Gebühren für Schornsteinabnahme
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Gebühren für Schornsteinabnahme

Heute eine Frage, die jedem sich stellt, wenn er baut.
Info vorab: der Schornstein soll später für einen Kachelofen dienen.
Wir haben einen Schornstein im Rohbau abnehmen lassen Gebühr ca. 100,- DM. Alles I.O. (Gebühr ist i.o.)
jetzt wo der Neubau fertig ist. Eine weitere Abnahme wieder eine Gebühr in Höhe von ca. 100,- (Dient als Nachweis, dass der Schornstein OK ist. Einzige Änderung, der Schornstein wurde jetzt verputzt. Ist diese Geühr in Ordnung oder hat sich der Schornsteinfeger hier doppelt kassiert.
Die Abnahme für den Gasofen fand nur einmal statt und es wurde auch nur einmal eine Gebühr erhoben.
jetzt kommt der Hammer.
Nach Aussage des Schornsteinfegers findet alle zwei Jahre eine Abnahme statt. Also die nächste im Jahre 2003. Sollte man denken.
Da wir aber eine gerade Hauus-Nr. sind wir schon dieses Jahr wieder dran. So dass ich im Herbst die nächste Abnahmegebühr zahlen darf.
Ist das so üblich? Erfolgt die Abnahme in Abhängigkeit der
Jahre (gerade/ungerade)?
Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht. Kann man sich gegen solche
Abzockerei wehren. Wozu gibt es Computer, die einem die Termin abnemmen!
Bin dankbar für jede Anregung.
Gruß
  • Name:
  • D. Lüttermann
  1. Habe zwar keine Antwort

    aber das interessiert mich auch. Die Kosten sind gegenüber dem, was wir bezahlt haben (48,- DM für Rohbauabnahme) auch verdammt hoch. Ich dachte eigentlich auch, das danach nur noch einmal eine Abnahme folgt, wenn der/die Öfen angeschlossen sind.
  2. Besorgen Sie sich

    für die Bundesland die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (Kehrordnung, Überprüfungsgebührenordnung) der Schornsteinfeger, dort wird stehen, ob Sie abgezockt werden. Ich jedenfalls kenne das Gebaren für NRW nicht.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  3. NRW ...

    wir haben in NRW gebaut. Kreis Minden-Lübbecke.
    Wer kennt hier die Gebührenordnung. Wir waren sehr misstrauisch als es um die BeZahlung ging. Nur BAR-Zahlung. Überweisung und auf Rechnung war nicht möglich. Beleg haben wir aber dennoch erhalten.
    Danke für die Tipps. Werden entsprechende Verordnung mir besorgen.
    Gruß
    • Name:
    • D. Lüttermann
  4. Hab' ich Ihnen doch

    mit dem ersten Link präsentiert. Steht alles drin.
    • Name:
    • Reg2003-Lb

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