Wassereinbruch im Keller (weiße Wanne) über Lichtschacht
BAU-Forum: Keller

Wassereinbruch im Keller (weiße Wanne) über Lichtschacht

Hallo,
bedingt durch den im Zusammenhang mit dem Orkan Kyrill stehenden Starkregen lief bei uns ein Lichtschacht voll, sodass über dass Kellerfenster Wasser in den Keller trat. Resultat war eine Wasserhöhe von rd. 10 cm im gesamten Keller (schwimmender Estrich). Seit gut 4 Wochen laufen nun bei uns die Trocknungsgeräte. Auf den Kosten bleiben wir sitzen, da wir keine Elementarversicherung haben.
Das Haus ist neu gebaut (Land Niedersachsen), Erstbezug September 2005. Planung und Baubegleitung nicht über Bauträger, sondern über einen Architekten. Ausführung des Kellers als weiße Wanne, da der Boden schluffig bis lehmig ist und daher bei starken Niederschlägen das Wasser nicht schnell versickern kann. Die Lichtschächte sind lediglich an die Kellerwand angesetzt, sind also nicht abgedichtet. Die Lichtschächte sind unten offen und nicht an die Kanalisation oder Rigole angeschlossen. Die Regenentwässerung unseres Daches und unseres Carports sowie der Einfahrt erfolgt in eine Rigole. Der vollgelaufene Lichtschacht liegt zum Süd-Süd-West. Hier wird auch unsere Terrasse gebaut werden, aber ohne weitere Entwässerung, wie auch vom Architekten geplant. Die Terrasse ist noch nicht fertiggestellt. Das Grundstück liegt ebenfalls Süd-Süd-West, ist fertiggestellt (vorwiegend Rasen) und hat ein leichtes Gefälle (1 %) zur Terrasse. Die Terrasse wird eine Tiefe von 4 Meter haben und 1,5 % Gefälle zum Garten haben.
Meine Fragen:
1. Ist es das Verschulden des Architekten, eine entsprechende Abdichtung der Lichtschächte nicht eingeplant zu haben?
2. Hätten die Lichtschächte nicht in das Gesamtkonzept der Abdichtung, insbesondere unter Berücksichtigung einer weißen Wanne, mithineinbezogen werden müssen, also auch eine Abführung des Wassers im Lichtschacht haben müssen?
3. Inwieweit wird uns Schuld an der Misere gegeben, da das Grundstück ein leichtes Gefälle bis zur Terrasse hat?
Unser Architekt ist sich keiner Schuld bewusst. Im Gegenteil. Seiner Aussage nach wäre eine Abdichtung der Lichtschächte sogar falsch, da sonst das Wasser, was im Lichtschacht durch z.B. Niederschlagswasser steht, nicht zur Seite abfließen könnte. Den Anschluss der Lichtschächte unten wäre ebenso falsch, da durch Rückstau solch ein Lichtschacht eher volllaufen würde. Letzteres verstehe ich ich zwar nicht, da es Sperrventile gibt, aber ich bin ja auch Laie. Deswegen haben wir ja auch mit einem Architekt gebaut.
Der Architekt meint weiterhin, dass das Problem nur auftrat, weil wir unsere Terrasse noch nicht fertig gestellt haben. Dadurch konnte das Wasser sich wie in einem "Pool" sammeln (Kantensteine sind gesetzt) und dauerhaft Druck auf die Lichtschächte geben. Also unsere Schuld. Das sehe ich persönlich anders. Ein Architekt muss doch davon ausgehen, dass der Bauherr nicht sofort nach Bezug des Hauses auch gleich die gesamten Außenanlagen fetigstellt, denn das Budget könnte knapp sein. Ist auch normal. Deswegen zu begründen, wir haben Wasser im Keller, weil wir unsere Terrasse noch nicht fertig haben, empfinde ich als schwach und zu kurz gegriffen.
Mir würden Eure Meinungen dazu interessieren. Ich habe im Netz zwei andere Links gefunden, die dieses Thema ähnlich behandeln.
Danke
  • Name:
  • Holm
  1. Wasser ...

    ist wie in den Lichtschacht eingedrungen?
    Von der Oberfläche durch das Gitter reingelaufen oder von unten?
  2. Antwort Ralf Dühlmeyer

    Hallo,
    oberflächlich ist kein Wasser eingedrungen. Unser Architekt sagt, das Wasser ist seitlich am Lichtschacht hindurchgesickert und hat sich im Lichtschacht gestaut, da ja im Boden des Lichtschachtes nur eine kleinere Öffnung befindet. Evtl. ist das Stauwasser auch von unten durch die Öffnung im Lichtschacht hochgedrückt worden. Diese Theorie klingt plausibel, da der Sand über der Öffnung kegelförmig aufgehäuft war (was ja nicht wäre, wenn das Wasser nur von der Seite eingedrungen ist und von oben auf die Öffnung gedrückt hat). Der Lichtschacht ist wie erwähnt nur an die Kellerwand angesetzt, nicht abgedichtet. Unser Architekt sagt, dass wenn wir die Terrasse fertig haben, das Wasser erstmal weg vom Haus geführt wird und dann nicht mehr am Haus ansteht, und somit die Probleme nicht mehr auftreten. Bei uns bleibt ein ungutes Gefühl.
    Gruß
  3. Tja ...

    dann sollten Sie einen SV beauftragen, der das für Sie klärt. Informieren Sie den Kollegen darüber, laden Sie ihn zu dem Termin dazu, damit er seine Argumente bringen kann.
    Und wissen, Sie ob Ihr Gefühl berechtigt oder unberechtigt war.
  4. Einen SV?

    Guten Morgen,
    Vorneweg: Ich bin auch nur Baulaie, habe aber das komplette Programm mit Weißer Wanne, Lichtschacht (mittlerweile abgedichtet) und Lichtschachtentwässerung inklusive nachträglicher Abdichtung hinter mir.
    Wenn das geschilderte zutrifft sollte der Architekt seinen Berufstitel zurück geben und noch einmal die elementaren Grundsätze von 'wasserdicht' lernen.
    Ein Lichtschacht an einer weißen Wanne gehört natürlich abgedichtet. Dazu gibt es extra druckwasserdichte Lichtschächte, die an den Rändern peinlichst genau abgedichtet gehören. Wir hatten da nämlich eine kleine Stelle genau unten am Lichtschacht (wo man nicht so gut hinkommt) und da hat es dann das Wasser reingedrückt.
    Der Ablauf am Lichtschacht gehört entweder kontrolliert entwässert (z.B. mit Kontrollschacht und Tauchpumpe, Rückschlagventil, Rigole etc.) oder der Schacht ist nicht entwässert, dann darf aber auch von oben kein Wasser rein (also der Rost ist dann wasserdicht). Bei Euch hat es wahrscheinlich von unten durch den Ablauf reingedrückt (daher der Hügel oben auf dem Abfluss).
    Ist schon schlimm, dass man einen SV braucht, um die Grundbegriffe der korrekten Planung einer weißen Wanne umzusetzen.
    Gruß,
    Andreas
  5. Nu mal halblang ...

    Fragt sich doch, warum WW in bis zu welcher Höhe notwendig.
    Wenn der zu erwartende Wasserstand nicht bis zu den Lichtschächten steigen kann, warum soll dann das Geld für die dichten Dinger (mit all ihren Nachteilen) ausgegeben werden?
    Deswegen ja der SV. Der kann im Gegensatz zum Laien Bauherr mit dem Architekten auf Augenhöhe debattieren.
  6. Antwort Herr Dühlmeyer und Herr Ropers

    Herzlichen Dank für Ihren Rat und Ihre Meinungen. Eben war die Bautrocknungsfirma bei uns zu Hause. Seit 4 Wochen stehen die Trocknungsgeräte und die Warmluftgeräte. Noch immer sind 2 Stellen nass, an mehreren Stellen ist die Bodenplatte feucht, an manchen Stellen ist sie aber auch trocken. Innenliegende Wände sind weitestgehend trocken, nur alle Außenwände sind feucht bis sehr feucht bis Oberkante. Das mag aber daran liegen, dass die Feuchtigkeit, die in der warmen Luft gebunden ist, sich auf der kälteren Außenwand niederschlägt und sich dort im Putz festsetzt.
    Lichtschächte ganz abzudichten: Davon hatte unser Architekt explizit abgeraten. "Bei einer weißen Wanne braucht man so was nicht machen". Nun mag er dies unter Berücksichtigung unseres Grundwasserspiegels gesagt haben, der erst bei 8 Metern liegt. Mittlerweile trage ich mich wirklich mit dem Gedanken, einen SV einzuschalten. Ich befürchte nämlich, dass auch nach Fertigstellung unserer Terrasse das Risiko latent vorhanden ist. Außerdem geht es auch um die Klärung der Schuldfrage des jetzigen Schadens.
    Über weitere Meinungsäußerungen würde ich mich freuen.
    Gruß
  7. Noch eine Frage?

    Hallo Herr Holm,
    ich hätte noch eine kurze Frage: Warum gibt es keine Drainage?
    wenn der HWG bei 8,0 m unter Gelände liegt.
    Mit freundlichen Grüßen
  8. Weil bei WW ...

    eigentlich unnötig, Stefan.
  9. WW ist schon klar

    aber bei den geschilderten Bodenverhältnissen  -  schluffig bis lehmig  -  sicher doch von Vorteil gewesen.
    Kommt natürlich auch darauf an, welches Material für die Hinterfüllung der Arbeitsräume verwendet worden ist und wie groß diese waren, deswegen auch die Frage nach der Drainage.
    MfG und jetzt geht es ab in den Fasching
  10. Nicht nur HGW, sondern auch Schichtenwasserbildung

    ist relevant bei der Festlegung der erfordelrichen Abdichtungshöhe (Lastfall stauendes Sickerwasser). Kann sein, dass Ihr Architekt diese Überlegung verpennt hat und deshalb nicht zugeben will, dass gedichtete KLS mit in das Abdichtungskonzept gehört hätten!? Es empfiehlt sich für Sie bestimmt ein Sachverständiger, der dann gleich auch ein Sanierungskonzept vorgeben sollte. Drainage ist dort sicher auch eine Überlegung Wert.
  11. Antwort auf Dühlmeyer/Rieder/Tilgner

    Super, dass ich Ihre Meinungen bekomme.
    Eine Drainage war und ist aus Sicht unseres Architekt, wie auch Herr Dühlmeyer richtig anmerkt, bei einer WW überflüssig. Lt. Architekt wird eine Drainage bei einer WW von Bauträgern gerne mitverkauft, um den Umsatz zu erhöhen, notwendig wäre eine Drainage aber nicht.
    Ob nun der Architekt die Bodenverhältnisse unterschätzt hat, kann ich natürlich nicht sagen. ZUgeben wird er es aber auch nicht. Ein allgemeines Bodengutachten für das Baugebiet hat auf die schwach durchlässigen Böden hingewiesen. Wir haben zusätzlich zwei Aufschlussbohrungen bis zu einer Tiefe von 4 Metern durchführen lassen und das Ergebnis ebenfalls dem Architekt gegeben. Diese Ergebnisse besagen, dass auch auf unserem Grundstück schluffiger Boden und Gemergel anzutreffen ist. Lt. Architekt ist die Baugrube mit Sand verfüllt worden, der auch im Boden in Schichten anzutreffen ist.
    Ich muss mich, glaube ich, wirklich um einen SV kümmern, kenne aber noch keine Kontaktadresse. Einen hiesigen SV, der evtl. auch als Architekt tätig ist und aus unserer Stadt kommt (Braunschweig), würde ich nicht so gerne nehmen, da hier evtl. ein Kontakt zwischen Architekt und SV besteht.
    Gibt es Erfahrungen, was ein SV kostet?
    Gruß
    holmgeirr@gmx.de
  12. Lichtschacht abdichten

    Hallo Holm,
    ich muss mich wundern, wie die versammelte Architektenschaft hier plötzlich Kreide gegessen hat. Haettest Du mit einem Bauträger gebaut würde hier aber massiv Kritik geübt. Suche mal spasses halber nach 'weißer Wanne' im Forum. Aber jetzt hat es ja ein Kollege geplant (oder eben auch nicht, wie das Wasser in Deinem Keller zeigt) und da muss man ja alles differenzierter sehen :-). Da reicht ja vielleicht auch eine halbe weiße Wanne (bis Lichtschacht Unterkante). OK, Schluss mit der Ironie.
    Dein Keller ist einmal voll gelaufen. Willst Du jetzt abwarten und darauf hoffen, dass die Terrasse samt Belag es schon richten wird? Ich würde direkt den Lichtschacht aufgraben, abdichten lassen und die Entwässerung regeln. Tritt Deinem Architekt (von mir aus auch mit SV) in den Allerwertesten und mache ihm klar, dass er für ein mängelfreies Werk geradesteht.
    Oder ist vielleicht die Rigole direkt unter Deinem Lichtschacht?
    Gruß und Viel Erfolg!
    Andreas
  13. Kosten ...

