Horizontalsperre
BAU-Forum: Keller

Horizontalsperre

Mein Keller, Bodenplatte und Außenwände, sind aus WU 25, die Innenwände aus KS  -  Mauerwerk. Bei 2 Wänden, tragend 17,5 cm, ist als Horizontalsperre zwischen der ersten und zweiten Lage eine PE Folie eingemauert. Bei 2 anderen Wänden, nichttragend 11,5 cm, zwischen Bodenplatte und erster Schicht eine schwarze Folie von der Rolle. Ist das insgesamt so korrekt, bzw. welche Ausführung ist korrekt. Ich denke, dass die Sperre an den Berührpunkten der Wände sowieso aufgehoben ist.
  • Name:
  • wg
  1. gut gemeinte Sache

    Ich gehe mal davon aus, dass alle Außenwände KG in WU-Beton gefertigt sind. Die von Ihnen beschriebenen Wände sind Innenwände? Sofern die WU-Wanne i.O. ist, brauchen Sie gar keine Horizontalsperre. Es ist natürlich eine vernünftige Entscheidung eine solche Sperre in den Innenwänden aus Mauerwerk dennoch einzubauen. Sie sollte dann im Bereich 20-40 cm über OK Rohfußboden liegen. Für den Fall, dass Sie mal einen Leitungsschaden (Wasser) haben, steigt Ihnen die Feuchte in den Innenwänden nur bis zur Sperre hoch und nicht wie sonst ca. 1 m. Das spart Sanierungskosten. Wo eine Horizontalsperre auch wichtig ist: Der Sockelbereich nahe Oberkante anstehendes Gelände. Hier sollte die vertikale Abdichtung ca. 30 cm übers Gelände hochgeführt werden und dort sollte dann auch noch eine Horizontalsperre angeordnet sein. Schauen Sie mal in die alte DINAbk. 18195, in der gab es noch schöne Detailzeichnungen. Quintessenz: Die Folien in den Innenwänden sind schon OK  -  Eine Abdichtung gegen die WU-Wände ist nicht erforderlich, da die hier übertragenen Wasserdampfmengen äußerst gernig sind. Es handelt sich dort nur um feinen Wasserdampf und nicht wie sonst um kapillar aufsteigende Feuchte in flüssiger Form (bei undichten Kelleraußenwänden). Also alles "im grünen Bereich".
  2. Abwasserrückstau in Souterrainwohnung bei starken Regenfällen. 13.12.2001

    Hebevorrichtung für EGAbk.-Wohnung, wer muss zahlen?
    Meine Eigentumswohnung liegt 2 Stufen tiefer zur Straßenseite. Nach starken Regenfällen kommt es immer wieder zu Rückstauproblemen im Bad: Kluckern, faulige Gerüche, Stöpsel werden hochgedrückt.
    Sachverständigenvorschlag war eine fehlende Hebevorrichtung im Keller einzubauen. Kosten 10.000 DM.
    Wer muss zahlen: Hausgemeinschaft oder Betroffener (alles Eigentum).
    Gibt es preiswertere Alternativen direkt in der Wohnung wie Absperrung vom Abflussrohr (2. Bad vorhanden). Wenn ja welche Kosten, wer muss zahlen?
    Zweite Frage zum Brandschutz: müssen Kellertüren, Stahl, immer selbstschießend sein? Gibt es etwas Schriftliches?
    Danke
    • Name:
    • Jutta Hinz
  3. Nach Regenfällen Abwasserrückstau, Vorschläge zur Abhilfe?

    Hebeanlage bei Rückstau von Abwasser oder andere Alternative n?
    Hallo,
    ich würde mich über eine Antwort freuen:
    meine Eigentumswohnung liegt zur Straßenseite 2 Stufen tiefer. Nach starken Regenfällen riecht es unangenehm im
    Bad. Ich verschließe alle Stopfen in Bad, Dusche, Waschbecken.
    Die Stöpsel wurden schon hochgedrückt. Ein Sachbearbeiter der Verwaltung meint, es müsse eine Hebevorrichtung im Keller eingebaut
    werden (10.000,-- DM), da es passieren könne, dass die Wohnung durch Rückstau unter Wasser liegen könne. Versicherungen zahlen bei
    Brauchwasserschäden nicht.
    Die Verwaltung und Hausgemeinschaft will die Kosten auf uns abwälzen nach dem Motto: wie gesehen, so gekauft.
    Die Teilungserklärung sagt folgendes:
    Sondereigentum ... Zu- und Ableitungen (Zuleitungen, Ableitungen) der Versorgungs- und Entwässerungsanlagen jeder Art von Hauptsträngen an,
    soweit diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks im Sinne der §§ 93 bis 95 des BGBs sind.
    Wir hatten sogar Wasser im Keller, dessen Ursache nicht bekannt ist. Könnte Grundwasser aogar durch einen rissigen
    Boden in den Keller gelangen? Eine andere Verursachung käme nicht infrage.
    Wie sieht die Rechtslage aus?
    Danke für die Antwort
    Jutta Hinz
    hinzj@uni-duesseldorf.de
    • Name:
    • jutta hinz

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN