meinen Job kümmern :) Sehr geehrte Herren Filusch und Groß,
    seien sie mir doch bitte nicht böse aber ich bleibe dabei, die Steckdose darf dort, wo sie beim Fragesteller am Objekt eingebaut worden ist, nicht eingebaut werden.
    Um die Angelegenhet hier doch einmal abschließend klären zu können, sollten sie beide  -  sodann sie mir die von mir behauptete Mangelhaftigkeit denn dann nicht zu Gauben vermögen  -  doch einmal die Techniker der namhaften Hersteller anschreiben und  -  unter Beilegung des Fotos des Fragestellers  -  unter Berücksichtigung der von mir geschilderten Wettersituation sowie zusätzlich noch zu bemerken, dass ein Hauseigentümer  -  z.B. mit Garten  -  als Hobbygärtner auch mal eine Tonne unter den Wasserhahn stellen könnte um diese mit Wasser zu füllen, während er im Garten arbeitend, die Tonne vergessend überlaufen lässt, die auf der Bordstein- oder Betoneinfassungsrahmen (Bordsteinen, Betoneinfassungsrahmen) des darunterliegenden Rostes zusätzlich noch kippeln  -  und die Wand sodann zusätzlich mit Wasser beaufschlagen kann  -  kann und es sodann ebenfalls  -  neben der von mir bereits geschilderten Wettersituation  -  ebenfalls eine hohe Beanspruchung der Dose herbeiführen kann, anschreiben und nachfragen, ob das alles so in Ordnung ist.
    Klar, ist die Frage dahingehend formuliert, wie denn dann die erwartete Antwort formuliert werden soll bzw. lauten soll. Aber sorry, dass ist doch erlaubt und sie Beide werden ebenfalls niemanden finden, der ihnen auf Lebenszeit garantiert und den Kopf dafür hinhält, dass die von mir dahingehend gewählten Zustände der Belastung niemals eintreten und es sodann auch niemals zu einem derartigen Mangel kommen kann. Und sodann liegt der behauptete Mangel hauptursächlich in der Vermutungshaltung dessen begründet, dass eine Vermutung nahe liegt, dass es unter Berücksichtigung des eintreffens der von mir geschilderten Umstände, vielleicht denn dann doch zu einem Mangel und schlussendlich zu einem damit einhergehenden Schaden kommen kann  -  nicht aber in einem Regelverstoß gegen einem Regelverstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    Auf diese Antwort des Busch-Jäger oder auch etc. sonst noch so namhaften Hersteller Technikers  -  sodenke ich  -  dürfen wir gespannt sein.
    Tun sie mir aber doch auch dem Fragesteller und sodann auch der Forengemeinde hier bitte den Gefallen und stellen sie uns diese Antwort auf ihre Anfrage hin  -  die sie aber doch bitte unter den von mir genannten Kriterien formulieren  -  bitte hier ins Netz ein.
    Ich bin der festen Überzeugung, dass sie Beide keinen Techniker hier in Deutschland finden werden, der die von Ihnen hier eingestellte Aussage  -  "die Steckdose darf da sein und eingebaut werde"  -  stützt bzw. stützen wird.
    Ich jedenfalls habe keinen gefunden!
    Sie Beide sind am Zug und der Fragesteller, so auch die Forengemeinde und ich, dürfen gespannt sein auf die Antwort, die sie Beide erhalten werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  12. Gelöst :)

    Gelöst :)
  13. Ich weiß, genau so ist das!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo liebes Forum,

    ich habe wie empfohlen den Hersteller kontaktiert.

    Die Antwort: bei fachgerechtem Einbau verfügt die abgebildete Steckdose über die Schutzklasse IP44 (Spritzwassergeschützt).

    Da die Steckdose aber unter einem Wasserhahn montiert ist, sprechen wir hier über Strahlwasser und hierfür müsste die Steckdose mindestens über die Schutzklasse IP55 verfügen (Strahlwassergeschützt).

    Die Bestimmungen können sie aus der DINAbk. VDE 0100 entnehmen.

    Anbei ein Auszug: ...

    Damit sollte der Fall also eindeutig gelöst sein.

    Ich danke nochmal. Schönes Wochenende! Aber da kann man mal wieder sehen, wie viele Sachverständige denn da dann doch mal wieder anderer Meinung sind oder sein können. Um eine derartige Einbausituation der Steckdose korrekt zu bewerten ist es unerlässlich alle möglichen Eventualitäten  -  die sich ggf. ergeben oder ereignen können  -  zu berücksichtigen.
    Ich hätte doch wohl sehr gerne die schriftlich verfasste Klatsche des Technikers (vom Hersteller) gesehen bzw. hier lesen können wollen.
    Wenn ich doch hier derartiges einstelle, ziehe ich mir dies doch nicht aus der Nase, wenn ich denn dann auch noch dazu angebe, einen derartigen Fall schon einmal gehabt und bewertet zu haben. Da kann denn dann ein Herr Groß oder ein Herr Filusch oder auch sonst wer, der eine andere Meinung hat, ganz sicher auch nichts daran ändern. Schade nur, dass damit die Folgen falscher Informationen  -  für den nicht fachkundigen Dritten und auch sodann für den Forumsteilnehmer und ggf. sodann auch für die Kunden und den Auftraggeber der anders denkenden Sachverständigen- verbunden sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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