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Keller

Wie müssen Keller-Außenwände ausgeführt werden? 20.02.08
Gibt es Vorschriften, wie Außenwände auszuführen und abzudichten sind ?
Wir bauen unter einem EFH einen WU-Keller, der auf einer Seite ganzseitig einen ca. 1 m breiten "Lichthof" hat, in dem ein Außeneingang und 2 Fenster für eine Einliegerwohnung eingebaut werden. Der Lichthof ist mit einer 1,65 m hohen Brüstungswand gegen das Erdreich abgegrenzt und darüber abgeböscht.
Da wir in schichtwassergefährdetem Bereich bauen, wird der Keller als weiße Wanne in WU ausgeführt; der Lichthof, d.h. die Brüstungswand ist in diese weiße Wanne integriert und dort einfallendes Regenwasser wird über eine Hebeanlage abgepumpt.
Durch den Kellerbauer wurden jetzt die Planungen so geändert, daß die Kelleraußenwand zum Lichthof (da, wo die Tür und Fenster drin sind), als 150 mm dicke Vollbetonwand + 80 mm Perimeterdichtung ausgeführt werden soll. Ich habe Bedenken, daß diese Ausführung nicht geeigent ist; auf meinen Einwand hin wurde aber mitgeteilet, daß diese Wand aus Sicht des Kellerbauers eine Innenwand ist wäre (da innerhalb der weißen Wanne) und keine Änderung erfolgen wird.
Gibt es Vorschriften, in denen Außen- und Innenwände hinsichtlich Ausführung, Abdichtung und Isolation gegen Feuchtigkeit beschrieben werden?
Ist das Argument des Kellerbauers korrekt, daß es sich bei dieser Wand (man beachte: auf ca. 10 m Breite komplett oberhalb des Fußbodens mit Außeneingang und Fenster) um eine Innenwand handelt?
Name: Lemm, Karsten
  1. Dann lassen Sie sich doch 20.02.08
    vom Planer oder wer auch immer das "Plant" schriftlich bestätigen, dass es auch "hält" bzw. richtig ist. Dann hat der die nächsten Jahre das "Haftungsproblem" (und sie ggf. das Wasser).
    Ich würde mir allerdings mehr Sorgen darum machen, ob die AUSführung auch WU-Keller ist. Planung ist das eine. Ausführung das andere. Dazu gibt div. Threads hier im Forum.
    Haben Sie zufällig einen eigenen Bauleiter der das "Überwacht" ?
    Name: kho
  2. McFly.... 20.02.08
    Jemand zu Hause beim Kellerbauer?
    Sie beauftragen, also bestimmen Sie, was wie gebaut wird.
    SV + RA beauftragen, damit da Linie reinkommt.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
  3. BAU.DE ersetzt nicht den Planer und/oder Bauleiter 20.02.08
    Wo ist Ihr bauleitender Planer, der das alles beantworten können sollte.
    Wenn der mit diesem Sonderfall überfordert ist, dann Sachverständigen suchen und Änderungswünsche des Kellerbauers prüfen und freigeben lassen.
    Was sagt der Statiker zur Bauteildickenänderung (Erddruck usw.)?
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen
  4. Die Wand zwischen Lichthof und KG 20.02.08
    kann als Wand angesehen werden, an welche nicht die Anforderungen einer WU-Konstruktion im Sinne der WU.-Richtlinien zu stellen ist.
    Schließlich befindet sich hier auch eine Tür drin.
    In keiner meiner Unterlagen zu WU-Bauteile ist eine solche vermerkt :)
    Ansonsten ist natürlich das Gesamtkonzept zu bewerten. Daher wie meine Vorschreiber.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
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