Keller wird von einem Baggerunternehmen freigelegt, trotzdem Gefahr eines Grundbruchs für den Eigentümer?
BAU-Forum: Keller

Keller wird von einem Baggerunternehmen freigelegt, trotzdem Gefahr eines Grundbruchs für den Eigentümer?

Hallo, unser Haus BJ 1965 ist sehr massiv errichtet. Solide gemauert, solide Fassade, solides Fundament. Einziges Problem ist die fast nicht vorhandene Außenabdichtung des Kellers. An einer Seite (Wetterseite) haben wir das vor 2 Jahren von einer Firma aufgraben gelassen (komplette 10 m lange Seite) und in Eigenleistung + Fachmännischer Hilfe abgedichtet und wieder verfüllt. Keinerlei Ansage seitens der Firma damals bezüglich möglichen Gefahren.

Dieses Jahr wollen wir die Seite + vorm Haus von einer Baggerfirma aufbaggern lassen. Abdichten wieder in Eigenleitung + Hilfe vom Fachmann. Auch heute meint der Baggerfahrer: Gefahr sieht er nicht, das Haus könnte bei dem Boden und dem Fundament + Bauweise auch freistehen.

Auch andere Baggerunternehmer, wo ich Angebote eingeholt hatte, haben nichts erwähnt, obwohl wir relativ alles detailliert besprochen hatten.

Ich habe den Baggerunternehmer nur gefragt, weil ich durch das lesen hier auf ein paar Fälle + Warnungen aufmerksam wurde ...

Gestern wurde eine Seite aufgebaggert und nächste Woche wohl die andere. Offen werden Sie wohl bei gutem Wetter so 4-6 Wochen bleiben.

Soll ich mir Sorgen machen? Macht es Sinn einen Statiker zu rufen? Habe mir ehrlich gesagt, keine Gedanken gemacht, weil ich das eigentlich Bagger NICHT selbst mache  -  keine einzige Schippe ;)

Danke im Voraus! Mike

  • Name:
  • Mike Müller
  1. Zunächst mal kommt es auf den Boden an

    Den kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Die zweite Gefahr ist Wasser. Jeder Boden verliert seine Tragfähigkeit wann Wasser dazukommt oder schon vorhanden ist.

    Nach DINAbk. 4123 (7.2) darf darüber hinaus nicht bis Unterkante des Fundmanetes, sondern nur bis 0,5 m über der Fundamentunterkannte, bzw. nur bis Oberkante Kellerfußboden abgegraben werden "sofern dieses einen herkömmlichen Keller oder einen Kriechkeller aufweist".

    Beim Einhalten dieser Regeln, sollte eigentlich nichts passieren.

    Gegen diese Regeln wird sicher jeden Tag verstoßen, ohne dass es ständig zu Einstürzen kommt.

    Wenn schon an einer Seite ohne Gefahr abgegraben wurde, sollte man annehmen, dass da keine Gefahr besteht.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  2. Pauline sollte man wegen Anstiftung zur Körperverletzung einbuchten ...

    Es gibt klare Regeln, wie das Ausschachten eines Gebäudes zu erfolgen hat und was nicht gemacht werden darf. Ja  -  es wird oft genug anders gemacht. Und oft genug passiert was!

    Daher die Arbeiten sofort stoppen lassen, einen Statiker hinzuziehen und dann FACHGERECHT weiterarbeiten lassen!

    Alles andere kann mit Verlust des Eigentums und Vereltzten oder gar Toten enden!

    @ Pauline  -  ist der Schreibzwang so stark, dass Sie dafür sogar Menschenleben gefährden? Sie sind gemeingefährlich!

  3. Fragen Sie einen Fachmann (Statiker)

    Es gibt selbst bei innerstädtlischen Bauvorhaben in Baulücken zwischen 2 Berliner Altbauten heute immer noch Tiefbauunternehmen/Baggerfahrer, die eine ganze Grenzwand aus 110 Jahre altem Mauerwerk über 10 m Länge bis Unterkante Fundament freigraben und sich dann wundern, dass es im Nachbarhaus Risse gibt und nicht glauben wollen, dass die durch ihre Blödheit entstanden sind.

    Nun wiegt ihr Haus sicher nicht so viel und ist hoffentlich stabiler gegründet als ein historischer Mauerwerksbau, aber wenn Sie lieber Fragesteller weiterhin ruhig schlafen wollen, dann schnappen nehmen Sie ihre Statik und bitten mal einen Statiker zum Ortstermin und lassen sich erklären wie tief sie abgraben dürfen. Es wäre ja ohnehin vernünftig sich für die Abdichtungssanierung einen Fachmann zu suchen, der das ordentlich berät. Viele Leute überschätzen sich leider bei der heutigen Hornbach-OBI-&Co. -do_it_yourself-Mentalität. Denn schließlich soll die Abdichtung ja die nächsten 50 Jahre halten und dass durch die zuletzt sanierte Kellerwand noch nicht das Wasser wieder durchdrückt ist noch kein Langzeitbeweis.


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