Wie müssen Keller-Außenwände ausgeführt werden?
BAU-Forum: Keller

Wie müssen Keller-Außenwände ausgeführt werden?

Gibt es Vorschriften, wie Außenwände auszuführen und abzudichten sind?
Wir bauen unter einem Einfamilienhaus einen WU-Keller, der auf einer Seite ganzseitig einen ca. 1 m breiten "Lichthof" hat, in dem ein Außeneingang und 2 Fenster für eine Einliegerwohnung eingebaut werden. Der Lichthof ist mit einer 1,65 m hohen Brüstungswand gegen das Erdreich abgegrenzt und darüber abgeböscht.
Da wir in schichtwassergefährdetem Bereich bauen, wird der Keller als weiße Wanne in WU ausgeführt; der Lichthof, d.h. die Brüstungswand ist in diese weiße Wanne integriert und dort einfallendes Regenwasser wird über eine Hebeanlage abgepumpt.
Durch den Kellerbauer wurden jetzt die Planungen so geändert, dass die Kelleraußenwand zum Lichthof (da, wo die Tür und Fenster drin sind), als 150 mm dicke Vollbetonwand + 80 mm Perimenterdichtung ausgeführt werden soll. Ich habe Bedenken, dass diese Ausführung nicht geeignet ist; auf meinen Einwand hin wurde aber mitgeteilet, dass diese Wand aus Sicht des Kellerbauers eine Innenwand ist wäre (da innerhalb der weißen Wanne) und keine Änderung erfolgen wird.
Gibt es Vorschriften, in denen Außen- und Innenwände (Außenwände, Innenwände) hinsichtlich Ausführung, Abdichtung und Isolation gegen Feuchtigkeit beschrieben werden?
Ist das Argument des Kellerbauers korrekt, dass es sich bei dieser Wand (man beachte: auf ca. 10 m Breite komplett oberhalb des Fußbodens mit Außeneingang und Fenster) um eine Innenwand handelt?
  • Name:
  • Lemm, Karsten
  1. Dann lassen Sie sich doch

    vom Planer oder wer auch immer das "Plant" schriftlich bestätigen, dass es auch "hält" bzw. richtig ist. Dann hat der die nächsten Jahre das "Haftungsproblem" (und sie ggf. das Wasser).
    Ich würde mir allerdings mehr Sorgen darum machen, ob die Ausführung auch WU-Keller ist. Planung ist das eine. Ausführung das andere. Dazu gibt div. Threads hier im Forum.
    Haben Sie zufällig einen eigenen Bauleiter der das "Überwacht"?
  2. McFly ...

    Jemand zu Hause beim Kellerbauer?
    Sie beauftragen, also bestimmen Sie, was wie gebaut wird.
    SV + RA beauftragen, damit da Linie reinkommt.
  3. BAU.DE ersetzt nicht den Planer und/oder Bauleiter

    Wo ist Ihr bauleitender Planer, der das alles beantworten können sollte.
    Wenn der mit diesem Sonderfall überfordert ist, dann Sachverständigen suchen und Änderungswünsche des Kellerbauers prüfen und freigeben lassen.
    Was sagt der Statiker zur Bauteildickenänderung (Erddruck usw.)?
  4. Die Wand zwischen Lichthof und KG

    kann als Wand angesehen werden, an welche nicht die Anforderungen einer WU-Konstruktion im Sinne der WU. -Richtlinien zu stellen ist.
    Schließlich befindet sich hier auch eine Tür drin.
    In keiner meiner Unterlagen zu WU-Bauteile ist eine solche vermerkt :)
    Ansonsten ist natürlich das Gesamtkonzept zu bewerten. Daher wie meine Vorschreiber.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN