Sockel richtig abdichten
BAU-Forum: Neubau

Sockel richtig abdichten

Sockel richtig abdichten

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  • Name:
  • Otto
  1. Ich kenne nur Dichtschlämme

    Ich kenne nur Dichtschlämme
    • Name:
    • Ralf Matthies
  2. Fragen Sie doch beim Bauträger nach

  3. oder

    oder
  4. Eine Normgerechte Abdichtung wird hier schwierig ...

    Eine Normgerechte Abdichtung wird hier schwierig ...
  5. Herr Fuckert hat natürlich Recht,

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    wir haben ein Haus auf Bodenplatte im Jahr 2016 in Baden-Württemberg bauen lassen. Nun soll das Haus im Frühjahr verputzt werden. Habe die Baufirma auf die DINAbk. 18195 aufmerksam gemacht. Diese hat mir ein Angebot für das abdichten des Sockels geschickt. Leider ohne eine Beschreibung über die Ausführung der Abdichtung. Trotz nachfragen, keine Antwort erhalten. Haben Schlüsselfertig gebaut. In der Baubeschreibung steht leider nichts über eine Bauwerksabdichtung. Meine Fragen.

    1. Ist die Baufirma oder Stuckateur nicht verpflichtet das Haus nach DIN 18195 Lastfall 4 abzudichten?

    2. Wie wird richtig abgedichtet? Da möchte ich wissen ob die Dichtschlämme (z.B. Multi-Baudicht 2 K) auf den Rohbau (YTONG) oder auf dem fertigen Außenputz aufgebracht werden soll.

    3. Gibt es einen speziellen Sockelputz wo ich dann keine Dichtschlämme benötige?

    4. Muss falls nötig die Dichtschlämme auch auf die Perimeterdämmung der Bodenplatte aufgebraht werde und wie tief?

    Habe zwei Bilder Hochgeladen. Aufbau der Bodenplatte. Fertiges Haus mit noch fehlenden Außenputz.

    Leider bin ich Laie und habe es nicht so mit den Fachbezeichnungen. Ich bitte um Hilfe. Danke.

    MfG die direkt auf das Mauerwerk aufgetragen wird.

    Fragen Sie ggf. den Hersteller am Montag er möge Ihnen bitte das entsprechende Sockeldetail Abdichtung (der Einfachheit halber gern auch als handschriftliche Skizze) vorlegen.

    Ansonsten gibt es hundertfach entsprechende Lösungen in der Fachliteratur und bei den Mauerwerks- und Putzherstellern:

    Suche "Sockelabdichtung YTONG"

    Leider sind da einige Bauträger etwas nachlässig und planen die Abdichtung recht salopp, ohne dem Bauherrn dann die entsprechend zulässige Anfüllhöhe für Erdreich und Terrassenanbauten mitzuteilen, sodass es später leider oft zu Feuchteschäden im Sockelbereich kommt und dann behauptet wird: "Da hätte Sie aber der GaLa-Bauer drauf hinweisen müssen, dass Sie da eine zusätzliche Abdichtung brauchen, wenn Sie so hoch anfüllen! "

    Typisches Schnittstellenproblem. Deshalb fragen Sie den Bauträger oder seinen Architekt nach der vorgesehenen Detaillösung. siehe hier Eine Normgerechte Abdichtung wird hier schwierig werden. Eine Abdichtung nach DIN 18198, gehört an die Betonbodenplatte angeschlossen. Deine Bodenplatte wurde jedoch mit Dämmplatten eingeschalt, sodass an die Bodenplatte nur dann angeschlossen werden kann, wenn die Dämmung wieder entfernt wird. Des Weiteren, muss die Außenabdichtung an die Horizontalsperre herangeführt werden. Auch dass ist mit der jetzigen Ausführung nicht normgerecht ausführbar. mit seiner Aussage.
    Die Abdichtung gehört an der Bodenplatte  -  und zwar am Stahlbeton und nicht nur an der Dämmung, die sonst hinterlaufen werden könnte  -  angeschlossen.
    Zum ordnungsgemäßen Anschluss der Abdichtung an die Bodenplatte muss die Dämmung wieder weg.
    Und bei dem Kauf einer schlüsselfertigen Bude mit schlüsselfertigem Außenputz ist die Schlüsselfertige Sockelabdichtung zwingend erforderlich im Preis enthalten, sonst wäre ja der schlüsselfertige Putz undicht, wenn die Außenanlage an den Putz heran geführt wird.
    Befragen Sie einen Juristen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Abdichtung über Horizontalsperre möglich?

