Wir haben einen notariellen Kaufvertrag mit ...
BAU-Forum: Neubau

Wir haben einen notariellen Kaufvertrag mit ...

Wir haben einen notariellen Kaufvertrag mit einer Baufirma geschlossen, der beinhaltet den Kauf eines Grundstücks mit Bebauung eines Einfamilienhauses (Bezugstermin spätestens zum 01.08.2016) Das Grundstück haben wir gekauft sowie die Grunderwerbsteuer entrichtet. Die Baufirma hat einen Rohbau errichtet. Kurz vor dem Richtfesttermin (Oktober 2015) wurde nun festgestellt, dass ein Vermessungsfehler vorliegt. An der Grundstüdcksgrenze verläuft eine Au, zu der die Gemeinde auch ein Zugangsrecht eingeräumt wird. Nun ist der Rohbau aber zu dicht an der Au errichtet worden und die Gemeinde lehnt eine Sondergenehmigung rigoros ab. Es hätte ein Abstand von 6 m eingehalten werden müssen, tatsächlich sind es aber nur 3 m. Die Gemeinde verlangt den Abriss, die Baufirma aber will nicht abreißen. Wie sieht die Rechtslage von uns als Bauherren gegenüber der Baufirma aus.
  • Name:
  • Buchholz Moniika
  1. Anwalt

    Das wird hier keiner klären wollen oder können, bitte unbedingt Anwalt besorgen, hier geht es ja um viel Geld. Wurde denn schon irgendwas bezahlt? Ich würde jetzt keinen Cent mehr bezahlen bis das geklärt ist. Vor allem bis klar ist wer an was schuld ist. Falls die Baufirma ihr Geld bis zum Rohbau im Sack hat wird die sich nicht rühren ... Viel Glück!
  2. wo liegt der Fehler?

    Sie sollten erst mal feststellen, wo der Fehler liegt. Es muss ein eingemessenes Grundstück mit Flurbezeichnung geben. In dieses Flurstück muss das Haus eingemessen sein. Die Rohbauabmessungen werden eingemessen, dazu wird der Vermesser auf amtliche Messpunkte zurückgreifen. Damit klärt sich auch die Haftungsfrage. Eventuelle Wegerechte sind in einem Grenzlastverzeichnis eingetragen, ohne Eintrag keine Rechtskraft. Das alles sind Obliegenheitspflichten eines Bauherrn. Sind Sie Bauherr oder ist es noch die Baufirma? Gibt es einen Baustopp durch das Bauamt? Vermutlich haben Sie nach einer Genehmigungsfreistellung gebaut, warum hat das die Gemeinde nicht nach den eingereichten Unterlagen erkannt? Sie brauchen einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht).

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN