Verteilerdose in der Dusche
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Verteilerdose in der Dusche

Verteilerdose in der Dusche

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Schutzbereich

    Schutzbereich
  2. Definition der Zone

    Definition der Zone
  3. Dass es dort Beschränkungen für elektr. Verbraucher gibt

    Dass es dort Beschränkungen für elektr. Verbraucher gibt
  4. Aber es ist ja so,

    Aber es ist ja so,
  5. falsche Auslegung der Vorschriften

    falsche Auslegung der Vorschriften
  6. Verlegen Sie die Dose und gut isssss!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    wir haben uns viele Gedanken zu unserem Badezimmer gemacht und nun hat es der Elektriker geschafft, die Verteilerdose für einen Rollladenmotor innerhalb unserer Duschkabine zu platzieren. Das zugehörige Fenster liegt neben der Duschwand. Grundsätzlich kein Vorwurf an den Elektriker. Hätte er gewusst, dass dort die Dusche liegen würde, hätte er die Dose dort sicher nicht hingelegt.

    Unterkante Verteilerdose: 2,42 m über Rohfußboden Wasserauslass: 2,30 m über Rohfußboden Fußbodenaufbau ca. 15 cm

    Nach meinem Kenntnisstand darf die Verteilerdose oberhalb 2,25 m liegen. Das ist rein formal erfüllt.

    Hat die Höhe des Wasserauslasses auch noch eine Bedeutung?

    Gruß Der Schutzbereich ist definiert für elektrische Verbraucher mit eingebautem Staub- und Wasserschutz. Eine Verteilerdose ist kein elekrischer Verbraucher und die dargestellte Dose hat keinen Wasserschutz. Weiterhin ist der Verbraucher außerhalb der Dusche. Somit ist das eine reine Klemmstelle die nicht in der Dusche sein darf. Der Rollladen muss nicht zwingend einen FI haben, damit besteht kein FI-Schutz für die Dose, damit ist ein unbemerkter Kriechstrom bei eindringender Feuchtigkeit möglich. Fazit: nicht zulässig. Der Generalunternehmer meint, da die Dose oberhalb der 2,25 m liegt, ist er auf Basis der VDE 100-701 aus dem Schneider.

    Dass die Zone für el. Verbraucher definiert ist und nicht für Verteilerdosen, bitte ich nochmal zu verdeutlichen.

    Was sagt eigentlich die VDE dazu, wenn ein Kind mit der Brause in der Dusche spielt und das Wasser über die 2,25 m hinweg spritzt.

    Gruß Bernd bedeutet doch nicht, dass es für Verteilerdosen keine Beschränkungen gibt.

    Umgekhrt wird ein Schuh draus: Nur mit diesen Beschränkungen dürfen Verbraucher angeschlossen werden. Sonst ist dort Strom verboten. Also auch Verteilerdosen.

    Aber vielleicht kennt sich da jemand noch besser aus dass die Dose oberhalb der 2,25 m liegen würde. Also formal erlaubt?

    Bernd Die Schutzbereiche in Bädern und Duschen bestimmen über die Art der dort installierten Schalter, Steckdosen und Geräte. Bestimmend ist auch dass dort nur senkrecht verlegt Kabel zulässig sind, der Schutzbereich geht dabei bis 6 cm tief in Wände und 2,25 m hoch. Über den 2,25 m Höhe befindet sich der Installationsbereich für die zugehörigen Kabel und zwar nur dafür und nicht als Durchgang für fremde Räume oder fremde Stromkreise. Folglich dürfen im Installationsbereich keine Geräte installiert werden und schon gar keine Klemmdosen. Dabei erübrigt sich der Einwand, ob die Dose mit Klemm-Deckel oder geschraubten Deckel sein darf. Hier liegt ein Mehrfachfehler vor: a) Klemmdose unzulässig, b) Kabel für ein Gerät außerhalb vom Schutzbereich, c) Stromkreis ohne FI, d) Kabelverlegung ohne Plan. Alles beste Grundlagen für einen Stromunfall. Es kann doch kein Problem sein, in diesem Bautenstandszustand die Vertreilerdose noch zu versetzen.
    Die so eingebaute Verteilerdose erfüllt natürlich nicht den Stand der Technik.
    Das erspart ärger und unnötige Diskussionen.
    Mit frundlichem Gruß
    Markus Reinartz

  7. Wäre es denn erlaubt

    Wäre es denn erlaubt
  8. Na klar, wollen wir die lesen!

    Foto von Markus Reinartz

    die Kabel zu verlängern um die Dose zu verlegen? Aus meiner Heimwerker-Sicht wäre es auch die einfachste Lösung.

    Da ich die Ausführung angezweifelt habe, hat der Elektriker eine Stellungnahme eines Sachverständigen eingeholt. Hat jemand Interesse diese mal zu lesen?

    Bernd Sehr gerne, wir sind gespannt.
    ReinartzMarkus@t-online.de
    Aber mal ehrlich, ein paar Rigipsplättelchen weg schneiden auf 20 x 20 cm und einen kleinen Kanal von 1,20 m Länge und 10 cm Breite, für einen Fachmann sicherlich eine Arbeit für drei vier Stunden und alles ist erledigt.
    Mit freundlichem Gruß
    Markus Reinartz

  9. Rigips bitte

    Rigips bitte
  10. Hier die Stellungnahme

    Hier die Stellungnahme

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  11. In Ordnung, dann ans Eingemachte!

    Foto von Markus Reinartz

    nicht, die Kabel liegen unter Putz und der rückwärtige Bereich der Dusche soll gefliest werden. Ich sende das Schreiben gleich mal vorbei. im Auftrag des Elektrikers Was für einen Vertrag haben Sie geschlossen?
    Einen VOBAbk./B Vertrag oder einen BGBAbk. Vertrag?
    Wenn VOB Vertrag, ...
    ... sind Sie selbst der Verwender der VOB und wollten Sie die VOB vereinbart haben?
    ... falls nicht, sind Sie selbst Kundig im Umgang und in der Anwendung mit der VOB?
    ... falls nicht, sind Sie Kaufmann, Notar, Rechtsanwalt, Dipl. Ing. oder Handwerksmeister, sodass Ihnen zumindest Kenntnis im Umganung und mit der Anwendung der VOB unterstellt werden kann?
    Falls Sie keinen VOB Vertrag haben, sollten Sie im Regelfall sodann einen BGB Vertrag geschlossen haben, bei dem es ausreicht, dass auch die Vermutung  -  sodann diese angestellt werden kann (es möglich ist diese anzustellen)  -  für ein in der Zukunft eintretendes negatives Ereignis oder einen negativ sich auswirkenden Umstand (es muss ein Ereignis oder ein Umstand sein, der in Ihr portemonnaie greift oder Menschen zu schaden kommen lassen kann, was erstgenanntes nicht grundsätzlich ausschließt) gehegt oder angestellt werden kann.
    Ein den allgemein anerkannten Regeln entsprechend ausgeführtes Werk begründet keinesfalls die Mangelfreiheit dessen. Die Beweislast hierfür trägt in der Regel der Unternehmer.
    Schreiben Sie an die Innung und fragen Sie gezielt nach, wie es sich mit Kindern verhält, die wie in einem vorher bereits beschriebenen und hier eingestellten Beitrag, mit Wasserspielen befasst sind und ob hierfür  -  auch dann wenn die Ausführung der Arbeiten den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht  -  eine Mängelhaftung einschließlich daraus resultierender Gefahren für Leib und Leben übernommen werden kann.
    Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass Sie hier denn dann noch eine positiv lautende Antwort haben bzw. bekommen werden. Kein Mensch unter Gottes Sonne wird dafür gerne eine Mängelhaftung übernehmen wollen und sich einen derart großen Schuh anziehen wollen.
    Ich selbst bin auch Vater von drei Kindern und ich kann aus Erfahrung berichten, dass Kinder in einem Bad so einiges anstellen können, wenn sie denn dann einmal für fünf Minuten unbeaufsichtigt sind.
    ach so, ergänzend sei bemerkt, dass die gestellte Frage natürlich von der Innung korrekt beantwortet worden ist. Dies mag zum einen daran liegen, dass die Frage falsch lautet. Auch einfache Fragen wollen richtig gestellt sein oder werden.
    Überlegen Sie sich, welche Antwort Sie hören oder erzielen wollen und stellen Sie die dementsprechend dahingehend lautenden Fragen.
    Vielleicht auch nicht zu vergessen, dass die geltenden DINAbk. Normen darauf verweisen, dass der Unternehmer oder Auftragnehmer auch Bedenken hinsichtlich der Ausführung zu äußern hat. Dazu würde nach meiner Auffassung auch gehören, dass auf möglich entstehendes Spritzwasser, welches durch spielende Kinder herbei geführt wird oder herbei geführt werden kann, möglicherweise zum  -  zu welchem auch immer  -  Schaden führen kann.
    Guckst Du hier ...

    und hier

    Ich kürze ab:
    Bei den vorstehend genannten beiden Links geht es zwar um einen Abdichtungsfall allerdings dürftge der ebenso vergleichbar sein und angewendet werden können. Dort verhält es sich so, dass die DIN sagt, häusliche Bäder benötigen keine Abdichtung (solange sie keinen Bodenablauf/Bodenabfluss haben) und die Urteile sagen etwas anderes. In den Kommentierungen wird auf Spritzwasser verwiesen.
    In jedem Fall rate ich Ihnen Ihren Anwalt dahingehend zu befragen, sollten Sie auf taube Ohren bei den Beteiligten stoßen.
    Ich hoffe, Sie kommen damit weiter. Das kann ja nun echt nicht sein, eine Abzweigdose in der Dusche, ... tssss.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  12. Zapfstelle, Dose, wo sitzt was?

    Foto von Markus Reinartz

    Jetzt habe ich mir gerade die Fotos noch einmal angeschaut. Sind die vielleicht falsch herum eingestellt? Das kann man so genau nicht sehen oder nur erahnen!
    Wo ist die Dose, wo die Zapfstelle?
    Was von beiden ist an der höchsten Stelle angeordnet? Was von beiden ist höher?
    Wie weit sind die von einander entfernt?
    So circa 20 cm bis oberhalb der Zapfstelle müsste abgedichtet werden (unbedingt Herstellerrichtlinien des Putzherstellers / Gipsplattenherstellers beachten / kann ggf. von Hersteller zu Hersteller abweichen)!
    Liegt die Dose denn dann vielleicht in dem abzudichtenden Bereich?
    Guckst Du hier ...

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  13. erlaubt was nicht verboten ist?

    erlaubt was nicht verboten ist?
  14. Na also, noch jemand meiner Meinung!?

    Foto von Markus Reinartz

    Lesen Sie die Vorschriften und die zugehörigen Erläuterungen richtig! Danach befindet sich oberhalb der Schutzzone der Installationsbereich für Kabel in waagerechter Verlegung von zulässigen Geräten in der Schutzzone. Also keine durchgehenden Kabel oder Kabel für Geräte außerhalb der Schutzzone. Ansonsten werden Geräte in der Schutzzone ohne Klemmdosen installiert. Klemmdosen in der Installationsebene sind nicht erlaubt und damit unzulässig, ebenso ein Kabel für einen außerhalb der Schutzzone gelegenen Rollladen. Die Stellungnahme der Innung ist eine Gefälligkeit an eine unfähige Installationsfirma. Sicherlich ist der Installateur in der Haftung. Ist das Genugtuung wenn Sie tot in der Dusche liegen? Dann ist doch alles in Butter, dass mit der Gefälligkeit kommt dem von mir gedachten ebenfalls schon ziemlich nah, ich hatte es nur so klar nicht ausdrücken wollen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  15. Hallo Herr Kirschner

    Hallo Herr Kirschner
  16. verbissen

    verbissen
  17. mir würde einfach ...

    mir würde einfach ...
  18. Das kostet

    Foto von wiki

    Das kostet
  19. Wie geht es denn jetzt hier weiter?

    Foto von Markus Reinartz

    vorab: Ich würde die Verteilerdose dort auch nicht montieren.

    Jedoch frage ich mich, ob Sie bei den gültigen Normen auf dem Laufenden sind. Ich habe gerade nochmal die VDE Schriftenreihe 45 zu dem Thema durchstöbert

    Ihr Zitat: Klemmdosen in der Installationsebene sind nicht erlaubt und damit unzulässig, ebenso ein Kabel für einen außerhalb der Schutzzone gelegenen Rollladen.

    Wo bitte steht das in den Normen? Schauen Sie doch nochmal genau, was außerhalb des Bereiches 2 erlaubt ist.

    Ps: Es sind sogar Leitungen erlaubt, die andere Räume versorgen (hier jedoch mind in 6 cm Tiefe)

    Mit freundlichen Grüßen Alle Befürworter eine Abzweigdose in der Dusche über dem Schutzbereich haben sich in diesen Wert 2,25 Meter verbissen. Dabei gibt es in keiner Vorschrift eine Erlaubnis und in keiner erläuternden Zeichnung eine Darstellung von Abzweigdosen, schon gar nicht über den 2,25 Meter und schon gar nicht in der waagerechten Installationszone über dem Wert von 2,25 m. Nach dem Stand der Technik düren dort keine Kabel für Verbraucher außerhalb des Schutzbereiches sein, auch nicht innerhalb von 6 cm Wandtiefe. Damit ist der Sachverhalt klar und es können auch keine Abzweigdosen für diese Stromkreise sein. Nach dem Stand der Technik ist dort alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist. nur ein Verweis auf eine gültige Norm reichen ... Mehr nicht ... Einfach mal VDE Schriftenreihe 45 Seite 543 bis 555 studieren.

    und die 6 cm gelten! Jedoch verboten: Stegleitung ...

    Eigentl. müsste ich mal die aktuelle DINAbk. VDE 0100-701 in hier einstellen. Dann könnte es jeder mal nachlesen. Warum mache ich das nicht?

    Mit freundlichen Grüßen "Eigentl. müsste ich mal die aktuelle DINA VDE 0100-701 in hier einstellen. Dann könnte es jeder mal nachlesen. Warum mache ich das nicht? "

    ... Beuth-Verlag fragen ... Eine Rückantwort wäre nicht schlecht?

  20. Der Elektriker samt seinem Sachverständigen bleiben ...

    Der Elektriker samt seinem Sachverständigen bleiben ...

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