Keller undicht  -  Ursache soll laut Bauträger eine nicht DIN gerechte Pflasterung der Terrasse sein
BAU-Forum: Keller

Keller undicht  -  Ursache soll laut Bauträger eine nicht DIN gerechte Pflasterung der Terrasse sein

Einen guten Abend an alle im Forum,
wir haben 2004 in NRW ein Einfamilienhaus gebaut und alles über den Bauträger ausführen lassen. Bis auf die Pflasterung der Terrasse die wir in die Hände unseres Gärtners gegeben haben. Seit 2 Jahren haben wir immer wieder bei sehr starkem Regen das Problem das in den Fugen der Kellerdecke dünne Rinnsale an Wasser auftreten.
Dieses betrifft die Nordseite und Westseite unseres Hauses
(Wetterschlagseite). Der Keller ist als weiße Wanne gegossen.
Die Pflasterung der Terrasse i.m.e. nach richtig und ist abschüssig vom Haus, sodass es bisher kein stehendes Wasser am Haus gegeben hat. Bei unserer ersten Beanstandung hat der Gärtner die Terrasse freigelegt und der Bauträger die Sache begutachtet, mit dem damaligen Ergebnis dass zwischen Kellerdecke und den Wandaufbau wohl ein "Dichtband" vergessen worden ist. An den freigelegten Stellen wurde dann mit Bitumfarbe nachträglich eine Abdichtung erstellt. Nach ein paar Monaten war es dann leider wieder soweit dass wir Rinnsale im Keller hatten.
Nach erneuter Rücksprache mit unserem Bauträger haben wir die u. aufgeführte Rückinfo erhalten.
"Die in Eigenleistung erbrachte Pflasterung der Terrasse ist nicht DINAbk.-gerecht ausgeführt. Die "Wasser führende Schicht" (Oberkante Terrassenbelag) muss bei ordnungsgemäßer Ausführung 15 cm tiefer gegenüber der Unterkante der Fensterelemente liegen oder es ist eine durchgehende Rinne anzuordnen. Da die Ursache eindeutig in der falschen Ausführung der Pflasterarbeiten liegt, welches sich auch dadurch zeigt, dass die Undichtigkeit nur im Terrassenbereich aufgetreten ist, liegt kein Mangel aus unserer Leistung vor. "
Da ich vom Baugeschäft nicht viel verstehen benötige ich Hilfe was wir machen sollen um endlich einen dichten Keller zu bekommen.
Gibt es z.B. eine oben angedeutete DIN oder ist das nur bangemachen seitens des Bauträgers?
kann man uns hier im Forum unterstützen oder gibt es z.B. eine Beratung die bezahlbar ist die uns bei diesem Thema unterstützt?
für Anregungen etc. danke schon einmal und allen einen hoffentlich nicht zu verregneten schönen Abend
MfG
Heere
  • Name:
  • Heere
  1. Ja ...

    die "berühmten" 15 cm gibt es.
    Ob die bei Ihnen anzusetzen sind, ist die eine Frage.
    Die andere ist die Frage, ob der Hausbauer sich einfach auf eine Planung berufen kann (sie hätten 15 cm tiefer bleiben müssen), die er Ihnen (wahrscheinlich) gar nicht bekannt gegeben hat. Aber das ist etwas für den Juristen.
  2. mal nachdenken tun

    Das Wasser kommt durch die Deckenfuge  -  Arbeitsfuge Wand / Decke.
    Mal angenommen, die Decke ist 18 cm dick. Der Aufbau des Fußbodens im EGAbk. sagen wir mal 15 cm. Dann wären das in der Summe 33 cm von UKAbk. Decke bis OKFFAbk..
    15 cm tiefer wäre lt 18195-4 einzuhalten (oder Rinne usw.)
    Nach Planung des Planers wäre die Deckenfuge also eh 18 cm im Boden gewesen.
    Ergo: Diese Fuge hätte auch als Arbeitsfuge mit Fugeneinlagen (Dichtigkeitkonzept) erstellt werden müssen. Die WW ist bis mindestens OKFF zu führen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    Wenn hier kein "drückendes Wasser" (nach WU-Rili, nicht im Sinne der 18195) zu erwarten ist, dann hätte hier auch auf Abdichtung nach Teil 4 der 18195 umgeschwenkt werden können. Dann aber bis planmäßig 30 cm über OK Gelände.
    Fehlplanung wäre somit möglich

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