Wer trägt den Zahlungsfall von Subunternehmer / Nachunternehmer bei Generalunternehmer-Insolvenz
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Wer trägt den Zahlungsfall von Subunternehmer / Nachunternehmer bei Generalunternehmer-Insolvenz

Wir haben mit einem Generalunternehmer gebaut. Der ist jetzt insolvent.
Jetzt beschäftigt uns folgende Situation:
Wir hatten im Generalunternehmer Vertrag eine luxuriöse Normal-Elektroinstallation im Vertrag.
Später haben wir dem Elektriker den Auftrag erteilt ein Bus-System einzubauen  -  unter Anrechnung der im Generalunternehmer Vertrag enthaltenen Elektroinstallation.
Dabei war z.B. auch eine Siedle Farbvideosprechanlage im Generalunternehmer-Vertrag enthalten.
Wir erhielten zum Jahreswechsel die Elektrikerrechnung mit den bisherigen Leistungen (im groben die Elektrorohinstallation) unter Abzug des Betrags für die Siedle Farbvideosprechanlage (=> es soll nämlich später eine Gira Farbvideosprechanlage eingebaut werden).
Nun ist der Generalunternehmer inzwischen insolvent. Deshalb die Frage: Ist der Elektriker berechtigt, seine Gutschrift für die Siedle Farbvideosprechanlage nun rückgängig zu machen und und nun anhand einer neu ausgestellten Rechnung von uns den ungeminderten Rechnungsbetrag (ohne Abzug der Gutschriften aus dem Generalunternehmer-Vertrag) geltend zu machen?
Hat der Elektriker mit der Gutschrift in der Rechnung nicht auch das Zahlungsrisiko übernommen?
  • Name:
  • Ruben
  1. Weitergehender Auftrag an einen Subunternehmer, Inso des GU

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Ruben,
    ihr braucht nur die Differenz der Wertes des von euch erteilten Gesamtauftrags unter Abzug dessen bezahlen, was der Sub von dem Generalunternehmer nach Maßgabe seines mit dem Generalunternehmer geschlossenen Vertrags hätte verlangen können, wenn ohne eure Sonderwünsche gebaut worden wäre. Nennen wir diesen Abzugsbetrag 'mal "Grundkosten".
    Das Insolvenzrisiko des Generalunternehmer trägt bezüglich der Grundkosten der Subunternehmer.
    Der Sub hätte ja vom Generalunternehmer vor dem Beginn seiner Leistungen für jene Grundkosten eine Bürgschaft nach § 648a BGBAbk. verlangen können, dann wäre er auf der sicheren Seite gewesen. Ich weiß, das wird selten gemacht, aber trotzdem.
    Grundsätzlich ist es stets ratsamer, sich vor Abschluss eines Bauvertrags genau zu überlegen, was man haben will und dann wirklich alle Leistungen aus einer einzigen Hand zu beauftragen. Bei solchen draufgesattelten Extraleistungen der Subunternehmer gibt es sonst auch immer wieder Abgrenzungsprobleme, wenn Mängel auftreten.
    Viele Grüße
    Ralf
  2. Gegnerischer Anwalt hat Klageauftrag.!

    Ja man lernt nie aus. Wir würden angesichts dieser Erfahrung nicht mehr mit einem Generalunternehmer noch mit Zusatzaufträgen bauen. Aber jetzt ist es leider zu spät.
    Wir haben Aufgrund der schriftlichen Angaben vom Elektrikre, was Generalunternehmer Leistung ist, ausgerechnet, dass die kpl. Generalunternehmer-Leistung 19.000 € (darin enthalten eine Videokamerasprechanlage für 9.000 €  -  die Baufortschrittsgemäß noch nicht eingaubt ist) Wert ist.
    Könnte der Elektriker hier nicht (rechtlich wirksam) argumentieren, Auftrag des Generalunternehmer bzgl. dieses Teils vor Insolvenz noch nicht ausgeführt d.h. eingebaut  -  also weigert er sich, diesen Wert auf den Zusatzauftrag Bus-System anzurechnen.
    Oder bin ich mit dieser Sorge auf dem Holzweg?
    Danke!
  3. Zusatzinfo

    Im übrigen ist der gesamte Bau laut Auskunft unserer Baugutachterin vom VPB gegenüber dem Generalunternehmer überzahlt.
  4. Das

    Zitat "Wir würden angesichts dieser Erfahrung nicht mehr mit einem Generalunternehmer noch mit Zusatzaufträgen bauen" ist verständlich, trifft es aber nicht.
    Der Fehler ist nicht der Bau mit Generalunternehmer, sondern Bau mit dem falschen Generalunternehmer resp. Abschluss mangelhafter Verträge.
    Wäre ein Vertrag mit korrekter Baubeschreibung/korrekten Zahlungsbedingungen/Vertragserfüllungs- / Gewährleistungsbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) geschlossen worden, sähe es heute anders aus.
    • Name:
    • M.P.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN