Trennwandaufbau Neubau-Reihenhaus
BAU-Forum: Neubau
Trennwandaufbau Neubau-Reihenhaus
Da das rechte Eckhaus erst später angebaut wurde, wurde abweichend von der Baubeschreibung sowie zur Einhaltung des Wärmeschutzes die rechte Trennwand unseres Mittelhauses aus 12 cm dicker Stahlbetonwand mit 5 cm dickem Wärmeverbundsystem errichtet. Da dieser Trennwandaufbau in Summe eine Dicke von 17 cm ergibt, blieben für eine Trennfuge zum rechten Eckhaus nur noch 2 cm statt der geplanten 4 cm übrig. Ob/wie diese verbleibenden 2 cm Trennfuge mit Schallisolierung ausgefüllt wurden, wissen wir nicht, das Wärmeverbundsystem blieb in jedem Fall an unserer Trennwand des Mittelhauses d"ran.
Die Trennwand des rechten, nachträglich angebauten Eckhauses besteht wieder aus den 15 cm dicken Dämmstoffziegeln.
Nach Anbau des rechten Eckhauses stellen wir nun von diesem - im Gegensatz zum linken Eckhaus-Trittschallübertragung (Estrich Fußboden + erheblich durch freitragende (Stahlharfen) Treppe) fest.
Dazu nun folgende Fragen:
1. Ist die Schallübertragung über die Trennwände sowie Trennfuge in jedem Fall an einer Schallbrücke/Wandverbindung festzumachen, da man reinen Luftschall auch im Freien vor dem Gebäude (Außenwand aus 15 cm dicken Dämmstoffziegeln mit 14 cm dickem Wärmeverbundsystem) wahrnehmen müsste?
2. Ist eine Trennfuge von 2 cm bei Neubauten in zweischaliger Bauweise zulässig?
3. (In wie fern) darf ein Wärmeverbundsystem aus Hartschaumplatten für einen Trennwandaufbau zwischen Reihenhäusern verwendet werden u. in wie fern wirkt sich dies ggf. nachteilig auf eine Schallübertragung aus?
4. Können Schallbrücken ggf. per Messung ermittelt werden, auch wenn sich die Frequenz unter 100 Herz befindet?
5. Darf man nach aktuellen Regeln der Technik davon ausgehen, dass man bei zweischaligen Neubau-Reihenhäusern mit 4 cm Schallisolierung als Trennfuge + 15 cm dicken Dämmstoffziegel-Trennwänden keinerlei Trittschallübertragung wahrnehmen darf?
Für qualifizierte Antworten zu o.g. Fragen vorab vielen Dank.