Abnahme Kaminofen
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Abnahme Kaminofen

Wir haben 1997 unser neu gebautes Einfamilienhaus bezogen.
Damals wurde auch der Schornstein mit zwei Zügen vom damaligen Bezirksschornsteinfeger abgenommen. An einem Zug ist unser Ölbrenner angeschlossen. Der andere war für einen Kaminofen vorgesehen. Damals hat der Bezirksschornsteinfeger verlangt, dass die oberen Reinigungsöffnungen nicht weiter als 2,5 m von der Schornsteinoberkante entfernt angebracht werden, was dazu führte, dass sich diese etwa 3 m oberhalb des OGAbk.-Fußbodens befinden und nur mit einer Leiter erreicht werden können.
Nun haben wir im Herbst letzten Jahres einen Kaminofen an den zweiten Zug anschließen lassen.
Bei der Abnahme des Kaminofens machte uns der, inzwischen ein neuer, Bezirksschornsteinfeger zur Auflage eine Reinigungsöffnung in geringerer, ohne Hilfsmittel erreichenbarer, Höhe anbringen zu lassen.
Kann er dies verlangen, da ja an diesem, bereits abgenommenen Schornstein lediglich der Kaminofen angeschlossen wurde und sonst nichts verändert wurde. Wenn ja, wer trägt die Kosten, da der ehemalige Bezirksschornsteinfeger uns die bemängelte Höhe zur Auflage gemacht hatte?
  1. Kann doch vom Schornsteinkopf fegen,

    so macht ers bei uns, wir haben oben keine Reinigungsöffnung. Der geht auf Dach, fegt von da, ich habe den Dreck nicht in der Hütte und er jede Menge frische Luft.
    Grüße
  2. Nicht so einfach

    das geht leider nicht so einfach. Dazu müssten zuerst Trittstufen auf der Dachdeckung angebracht werden. Dies kostet auch nicht gerade wenig. Wer zahlt dies.
  3. Ohje, da fehlt das Glück ...

    Ohje, da fehlt das Glück Sie hätten vielleicht den Schornsteinfeger auch auf Ihre Homepage stellen sollen ... "betreut durch ... " ;-)
    Zur Sache:
    IM Normalfall darf sich die obere Reinigungsöffnung maximal 4,5 m unterhalb der Mündung befinden. Von Anstell- oder Aufstell-Leitern können an sich nach UVV keine Kehrarbeiten (mit 2 Händen ) ausgeführt werden.
    Klären Sie doch mit BSM und Amtsvorgänger die Abnahmemodalitäten.
    Gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen oder vereinbarten Einzelbedingungen aus der Schlussabnahme durchsprechen.
    Wenn Schornsteinfeger von der Leiter fällt bringt es keinem Glück ...

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