Suchefunktion BAU.DE Forum Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc. 2016: neue Badewannenarmatur anschrauben - aber wie?

Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

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neue Badewannenarmatur anschrauben - aber wie? 10.06.08
hallo, hoffe hier einen guten Rat zu bekommen. Es besteht folgendes Problem. Die Badewannenarmatur ist nicht mehr recht betriebsfähig, weil der Zugumschalter für Auslauf unten oder oben über Duschschlauch hoffnungslos verkalkt ist. Ansonsten ist die Armatur auch sehr unansehnlich geworden. Also raus damit und eine neue rein - möchte man meinen. Doch da tritt dann die blöde Situation ein, dass die Anschraubweite der neuen Batterie eine andere ist. Macht nichts, da muss man ja nur die beiden gekröpften Gewindebolzen verstellen, die die Verbindung von den Wasserrohren zu den Batterieanschlüssen herstellen. Klingt gut, klappt aber nur bei insgesamt neuen Installationen. Bei jahrzehntealten sind diese Verbindungsbolzen nämlich ebenfalls total eingekalkt und unbeweglich. Anfassen mit einem Schlüssel - keine Bewegung. Grossen "Engländer" ansetzen? Da kommen plötzlich Bedenken: was ist, wenn so ein Bolzen dabei abbricht? dann gute Nacht. Also Fachmann über eine Installationsfirma geholt. Der nestelt eine halbe Stunde herum nur um dann das gleiche festzustellen. Und zieht unverrrichteter Dinge von dannen. Anschliessend kommt von der Firma eine Rechnung für den Aufwand, den sie erbracht hat. Welchen eigentlich? Muss man neuerdings auch für nicht geleistete Arbeit bezahlen?
Ein richtiger Handwerkskrimi im Taschenformat oder?
Was kann man da machen?
Gruss Manfred
Name: manfred  

  1. Zu kären wäre 10.06.08
    WAS haben Sie denn bestellt (mündlich?).
    Montieren Sie bitte den neuen Anschluss Betriebsfähig oder versuchen Sie mal den Anschluss hinzubekommen.
    Persönlich würde ich sagen, wenn Montage bestellt, dann sollten Sie auch Montage bekommen. Also Nachbesserung ohne keine Rechnung. Wobei sich die Frage stellt für WAS Sie die Rechnung bekommen haben. An-Abfahrt oder auch Arbeitszeit ?
    Nur Laie, keine Rechtsberatung.
    Name: kho  

  2. die neue Armatur habe ich schon lange liegen ... 10.06.08
    die neue Armatur habe ich schon lange liegen und wollte sie nun einsetzen. Aber wie gesagt: die Anschraubweite stimmt nicht überein mit der vorhandenen Weite der Rohrausgänge. Was ist da so schwierig zu verstehen?
    Die Firma habe ich geholt, um mit eventuellen besonderen Fachkenntnissen oder Werkzeugen das Problem der Weitenanpassung zu lösen. Anschrauben kann ich es auch alleine, falls es passt, das ist nicht das Problem. Aber der Herr Fachmann kapitulierte nachdem er sich eine halbe Stunde mit nebensächlichen Fragen befasst hatte. Meiner Meinung hätte es nur 5 Minuten gebraucht für ihn, zu erkennen, dass auch ihm die Sache zu heikel ist. Man muss eben wissen, ob man die Bolzen mit Gewalt verdrehen kann oder eben nicht, da die Gefahr des Abbruchs besteht. Er entschied sich dafür, die Arbeit nicht auszuführen, für die er bestellt worden war. Frage: kann er dann etwas berechnen? Ich habe jedenfalls kein Interesse, für die blosse Besichtigung eines Installationsproblems zu bezahlen. Er meinte: "da muss mann alles aufklopfen und die Rohre erneuern". Das kann doch wohl nicht das Schicksal der Sache sein oder?
    Gruss M.
    Name: gast  

  3. habe vergessen zu sagen, dass eine Rechnung noch ... 10.06.08
    habe vergessen zu sagen, dass eine Rechnung noch nicht eingetroffen ist, aber angekündigt wurde. Grund und Höhe noch nicht bekannt. Insofern Vorfeldanfrage von mir.
    gruss
    Name: gast  

  4. Genau darum geht es ja. 10.06.08
    Haben Sie den Handwerker beauftragt, die vorhandene Armatur ANzuschrauben (egal wie), oder "nur" sich das ganze mal anzuschauen ob es denn "gehen" würde.
    Oder anders gefragt, welche Leistung war den Vertraglich geschuldet... (Anschrauben oder Anschauen)...
    Name: kho  

  5. es ging natürlich um das Anschrauben. Dabei hat ... 10.06.08
    es ging natürlich um das Anschrauben. Dabei hat er dann aber den oben beschriebenen Rückwärtsgang eingelegt nach einer Reihe von nicht sachbezogenen Handlungen und Bemerkungen.
    Gewiss ist der Firma dadurch ein Aufwand entstanden, aber die Frage ist einfach: kann man dem Kunden unter diesen Umständen eine Rechnung stellen. Denke, dass amn sowas nur kann, wenn die Beobachtung und Beurteilung vorher als kostenpflichtig vereinbart wurde. Irre ich mich da?
    Gruss
    Name: gast  

  6. Dann warten Sie einfach die Rechnung ab und 11.06.08
    entscheiden dann wie es geht. Wenn die berechnete Leistung nicht erbracht wurde, müsste es ja sowas wie "Nachbesserung" geben.
    Rechtsweg lohnt bei dieser Summer garantiert nicht.
    Name: kho  
 

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