Fachgerechte Ausführung Streifenfundament & Bodenplatte
BAU-Forum: Neubau

Fachgerechte Ausführung Streifenfundament & Bodenplatte

Hallo zusammen,

es geht um den Bau eines gemauerten Gartenhauses, Grundfläche ca. 3,50 x 3,50, Höhe ca. 2,30 m + Dach. Das Gartenhaus soll als Werkstatt genutzt werden und soll daher entsprechend stabil und massiv sein (Schallschutz, Wandregale, Maschinen). Als Mauerwerk sind entweder 20 cm Kalksandstein oder 17,5 cm Betonschalungssteine vorgesehen. Als Fundament habe ich ein Streifenfundament mit einer Tiefe von 80 cm vorgesehen.

Nun bin ich dabei die Erde für die Bodenplatte und das Fundament auszuheben und habe diesbezüglich folgende Fragen zur korrekten Ausführung.

1. Wie breit muss das Streifenfundament mindestens sein? Genügt es, wenn das Streifenfundament die gleiche Breite wie die daraufstehende Mauer hat, oder muss es breiter sein?

2. Muss unterhalb des Streifenfundamentes noch eine Kies- oder Schotterschicht (Kiesschicht, Schotterschicht) sein?

  • Wenn ja, wie dick muss diese Schicht sein, welche Körnung muss sie haben und muss diese verdichtet werden?
  • Wenn nein, muss nach Aushub der 80 cm der Untergrund verdichtet werden?

3. Ist eine Bewehrung für das Streifenfundament notwendig?

Die Bodenplattendicke habe ich mit ca. 20 cm vorgesehen, habe hier allerdings auch ein paar Fragen zur korrekten Ausführung:

4. Muss unterhalb der Bodenplatte noch eine Kies- oder Schotterschicht (Kiesschicht, Schotterschicht) sein? Wenn ja, welche Körnung muss diese haben und wie dick muss diese sein und muss sie verdichtet werden?

5. Ist eine Bewehrung für die Bodenplatte notwendig?

6. Genügt es, auf diese Schicht eine PE Folie auszulegen und die Bodenplatte direkt darauf zu betonieren? Die Bewehrung ließe sich ja während des Betonierns einlegen und so ausrichten, dass die Betonüberdeckung von 4 cm gewährleistet ist.

Was ich auch gelesen habe ist, dass eine sogenannte Sauberkeitsschicht, bestehend aus 5 cm dickem Beton, zuerst betoniert wird, und darauf dann die Bewehrungsgitter gelegt werden und erst danach die Bodenplatte fertig betoniert wird.

Ich wäre sehr dankbar für fachliche Ratschläge.

Herzliche Grüße,

  • Name:
  • Daniel
  1. ein Gebäude, kein Gartenhaus

    Sie wollen eine Werkstatt bauen, kein Gartenhaus. Dazu brauchen Sie Pläne, Statik und Berechnungen. Durch den Entwurfsverfasser werden alle Fragen beantwortet. Eine Werkstatt ist nicht in der Liste von genehmigungsfreien Bauwerken enthalten, also brauchen Sie eine Baugenehmigung. Gebaut wird dann nach den Plänen der Baugenehmigung und der Benennung eines Bauleiters und der Abnahme durch den Entwurfsverfasser.
  2. Gemäß LBO keine Genehmigungspflicht

    Aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg geht hervor, dass Nebenanlagen genehmigungsfrei sind, wenn sie einen Rauminhalt von 40 m³ und bei Grenzbebauung eine Länge von 9 m und eine Höhe von 3 m nicht überschreiten. Einen Bebauungsplan, der die Fläche der Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksfläche beschränkt oder andere Beschränkungen oder Vorgaben auferlegt, gibt es nicht, da es für die Stadt in der ich wohne keinen Bebauungsplan gibt.

    Ich war erst kürzlich auf dem Bauamt, um mich zu erkundigen, ob ich zwischen meine Garage und der Grenze zum Nachbarn noch eine weitere Garage oder einen Schopf bauen darf. Hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich, sofern oben genannte Maximalmaße nicht überschritten werden. Warum sollte das bei einem Gartenhaus anders sein?

