Neubau
Neubau EFH, Schlussrate
Liebes Forum,
wir bauen gerade ein EFHA.
Bisher verlief der Bau fast problemlos. Jetzt sind die ersten Mängel aufgetreten und habe den Bauleiter über diese informiert. Wir haben bis jetzt fast das ganze Haus bezahlt. Die letzten drei Raten stehen noch aus.
Wie verhält es sich mit der Schlußrate bzw. Sicherheitseinbehalt, wenn im Vertrag nichts darüber steht?
Wie ist das gesetzlich geregelt. Wir möchten grundsätzlich nichts pauschal einbehalten, sondern wollen nur Handlungssicherheit gegenüber dem Bauträger haben.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Klaus M.
Ist es ein Bauträger?... ... ???
Wem gehört das Grundstück?
Und bevor eine Nachfrage kommt: ja, das spielt eine ganz große Rolle. Das Rechtsverhältnis zu BT`s ist ein völlig anderes als zu Unternehmern anderer Art (GUA/GÜ).
Ja... ... es ist ein Bauträger.
Grundsätzlich gehört das Grundstück meiner Frau und mir. Die Bank hat natürlich eine Grundschuld eingetragen....
Wie kann sich denn das Eigentumsverhältnis ändern, wenn wir mit einem Bauträger bauen? Das verstehe ich leider nicht so genau...
also doch kein BT sondern ein GU+Planung (GÜ) ? Es ändern sich nicht die Eigentumsverhältnisse, wenn Sie mit einem BT bauen, sondern sie sind von vornherein andere:
BT liefert Grundstück und tritt gleichzeitig als Generalplaner und Generalunternehmer auf (Koppelvertrag Grundstückskauf und Werkvertrag zum Hausbau). GUA liefert evtl. Planung und baut i.d.R. in Eigenregie schlüsselfertig ihr Haus auf IHREM Grundstück (reiner Werkvertrag). Hoffe das ist hinreichend und richtig erklärt, bin ja kein Vertragsrechtler.Der entscheidende Unterschied... ... sind die Eigentumsverhältnisse: der Bauträger bleibt so lange Eigentümer des Grundstückes bis Sie alles bezahlt haben, oder sich zähneknirschend mit ihm geeinigt haben. Anders ausgedrückt: Sie ziehen ihm 10.000 bspw. ab, tja, dann werden Sie nicht Eigentümer, es sei den, der BT akzeptiert es so. Dem GUA/GÜ können Sie auch 10.000 abziehen, deswegen bleiben Sie aber Eigentümer des Grundstückes (bzw. Geduldeter der Bank..:-) )
Den Unterschied... ... habe ich nun wohl verstanden.
Wir bauen mit einem GUA/GÜ und wir sind nach wie vor, anders hätte ich es mir auch wirklich nicht vorstellen können, die Eigentümer vom Grundstück...
Was ist nun mit der Schlussrate bei eventuellen Mängel, die nicht bzw. nicht hinreichend beseitigt wurden?
Risiko Rein theoretisch dürfen sie das 2fache der Mängelbeseitigung einbehalten, aber wer schätzt das?
"Wir haben bis jetzt fast das ganze Haus bezahlt. Die letzten drei Raten stehen noch aus." Entspricht der Bautenstand denn in etwa dem Zahlungsstand? Ansonsten gilt zuerst mal ihr Vertrag. Ist ein Zahlungsplan vereinbart, so müssen Sie sich auch an diesen halten. Wenn kein pauschaler Sicherheitseinbehalt vereinbart ist, können Sie nur für Mängel einbehalten. Aber mal ehrlich, das sind eigentlich alles Fragen für ein Juristen-Forum und nicht für ein bautechnisches Forum wie BAU.de. Wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung angedeihen lassen. Dürfen wir auch gar nicht.
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