    Abdichtung über Horizontalsperre möglich?

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  7. Schlaumeierei ohne Fakten zu kennen ...

    Schlaumeierei ohne Fakten zu kennen ...
  8. Da irren Sie aber Herr Tilgner,

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    die Horizontalsperre Bitumenbahnen wurden gemacht. Diese ist über den Dämmplatten. Kann ich nicht direkt an der mit einer Dichtschlämme weiter machen bzw. überdecken. Die Außenanlage wird nicht direkt an das Haus angeführt. Es wird ein Traufstreifen mit 16-32 Kies entlang dem Haus eingebaut. Zur Bodenplatte habe ich noch ein Bild angefügt. Die Bodenplatte wurde von unten auch mit einer Dämmung versehen. Macht das einen Unterschied zwecks der Abdichtung?

    Wir haben schlüsselfertig Bauen lassen. Außenputz laut Baubeschreibung: Kalkzementputz eines namhaften, deutschen Herstellers als 2-Schichtputz bis auf das geplante Gelände. Putz erhält einen Egalisationsanstrich.

    Danke.

    MfG

    Otto Was ist, wenn der Bauträger die Bodenplatte hat in WU-Beton ausführen lassen und die OK der WU-Beton-Bodenplatte mind. 15 cm über Gelände hat liegen sollen, dann muss der Sockelputz (vielleicht ein Buntsteinputz) nur spritzwasserunempfindlich sein ... Eine weitere Abdichtung braucht es dann gar nicht.

    Und hier haben dann etliche Fachleute auf Basis unzureichender Infos Panik verbreitet ohne die Planung und die genaue Ausführung zu kennen! Super Jungs!

    Lassen Sie sich das Sockeldetail vom Bauträger schriftlich geben und stellen sie das hier zur Diskussion alles andere ist Schattenboxen! was menschlich sein kann und ist, hier aber in Ihrer Position  -  ungerechtfertigter Weise die Schreiber angreifend  -  absolut Fehl am Platz.
    Die Dämmung reicht von Oberkante Bodenplatte bis zum Boden bzw. bis Oberkante Fundament. Solange das Geländeniveau auf der Höhe bleiben soll  -  und auch wenn es höher angeordnet und ausgeführt werden soll  -  entsteht Spritzwasser, weswegen eine vertikale Abdichtung aufzubringen ist.
    Sodann ein Spritzwasserschutz mittels Rollkies erstellt wird oder werden soll entsteht ein prächtiges Wasserspeicherbecken rund ums Haus, welches natürlich entwässert werden kann allerdings führt es bis zum Wasserablauf Wasser, welches die Dämmung unter- und hinterlaufen kann, sodann die vertikale Abdichtung nicht an die horizontale Abdichtung herangeführt wird worden ist oder werden kann.
    Ich bleibe dabei, dass ist keine regelgerechte Ausführung und kann es auch so nicht mehr werden, jedenfalls nicht ohne die Dämmung zu entfernen.
    Siehe Sockelrichtlinie
    so auch
    Aachener Bausachverständigentage 2012, Gebäude und Gelände  -  Problemfeld Gebäudesockel und Außenanlagen
    Siehe auch

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. Die Abdichtung ist bis 30 cm über geplantes Gelände zu führen

    Die Abdichtung ist bis 30 cm über geplantes Gelände zu führen
  10. Muss die Abdichtung der Bauträger machen?

    Muss die Abdichtung der Bauträger machen?
  11. nochmal

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  12. Tut mir Leid Herr Tilgner, auch wenn wir oft einer Meinung sind ...

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrter Herr Tilgner,

    auch die Argumentation mit OK Bodenplatte 15 cm über Gelände ist so nicht korrekt. Eine Abdichtung ist bis 30 cm über geplantes Gelände zu führen und muss später auf jeden Fall 15 cm über tatsächlichem Gelände liegen. Hallo,

    ist der Bauträger verpflichtet diese Abdichtung zu machen? Wenn ja, wo steht dass? Da ich Laie bin, habe ich keine Ahnung. Was kann ich als Bauherr machen? So wie ich das jetzt hier verstanden habe, kann ich keine richtige Abdichtung mehr vornehmen. Aber noch eine Dichtschlämme auftragen ist doch besser als nichts zu machen. Ist es nicht möglich von der Horizontalsperre ab eine Dichtschlämme bis 30 cm Boden aufzutragen? Fordern Sie vom Bauträger eine entsprechende Detailskizze der Ausführung. erst DANN KÖNNEN WIR IHNEN sagen WAS GENAU FEHLT!

    Zuerst mal schuldet der Bauträger eine den Regeln der Technik entsprechende Ausführungsplanung und eine Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und wenn der Sockel nach den Regeln der Technik abgedichtet werden muss, dann schuldet der Bauträger auch diese Leistung, weilö sie nicht zum Gartenbau, sondern zum Haus gehört. Oder wurde der Sockelputz aus dem Pauschalvertrag ausgenommen? Vermutlich nicht! Allerdings ist bei Ihrem Objekt noch nicht klar, welche Regeln der Technik hier gelten. Wenn die Bodenplatte aus WU-Beton erstellt ist, dann gilt die DINAbk. 18195 nicht in vollem Umfang.

    @Herr Reinartz: Kann sein, dass ich mal einen strengen Tag hatte, aber sie müssen doch zugeben, dass die Infos aus der Frage zu dünn waren, um eine echte Bewertung und Lösung des Problems von unserer Seite aus anbieten zu können. Aber egal! Warten wir mal die Grundlagenermittlung des Fragestellers ab.

    @Herr Fuckert: Die DIN 18195 kann ich selbst lesen. Ihr Zitat ist unnütz.

    Was also, wenn die Bodenplatte aus WU-Beton ist und die Oberkante im Endzustand der Anfüllung mehr als 15 cm über OK Gelände liegt? Dann brauchen wir keine vertikale Abdichtung des Sockels, sondern nur einen Feuchteschutz für den mineralischen Sockelputz (z.B. Flexyl) und wenn Buntsteinputz auf die Sockeldämmplatte kommt, dann brauchen wir nicht mal diesen Feuchteschutz.

    Ich bleibe dabei. Der Bauherr und Fragesteller muss erstmal seine Hausaufgaben machen und sich eine Werkplanung/Skizze geben lassen.

    und dann kann man ggf. ein Regeldetail aus dem STO-Katalog anpassen und empfehlen

    Stichworte

    WDVSAbk. Standarddetails Sockel

    Anbei mal eine kleine Skizze  -  was ich meine  -  sorry  -  auf dem Smartphone zeichnet es sich nicht so schön ;-) dattttt Dingen hier issss lanns (vorbei), wie man hier in der Eifel so schön sagt.
    Der Fragesteller schrieb ...
    Habe die Baufirma auf die DINA 18195 aufmerksam gemacht. Diese hat mir ein Angebot für das abdichten des Sockels geschickt.
    Der Fragesteller hat ein schlüsselfertiges Haus mit schlüsselfertigem Putz bestellt und da gehört die schlüsselfertige Sockelabdichtung nun halt mal dazu.
    Der Fragesteller hat lediglich zum Ausdruck gebracht oder gesagt ..., denkt mir bitte an die DIN 18195 beim Sockel ..., und erhält ein Angebot.
    Sorry aber da sind die Grundlagen völlig Latte, diese Abdichtung hat im Preis inklusive zu sein.
    Und auf dem Smartphone zeichnen isss nix, dennoch sind hier die von Herr Fuhrt genannten 30 cm einzuhalten, was in Ihrer Smartphonedetailskizze nicht so Recht zum Ausdruck gebracht wird.
    Den sechser im Lotto, den Sie hier vermeintlich zu suchen gewillt sind, der begründen könnte, dass die Abdichtung nicht im Preis inklusive zu sein hat, werden Sie im vorliegenden Dall wohl kaum schaffen finden zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  13. Abdichtung Sockel

    Abdichtung Sockel
  14. Lesen der DIN

    Lesen der DIN
  15. Also wenn

    Also wenn

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  16. WDVS Zeichnung

    WDVS Zeichnung
  17. Egal

    Egal
  18. Das ist nicht richtig was Sie schreiben Herr Tilgner!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    ich habe meinen Bauträger schriftlich nach der Ausführung der Abdichtung des Sockels angefragt. Werde mal die Woche abwarten. Herr Reinartz hat recht. Ich wollte auch wissen, ob ich die Abdichtung extra bezahlen muss? Der Bauträger mocht dafür 900,- € haben. Hat aber nicht gesagt wie und was er macht. Dann habe ich auf die DINAbk. 18195 verwiesen. Auch habe ich gefragt, ob hinter der Dämmung (Bodenplatte) abgedichtet wurde. Leider bekomme ich keine Antwort vom Bauträger. Eine telefonische werde ich erhalten, bringt aber nichts, da ich keinen evtl. Beweis habe. Nun möchte ich keine 900,- € ausgeben. Nicht wegen dem Geld, sondern weil ich nicht weiß, was er machen möchte. Deshalb meine Fragen zur Schlämme. Dies könnte ich selber machen.

