Thema Sahlfaserbeton
BAU-Forum: Keller

Thema Sahlfaserbeton

Hilfe
Ich möchte meine Bodenplatte mit Stahlfaserbeton herstellen.
Das Haus ist 10 mx10 m 1,5 Stockwerke
Die Bodenklasse 5-6
was ist zu beachten und geht das überhaupt
(will mir das mattenknüpfen sparen)
danke paddy
  • Name:
  • Patrick
  1. oh je ...

    wie oft denn noch?
    i.ü. sagt die Bodenklasse was über die Lösbarkeit aus, aber nicht über die Belastbarkeit.
    das hat ihr Bodengutachter sicher noch besser beschrieben.
    s.
  2. Normale Statik rechnen lassen, =>Ergebnis an Betonlieferant zum Umrechnen.

    Die benötigen die Außenwand mit der höchsten Last, die Innenwand mit der höchsten Last, Wandstärken, vorgesehene Plattendicke, zulässige Bodenpressung, Plattenüberstand an der Außenwand. So eine Umrechnung macht z.B. Readymix.
    Allerdings ob das Ergebnis tatsächlich zulässig ist kann ich nicht sagen. Den der Rechenvorgang führt wohl über eine elastisch gelagerte Platte. Und nach allem was ich hier gelernt habe, benötigt man dann für die Statik eine Bewehrung. Und wenn das dann eine statisch erforderliche Bewehrung ist benötigt die auch eine Zulassung. Aber da warte ich mal die Unterlagen von Readymix ab.
    Beim Preisvergleich könnte evtl. der Wegfall der Betonpumpe ein Thema sein, falls der Mischer direkt in die Baugrube fahren kann.
  3. Nein Hr. Lennart

    jetzt muss ich mal energisch widersprechen weil:
    Bei einen Betonmischer an der Baugrube der seinen Beton reinlaufen lässt gibt es immer wieder die gleichen Probleme:
    a.) Der Beton wird zu dünn angemacht! (meist VW Beton weil er ja laufen muss) ... das hat nichts mit Betonieren zu tun da stimmt der ganze Faktor nicht!
    b.) Meist findet man das Ende der Betonrutschen ca. 2.0 m übern Boden und das ganze wird mit schmackes reingesschossen ... m.E. nach ist so das Entmischen des Betons bereits vorprogrammiert! gerade beim Stahlfaserbeton halte ich das für Murks!
    c.) Durch den Schwung des Einbringen verschiebt es Ihnen unter Umständen Bewehrungslagen ... das ist auch nicht ganz das gelbe vom Ei!
    Thema Stahlfaserbeton ... Klar rechnen die Ihnen die Statik um ... WARUM? ... weil sie ja ihr Zeug verkaufen wollen!?!
  4. Mit " in die Baugrube fahren" meine ich das er wirklich drin steht.

    Aber, wenn ich genauer drüber nachdenke wird es den Fall wohl nur noch beim Betonieren von Straßen geben. Denn ich würde den auch nicht auf meiner Dämmung für die Bodenplatte rumkutschen lassen.
  5. Wollen Sie wirklich

    eine Baugrubenabfahrt NUR für das betonieren der Bodenplatte ausheben lassen Hr. Lennart ... Bedenken Sie das muss hinterher auch wieder verfüllt und Anständig verdichtet werden!
    Normalerweise gibt es dafür eine Baukran mit dem man sowas macht!?!
  6. Bewehrung hat sich bewährt

    Entschuldigung, aber das Wortspiel konnte ich nicht auslassen ;-)
    Ist denn etwa Stahlfaser schon allgemein anerkannte Regel der Technik? (Wer den bewusst eingebauten Fehler im letzten Satz erkennt, bekommt ein Eis).
    Und wenn ja, heißt es doch, dass es als wissenschaftlich untheoretisch als richtig erkannt wurde (Achtung: versteckter Hinweis), und sich in der Praxis bewährt hat sowie auch regelmäßig angewendet wird.
    Wer das Buch "Anerkannte Regeln der Technik" schreibt, wird Milliardär
  7. da hat er recht ...

    der MB.
    Lennart, schau dir noch mal meinen Kommentar zu deiner frage bez. stahlfaser an.
    insbes. Anforderung an ev1/ev2 und erf. Zulassung und Probleme mit dem Rechenverfahren.
    ist das noch nicht klar genug?
  8. Habe inzwischen mal die Berechnung zur Stahlfaserbodenplatte bekommen. Ist wohl eine Streifenfundamentberechnung.

