Raumtrockner gegen feuchte Keller
Wie müssen Keller-Außenwände ausgeführt werden? 20.02.08 Gibt es Vorschriften, wie Außenwände auszuführen und abzudichten sind ???? Wir bauen unter einem EFH einen WU-Keller, der auf einer Seite ganzseitig einen ca. 1 m breiten "Lichthof" hat, in dem ein Außeneingang und 2 Fenster für eine Einliegerwohnung eingebaut werden. Der Lichthof ist mit einer 1,65 m hohen Brüstungswand gegen das Erdreich abgegrenzt und darüber abgeböscht. Da wir in schichtwassergefährdetem Bereich bauen, wird der Keller als weiße Wanne in WU ausgeführt; der Lichthof, d.h. die Brüstungswand ist in diese weiße Wanne integriert und dort einfallendes Regenwasser wird über eine Hebeanlage abgepumpt.Durch den Kellerbauer wurden jetzt die Planungen so geändert, daß die Kelleraußenwand zum Lichthof (da, wo die Tür und Fenster drin sind), als 150 mm dicke Vollbetonwand + 80 mm Perimeterdichtung ausgeführt werden soll. Ich habe Bedenken, daß diese Ausführung nicht geeigent ist; auf meinen Einwand hin wurde aber mitgeteilet, daß diese Wand aus Sicht des Kellerbauers eine Innenwand ist wäre (da innerhalb der weißen Wanne) und keine Änderung erfolgen wird. Gibt es Vorschriften, in denen Außen- und Innenwände hinsichtlich Ausführung, Abdichtung und Isolation gegen Feuchtigkeit beschrieben werden? Ist das Argument des Kellerbauers korrekt, daß es sich bei dieser Wand (man beachte: auf ca. 10 m Breite komplett oberhalb des Fußbodens mit Außeneingang und Fenster) um eine Innenwand handelt? Name: Lemm, Karsten
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