Haftung des Bauträgers für Schimmel im Keller bei Neubau nach 4 Monaten
BAU-Forum: Keller

Haftung des Bauträgers für Schimmel im Keller bei Neubau nach 4 Monaten

Wir wohnen seit 6 Monaten in einem Neubau Einfamilienhaus, Betonkeller, oben normale Ziegelbauweise. In einem Kellerraum, Betonaußenwand, nicht isoliert, teilweise über dem Erdreich haben wir jetzt Schimmelprobleme, allerdings nur in einem Eck, das nicht durch Regale etc. verstellt ist. Die Schimmelgrenze verläuft komischerweise sehr scharf ca. 15 cm vom Eck entfernt nach unten.
Die Geschichte mit Taupunkt etc. leuchtet mir ein und wird vom Bauträger auch als Begründung angegeben.
Er sagt wir bekommen dies nur mit einer Isolierung in den Griff, will diese allerdings nicht bezahlen.
Zusatzinfo: wir haben in beiden Kellerräumen ca. 80 % Luftfeuchtigkeit, die wir auch im Winter mit Lüften nicht nach unten bringen konnten, der Raum ohne Schimmel hat ca. 13-14 Grad Celsius, der Raum mit dem Schimmelproblem ca. 8-9 Grad Celsius.
Bisher weigerte der Bauträger sich trotz mehrfacher (auch schriftlicher) Aufforderung eine schriftlich Stellungnahme abzugeben.
Wir kommen sonst gut aus mit dem Bauträger, er hat auch sonst eine sehr ordentliche Arbeit geleistet. Was müssen wir tun um Ihn dort nicht aus der Haftung zu lassen?
  • Name:
  • Reg2023-Martin
  1. also

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    der Keller ist (dummerweise) nicht gedämmt. Wie sieht denn der Wärmebedarfsausweis aus? Haben Sie ein offenes Treppenhaus Keller/Obergeschoss? Haben Sie gedämmte Trennwände vom Treppenhaus zu den Kellerräumen? Haben Sie entsprechende Türen, also ebenso gedämmt und luftdicht?
    MfG
    Stefan Ibold
  2. Pech

    Sie haben ja schon vermutlich alles bezahlt und eine Abnahme durchgeführt. Also müssen Sie den Mangel beweisen. Und selbst dann ist es nicht ausgestanden. Warum sollte der was tun? Womit wollen Sie ihn denn zwingen? Sehen Sie: mit einer Klage.
  3. Haftung des Bauträgers für Schimmel im Keller bei Neubau nach 4 Monaten

    Vielen Dank für die Info sowiet Herr Ibold!
    Muss der Bauträger einen sogenannten Wärmebedarfsausweis haben? Ja wir haben ein offenes Treppenhaus. Meines Wissens sind die Trennwände zu den Kellerräumen nicht gedämmt (nur Ziegel-Wand, glaube 11,5 cm). Der andere Raum ohne Schimmelproblem hat nur eine Türe mit dem Treppenhaus, sonst keine Wand (d.h. nur den Wandanteil über der Türe).
    Die Türen sind nicht luftdicht, sie sind aus Kunststoff und an der unteren Kante (am Boden ca. 0,5 cm Luftschlitz).
    Herr Beisse, noch eine Frage an Sie: wir haben noch nicht alles bezahlt, da Abschlussrechnung noch nicht da, außerdem gab es bisher nie eine Abnahme mit Protokoll etc. da der Bauträger mit anderen Projekten so im Stress ist, dass er nicht mal zum Rechnungen schreiben kommt. Ist es tatsächlich so, dass ich im Falle einer bisher fehlenden Abnahme und offener Restzahlung die Beweislast auf den Bauträger abwälzen kann, wie Ihre Aussage vermuten lässt?
    Dank im Voraus,
    Martin (elkam@web.de )
    • Name:
    • Reg2023-Martin
  4. nicht ganz

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    Sie dürfen die Abnahme nicht durch Inbetriebnahme herbeiführen. Da müssen Sie schön Obacht geben.
    Der Ausweis steht Ihnen zu. Haben Sie evtl. sogar Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard mit 25 % Werten unterhalb der WSchVo vereinbart?
    Grüße
    Stefan Ibold
  5. Abnahme ist doch schon passiert

    Steht doch oben: wohnen seit 6 Monaten drin. Und Ursache des Schimmels und Schimmelbeseitigung kosten eine Menge Geld. Mind. 15.000 DM. Haben Sie mehr einbehalten?
  6. Inbetriebnahme eine Abnahme durch Inbetriebnahme ist doch erst ...

    Inbetriebnahme: eine Abnahme durch Inbetriebnahme ist doch erst dann gegeben, wenn Abschlusszahlung erfolgt ist und keine von mir Angezeigten Mängel mehr vorliegen, oder? Beides ist noch offen und vor allem durch eine Mängelliste die mindestens monatlich an den Bauträger ging auch schön dokumentiert.
    Reicht das?
    Ist es sinnvoll/noch möglich eine offizielle Abnahme (evtl. mit Gutachter) vorzunehmen bzw. vom Bauträger zu "erwzingen"?
    Bisher war ich wohl nicht drängend genug und habe mich von den wohlvormulierten mündlichen Ausführungen/Entschuldigungen des Bauträgers hinhalten lassen.
    (Martin; elkam@web.de )
    • Name:
    • Reg2023-Martin
  7. ja wir haben bisher mehr als das doppelte ...

    ja, wir haben bisher mehr als das doppelte "einbehalten" bzw. der Bauträger hat die letzten beiden Raten erst gestern in Rechnung gestellt!
    Damit erkennt er doch wohl auch an, dass er bis jetzt den Bau als noch nicht abgeschlossen betrachtet hat. (Siehe auch meine Ausführung zu monatlicher Mängelliste)?
    Hoffe das reicht um nicht diese "konduktive Abnahme durch Inbetriebnahme" per "Schweigen" vollzogen zu haben.
    Martin (elkam@web.de )
    • Name:
    • Reg2023-Martin
  8. Bin kein Jurist

    Daher kann und darf ich dazu nichts sagen. Wozu Gutachter? Den Schimmel sehen Sie doch selbst.
    Die Einbehaltung von 30.000 DM ist schon mal gut. Mängelanzeige auch. Beweislast ist jetzt eher für die Ursache, nicht für den Mangel selbst.
    Also Bauträger nochmal anschreiben und zwar per Einschreiben (eigenhändig oder wie das jetzt heißt), Mängel auflisten und Rechnung nicht bezahlen.
  9. Danke für die super Tipps hier Internet ist ...

    Danke für die super Tipps hier, Internet ist spitze!
    Werde sie auf dem laufenden halten. Kann nur jedem empfehlen bereits während der Bauphase fleißig auf BAU.DE zu stöbern, darauf bin ich leider ein bisschen spät gekommen (auch wegen Zeitmangel durch den Bau selbst), sonst hätte ich es jetzt wohl einfacher!
    Danke nochmal!
    • Name:
    • Reg2023-Martin
  10. Bisschen *Futter* zur Abnahme

    hat RA Schotten im Forum hinterlegt sieh Link.
    Und viel mehr noch, wenn Sie *Abnahme* und *Schotten* in die Suche eingeben und mit AND verknüpfen.

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