Benötigen Einschätzung zur gesamten E-Installation
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Benötigen Einschätzung zur gesamten E-Installation

Hallo liebe Experten im Forum!

Wir lassen gerade von einem Bauträger ein Reihenhaus bauen.

Innenwände sind bereits verputz. Installation der FBHA und der Heizungs- und Sanitärobjekte (Heizungsobjekte, Sanitärobjekte) steht demnächst an. Danach Einbringung Estrich.

Zur Elektroinstallation: Bauträgerstandard war natürlich mal wieder nahe an der Minimalausstattung nach DINA bzw. RAL 1*.

Aus diesem Grund haben wir nochmals einen Aufpreis von knapp 8000 € für diverse zusätzliche Steckdosen, Netzwerkverkabelung und eine 8 Teilnehmer-Sat-Anlage (5 benutz) aufbringen müssen.

Im Bauvertrag zwischen Bauträger und Elektrikerfirma war eindeutig eine Installation in Rohr vereinbart. Auch bei der Beauftragung unserer Sonderwünsche wurden Formulierungen verwendet wie z.B. Sat-Anlage vom DGA bis in KG in Rohr.

Im Nachhinein hat die Elektrikerfirma festgestellt, dass sie die Installation nicht bzw. nicht durchgängig in Rohr ausgeführt hat. Sie begründete ihr Vorgehen mit der "ortsüblichen Installation" und außerdem sei auch bei einer Verrohrung kein nachträgliches Kabelziehen mehr möglich (bei Mantelleitungen).

Das äußert sich wie folgt (seht euch bitte auch die Bilder an  -  Link ist unten genannt): Installationen auf dem Betonboden bzw. in der Betondecke sind in Rohr bis kurz in oder vor die Ziegelmauern. Danach geht die Mantelleitung weiter unter Putz bis zu den Dosen.

Die Kat7- und Koaxialkabel wurden sogar korrekt bis in die Dosen verlegt. Allerdings liegen die Leitungen dann teilweise blank (ohne Rohr) im Steigstrang zum Keller, der dann später zugemauert und verfüllt wurde (kein Schacht!).

Alle Wände sind bereits verputz. Der Steigstrang ist pro Stockwerk zugemauert und die jeweils dazugehörenden Aussparungen in den Betonböden sind zubetoniert.

Ein Öffnen des Steigstrangs ist, nach Meinung der Beteiligten Firmen, nicht mehr möglich, da die Gefahr der Beschädigung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen (Wasserleitungen, Stromleitungen) zu groß ist.

Uns wurde in erster Instanz eine Entschädigungssumme von sage und schreibe 300 € für diesen groben Gesamtmangel angeboten.

Nun bin ich mit dem Bauträger und der Elektrofirma so weit, dass nachträglich und für mich kostenfrei folgendes realisiert wird:

Neben dem ursprünglichen Steigstrang wird nochmals ein kleiner Schacht gemauert in dem insgesamt 5 Leerrohre als Reserve in diverse Räume bzw. den Dachboden laufen sollen. Der Schacht wird optisch unauffällig an die bestehenden Gegebenheiten angeglichen und verputzt. Die Leerrohre werden dann über den Rohboden an eine Stelle meiner Wahl geführt und später dort dann Estrichbündig abgeschnitten. Diese Lösung soll die fehlende Austauschbarkeit der Kat und Koaxialkabel ausgleichen.

Außerdem soll für die Leitungen im Steigstrang die Gewährleistung nach VOBA von 5 auf 10 Jahre verlängert werden.

Die Entschädigungssumme wurde von 300 € auf 600 € erhöht.

Wir sind nun bereit die Lösung mit dem Schacht und den Leerrohren (Reserve) durchführen zu lassen. Auch die Verlängerung der Gewährleistung können wir uns vorstellen.

Allerdings ist die Höhe der Entschädigungszahlung für uns nicht nachvollziehbar bzw. akzeptabel.

Wir sind nämlich der Meinung, dass zwischen der durchgeführten Installation und der vorgesehenen Installation (komplett in Rohr) ein erheblicher Unterschied ist.

Aus unserer Sicht sind folgende Einbußen durch uns dauerhaft hinzunehmen und bauseits nicht mehr zu korrigieren:

  • Benachteiligung gegenüber den anderen Eigentümern der Reihenhäuser. Hier wurden nämlich die Installationen nachträglich geändert bzw. von Beginn an, teils über das Maß hinaus (in Rohr mit Einzeladern) durchgeführt.
  • Ein Nachziehen von sämtlichen Leitungen ist nicht möglich, da selbst Leitungen, die in Rohr bis zur Dose gelegt wurden, sind im Steigstrang ohne Rohr eingemauert.

Kosten, Zeit und Materialaufwand bei zukünftigen Beschädigungen bzw. Nachinstallationen sind deutlich höher als bei den anderen Häusern.

  • Auf Grund von fehlenden Rohren und Dosen in gegossenen Ortbetonwänden in der Rohbauphase (Werkpläne liegen mir vor) sind nun Installationen an Orten, die von uns ursprünglich nicht so vorgesehen und geplant waren.
  • Durch teilweise schlampige Installation und Abweichungen von üblichen Installationszonen, besteht die Gefahr, zukünftig Leitungen zu beschädigen.
  • Reparaturen im Steigstrang (auch Gas- und Wasser) sind zukünftig nur unter großer Vorsicht durchzuführen, da die Stromkabel mit Kabelbindern an und zwischen die Wasser- / Heizungsrohre (Wasserrohre, Heizungsrohre) gelegt wurden.

Wir würden gerne Eure Meinung zu diesem Thema wissen. Besonders würde uns Eure Einschätzung zu einer realistischen Entschädigung interessieren. Auch interessiert uns Eure Meinung allgemein zur Qualität der Installation.

Hier der Link zu den Bildern

Zum Vergrößern Bilder mehrmals anklicken.

Schon mal vielen Dank für Ihre/Eure Kommentare und Ratschläge!

Grüße

  • Name:
  • PearlJam1976
  1. Planung und Bauüberwachung, qualifizierte Ausführung

    Da ist was schief gelaufen. Eine richtig geplante Anlage von einen qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt hätte die pauschalen Wünsche erfüllen können. Dabei zieht man NYM-Leitung nicht in Rohre. Dagegen sollten alle Koax- und Datenleitungen in Leerrohr verlegt werden und zwar so, dass zuerst das Leerrohr verlegt wird und dann die Kabel eingezogen werden, so der Sinn. Wenn man das Leerrohr als Schutzrohr gemeinsam installiert, ist das Rohr zu dünn und die Bögen zu viel, dadurch ist ein Austausch nicht mehr möglich. Sie haben für etwas bezahlt und können es auch nutzen, aber nie mehr austauschen. Bei Minderung und Schadenersatz wird es jetzt juristisch, das klärt ein Fachanwalt. Bei der Erteilung von Aufträgen müssen Sie auch das Ziel definieren, in dem Fall das spätere Austauschen der Leitungen. Das ergibt eine Leerrohrinstallation mit ausreichendem Innendurchmesser und 2-3 Bögen mit großem Radius und eventuellen Zugdosen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Link zu den Bildern

    Hallo. Offenbar gibt es ein Problem bei den verlinkten Bilder. Hier ein neuer Versuch

  3. Einhaltung des Vertrages

    Ein wesentlicher Punkt bei der Zusammenarbeit mit Bauträgern ist die Einhaltung des Vertrages. Anhand der erfreulichen Bilddokumentation vermute ich, dass Sie selbst die Bauüberwachung übernahmen. Dieses bietet sich aber nur an, wenn Sie Ihrerseits über eine ausreichende Qualifikation verfügen  -  was an dieser Stelle gar nicht diskutiert werden kann. Haben Sie die Überwachung selbst übernommen oder einen unabhängigen Bauüberwacher mit dieser Aufgabe betraut?

    Es kann weiterhin nur vermutet werden, wie der Schadensersatz in Ihrem speziellen Fall aussehen wird. Dieser Fall geht weit über die Möglichkeiten des Forums hinaus. Er gehört in die Hände von Fachleuten, die vor Ort das gesamte Ausmaß der Situation erfassen können. Zudem kann niemand hier Genaueres über die Vertragsgestaltung wissen.

    Davon abgesehen interessiert es mich, wie Ihr Bauträger das elektrische System zu testen gedenkt oder ob so eine Prüfung überhaupt angedacht ist. Die Nachlässigkeiten bei der Installation lassen jedenfalls die Vermutung zu, dass auch andere Fehler vorhanden sein können die nicht so offensichtlich sind.

  4. rechtl. Situation

    Hallo. Die Lage bei der rechtlichen Situation ist mir durchaus bewusst. Mir geht es in erster Linie um die erste augenscheinliche Einschätzung der Qualität der Installation und evtl. noch vorhandener Mängel (z.B. Statik, Installation. Zonen, Verstöße gegen die VDE z.B. im Steigstrang wegen möglicher Temp. Überschreitung). Danke.
  5. rechtl. Situation

    Die rechtliche Situation ist wie der Name schon sagte eine rechtliche Situation. Das ist ein Fall für den Fachmann, wie bereits oben geschrieben. In diesem Fall für einen Anwalt. Der wird Ihnen aber ohne eine qualifizierte Grundlage auch nicht viel sagen können. Was Sie auf jeden Fall brauchen werden:
    • Stellungnahme eines Experten (z.B. ein Elektromeister der von der IHKAbk. oder HWKAbk. empfohlen wird, im Idealfall ein Sachverständiger)
    • Vertragskopie
    • sonstigen Schriftverkehr
    • alles was Sie sonst noch an Dokumentation haben

    Damit gehen Sie dann zu einem Fachanwalt.

    So, und nun fängt das rechnen an: Sie werden in Vorlage gehen müssen, und zwar für sämtliche Kosten die in diesem selbstständigen Beweisverfahren (wenn es denn letztlich eines wird) anfallen werden. Diese Kosten können erheblich sein.

    Dagegen rechnen müssen Sie auf jeden Fall die Kosten welche für eine Mängelbeseitigung auf eigene Kosten anfallen würden.

    Und dann ganz in Ruhe abwägen was sie wollen.

    • Im Falle eines Rechtsstreits bekommen Sie (vielleicht) X € in Y Jahren
    • Im Falle einer Mängelbeseitigung bekommen Sie eine vernünftige Elektroinstallation (wenn es nur darum geht)

    Ich würde auf jeden Fall im ersten Schritt (also unter Zuhilfenahme des Elektro-SV) versuchen, mit dem Unternehmer ins Gespräch zu kommen. Druck ausüben und schauen wie man sich vielleicht doch noch einigen kann.


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