    Genehmigungspflichig wäre es, wie ich gelesen habe, lediglich dann, wenn eine Feuerstätte, eine Heizung, oder eine Toilette verbaut wäre, was aber nicht der Fall sein wird. Die Nutzung ist rein privat, um sporadisch hier und da mal ein bisschen zu basteln.

    Ich wüsste daher nicht, warum hier eine Genehmigungspflicht bestehen sollte?

    • Name:
    • Daniel
  3. genehmigungsfrei bedeutet amtliche Bestätigung

    Wenn etwas genehmigungsfrei ist, muss es in der Liste für genehmigungsfreies Bauen in der LBOAbk. enthalten sein. Dann müssen Sie einen Antrag stellen, um dieses genehmigungsfreie Bauwerk zu bestätigen. Sie dürfen selbst nicht entscheiden, dass das Bauwerk genehmigungsfrei ist. Dafür gibt es Vordrucke. Eine Werkstatt ist zum Daueraufenthalt vorgesehen, deshalb brauchen Sie eine Genehmigung, erst recht wenn das Bauwerk an der Grundstücksgrenze ist. Es nützt auch nichts, wenn Sie das Bauwerk in ein Gartenhaus umwidmen, es wird ein Schwarzbau.
  4. Keine amtliche Bestätigung nötig

    Auf der Internet-Seite des Landes Baden-Württemberg gibt es ein Informationsblatt mit Erläuterungen zur Landesbauordnung. Darin steht Folgendes: "Ist ein Bauvorhaben verfahrensfrei, müssen Sie keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen dürfen.

    Hinweis: Beachten Sie auch, dass die Gemeinde durch Satzung bestimmen kann, dass für Bauvorhaben, die zwar verfahrensfrei sind, ein Kenntnisgabeverfahren aber durchgeführt werden muss. Fragen Sie im Zweifel die Gemeinde oder die zuständige Baurechtsbehörde. "

    Da mein Bauvorhaben in der LBOAbk. in der Liste genehmigungsfreier Gebäude aufgelistet ist, diese nicht kenntnisgabepflichtig sind und es in meiner Gemeinde keine Kenntnisgabevorschrift gibt, benötige ich weder eine Baugenehmigung, noch muss ich das Bauamt von meinem Bauvorhaben informieren.

    Eine Bestätigung der Baugenehmigungsfreiheit benötige ich ebenfalls nicht, da man diese gemäß Aussage des Landes Baden-Württemberg in Eigenverantwortung feststellen darf.

    Das heißt, prüfen, ob das Gebäude mit der Landesbauordnung konform ist, ob es einen Bebauungsplan gibt und ob eine Kenntnisgabepflicht in der Gemeinde besteht. Das habe ich getan, also kann mit dem Bau begonnen werden.

    Bezüglich der Nutzung geht es im Endeffekt darum, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt oder nicht. Aufgrund der geplanten Deckenhöhe von 2,20 m kann es sich ja schon per Definition nicht um einen Aufenthaltsraum handeln, da Aufenthaltsräume gemäß LBO BW eine Raumhöhe von mindestens 2,30 m haben müssen. Nur weil in meinem Gartenhaus neben Rasenmäher und Gartengeräten auch eine Werkbank steht, an der ich alle paar Wochen mal ein bisschen bastle, ist es sicher keine Aufenthaltsraum, denn auf der Toilette, die per Definition kein Aufenthaltsraum ist, hält man sich mit Sicherheit häufiger auf, als in einem Gartenhaus.

    • Name:
    • Daniel
  5. Sie widerlegen sich selbst

    Nehmen Sie den ersten Absatz der Eingangsfrage über Höhe und Nutzung, suchen Sie die passende Stelle der genehmigungsfreien Vorhaben in BW und lassen Sie sich vom Amt die Genehmigungsfreiheit schriftlich bestätigen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Dann werden die Kollegen Sie auch über die Fragen der Bauausführung beraten. In den Bundesländern, wo man noch die amtliche Bestätigung für ein genehmigungsfreies Bauwerk braucht, steht dabei: "Das Vorhaben ist genehmigungsfrei wenn so gebaut und genutzt wird wie beschrieben" Damit haben Sie immer den schwarzen Peter.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN