Feuchter Kellerboden entlang einer tragenden Wand
BAU-Forum: Keller

Feuchter Kellerboden entlang einer tragenden Wand

Wir haben mit der Firma Kern-Haus eine Doppelhaushälfte gebaut. Bei starken Niederschlägen bilden sich im Keller feuchte Stellen entlang einer tragenden Wand, welche von der Außenseite bis ca. zu Mitte des Hauses reicht. Die Kelleraußenwände und der Kellerboden im Bereich der Außenwände sind trocken. Die Feuchtigkeit dringt also trotz funktionierender Ringdrainage durch die Bodenplatte.
Hierzu habe ich folgende Fragen:

1) Wie kommt es zu diesem Wassereinbruch und was kann man dagegen unternehmen, wenn man schon eine Drainage hat? Kann man beispielsweise eine 'Verkieselung' vornehmen, beziehungsweise durch das Einbringen von Säuren oder Gasen ein nachträgliche Abdichtung der Bodenplatte erwirken?

2) Aus unserer Sicht handelt es sich hier eindeutig um einen Baumangel, wo wahrscheinlich infolge einer Rissbildung in der Bodenplatte entlang der tragenden Wand der Wassereintritt erfolgt. Wie ist hier die Vorgehensweise gegenüber der Firma Kern-Haus, wenn sich diese aus bestimmten Gründen weigert, sich dieser Sache anzunehmen.
Sofern jemand seine Erfahrungen nicht unbedingt öffentlich äußern möchte, begrüßen wir auch diskrete Antworten an die untenstehende E-Mail-Adresse.

  1. mal nachgefragt ...

    das ist nicht die (2-schalige) Gebäudetrennwand?
    wenn es e. Innenwand ist: wo?
    die Wand ist aus Mauerwerk? oder Beton?
    wie dick ist die Bodenplatte?
    aus welchem Material sind die Kelleraußenwände?
    wieviel Wasser (gw, staunässe, Schichtenwasser)?
    wie erfolgt die Abdichtung?
  2. hier ein paar Details ...

    Das Haus hat ein Grundfläche von 6 m (Straßenseite) x 12 m. Die Wand, die ich meine, geht von der 12 m langen Seite (nicht Trennwand zur anderen Doppelhaushälfte) ca. 3 m ins Innere des Hauses. Die Feuchtigkeit tritt besonders am Ende der Wand im Hausinneren auf und nicht im Bereich der Außenwand.
    Die Außenwände sind aus Beton (in Styropor eindeschalt), sind mit Bitumenmasse abgedichtet und mit Drainplatten beschichtet.
    Die Bodenplatte ist ca. 20 cm dick.
    Auf dem Grundstück haben wir kein drückendes Wasser (festgestellt und dokumentiert auch durch Bodengutachten).
  3. Das hilft noch nicht

    Sieht im Moment nach aufstauendem Sickerwasser und falscher Abdichtung aus. Verkieseln geht nicht, höchstens vergelen. Ist noch Gewährleistung vorhanden? Wenn ja, aufbuddeln lassen und entsprechende Abdichtung nach DINAbk. 18195 vornehmen lassen. Die Bodenplatte ist nicht abgedichtet? Muss die nämlich auch, unabhängig vom Lastfall Wasser.
    Mal so nebenbei gefragt: darf mittlerweile jeder Bäcker Keller bauen?
  4. Das macht mich neugierig

    Die schreiben ich bin mal so Frei: " Die Außenwände sind aus Beton (in Styropor eindeschalt), sind mit Bitumenmasse abgedichtet und mit Drainplatten beschichtet. "
    Legosteine? ... und die Bitumenmasse wurde auf das Styropor aufgebracht ... um welche Bitumenmasse handelt es sich hierbei
    (Dickbeschichtung?) und wurde diese Bitumenmasse überwacht und mit Gewebe verarbeitet? ... wie wurden die Drainplatten befestigt?
    Und wahrscheinlich die wichtigste Frage ... Wie wurde der Anschluss Boden/Wand hergestellt ... ich mein abdichtungstechnisch?
  5. unerhört ...

    da scheint doch wirklich Wasser durch die Bodenplatte zu drücken!
    kaum zu glauben!
    WU-Regeln hin oder her, aber durch 20 cm Beton dürfte nicht viel durchkommen ...
    da ist gemurxt worden  -  wenn ich nur wüsste wie ...
    nächster "murxverdacht":
    es gibt wohl auch keine Abdichtung auf der Bodenplatte?
  6. Teil 4

    Meinte ich doch oben, MLS. Durch 20 cm drückt schon, aber nicht so schnell. Wir haben wohl alle die Fuge in Verdacht.
  7. Was ist eigentlich unter der Bodenplatte drunter?

    Nochmal eine Sauberkeitsschicht? Oder Kies?
    Und eine Antwort auf die Frage von JThalhammer wäre interessant (in welcher Reihenfolge das was aufeinander an der Außenwand folgt). Hat zwar nichts mit der undichten (?) Bodenplatte zu tun, aber klingt evtl. nach einem Mangel. Aber vielleicht war es auch nur die Beschreibung.
    PS: die Feuchtigkeit an den Innenwänden ist mir als nur Bauherr auch schon in zwei Neubauten begegnet. Bei beiden hatte man unter der Wand die die höchste Last trägt die Bodenplatte ohne entsprechende Bewehrung ausgeführt.
    Ein Gruß von einem Bauherren,
  8. Haben wir wieder das Wichtigste vergessen?

    Ist denn noch Gewährleistung? Eindeutiger Mangel ist es ja. Wie sieht denn der Vorschlag des Bauträgers aus?
  9. Zur Klarstellung des Sachverhaltes

    Vielen Dank schon einmal für die vielen Gedanken zu meinem Problem, aber ich muss wahrscheinlich noch mal deutlicher werden.
    Eine Undichtigkeit zwischen Kellerwand und Bodenplatte kann ich zu 99 % ausschließen, weil hier überhaupt keine Anzeichen von Feuchtigkeit zu sehen sind. Es gibt auch keinen schwimmenden Estrich, unter welchem sich ein Wasserfluss bilden könnte, um dann an anderer Stelle in Erscheinung zu treten.
    Außerdem ist eine weitere feuchte Stelle in der Flucht der Wand, jedoch mit einem Meter Abstand zum Ende der Wand im Hausinneren aufgetreten. Für mich scheint also ziemlich eindeutig ein Riss quer durch das Fundament zu gehen und zwar nahezu über die gesamte Hausbreite.
    Die Fragen hierzu also: Wie kann man diesen Riss feststellen? Wie kann man die Bewehrung im Bereich dieser tragenden Wand prüfen (die offensichtlich zu schwach ist)?
    Wie kann man diesen Riss nachträglich abdichten (Aufbuddeln heißt in diesem Fall einen Stollen unter das Hausfundament graben und fällt wohl als Möglichkeit aus, oder?)? Was ist "Vergelen"?
    Zur Frage der Gewährleistung gibt es folgendes zu berichten:
    Die Frage der Bauabnahme nach Fertigstellung stellt für die Firma Kern-Haus wohl einen Diskussionspunkt dar. Für uns ist diese ganz eindeutig noch nicht erfolgt, wodurch die ganze Geschichte einen Baumangel darstellt. In jedem Fall sind wir noch in der Gewährleistung, denn wir bewohnen das Haus erst seit 1 1/2 Jahren. Kern-Haus weigert sich allerdings aus bestimmten Gründen bis jetzt, diesen Mangel zu bearbeiten, da es wegen einiger anderer Baumängel Unstimmigkeiten gibt.
    Die Beweislage macht weniger Kopfzerbrechen, da die Fertigung der Bodenplatte und des Untergrundes lückenlos durch Foto's dokumentiert ist. Es ist also klar, worauf das hinausläuft.
    Dennoch bin ich an rechtlichen Informationen und besonders an Erfahrungen mit dieser Problematik sehr interessiert, wenn diese stichhaltig sind und weniger auf Vermutungen beruhen.
    Nochmals vielen Dank für die Ansätze bisher und nur weiter so!
  10. Tja denn

    Ist denn überhaupt eine Abdichtung nach DINAbk. 18195, wenigstens Teil 4, auf der Bodenplatte vorhanden? Oder soll es nicht nur WU-sondern wasserdichter Beton sein?
    Bewehrung prüfen kann man mit entsprechenden Messgeräten (jetzt fangt ja keinen Streit an, welche Methode die beste ist) oder eine Kernbohrung vornehmen.
    Aber vorher klären, ob es sich um einen wasserdichten Beton handeln soll. Damm muss in der Statik was von Rissbeschränkender Bewehrung stehen (ziemlich weit hinten). Haben Sie den Mangel schon gerügt? Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt? Rechtsanwalt wenigstens zur Erstberatung herangezogen?
    Und lette Frage: wo haben Sie denn gebaut? Schließlich sind hier Fachleute aus fast ganz Deutschland vertreten.
  11. Fern-Vermutung;-)

    Aus dem hier vorgetragenen Sachverhalt vermute ich folgendes Problem. Mittelwand, hoch belastet steht auf Bodenplatte d=20 cm ohne Streifenfundament. Da die Wand nur etwa 3 m ins Gebäude reicht eventuell auch noch Lasten aus Unterzug auf diese Wand. Folge: Das Wandende ist für die Bodenplatte eine Singularitätsstelle mit örtlich hohen Spannungen aus Biegung und Schub. Vermutung: Durchstanznachweis nicht geführt, Schubspannungen zu hoch, Singularitätsmomente nicht nachgewiesen deshalb keine zusätzliche Bewehrung. Folge: Risse.
    Anstauendes Wasser unter der Bodenplatte und das war es dann.
    Bemerkung: Unser Freund Lennart;-) liegt so glaube ich mit seiner Vermutung nicht schlecht.
  12. potz blitz ...

    der Lennart :-) Respekt!
    würde mir ja nicht im Traum einfallen, das in der Bodenplatte zu wenig eisen drin ist -
    wenigsten 'n alten drahtesel hätten's ja vergraben können ;-)
    stimmt scho, 20 cm ist ein bissi wenig  -  wenn dann da ein riss is, natürlich auf Bodenplattenunterseite,
    is kraftschlüssiges verpressen nahezu unmöglich (wegen Rissflankenverunreinigung)
    das wird dann wohl eine größere Aktion.. :-((
    aber bisher sind wir immer noch im Bereich der (begründeten) Mutmaßung  -  genaueres
    wird man wohl nur durch zerstörende Prüfung feststellen können, sorry :-(
    ohne die wirkliche Ursache zu kennen, ist e. sinnhafte Sanierung kaum möglich
  13. Bei 20 cm

    Kann es ohnehin keine WU-Konstruktion sein (mind. 25 cm) und dann fehlt wohl auch die Abdichtung nach DINAbk. 18195
  14. Wir kommen der Sache näher

    Die letzten Beiträge decken sich mit meiner Meinung. Die Geschichte mit der Singularitätsbeanspruchung kann ich als Nicht-Baufachmann zwar halbwegs nachvollziehen (wahrscheinlich bildet sich am Wandende ein Art Punktbelastung aus), verstehe sie aber nicht bis ins Detail.
    Wo kann ich in den Unterlagen (vermutlich Statik) Hinweise darauf finden, was hier vernachlässigt worden ist? Wonach muss ich suchen? Was muss ich finden und was besser nicht?
    Weiterhin werde ich jetzt mal umgehend die Foto's sichten und genauer hinschauen. Streifenfundamente gibt es jedenfalls nicht und auch keine Sauberkeitsschicht. Wenn ich mich recht erinnere, wurde der Beton auf eine Noppenfolie gegossen, welche sich wiederum auf lehmigem Untergrund befindet. Meine Frage an den Bauleiter nach der fehlenden Sauberkeitsschicht (in der Bauausstattungsbeschreibung explizit benannt) wurde damit beantwortet, dass dieser lehmige Untergrund es nicht erfordere, da die Folie durch den Untergrund nicht beschädigt werden könne. Nun ja!
    M. B. : Wir haben mit Kern-Haus Leverkusen (wurde an andere Stelle im Bauforum von irgendjemand schon einmal als schwarzes Schaf bezeichnet) gebaut und auch im Raum Leverkusen. Allerdings ist Kern-Haus weit verbreitet in Deutschland und ich suche ja auch nach ausgiebigem Expertenrat. Die genannten Maßnahmen gegenüber der Firma sind in Arbeit.
    Mit der DINAbk. 18195 muss ich mich jedoch erst auseinandersetzen, um mich dazu zu äußern. Oder gibt es eine Schnellversion?
    Hat noch jemand eine Idee bezüglich der Bekämpfung diese Mangels? Was kann man machen, wer kann das machen und was kann das alles kosten?
  15. Auweia!

