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Haftungfrage bei Installationsarbeiten, die durch Mieter beauftragt wurden 28.08.08 Hallo liebes Forum, wer haftet bei Installation im Mietobjekt, die durch den Mieter und nicht durch den Eigentümer beauftragt wurden, wenn bei einem Schadensfall die Haftungsfrage aufkommen würde. Der beauftragte Betrieb, der Mieter oder Eigentümer? Die Installationen würden sich auf Mietwohnung und die Erstellung und Ergänzung des Potentialausgleichs und der Erdung beziehen. Vielen Dank für Ihre Antworten und mit besten Grüßen! G.S.
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