Raumtrockner gegen feuchte Keller
Kiesdrainage in Lichtschächten 05.02.08 Liebe Forenteilnehmer, wir haben 2007 über einen Bauträger eine ETW in einem neu erstellten Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage gekauft. Die Keller haben Fenster mit Lichtschächten und die Tiefgarage hat wegen Belüftung keine Fenster an den Lichtschächten. Die mit Feinteilen verunreinigte Kiesdrainage war in den Lichtschächten bis zur Oberkante Brüstung aufgefüllt. Dies führte dazu, dass im Sommer 2007 bei starkem Regen das schmutzige Wasser mehrmals in die Tiefgarage lief und die Wand verschmutzte. Bei den Kellern konnte dies nicht passieren, da dort ja Fenster waren, diese wurden aber durch das Schmutzwasser total verspritzt. Die Lichtschächte haben keine Drainage und sind unten offen, das Regenwasser läuft also im Erdreich ab. Wir möchten nun vom Bauträger verlangen, dass ein Teil des Drainagekieses entfernt wird. Meine Frage ist nun: gibt es eine Vorschrift, wieviel Abstand die Kiesdrainage von der Oberkante Brüstung haben muss und ist dies eine DIN-Vorschrift? Muss verunreinigter Kies akzeptiert werden? Ich wäre für eine diesbezüglichen Rat sehr dankbar, denn ich konnte nirgends im Internet etwas entsprechendes finden. Viele Grüße Uschi Name: Uschi Thomann
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