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Neubau

Angenommen werden während des Bauens neue ...

... Verordnungen / Gesetze erlassen. Sind die Architekten zur Plananpassung, und die BU zum entsprechenden Nachbauen verpfichtet ?
Wer trägt diese zusätzlichen unvorhergesehenen Kosten, wenn in den Verträgen keine diesbezügliche Regelung getroffen wurde ?

  1. Rechtsfrage

    Es ist wohl so, dass allgemein die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Abnahme erfüllt werden muss. Mehrkosten gegenüber einer alten Kostenschätzung (oder Angebot oder Vertrag) entstehen nur, wenn mehr Leistung erbracht werden muss, diese Mehrkosten sind allgemein vom BH zu zahlen. Ausnahmen, besondere vertragliche Regelungen etc. erklärt Ihnen sicher gern ein guter Baurechtsanwalt.

  2. Öhm...

    ... nen kleiner Widerspruch regt sich da bei mir. Ich würde Deinen ersten Satz so nicht stehen lassen wollen. Ihn lieber auf "Kommt darauf an" ergänzen wollen.

    Beispiel: Baugenehmigung nach EnEVA 2009 erfolgt. Dann kann zum Zeitpunkt der Abnahme niemals die ENEV 2012 (so sie denn mal irgendwann kommt ) verlangt werden.

  3. mmmh

    ...da variiert die Rechtssprechung wohl fallweise. ES KOMMT DRAUF AN!!! - ob die neue Rechtslage bereits vorab hinreichend bekannt war (z. B. durch Vorliegen eines Referentenentwurfs der EnEVA 2012). Naja und dann haben ja viele Gesetze und Verordnungen erst einige Zeit nach Veröffentlichung ihr eigentliches Gültigkeitsdatum... Grundsätzlich sollte das von Fall zu Fall eine Frage an den Anwalt Ihres Vertrauens sein. Pauschalaussagen sind hier nicht vollständig möglich.

  4. Meist muss da nicht mal die ...

    ... Rechtsprechung bemüht werden, da neue Gesetze/Verordnungen Übergangsregelungen beinhalten.

    Beispiel EnEV2009:

    Auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden.

    Hier also nix "im Zeitpunkt der Abnahme/Herstellung".


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