Schweißbahn im Kellerboden
BAU-Forum: Keller

Schweißbahn im Kellerboden

Wir haben für unser Fertighaus einen Keller durch einen Unternehmer, der von der Fertighausfirma empfohlen wurde, durchführen lassen. Dummerweise haben wir alles nur mündlich abgewickelt, d.h. es existiert kein schriftlicher Auftrag und auch keine Schlussrechnung. Einzige  -  mündliche  -  Vorgabe unsererseits war, dass das Fertighaus auf den Keller passen musste.
Etwa zwei Jahre nach Abnahme trat an dem Übergang des Kellerbodens zu einer Kellerwand erstmals massiv Feuchtigkeit ein. Da die Feuchtigkeit aus dem Bereich der Wand zu kommen schien, gingen wir davon aus, dass die Wand außen nicht ordentlich abgedichtet sei. Der Unternehmer ging offensichtlich auch davon aus, dass das Wasser von dort komme, berief sich aber darauf, dass die Firma, die die Verfüllarbeiten gemacht hatte, die Wand von außen beschädigt habe und verweigerte die Mängelbeseitigung.
Um die Ursache des Feuchtiugkeitsschadens zu klären, beauftragten wir einen Gutachter. Dieser stellte nun in seinem Gutachten fest, die Feuchtigkeit komme nicht von außen, sondern von unten. Es seien nämlich keine Schweißbahnen im Boden verbaut worden. Dafür sei aber nicht der Unternehmer verantwortlich, sondern wir. Wir hätten dem Unternehmer einen entsprechenden Auftrag extra erteilen müssen.
Kann das zutreffen? Muss ein Keller nicht nach den Regeln "der Kunst" vom Kellerbauer abgedichtet werden, also auch gegen Feuchtigkeit von unten. Oder beinhaltet der Auftrag zum Bau eines Kellers nicht automatisch, dass dieser auch entsprechend abgedichtet wird?
  • Name:
  • Peter
  1. Ein paar Fragen dazu:

    a.) Wann wurde das Haus gebaut?
    b.) Welcher Boden steht an ... bzw. welcher Lastfall DINAbk. 18195 ist anzusetzen
    c.) Wie stark ist die Bodenplatte
    d.) Ist die Bodenplatte eine WU-Ausführung?
    e.) Aus welchen Material bestehen die Kellerwände?
    f.) Wie wurden die Kellerwände (Anschluss) ausgeführt bzw. abgedichtet
    g.) Ist eine Dränung vorhanden? ... Wenn ja wohin wird das
    Drainungswasser geleitet
    h.) Ist eine Geo-Drain-Noppenbahn vorhanden?
    i.) Habe ich noch was vergessen zu fragen? :-)
  2. Zu den Fragen

    Sehr geehrter Herr Thalhammer, hier zu Ihren Fragen:
    a.) Das Haus wurde im Oktober 1997 fertig gestellt. Der Schaden trat erstmals Ende 1999 auf.
    b.) Welcher Boden ansteht bzw. welcher Lastfall vorliegt, ist leider nicht bekannt.
    c.) Die Stärke der Bodenplatte ist leider auch nicht bekannt.
    d.) Laut Gutachten ist die Bodenplatte wohl keine WU-Ausführung.
    e. und . f) Die Kellerwände bestehen unseres Wissens aus Mauerwerk mit porosierten Hochlochziegeln und darauf außen eine bituminöse Dickbeschichtung. Am Fußpunkt ist eine Hohlkehle.
    g.) Eine Drainage besteht anscheinend. Der Unternehmer bestreitet allerdings, diese gelegt zu haben. Es münden aber Drainrohre in den Sickerschacht, der in den Kanal mündet. Aus den Drainrohren kommt offensichtlich auch Wasser.
    h.) Anhaltspunkt dafür, dass eine Geo-Drain-Noppenbahn vorhanden ist, haben wir nicht. Wahrscheinlich ist sie nicht vorhanden.
    i.) Vielen Dank für die Mühen!
    • Name:
    • Peter
  3. Ohne b) keine Antwort möglich

    Haben Sie Gewährleistung nach BGBAbk. (5 Jahre) oder VOBAbk. (2 Jahre)? Wann wurde der Mangel erstmals schriftlich eingereicht. Und zwar beweisbar schriftlich eingereicht?
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Antwort

    Wir haben BGBAbk. Gewährleistung, da die VOBAbk. nicht vereinbart wurde. Der Schaden wurde gleich nach dem Auftreten mündlich angezeigt. Der erste schriftlichen Nachweis (Einschreiben mit Rückschein) datiert vom April 2000.
    • Name:
    • Peter
  5. b) fehlt immer noch

    aber ein Mangel liegt ja offensichtlich vor. Ohne b) ist der aber schwer nachweisbar.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. So wie Sie "Keller" kaufen, kaufe ich nicht mal Schuhe ...

    Wie kann man nur so leichtfertig sein. tsts
  7. Noch eine Nachfrage

    Auch wenn wir bei der Beauftragung Fehler gemacht haben, so stellt sich doch eine Frage: gehört es nicht zum gewöhnlichen Gebrauch eines Kellers, dass er durch Schweißbahnen gegen Feuchtigkeit von unten abgedichtet wird? Und das unabhängig von Bodenbeschaffenheit, Lastfällen etc., gewissermaßen als "Minimalabdichtung" nach unten. So weit ich weiß, ist ein reiner, normaler Betonboden nicht unbedingt dicht. Muss dann vom Unternehmer nicht wenigstens eine Schweißbahn eingebracht werden?
    • Name:
    • Peter
  8. DIN 18195, Teil 4

    Unabhängig vom Lastfall muss die Bodenplatte gegen Bodenfeuchte abgedichtet werden. Es sei denn, die Betonplatte ist nachweisbar wasserdicht (WU reicht nicht) oder der Keller wird so genutzt, dass hohe Luftfeuchtigkeit nicht schädlich ist.
    • Name:
    • Martin Beisse

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