Raumtrockner gegen feuchte Keller
Wasser im Keller kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist - Rechtliche Schritte? 27.05.07 Hallo und guten Tag erstmal, nachdem ich in den Foren mit der Suchfunktion nichts gefunden habe (kann natürlich auch an meinen Suchbegriffen liegen!), habe ich mich entschossen, meine Frage hier als neue Frage zu stellen. Zum Problem: Nach dem letzten (sehr starken) Regen hatte ich Wasser im Keller, das zwischen den Fugen des Mauerwerks durchkam. Es war nicht viel, etwa 1-2 Liter, aber eigentlich sollte die Wand doch dicht sein. Ich habe dann eine Mängelanzeige an den Bauträger geschrieben (Einschreiben mit Rückschein). Ich habe auch eine Antwort erhalten, mit dem Hinweis, dass man mir alle Kosten in Rechnung stellen würde, falls der Schaden auf mangelde Wartung zurückzuführen sei. Meine 5-jährige Gewährleistung endet zudem auch im Juli. Meine Fragen: Kann der Bauträger mir Kosten in Rechnung stellen (Anfahrt usw.)? Muss ich irgendwelche rechtlichen Sritte unternehmen, um die Gewährleistung zu verlängern, bis der Schaden behoben ist, oder reicht die rectzeitige Absendung der Mängelanzeige? Im voraus schon mal Vielen Dank für die Antworten. Gruß Rainer PS: Land: Deutschland, Bundesland: NRW. Name: Rainer Klaucke
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