Anschlusspflicht rechtens?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Anschlusspflicht rechtens?

Hallo.
Ich habe eine Problem mit unserem Bauantrag und diesbezüglicher Anschlusspflicht.
Zum Sachverhalt. Wir haben vor 5 Monaten ein Grundstück erworben. Es wurde uns aber beim Kauf und auch von der Gemeinde sofort gesagt dass wir für eine Baugenehmigung eine vollbiologische Kleinkläranlage benötigen da keine Kanalisation vorhanden sei. Da an unserem Grundstücksrand ein Bach verläuft war uns dass ganz recht. Somit bräuchten wir keinen Abwasseranschluss der Gemeinde. Also wurde der Bauantrag fertig gemacht und ab zum Amt. Letzte Woche erhielten wir aber ein Schreiben der hier verantwortlichen Wasserbehörde (ZAL) in dem uns untersagt wurde unsere "Abwässer" in den Bach einzuleiten. Des Weiteren wären wir verpflichtet unser Abwasser in ihr Abwassersystem einzuleiten, eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten und eine Zisterne für die Regenwasserzurückhaltung zu nutzen. Bauen dürften wir auch nur dann an der Stelle wenn das Rohr nicht überbaut würde. Nach ihrer beigelegten Zeichnung verläuft eine einfache KG-Leitung durch unser Grundstück welches in den Bach mündet. Das heißt die Leitung liegt genau wie unsere geplante. Diese Leitung wird aber nur für 4 Häuser in unserem Dorf genutzt und ist uralt. Unser Nachbar muss sie nicht nutzen weil die Straße an der sie liegt oberhalb unserer Baulinie verläuft. Wir haben nur dass Pech dass sie in unser Grundstück einbiegt und rechts an unserem Haus Hangabwärts verläuft. Dass heißt für mich dass ich für 20 Meter genutztem Rohr Abwassergeld zu zahlen habe. Und dass obwohl ich nur sauberes Wasser einleite da ich ja eine Kleinkläranlage im Betrieb habe. Die ZAL hat weder Kosten noch Mühen da ich ja alles bezahle und bauen muss.
Nun zu meiner Frage. Ist es rechtens dass ich für "sauberes" Waser AbWaser zu zahlen habe. Die ZAL hat weder Kosten noch Mühe. Sie bereitet für mich nichts auf und ich spüle sogar noch kostenlos ihre Leitung. Des Weiteren ist es doch mein Grundstück. Wieso hat sie dann das Recht mir zu sagen was ich auf meinem Grundstück machen soll. Sie nutzt mein Grundstück um IHRE "Abwässer" in den Bach zu leiten. Ich kann nicht verstehen dass das legal sein soll. Wenn ich wie in einer Stadt dass Waser ohne Aufbereitung einleite dann ja. Aber ich bezahle die Kläranlage die ja schon teuer genug ist und muss für 20 Meter benutzer KG-Leitung AbWasergeld zahlen.
Wenn jemand einen ähnlichen Fall hatte und mir Rat geben kann wäre ich sehr dankbar. Noch habe ich das Papier nicht unterschrieben. Nur solange dass nicht passiert geht mein Bauantrag nicht weiter.
Schon einmal danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, Christian
Ach ja. Das Bundesland wäre Thüringen
  • Name:
  • Christian Meiner
  1. Dann schauen Sie ...

