Suchefunktion BAU.DE Forum Keller 2407: nasse Kellerwand - Keller-Isolierung undicht

Keller

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Raumtrockner gegen feuchte Keller

nasse Kellerwand - Keller-Isolierung undicht 22.08.07
Hallo,
wir haben den Keller unseres Neubaus im Januar 2005 abdichten und Isolieren lassen. Das Mauerwerk besteht aus Ytong-Steinen, welche dann mit Bitumen-Voranstrich gestrichen wurden. Dann wurden die Wandflächen mit einer Lage Glasgewebe-Bitumenschweissbahn (Typ G 200 S 5, Stärke 4,0 mm, talkumiert, Überlappung 8-10 cm, vollverschweist)eingedeckt. Als Isolierung kam darauf Styropor-Drainplatten (60 mm stark) und dann Noppenbahn.
Heute finde ich in unserem Keller einen nassen Fleck auf der Innenwand.
Leider wurde der Auftrag damals mündlich erteilt (ich weiss mittlerweile daß das ein Fehler war), sodaß der Auftragnehmer mir nach Ausführung der Arbeiten einfach 500 EUR mehr berechnete, als vereinbart.
Diese zahlte ich jedoch nicht mit der Begründung, daß er mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert werden musste und die Bauzeit durch nicht eingehaltene Ausführungstermine um 2 Wochen verzögert wurde. Seit dem habe ich nix mehr von Ihm gehört.
Dennoch bin ich der Meinung, daß er für diesen (verdeckten?) Mangel in Gewährleistung treten muss, oder sehe ich das falsch?
Bundesland Rheinland-Pfalz
Name: Patrick Schäfer  

  1. Einen 26.08.07
    verdeckten Mangel???
    Fazit, wenn undicht und nicht innerhalb der Gewährleistungzeit (BGB 5 Jahre) dann ist er zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.
    Die restlose Zahlung ist eine andere Frage.
    Ob berechtigt oder nicht - kann hier eh keiner entscheiden.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
 

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