    So etwas geht nach Stundenaufwand. Std. zwischen 65 und 90 €. + MwSt + Nebenkosten.
    Geschätzt zwischen 500 (viel weniger kann es nicht werden) und 3.000 € (noch nicht die Obergrenze)
    Hängt am Umfang und am Unterschungsaufwand. Reicht ein OT + ein Blick in die Unterlagen oder muss geschachtet werden.
    Was erwarten Sie? Eine kurze Dokumentattion oder ein dickes Gutachten?
    Usw. usw.
  14. SV

    Guten Tag,
    unter den geschilderten Umständen kann ein Gutachter " von hier " keine Aussagen tätigen. Nehmen Sie sich einen bei Bedarf und schauen Sie auch bei der Handwerkskammer Braunschweig oder Hannover im Verzeichnis nach / dort sind entsprechende verzeichnet.
    Grüße aus Hannover
    Petre Funke
  15. Tja ...

    Herr Funke. Da geht Ihr Fischzug dann aber ins Leere. ;-)) Denn gebraucht wird hier wohl ein SV, der Stellung zu Planungsfragen nehmen kann.
  16. Abschließender Beitrag

    So, hat nun ein wenig mit meiner Antwort gedauert. Vielen Dank für die zahlreichen Meinungen und Hinweise.
    Ich habe mittlerweile mit einem guten Freund (Beruf Statiker) gesprochen. Er meinte, im Grunde kann dem Architekt keine Fehlplanung bewisen werden, so lange nicht die gesamte Anlage so angelegt ist, wie von ihm geplant.
    Sprich: Er rät von Aufbuddeln, Drainage, Abdichten usw. ab. Ich werde die Außenanlage, also die Terrasse, genauso anlegen wie geplant. Der Architekt meint ja, dass wenn alles so angelegt ist wie geplant, dann passiert auch nichts mehr. Ich werde also alles so ausführen wie geplant. Wenn dann doch noch mal etwas passieren sollte, dann kann dem Architekt eine Fehlplanung unterstellt werden.
    Damit wir aber kein Wasser in den Keller bekommen, werden wir zu der Wetterseite hin (da, wo auch das Wasser reinkam), Vorsatzfenster installieren lassen, die absolut wasserdicht sind. Wen es interessiert, ich habe folgende links dazu:

    Nochmals vielen Dank

  17. Neuigkeiten/Update zum Thema

    Hallo an alle,
    ich möchte mal hier ein Update zum geschilderten Problem geben. Mein letzter Beitrag war ja am 28.02.07. Seitdem haben wir insgesamt 3 weitere Wassereinbrüche über die Kellerfenster auf Grund von unten volllaufender Lichtschächte gehabt, jeweils nach Starkregenereignissen > 28 mm /Quadratmeter (Maximum waren 34 mm/m²) im März 07, August 07 und September 07. Zusammen mit dem Wassereinbruch im Januar 07 also insgesamt 4 x gefluteter Keller. Das Wasser stand jeweils rd. 7 cm hoch im gesamten Keller. Die professionelle Bautrocknung war jeweils bereits schon wieder abgebaut. Nach dem zweiten Wassereinbruch und Schuldzuweisungen des Architekten gegen uns hatten wir die Faxen dicke und strengten ein Beweissicherungsverfahren im Mai 07 an. Schuldzuweisungen des Architekten waren beispielsweise:
    1. Wir (die Bauherren) hätten Schuld, weil wir ja unbedingt Fenster im Keller haben wollten
    2. Wir haben Schuld, da wir die Terrasse noch nicht fertig gestellt haben und somit sich das Wasser am Haus sammeln kann. Wenn die Terrasse fertig gewesen wäre, würde das Wasser auch vom Haus weggeleitet.
    Eine Wertung der Aussagen verkneife ich mir. Sind  -  denke ich  -  selbstredend.
    Das Beweissicherungsverfahren dauerte ewig. Bis endlich die Gutachter (es mussten 2 kommen!) Anfang Dezember 07 kamen, waren wie oben erwähnt 2 weitere Wassereinbrüche zu ertragen. Die Gutachten selber haben weitere 4 Monate gedauert (unglaublich!).
    Kernproblem ist demnach bei uns, dass die Baugrube nicht ordnungsgemäß mit Kies verfüllt wurde, sondern mit Feinsand und schluffigem Sand. Naheliegend, dass es sich hierbei um den Bodenaushub handelt. Das Wasser kann also nicht schnell genug versickern, wodurch es zu Rückstauungen kommt.
    Lösung des Problems: Austausch der Verfüllung bis 30 cm unter Lichtschacht und Verlegen einer Ringdrainage.
    Die Lösung hat mich doch sehr überrascht. Wozu bezahle ich den Aufpreis einer WW, wenn ich dann im Endeffekt doch die Ringdrainage legen muss. Da hätte ich auch normal den Keller mauern können. Zudem sagt das Gutachten aus, das die falsche Verfüllung bis in eine Tiefe von 2,20 Meter reicht. Lichtschachtende liegt bei 1,30 Meter. Wenn jetzt darunter noch 30 cm ausgetauscht werden, befinden sich nach meiner (unheimlich schweren) Berechnung noch immer 60 cm schwach durchlässiger Boden, der als Sperrschicht wirkt. Was bringt mir denn dieser "halbe" Austausch? Begreifen tue ich das nicht. Wieso nicht gleich die ganze falsche Verfüllung austauschen?
    Das muss ich bzw. mein Anwalt klären, ggfs. vorm Gericht. Unterm Strich geht jedoch aus dem Gutachten eindeutig hervor, das der Architekt hier ein Planungs- und Bauleitungsfehler (Planungsfehler, Bauleitungsfehler) begangen hat.
    Die Streiterei ums Geld wird sich anschließen, das Gutachten ist jedoch eindeutig, bezogen auf die Tatsache, wer hier Schuld hat.
    Bezogen auf unsere Rigole soll sich laut Gutachten ergeben haben, dass diese ordnungsgemäß hergestellt wurde. Aus meiner Sicht ist das falsch und ich werde dies auch dem Gericht über den Anwalt mitteilen. Ich hatte mittlerweile 4 weitere Fachleute, die alle bestätigten, dass die Rigole nicht ausreicht. Zudem zu nahe am Haus (3 Meter). Der Grund für die Irreführung ist mir auch bekannt. Aber anhand der Rechnung für die Rigole kann nachvollzogen werden, dass eine Rigole mit 5,85 m² Füllkies hergestellt wurde. Bezogen auf die Dachfläche überhaupt nicht ausreichend. Hiervon sind ja gut 1/3 als aufnahmefähig zu beurteilen, also rd. 2 m² = 2.000 Liter Wasser. Bei einer Dachfläche von 120 m² und den Regenereignissen, die uns geschadet haben, kann ich berechnen: 120 m² x 28 mm/m² = 3.360 Liter, die die Rigole aufnehmen muss. Abzüglich der Menge, die innerhalb einer gewissen Zeit versickern kann. Ist schon ein großer Unterschied. Dann aber müssen die Rigolen ja auf das hundertjährige Ereignis berechnet werden. Beim Jahrhunderthochwasser 2001 sind bei uns 85 Liter Regen gefallen, also fast die dreifache Menge. Wie kann dann die Rigole ausreichen? Aus der Praxis heraus passt es auch nicht, denn beim 2. Wassereinbruch im März war ich live dabei, als das Wasser aus der Rigole aus dem Gully- / Schachtdeckel schwappte. Ich möchte nicht wissen, wie hoch das Wasser bereits in den Fallrohren stand. Alles für mich sehr fragwürdig.
    So, so viel zum Update.
    Falls hier einer der Experten mein Update liest, würde ich mich über eine Meinung freuen.
    Das Forum ist klasse, gibt eine Menge an Infos. Hatte ich seinerzeit leider zu spät entdeckt, denn sonst hätte ich mir einiges ersparen können.
    Gruß
  18. Drainage doch nicht so falsch ...