    Zum Außenputz habe ich bereits was geschrieben wie es der Bauträger ausführt. Das steht nicht weiteres drin. Somit weiß ich nicht, ob er verpflichtet ist eine Abdichtung zu machen oder nicht?

    Hier im Forum konnte man auch angeben, ob man rechtliche Schritte auch berücksichtigen sollte. Deshalb währe es schön, falls jemand ein ähnliches Problem kannte oder kennt, mir evtl. mit § weiterhelfen kann, damit ich meinen Bauträger etwas Druck machen könnte und nicht gleich mit einem Anwalt ins Haus falle.

    Danke an die bereits bekommenen Antworten. Bitte um weitere Hilfe.

    MfG

    Otto @ Herr Tilgner: Das mit dem Lesen der DIN wollte, ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Ich bin aber der Meinung, dass wenn die Frage nach der Ausführung nach DIN gefragt wird, auch die Vorgaben der DIN maßgebend sind. In diesem Fall eine Planung der Abdichtung bis 30 cm über Geländeniveau. der Bauträger Ihnen z.B. folgende Skizze vorlegt, dann schuldet er keine weitere Abdichtung nach DIN 18195, denn die Sockelabdichtung wird in diesem Fall durch die WU-Beton-Platte übernommen.

    Wenn sie diese Sockelabdichtung nach DIN 18195 dann "zusätzlich" haben wollen, wäre es vermutlich eine vergütungspflichtige Zusatzleistung.

    Ich hoffe, dass jetzt auch Herr Reinartz und Herr Fuckert sehen, was ich meinte. Die von mir skizzierte Ausführung ohne zusätzliche Sockelabdichtung entspricht trotzdem den Vorgaben der DIN 18195! Hallo,

    eine WDVSAbk. kommt nicht auf das Mauerwerk. Habe 36,5 cm breite YTONG.

    MfG

    Otto Beantworten Sie lieber folgende Fragen:

    1) Ist die Bodenplatte aus WU-Beton?

    2) War die Oberkante der Bodenplatte mindestens 30 cm über Oberkante Gelände geplant?

    3) Liegt die Oberkante der Bodenplatte so hoch, dass nach anfülln des Traufstreifens noch mind. 15 cm frei bleiben?

    Bei 3x Ja haben Sie m.E. keinen Anspruch auf eine Abdichtung nach DIN 18195. Wenn Sie diese dann zusätzlich fordern, müssen Sie zusätzlich zahlen.

    Also  -  beantworten Sie diese drei Fragen! Es ist doch zu sehen auf den Fotos. Bodenplatte mit Dämmung an den Rändern. Außenwände auf der Bodenplatte an der Außenkante mit der Bodenplatte  -  also sodann der Dämmungsaußenkante die wohl sehr offensichtlich in der Schalung der Stirnseite der Bodenplatte eingelegt worden ist  -  bündig auf.
    Die Sachlage ist doch wohl klar. Er bekommt keine Abdichtung wenn das im Vertrag erwähnt ist, dass er keine bekommt oder, wenn erwähnt ist, dass keine Leistungen erbracht werden, die nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt sind und die Leistung tatsächlich nirgendwo auftaucht und erwähnt ist, das nicht erwähnte Leistungen nicht Leistungsumfang sind und auch bauseits erbracht werden müssen. Dann müsste dies aber noch möglich sein, dass die Leistung bauseits erbracht werden kann und das sie ohne Rückbau nicht. Die Dämmung kann hinterlaufen werden.
    Nach DIN ist die Abdichtung 15 cm an der Wand hochzuziehen, nach Sockelrichtlinie 30 cm.
    Wenn im Schnitt also mithin in der Schnittzeichnung das angrenzende Gelände bis ans Haus dargestellt ist  -  sowie in Ihrer Zeichnung auch- und die Pläne Grundlage des Vertrages sind, dann schuldet der Unternehmer eine Abdichtung, denn der Putz wird ja bis auf den Boden herab oder herunter geführt und der Putz ist nur wasserabweisend und nicht wasserdicht.
    Auch bei Ihrer Zeichnung muss eine Abdichtung drauf, wenn der Unternehmernehmer bis auf das Fundament verputzt und mein Eingangssatz nicht greift. Es möchte doch niemand die Dämmung der Stirnseite der Bodenplatte hinterher heraus gucken sehen.
    Auch ist die in Ihrer Skizze angegebene G 200 S4 nicht zulässig sodann man regelkonform arbeiten möchte, dann nämlich muss dass eine G 200 DD sein.
    Der Fragesteller gewinnt das, wette ich 100-Pro ...
    Tut mir leid Herr Tilgner, Sie liegen falsch.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  19. Fragen von Herrn Tilgner

