Suchefunktion BAU.DE Forum Keller 2366: Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich - Gewährleistung

Keller

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Raumtrockner gegen feuchte Keller

Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich - Gewährleistung 05.07.07
Sehr geehrte Experten,
nach Einbehaltung der Restkaufpreisrate wegen Feuchtigkeitsmängeln im Kellerbereich hat uns der Bauträger einen Vorschlag zur Beseitigung derselben unterbreitet.
Danach soll zu Beginn der Arbeiten eine Feuchtigkeitsmessung durch die vom Bauträger dazu beaufrage Firma vorgenommen und 10 Wochen nach Abschluß der Arbeiten eine erneute Messung vorgenommen werden. Sollte die Messung ergeben, daß die Feuchtigkeit um 30% zurückgegangen ist, sollen wir den Restkaufpreis zahlen.
Wir haben da unsere Bedenken. Oder können wir davon ausgehen, daß die Feuchtigkeit dann noch weiter zurückgehen wird?
Um wirkliche Ratschläge wird gebeten.
Fam. Wachtel
Name: Fam. Wachtel  

  1. Undichtigkeit? 05.07.07
    Guten Abend Familie Wachtel,
    ist der grund des Feuchtigkeits im Keller eine Undichtigkeit oder um vorhandenes wasser während der Bauphase?
    Woras besteht der Keller?
    Also wen eine undichtigkeit vorliegt ist es auch nach 10 wochen noch undicht. Wieso will man das so lange untersuchen? Es dürfte reichen den gesamten keller trocken zu legen und ein deutlich kürzere zeitlang zu beobachten.
    Auch wen sie die rest rate bezahlen haben sie 4 oder 5 Jahre gewährleistung auf die Arbeiten.
    Man kann das auch durch ein sicherheitsbehalt regeln max. 5% wobei ich davon ausgehe das es deutlich unter der Restrate liegt.
    Mfg.
    Name: Yilmaz Ayy  

  2. Antwort auf Yilmaz Ayy 06.07.07
    Das Feuchtigkeitsproblem haben wir scho längere Zeit. Es trat nach Bezugsfertigkeit auf und ließ sich auch durch Dauerlüften nicht beseitigen. Offenbar ist die Abdichtung nicht sorgfältig gemacht worden.
    Ein Mißverständnis: 10 Wochen lang soll nicht untersucht werden, sondern es soll gemessen, dann nachgebessert und nach 10 Wochen nochmals gemessen werden. Wenn dann die Feuchtigkeit um 30% gesunken ist, sollen wir den Rest zahlen. Auf einen weiteren Sicherheitseinbehalt läßt sich der Bauträger auf keinen Fall ein.
    Mit Freundlichem Gruß
    Fam. Wachtel

  3. Sanierungskonzept? 06.07.07
    Sehr geehrte Herr und Frau Wachtel,
    was ist die konkrete sanierungskonzept des Bauträgers?
    Wen es sich um ein mangel in der Abdichtung handelt muß es ja auch dauerhaft saniert werden und das bedarf wirklich ein richtiges sanierungskonzept.
    Es wäre hilfreich wen sie nennen aus was die kelleraußenwände bestehen (mauerwerk, Beton) wie das abgedichtet wurde und was für ein sanierungsart angewandt werden.
    Solange keine Abnahme und übergabe stattgefunden hat haben sie anspruch auf ein mangelfreies Werk. Wen das nicht der fall ist haben sie anspruch auf einbehalt von das dreifachen des sanierungskosten ob das dem Auftragnehmer passt oder nicht.
    Mfg.
    Name: Yilmaz Ayy  

  4. Antwort von Fam. Wachtel 08.07.07
    Sehr geehrter Herr Yilmaz Ayy,
    das Keller-Mauerwerk besteht aus einem ca. 40-45 cm starken Klinkermauerwerk.
    Das Außenmauerwerk wurde im Kellerbereich (unter Erdoberfläche mit einem Bitumenanstrich und darübergelegter Noppenfolie abgedichtet. Es wurde Bohrlochinjektage (Abstände ca. 25-30 cm durchgeführt, da es sich um einen schon bestehenden Kelleraltbau handelt.
    Es hat zwar eine Abnahme stattgefunden, aber da war die Feuchtigkeit noch so, daß wir und der Bauträger von Bau-Restfeuchte ausgingen, die schon austrocknen würde. Das Gegenteil ist aber eingetreten.
    Die Nachbesserung wird laut Bauträgerinformation durch Verpressung der Mauerwerkshohlräume mit einem Betongemisch und anschließender Bohrlochinjektage durchgeführt. Vorab werden zwei elektrische Trockengeräte aufgestellt.
    Insgesamt werden die Arbeiten ca. drei-vier Wochen andauern.
    Wir hoffen, Sie können damit etwas anfangen. Vielen Dank vorab für eine sachkundige Antwort.
    Fam. Wachtel

  5. Nochmals 24.07.07
    Kann denn niemand von den Experten eine Aussage machen, ob wir auf dieses Angebot eingehen können? Oder ist es von vornherein verlorenes Geld, da eine Abtrocknung um 30% keinen Rückschluß auf weitergehende Trockenlegung zuläßt?
    Fam Wachtel

  6. Ihre Frage kann so nicht beantwortet werden. 25.07.07
    Ohne genaue Kenntnis des Objektes und der durchgeführten Arbeiten kann auch ich Ihnen nicht die gewünschte Antwort geben. Sie brauchen unabhängigen, sachkundigen Rat vor Ort!
    Mein Tipp:
    Rufen Sie ihre örtliche Handwerkskammer an und schildern sie ihr Problem, die können Ihnen die Adresse eines sog. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Ihrer Nähe nennen. Der SV kostet zwar Geld, das ist aber gut angelegt.
    Beste Grüße
    Name: Thomas Wille   E-Mail-Adresse anzeigen   http://wille-abdichtung.de
 

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