    "Die Bemessung der Fundamente erfolgt nach DINAbk. 1045, Kapitel17.9 Tabelle 17". Habe die leider nicht zu Hause. Aber vom Rechenweg her sieht es aus, als ob das die Berechnung eines Streifenfundamentes wäre (so wie JDB das mal angedeutet hat, idealisiertes Streifenfundament in der Platte). Da kommen die gleichen Werte raus, die ich auch im Kopf gerechnet hätte. Das dürfte auch die Ursache sein, warum ein Plattenüberstand von 20 cm gefordert wird. Denn sonst funktioniert ein Streifenfundament ja nicht.
    Der intelligente Schlusssatz: "eine Ausführung des Bauteils aus Stahlfaserbeton ist aus statischer Sicht möglich. " Eigentlich hätte da ja stehen müssen, dass man aus statischer Sicht auch auf die Stahlfasern verzichten kann. Denn die sind ja nur noch konstruktive Bewehrung. Allerdings, ob das Zeug dafür taugt?
    Gruß
    PS: Gleich kommt der Bagger, jetzt ist Schluss mit lustig.
  9. Habe inzwischen mal die Berechnung zur Stahlfaserbodenplatte bekommen. Ist wohl eine Streifenfundamentberechnung.

    "Die Bemessung der Fundamente erfolgt nach DINAbk. 1045, Kapitel17.9 Tabelle 17". Habe die leider nicht zu Hause. Aber vom Rechenweg her sieht es aus, als ob das die Berechnung eines Streifenfundamentes wäre (so wie JDB das mal angedeutet hat, idealisiertes Streifenfundament in der Platte). Da kommen die gleichen Werte raus, die ich auch im Kopf gerechnet hätte. Das dürfte auch die Ursache sein, warum ein Plattenüberstand von 20 cm gefordert wird. Denn sonst funktioniert ein Streifenfundament ja nicht.
    Der intelligente Schlusssatz: "eine Ausführung des Bauteils aus Stahlfaserbeton ist aus statischer Sicht möglich. " Eigentlich hätte da ja stehen müssen, dass man aus statischer Sicht auch auf die Stahlfasern verzichten kann. Denn die sind ja nur noch konstruktive Bewehrung. Allerdings, ob das Zeug dafür taugt?
    Gruß
    PS: Gleich kommt der Bagger, jetzt ist Schluss mit lustig.
  10. wenn's schon ...

    Stahlfaserbeton (sfb) sein soll ...
    liegt ja im Trend (mehrere E-Mailanfragen, nichtsachgerechter Einsatz bei e. bv,
    ein aktueller Thread mit diesem Thema ... legen diese Vermutung nahe), dann aber
    bitte unter Beachtung der in dem hier oben verlinkten Thread genannten Anforderungen -
    und nach dem "Prinzip Hoffnung" ...
    wer von den ausgetretenen pfaden der Baukunst abweicht, hat die Richtigkeit
    seines weges nachzuweisen, mindestens:
    • ausführl. Baugrundgutachten, ev1/ev2
    • Nachweis d. Sicherheit gegen schubrisse

    .- Überprüfung der Bedingungen der Zulassung für sfb

    • vollständige stat. ber. und Zulassung auf der Baustelle
    • Nachweis der Gebrauchstauglichkeit

    da die Erstellung der sfb-Statik oftmals nicht frei ist von eigeninteressen
    (Ersteller = sfb-Lieferant) noch e. insidertip zur Statik:
    ersatzweise Bemessung der Platte als Streifenfundament analog 1045/tab. 17
    ist falsch. das wird auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht
    richtig. die Stellung des bvpi dazu ist eindeutig.
    richtig wäre näherungsweise "wölfer" (o.a. ; mit elast. Bettung) oder
    Berechnung mit "fidelen" Elementen.
    der Gebrauchstauglichkeitsnachweis in Form der Rissbreitenbeschränkung wie
    bei einer WU-Konstruktion ist IMHO nicht möglich.
    damit wird das Abdichtungsprogramm gem. 18195 fällig.
    in der Hoffnung, mir einige individuelle BH-Anfragen zu ersparen, resp. mit
    kollegialem Gruß,

  11. ein paar links ...

    zu dem leidigen Thema:

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