    Fragen von Herrn Tilgner
  20. Wie ich schon sagte,

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    zu 1) Habe versucht den Bauträger anzurufen. Warte immer noch auf einen Rückruf. Laut Baubeschreibung steht folgendes über die Bodenplatte. Stahlbetonplatte gemäß Statik. Unter der Bodenplatte wird eine ca. 15 cm dicke Filter- und Sauberkeitsschicht mit Folienabdichtung hergestellt. Weiter eine Dämmung unter der Bodenplatte.

    zu 2) Nein. Eindeutig erkennbar laut Bauzeichnung.

    zu 3) Nein. Da bereits an der Nordseite jetzt nur 12 cm habe. Kommt noch der Pflaster drauf. Nur Ostseite habe ich noch 23 cm. Aber auf der Seite habe ich einen kleinen Hang der zum Haus geht.

    MfG

    Otto der Auftragnehmer steht auf sehr dünnem Eis und wird sicherlich so einfach nicht aus der Nummer raus kommen.
    Herr Tilgner liegt hier sicherlich mal ein wenig falsch.
    Selbst wenn kein WDVSAbk. vorhanden ist und keines drauf kommt und die Mauersteine bündig mit der Dämmung der Stirnseite stehen, ist ein Putz und eine ordnungsgemäße Abdichtung da drauf aufzubringen, sofern das im Vertrag nicht ausgeschlossen worden ist.
    Auch insofern ist die Aussage von Herrn Tilgner falsch, dass der Auftragnehmer dann keine Abdichtung schulden würde, wenn die Höhen so angeordnet sind oder wären, wie in seiner Skizze. Auch dann ist eine Abdichtung aufzubringen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  21. OK

    OK
  22. Antwort BT

    Antwort BT
  23. Habe ich was übersehen? oder Skizze ausgetauscht?

    Foto von Markus Reinartz

    @Fragesteller: Bodenplatte NICHT aus WU-Beton, dann brauchen Sie natürlich eine Sockelabdichtung nach DINAbk. 18195! Diese Sockelabdichtung gehört hinter die Perimeterdämmung auf den Beton bzw. auch auf das Mauerwerk und sie muss bis 30 cm über OK Gelände hochgeführt werden. Das Gelände darf später nur so hoch angefüllt werden, dass mind. 15 cm der Sockelabdichtung über OK Fertig-Gelände verbleiben.

    Wenn im Sockelbereich ein feuchteempfindlicher Putz (z.B. mineralischer Putz) verwendet wird, braucht es zusätzlich zur Abdichtung nach DIN 18195 noch einen davon unabhängigen "Feuchteschutz für den Sockelputz". Dafür wird gern Dichtungsschlämme empfohlen, die dann dem kompletten erdberührten Teil des Sockelputzes schützt und 5 cm aus dem Traufstreifen herausgeführt wird.

    Natürlich schuldet der Bauträger auch die Sockelabdichtung unter dem Sockelputz. Nur des Feuchteschutz des Sockelputzes könnte er dem GaLa-Bauer überlassen unter dem Vorwand dass er ja nicht weiß wo wie hoch angefüllt wird.

    @Herr Reinartz: Bitte verbeißen Sie sich nicht zu sehr im Normentext der DIN 18195  -  Es gibt Hybrid-Lösungen, wenn Mauerwerk und WU-Beton kombiniert werden. In dem von mirskizzierten Detail wäre tatsächlich eine Sockelabdichtung nach DIN 18195 nicht nötig.

    Ihre Aussage zur den in meiner Skizze verwendeten Abdichtungsbahnen ist leider fehlerhaft. Unter Mauerwerk ist selbstverständlich eine G200 DD zu verwenden die dann raumseitig herausstehen muss (Überlappung) und als Flächenabdichtung unter dem Estrich ist eine G200 S4 auszulegen (VOBAbk./C DIN 18336)  -  oder hat sich da in letzter Zeit was geändert? Hallo,

    habe heute mit dem Bauträger telefoniert. Er hat mir gesagt, dass die Perimeterdämmung weg kommt. Eine nach DIN vorgeschriebene Abdichtung drauf kommt und die Dämmung wieder drauf. Nur hat er gemeint nicht auf das Mauerwerk, da sonst der Putz nicht heben würde. Es kommt eine Schlämme auf den fertigen Putz. Aber es muss doch bis 30 cm hoch gehen bzw. bis zur Horizontalsperre?

    Bekomme noch eine Skizze. Werde diese hier einstellen.

    Nochmals vielen Dank bis jetzt. Hier habt mir alle gut weitergeholfen.

    Nochmals möchte ich mich für die vielen Fragen entschuldigen. Habe leider keine Ahnung.

    MfG

    Otto Haben Sie die Skizze ausgetauscht Herr Tilgner oder habe ich's übersehen.
    Sie haben natürlich Recht Herr Tilgner, auf der Bodenplatte können Sie fast verlegen, was Sie wollen. Es ging mir um den Bereich der eigentlichen Mauerwerkssperre/Hotizontalsperre, also direkt unter den Wänden, wo die auf der Bodenplatte aufstehen. Da ist die DD Bahn einzubauen. In Ihrer Skizze sind jetzt zwei Abdichtungsbahnenbezeichnungen zu sehen. Habe ich das vorher übersehen oder haben Sie die Skizze ausgetauscht (geht das überhaupt? später austauschen?)?
    Natürlich gibt es Kombinationssysteme Herr Tilgner. Aber bitte ..., nennen Sie mir nur ein klitzekleines einziges derer, die man verwenden dürfte und zwar in der Ausführung, die Sie in Ihrer Skizze beschrieben und dargestellt haben und von dem System Sie dann schlussendlich behaupten, dass dann keine Abdichtung notwendig wäre. Sie werden keines nennen können geschweige denn überhaupt eines finden.
    Bei einem Wärmedämmverbundsystem, so wie Sie es dargestellt haben mit dem entsprechend im System zu verwendenden Putz rufe ich den Hersteller des Systems an, welches Sie verwendet haben und ich wette mit Ihnen (was Sie aufstellen), dass der Techniker zurück rudern wird. Bei der von Ihnen in der Skizze dargestellten Ausführungsart werden Sie niemanden finden, der sagt, mein WDVSAbk. können Sie für diese Ausführung verwenden (wetten?)!
    Ohne Wärmedämmverbundsystem verhält es sich ähnlich.
    Ich könnte Ihnen  -  bei der Ausführung Ihrer Skizze entsprechend mit WDVS  -  wahrscheinlich dabei helfen und Ihnen zumindest teilweise beipflichten ..., dazu fällt mir aber lediglich ein einziger Hersteller ein, dessen Produkte dafür in Frage kommen könnten. Den dürften Sie aber bei einer regelrecht auszuführenden Bauleistung nicht verwenden bzw. lediglich nur dann verwenden (dürfen), wenn Sie es vorher mit dem Auftraggeber vereinbart haben.
    Ich bin gespannt, ob Sie mir noch einen Hersteller nennen können, dessen Produkte im vorstehend geschilderten Fall  -  nach vorherig getroffener Vereinbarung mit dem Auftraggeber- verwendet werden können.
    Und eines haben Sie ganz sicherlich "in den falschen Hals" bekommen Herr Tilgner ..., ich beiße mich nicht in der DIN mit ihren 15 cm im fertigen Zustand fest ..., sondern in der Sockelrichtlinie und in den Herstellervorschriften.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  24. Man kann hier im Forum

    Man kann hier im Forum
  25. Bitte auf meine Frage Antworten und nicht untereinander ...

    Bitte auf meine Frage Antworten und nicht untereinander ...

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Bitte auf meine Frage Antworten und nicht untereinander ..." auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im BAU-Forum "Neubau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  26. Schwierig

    Schwierig
  27. Ich möchte nicht die Uhrmacherarbeit betrachten

    Ich möchte nicht die Uhrmacherarbeit betrachten
    • Name:
    • Ralf Matthies
  28. Uhrmacherarbeit?

    Uhrmacherarbeit?
  29. OK

    OK
  30. Sockel

    Sockel
  31. BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!

    BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Antwort "BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im BAU-Forum "Neubau"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 5. Bild zu Antwort "BT hat jetzt Abgedichtet (Hilfe)!" auf die Frage "Sockel richtig abdichten" im BAU-Forum "Neubau"
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