    erstmals in die gültige Abwassersatzung Ihrer Kommune. Dort sollte solche Dinge irgendwo drinstehen.
    Einleiten könnten Sie auch dadurch, dass Sie das Zeugs per Tankwagen in der Kläranlage "einliefern".
    Dann würde ich mal schauen ob auf dem Grundstück für das "Rohr" eine Baulast etc. eingetragen ist. Dass es auf dem "Plan" eingezeichnet ist, ist ja erstmals eine Sache.
    Die Frage ist nur, wem gehört das Rohr und warum liegt das in Ihrem Grundstück und müssen Sie das dulden (also haben Sie die "Duldung" mitgekauft oder nicht.
    Wenn ersteres der Fall ist, dann haben Sie wohl wenig "Chancen". Wobei hier natürlich geklärt werden sollte, wer für "Reparaturen" aufkommt.
    Im anderen Fall, wenn das Rohr nur "liegt", Sie aber das rechtlich gar nicht "verpflichtet sind zu dulden", dann haben Sie ja sicherlich die Möglichkeit, die Umlegung des Rohres zu "verlangen". Und dann könnten Sie ja Verhandeln (z.B. Kostenloser Anschluss, Rohr läuft dafür am Rande Ihres Grundstückes) ...
    Ich persönlich würde ein FREMDES Rohr, für welches ich dann auch noch den Unterhalt/Reparaturen zahlen muss nicht akzeptieren wollen, zumindest nicht für Umsonst.
    Vermutlich wird die Behörde sich aber quer-Stellen wollen, dann werden Sie leider um einen Fachanwalt für diese Thematik herumkommen.
    Fazit: Erstmals Infos einholen, dann klären wie die Situation wirklich ist und dann Entscheiden.
    PS: Ich habe z.B. eine Stromleitung im Grundstück. Habe dann "verhandelt", dass mein Stromanschluss zwar von dort gemacht wird, aber die Leitung einen "Bogen" bis zur Straße macht, sodass ggf. später, auch über die Straße der Strom angeschlossen werden könnte, ohne dass ich den Carport nochmals neu machen müsste. Habe allerdings damals nicht geprüft, ob ich ein Recht auf "Umlegung" gehabt hätte. War der Pragmatisch Weg bei mir.
  2. weitere Fragen

    Hallo kho.
    Zum ersten erst einmal Entschuldigung für die verspätete Antwort. Ich war dienstlich unterwegs.
    Und zum zweiten danke für die schnelle Antwort.
    Also in der Abwassersatzung steht ausdrücklicher Anschlusszwang sobald ein Anschluss zur Verfügung gestellt werden kann. Und dass ist ja mit diesem Uraltrohr leider gegeben.
    Baulast habe ich nirgends gefunden. Zumindest nicht in meinem notariellen Kaufvertrag. Auf der Gemeinde war die Tage dafür niemand zu sprechen. Doch als ich damals mich danach erkundigte wusste dort keiner etwas von einem Rohr. Hatte auch Anfang der Woche bei der ZAL angerufen um mich nach den monatlichen Kosten zu erkundigen. Dort wurde mir auch gleich gesagt dass der Zwang rechtens sei und sie ja gar nichts dafür könnten. Das sei ein Beschluss des Landes. Und dass müsste ich einhalten. Wo könnte ich mich noch danach erkundigen ob es als Baulast eingetragen ist?
    Ich denke mal das Rohr wird der ZAL gehören da sie ja diese nutzt um die "Abwässer der anderen Häuser dadurch zu leiten.
    Ich habe mich aber einmal umgehört und nach Erfahrungen andere Kollegen und Freunden scheint dass hier Gang und Gebe zu sein. Ich kenne sogar den Fall da haben ein Kollege von mir und die Dorfbewohner Ihre Rohre und Wasseranschlüsse selber gelegt und als die Wasseruhr angeschlossen werde sollte wollten die für den Anschluss der Wasseruhr 2500,- €. Einem anderen Kollegen ging es wie mir. Neubau, Anschluss selber gebaut und in ein Rohr eingeleitet welches die Dorfbewohner vor 10 Jahren selber gelegt haben. Die ZAL hat die Rohre übernommen und verlangt nun wie bei mir monatlich Geld. Also für mich ist das Raubrittertum. Nichts für ungut. Aber zurück. Sonst reg ich mir nur wieder auf.
    Von wem könnte ich die Antwort bekommen ob ich dieses Rohr dulden muss oder nicht. Frag ich bei der ZAL nach kenne ich schon die Antwort. Gibt es dafür eine unabhängige Stelle? Wie gesagt, im der Auflassung stand ja wortwörtlich drin dass nicht genehmigt wird über das Rohr zu bauen. Und dass ein Umlegen des Rohres vom Grundstücksbesitzer zu tragen wäre. Ich weiß nicht, ob sich die Behörde da auf Ihren Bestandsschutz beruft.
    Also wenn jemand mir meine weiteren Fragen beantworten könnte wäre ich sehr dankbar.
    Bis dahin, Danke für die Hilfe
    MfG Christian
  3. Also

