Grundwasserabsenkung
BAU-Forum: Neubau

Grundwasserabsenkung

Neben einem Haus im Nordwesten von Niedersachsen aus der Zeit um 1900 ohne Bauplatte mit einem gemauerten Fundament wird ein Neubau errichtet. Der Grundwasserspiegel liegt ca. 0,6 m unter der Erdoberfläche. Für den Neubau mit unterirdischer Tiefgarage wurden Spundwände (5 m tief) mit Schlitzen bis in den oberen Bereich eingebracht. Die Grundwasserabsenkung wirkt sich also auch auf die Umgebung aus. Das Fundament des alten Hauses endet ca. 0,8 m unter der Erdoberfläche. Unter der Erdschicht von ca. 1 m liegt eine Tonschicht von ca. 0.5 m Dicke im Abstand von ca. 3 m von der Wand des alten Hauses gemessen. Dazwischen liegen Abwasser-Regenwasser- und Drainagerohre sowie Kabel in ca. 0,8 m Tiefe. Wie tief darf das Grundwasser in der Nähe des Fundamentes des alten Hauses abgesenkt werden, damit dort keine Schäden entstehen?
  • Name:
  • Börjes, Helmut
  1. Genehmigung für Absenkung

    Eine Absenkung des Grundwasserspiegels bedarf einer Genehmigung. Wer die Absenkung beantragt und genehmigt bekommt ist für Schäden verantwortlich. Der Nachbar muss für ihr Haus ein Gutachten "vorher/nachher" machen lassen um Schäden festzustellen. Es ist zu erwarten, dass es zu Schäden kommt da Lehm bei Austrocknung schrumft.

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