Suchefunktion BAU.DE Forum Keller 2266-2: Wassereinbruch im Keller (weiße Wanne) über Lichtschacht

Keller

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Raumtrockner gegen feuchte Keller

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  1. Drainage doch nicht so falsch ... 24.04.08
    Hallo Herr Holm,
    zu Punkt1 Schuldzuweisung des Archi - dümmer gehts wohl nicht.
    zu Punkt2 ist ja wohl ein Käse - da kein Wasser ins Haus eindringen darf und die Entwässerung in jedem Zustand funktionieren sollte bzw. muß.
    WW ist schon in Ordnung, bloß hat das Entwässerungskonzept bezügl. der Kellerfenster und Lichtschächte hat nicht ausgereicht, vor allem bei diesen Bodenverhältnissen.
    Da wir in Niederbayern ähnliche Bodenschichten haben planen ich hier auch mehr Sicherheiten ein, als in der DIN gefordert ist.
    Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg im Rechtsstreit.
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Update 19.11.08
    Da ich dieses Forum klasse finde, möchte ich zu meinem Vorfall gerne ein Update geben. Vielleicht ist der Beitrag für jemand anderen mal von Interesse.
    Nachdem die Gutachten an die "Streit-Parteien" gegangen waren, stellten sich bei beiden Parteien Fragen. Bei mir wie in meinem Beitrag zuvor geschildert, beim Architekten hinsichtlich:
    * Außengelände war im Gutachten nicht berücksichtigt worden. Der Garten fällte in den letzten 5 Metern zur Terrasse hin um 1 % zur Terrasse ab. Dadurch fließen lt. Architekt (der natürlich vor Gericht sagte, dass der gesamte Außenbereich sooooooo steil zu uns abfällt (Handzeichen zeigte eine Neigung von ca. 45°) Unmengen von Wasser auf die nicht fertig gestellte Terrasse und überschwemmt dort über die Lichtschächte kommend den Keller
    * Terrasse nicht fertig gestellt. Wenn gepflastert worden wäre, dann wäre auch nix passiert
    * Zweifel an der Richtigkeit der Bodenprobe
    Zu meinen/unseren Punkten:
    * Rigole ist ordnungsgemäß. Kann ich immer noch nicht nachvollziehen, muss ich aber aktzeptieren. Lt. Gutachter höchstwahrscheinlich mangelhafte Ausführung. Ist jedoch nur mit hohen Kosten nachzuweisen, Erfolgsaussichten vage. --> Hier zahle ich Lehrgeld!
    Zu den Punkten des Architekten:
    Irgendwann ist einem der Gutachter vor Gericht der Kragen geplatzt. Wortwörtlich: "Verehrtes Gericht, darf ich hier mal etwas loswerden?" --> Ja "Es gibt scheinbar in diesem Raum immer noch Personen, die es immer noch nicht verstanden haben: Der Mangel liegt in einer nicht ordnungsgemäßen Verfüllung der Baugrube und entspricht nicht dem Stand der Technik. Egal, was sonst drumherum ist: Wäre die Baugrube ordnungsgemäß verfüllt worden, wäre der Schaden NICHT eingetreten. Der Schaden beruht auf eine eindeutig fehlerhafte Planung."
    Architekt holte gerade wieder zur Gegenargumentation aus, da jedoch sprach der Richter wieder in seinen Recorder. Damit aktenkundlich.
    Zusammenfassend hat der Architekt in der Sache die volle Schuld bekommen. Kurz nach dem Gerichttermin habe ich mitbekommen, dass der Architekt nun seinerseits versucht, dem Rohbauer die Schuld zu geben. Ist mir im Grunde egal: Architekt ist gesamtschuldnerisch haftbar. Trotzdem empfinde ich das als Frechheit. Man (n) sollte auch zu Fehlern stehen. Hoffe, dass nicht alle Architekten so sind.
    Nachdem in Sache für uns entschieden war (Oktober 2008), stellten wir unsere finanziellen Ansprüche an den Architekten. Die erste Frist hat dieser ohne Reaktion verstreichen lassen. Nachfrist läuft aktuell, jedoch bisher absolut keine Reaktion. Wird also auf eine Klage hinauslaufen, die bereiten wir gerade vor.
    Ist schon ärgerlich und belastend, an so eine "Pflaume" (Sorry, muss so gesagt werden) geraten zu sein. Dem Archi scheint es übrigens prächtig zu gehen, hat einige Großaufträge am Laufen.
    So viel zum Update. Wenn das Ganze abgeschlossen ist, schreibe noch ein Update.
 

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