    wenn SIE in Ihren Unterlagen keine Baulast etc. haben, dann kann es gut sein, dass es damals gar nicht "eingetragen" wurde. War wohl üblich früher (... da baut eh niemand hin ...).
    Sie werden da wohl als Privatperson wenig Aussicht auf Erfolg "alleine" haben. Kommunalrecht ist nicht ganz trivial.
    Ich würde das Spielchen mal noch auf Privater Ebene "spielen":
    Lassen Sie sich vom Bauamt eine Offizielle Baulast etc. zeigen bzw. halt "nicht vorhanden"..
    Dann mal bei der ZAL eine Schriftliche Begründung für den Anschlusszwang unter Nennung der §§ schriftlich anfordern. Nur schriftlich zählt. Alles andere nicht.
    Und dann schauen Sie mal auf welcher Rechtsgrundlage das ganze "beruht". Sie können ja dort auch einen Auszug aus dem Grundstücksplan etc. anfordern so nach dem "Motto: ... wo läuft denn das Rohr, damit wir nichts "beschädigen" beim Aushub ... "
    Und dann haben Sie vrmtl. ein Plan der ZAL MIT Rohr und eine Grundbuchauszug bzw. Baulast OHNE Plan. Und dann schauen Sie mal von welchem Datum welcher Plan ist.
    Und dann könnten Sie die ZAL mal damit Konfrontieren und um Stellungnahme (schriftlich) bitten.
    Aber wie gesagt, dürfte der Gang zu einem Fachanwalt (!) für Kommunalrecht effektiver sein. Daher hier nur Laienantwort, keine Rechtsberatung.
    Denn das ganze schreit dann wohl nach Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn dei ZAL das anders sieht.
    ODER Sie überlegen sich, ob Sie mit dem Rohr "leben" wollen. Wobei mir das Sorgen machen würde, wenn ein Rohr, was mir nicht gehört unter meinem Haus läuft und ich ggf. Reparieren muss.
    Ggf. könnte als "Workaround" ein neues Leerrohr (am Anfang vom Grundstück und am anderen Ende, jeweils mit Schacht) parallel eingebaut werden, sodass im Schadensfalle einfach auf das neue Rohr im Schacht "umgebaut" werden könnte. Wobei Sie dann immer noch ein "Fremdes" Rohr im Grundstück haben.
  4. interessanter Fall

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob ich hier noch ganz aktuell bin.
    ich kenne einen Fall aus meinem eigenen Dorf (südliches Baden Württemberg). Die Gemeinde hat vergessen die Baulast auf einem Grundstück einzutragen, weil das Grundstück bis vor wenigen Jahren im Besitz der Gemeinden war. Nach dem Verkauf des Grundstücks stellte sich heraus, dass die öffentliche Kanalisation ca. 2 m innerhalb der Grundstücksgrenzen verläuft. Die Stadt wollte die Leitung natürlich liegen lassen. Sie bot 7.000 € an, um die Leitung als Grundlast einzutragen. Mein Nachbar hat abgelehnt, die Leitung musste rausgenommen werden und außerhalb des Grundstücks neu verlegt werden.
    An den Kosten für die Neuverlegung kommt die Gemeinde nicht vorbei. Da ja die anderen Anlieger vermutlich schon für die Einleitung bezahlt haben. Ich glaube Sie haben gute Karten, aus der Situation Kapital zu schlagen.

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