    Also keine kapillarbrechende Schicht? Was ist da noch alle verkehrt? Bei 20 cm Bodenplatte hat sich das mit der Statik fast erledig. Suchen Sie bei der Berechnung der Bodenplatte (sehr weit hinten) nach dem Stichwort ribeschränkende Bewährung. Verstehen müssen Sie das nicht, nur wissen, ob was da steht.
    Obs dann aber auch so gemacht wurde, ist eine andere Frage. WU-Konstruktion kann es bei 20 cm ehh nicht sein.
    Abdichtung nach DINAbk. 18195 hängt von der Belastung durch Wasser ab. Bei Lehm mind. aufstauendes Sickerwasser. Erforderlich ist dann:
    KMB 4 mm mit Gewebeeinlage, oder zwei lagen Bitumenbahn oder eine Lage Kunststoffbahn.
    KMB = Kunststoffmodifiziertes Bitumen
    Dachdecker machen das. Aber das gehört natürlich auf die Wasserseite. Jetzt muss noch der hydrostatische Druck berücksichtig werden.
  16. Ich habe jetzt die Statik gesichtet

    Lt. Statik hat die Bodenplatte eine Dicke d=25 cm, Betondeckung c=3,5 cm und ist aus B25. Weitere Baustoffe sind St37-2 und BSt 500 S/M.
    Weiterhin findet man zum Thema "Bewehrung der Sohlplatte":
    Bodenart des Baugrundes: Kies, Sand mitteldicht
    zulässige Bodenpressung: p=0,2 N/mm²
    Hauptbewehrung durchgehend: o. Matten 1 Q295, u. Matten 1 Q378
    Weiterhin findet man zum Thema "Fundament":
    Alle Fundamente sind auf gewachsenem Boden zu gründen
    Die vorherige Angabe der 20 cm haben ich aus dem Bauplan entnommen, in dem ebenfalls vermerkt ist: Fundamente laut Statik auf Sauberkeitsschicht.
    OK , das Stichwort 'rissbeschränkende Bewehrung' konnte ich nirgendwo finden, wohl aber Informationen über eine Zusatzbewehrung der Platte bei den ebenfalls unter der Position Bodenplatte aufgeführten Wänden (Mittelwand mit 120,8 kN/m: unten 3 Ds 12 /m, Außenwand mit 81,2 kN/m: oben 2 Ds 12 /m).
    Also scheint die Statik schon nicht mehr ganz so jenseits von gut und böse zu sein wie der Bauplan. Oder findet da irgendjemand einen groben Fehler. Die Foto's habe ich noch nicht gesichtet. Definitiv gibt es aber keine Sauberkeitsschicht und die Noppenfolie liegt auf Lehmboden. Und was sagt die DINAbk. 18195 über die Abdichtung von B25-Bodenplatten?
    Kann es zu Rissen kommen, wenn wirklich nach Statik gearbeitet worden ist?
  17. Also keine WU-Konstruktion

    Wenn die Bewehrung richtig eingebaut ist, dürfte es "nach Gefühl" keine Risse geben. Der fehlende Nachweis der Rissbeschränkung belegt aber eben, dass es keine wasserdichte Konstruktion ist. Je nach Lastfall Wasser brauche Sie dann zwei Lagen Schweißbahn oder eine Lage Kunststoffbahn. Allerdings außen! Geht natürlich nicht mehr. Also Estrich raus, Abdichtung rein, hydrostatische Druck bestimmen, Bahnen entsprechend hoch ziehen und mit entsprechende Estrich und ggf. Vormauerung sichern.
    Da stimmte das Auweia schon. Ach nee, ist ja Polystyrolschalung an der Wand, oder? Dann muss die erst wal weg. Von außen muss auch eine ordentliche Abdichtung an die Wand. Mind. Selbstklebebahn.
  18. Passend hierzu

    können Sie sich die HP

    bzw.
    Auch wir haben mit kern-Haus gebaut!
    Beste Grüße und alles Gute zum neuen Jahr auch den Forumsteilnehmern
    Gerda und Frank Herrmann


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