Neubau
Baulast - was ist, wenn man verkaufen will/muss?
Hallo,
wir planen ein Haus zu bauen. Jetzt ist das Problem, das wir im Außenbereich bauen wollen, einen "Anbau". Das Grundstück wurde schon getrennt, ein Teil gehört uns und der Teil mit dem bestehenden Haus meinen Schwiegereltern.
Damit wir nun Bauen dürfen, mussten wir beim Landkreise eine Baulast ("Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast") unterschreiben.
In diese Verpflichten wir uns nun aber: "... das nach Errichten der 2. Wohneinheit auf dem Baugrundstück beide Wohneinheiten von dem bisherigen Eigentümer oder der Familie selber genutzt wird. Die Verpflichtung gilt auch für Rechtsnachfolger"
Das bedeutet nun ja, das in beiden Häusern immer nur eine Familie wohnen darf.
Hat jemand einen ähnlichen Fall bei sich? Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr das einfach so hingenommen? Oder kann man per Notar da noch irgenwas machen (Stichwort Wohneigentumsrecht)?
Der Landkreis hat zu uns nur gesagt, das müssen wir unterschreiben, sonst klappt das mit der Genehmigung nicht. Es würde aber später nie einer kontrollieren, ob das auch eingehalten wird.
Ich frage mich halt, wenn meine Schwiegereltern mal nicht mehr in dem ersten Haus wohnen und wir das verkaufen möchten, dann geht das ja eigentlich nicht. Oder anderer Fall, wir können das Haus - warum auch immer - nicht mehr halten und müssen verkaufen, dann können wir das laut der Baulast ja eigentlich auch nicht.
Ich kann mich ja nun nicht darauf verlassen, das der Landkreis sagt, das kontrollieren wir nicht, ob sie das vielleicht doch verkaufen. Nachher prüft das doch mal einer, und was dann?
Wäre super, wenn vielleicht jemand ein Tipp für mich dazu hat.
Danke u. Gruß!!!
Nur was schriftlich fixiert ist, ist gültig Was jemand im LRA sagt, mag vielleicht stimmen, nur Rechtsicherheit haben Sie damit wohl keine.
Fazit: Lassen Sie sich diese Aussage doch einfach schriftlich geben. Werden Sie aber natürlich so nicht bekommen.
Also müssen Sie für sich klären (bzw. jemand gegen Geld beauftragen das zu klären), welche Konsequenzen Ihre Unterschrift hat.
Und dann können Sie ja oder nein sagen.
Keine Rechtsberatung, nur Laie.
Ja oder nein sagen kann der Fragesteller nicht mehr.
Nach dem Inhalt seines Beitrags hat er schon "ja" gesagt, sprich die Baulast unterschrieben.
Warum sollte man nicht mehr "nein ... ... sagen" können? Man kann das ja widerrufen.
Baulasten können nicht widerrufen werden.
Nach § 35 BauGB dürfen nur Privilegierte im Außenbereich bauen und wohnen. Sie haben die Baulast unterschrieben, dass nur "Betriebsinhaber" (Privilegierte) und ihre Familienangehörige dort wohnen dürfen. Sie dürfen ihr Haus, Grundstück, Hof, ... verkaufen, ABER nur an einen der im Außenbereich auch leben, arbeiten, wohnen darf. Teilen und an verschiedene Eigentümer verkaufen wird schon eng, weil dann evtl. die Privilegierung wegfällt und dann sogar eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden kann!
siehe Link § 35Weiterführende Links:
Aber wie stellt man den fest, ob ... ... Aber wie stellt man den fest, ob einer im Außenbereich leben, arbeiten, wohnen darf?
Also wenn ich jetzt einen Käufer suche, dann muss derjenige erst irgendwo einen Antrag stellen, ob er privilegiert ist?Das Problem ist aber halt, das ich beides getrennt verkaufen können muss. Alleine schon wegen der Bank. Sollte bei uns mal was schief gehen (warum auch immer), dann brauche ich ja den einen Teil (also den Neubau) als Sicherheit, ich will ja dann nicht meine Schwiegereltern "mit reinziehen". Oder auch anderer Fall, wenn meine Schwiegereltern mal irgendwann nicht mehr da wohnen, warum auch immer, dann muss man ja auch den Teil (Altbau) einzeln verkaufen können. Oder soll der Teil dann leerstehen und "verrotten", das kann ja auch nicht im "öffentlichen Interesse" sein...
Da Aussenbereich auch seine Vorteile hat, ist es halt auch so dass man damit dann auch gewisse "Bedingungen" erfüllen muss. Nur Vorteil, geht halt nicht immer im Leben.
Den Rest muss ein Fachmann klären, da es Rechtsberatung hier nicht geben darf. Der kostet etwas Geld, aber dann haben Sie es "rechtsicher", obs Ihnen dann hilft ist ein anderes Thema.
Aber wie stellt man den fest, ob einer im Aussenbereich leben, arbeiten, wohnen darf?
steht im § 35 Abs. 1
Alle die dort benannt sind, sind privilegiert und duerfen im Aussenbereich leben und arbeiten.Im Abs. 4 stehen die Ausnahmen, unter denen evtl. eine Wohnnutzung zugelassen werden kann, aber das muss, wie Wiki schon schrieb, vor Ort von einem Fachmensch in Verbindung mit der zustaendigen Baurechtsbehörde geklaert werden.
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