    Hallo Herr Holm,
    zu Punkt 1 Schuldzuweisung des Architekt  -  dümmer geht es wohl nicht.
    zu Punkt 2 ist ja wohl ein Käse  -  da kein Wasser ins Haus eindringen darf und die Entwässerung in jedem Zustand funktionieren sollte bzw. muss.
    WW ist schon in Ordnung, bloß hat das Entwässerungskonzept bezügl. der Kellerfenster und Lichtschächte hat nicht ausgereicht, vor allem bei diesen Bodenverhältnissen.
    Da wir in Niederbayern ähnliche Bodenschichten haben planen ich hier auch mehr Sicherheiten ein, als in der DINAbk. gefordert ist.
    Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg im Rechtsstreit.
  19. Update

    Da ich dieses Forum klasse finde, möchte ich zu meinem Vorfall gerne ein Update geben. Vielleicht ist der Beitrag für jemand anderen mal von Interesse.
    Nachdem die Gutachten an die "Streit-Parteien" gegangen waren, stellten sich bei beiden Parteien Fragen. Bei mir wie in meinem Beitrag zuvor geschildert, beim Architekten hinsichtlich:
    • Außengelände war im Gutachten nicht berücksichtigt worden. Der Garten fällte in den letzten 5 Metern zur Terrasse hin um 1 % zur Terrasse ab. Dadurch fließen laut Architekt (der natürlich vor Gericht sagte, dass der gesamte Außenbereich so steil zu uns abfällt (Handzeichen zeigte eine Neigung von ca. 45 °) Unmengen von Wasser auf die nicht fertig gestellte Terrasse und überschwemmt dort über die Lichtschächte kommend den Keller
    • Terrasse nicht fertig gestellt. Wenn gepflastert worden wäre, dann wäre auch nichts passiert
    • Zweifel an der Richtigkeit der Bodenprobe

    Zu meinen/unseren Punkten:

    • Rigole ist ordnungsgemäß. Kann ich immer noch nicht nachvollziehen, muss ich aber akzeptieren. Lt. Gutachter höchstwahrscheinlich mangelhafte Ausführung. Ist jedoch nur mit hohen Kosten nachzuweisen, Erfolgsaussichten vage. => Hier zahle ich Lehrgeld!

    Zu den Punkten des Architekten:
    Irgendwann ist einem der Gutachter vor Gericht der Kragen geplatzt. Wortwörtlich: "Verehrtes Gericht, darf ich hier mal etwas loswerden? " => Ja "Es gibt scheinbar in diesem Raum immer noch Personen, die es immer noch nicht verstanden haben: Der Mangel liegt in einer nicht ordnungsgemäßen Verfüllung der Baugrube und entspricht nicht dem Stand der Technik. Egal, was sonst drumherum ist: Wäre die Baugrube ordnungsgemäß verfüllt worden, wäre der Schaden NICHT eingetreten. Der Schaden beruht auf eine eindeutig fehlerhafte Planung. "
    Architekt holte gerade wieder zur Gegenargumentation aus, da jedoch sprach der Richter wieder in seinen Recorder. Damit aktenkundlich.
    Zusammenfassend hat der Architekt in der Sache die volle Schuld bekommen. Kurz nach dem Gerichttermin habe ich mitbekommen, dass der Architekt nun seinerseits versucht, dem Rohbauer die Schuld zu geben. Ist mir im Grunde egal: Architekt ist gesamtschuldnerisch haftbar. Trotzdem empfinde ich das als Frechheit. Man (n) sollte auch zu Fehlern stehen. Hoffe, dass nicht alle Architekten so sind.
    Nachdem in Sache für uns entschieden war (Oktober 2008), stellten wir unsere finanziellen Ansprüche an den Architekten. Die erste Frist hat dieser ohne Reaktion verstreichen lassen. Nachfrist läuft aktuell, jedoch bisher absolut keine Reaktion. Wird also auf eine Klage hinauslaufen, die bereiten wir gerade vor.
    Ist schon ärgerlich und belastend, an so eine "Pflaume" (Sorry, muss so gesagt werden) geraten zu sein. Dem Architekt scheint es übrigens prächtig zu gehen, hat einige Großaufträge am Laufen.
    So viel zum Update. Wenn das Ganze abgeschlossen ist, schreibe noch ein Update.


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