Nachtragsangebote
BAU-Forum: Neubau

Nachtragsangebote

Einen schönen guten Abend,
ich weiß leider nicht ganz wo meine Frage reingehört. Ich hoffe mal das Sie hier nicht ganz falsch ist.
Unser Bauunternehmer ist leidenschaftlicher Schreiber von Nachragsangeboten. Allerdings sind die meisten so schlecht verfasst, dass wir bisher gerade mal 3 unterschrieben haben.
Was passiert denn, wenn der Unternehmer etwas gemacht hat, wo wir ihn nicht für beauftragt haben? Im konkreten Fall hat er eine Mauer hergestellt, die wir selber machen wollten. Die Handwerker meinten, Sie hätten gerade Zeit gehabt. Im Nachtragsangebot war eindeutig geklärt, das aber nur die erste Steinreihe gesetzt werden sollte. Als nächstes wollte er uns Mutterboden von einer anderen Baustelle liefern. Es würde erst nur mündlich besprochen. 60 € pro Fahrt sollte berechnet werden. Wir hatten ausgemacht das 4-6 Lkw Ladungen kommen sollten. Dann kam das Nachragsangebot über 4 Stunden Arbeitszeit und das ist auch halbwegs okay. Wir haben auch wirklich höchstens 6 neue Hügel auf unserem Grundstück. Jetzt will er aber auf einmal 13 Stunden bezahlt haben. Bei einer Hin und Rückfahrtzeit von maximal 40 min. Ich kann mir nicht vorstellen das so etwas in Ordnung ist und hätte gerne mal den Ratschlag von einem Experten.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Nickel
  • Name:
  • Torsten Nickel
  1. Hallo

    Foto von Lieselotte Tussing

    Herr Nickel, haben Sie keinen Architekten/Bauleiter, der prüft, ob die Nachtragsangebote berechtigt und die Preise OK sind?
    Können Sie das überhaupt selbst bewerten?
    Zu den konkreten Leistungen, die Sie angesprochen haben (Mauer, Mutterboden ...) kommt es sowohl auf den Vertrag an, den Sie mit dem Unternehmer geschlossen haben als auch auf Ihre Aufträge an ihn. Kann es vielleicht sein, dass Sie Aufträge nur mündlich vergeben, um hinterher zurückrudern zu können ;-)?
    • Name:
    • Tu
  2. Hallo Tu unser Bauleiter ist direkt von der ...

    Hallo Tu,
    unser Bauleiter ist direkt von der Firma. Also nicht für unsere Seite eingestellt. Ich habe bestimmt nicht vor zurückzurudern, jeder bekommt sein Geld für die Leistung die erbracht worden ist.
    Aber halt nur für die und nicht wenn er etwas macht was nicht vereinbart worden ist. Der Mutterboden war erst mündlich abgesprochen, das simmt in diesem Falle. Allerdings hat unser Bauleiter schon heute reagiert und meint das eventuell Transporte zu anderen Baustellen mit unserer verrechnet worden. Außerdem haben wir die Strecke heute ausgemessen und es sind genau 18 km hin und zurück.
    MfG
    T. Nickel
  3. Grundsätzlich

    Foto von Lieselotte Tussing

    müssen Sie nur zahlen, was Sie auch beauftragen. Für unbestellte Leistungen gibt es erstmal nichts. Natürlich gibt es aber auch hier Ausnahmen  -  der Wasserrohrbruch mit der Notwendigkeit zum sofortigen Einsatz oder was-weiß-ich.
    Pauschal kann man 'aus der Ferne' eigentlich nicht sagen, ob eine Berechnung berechtigt ist oder nicht. Schade, dass Sie keinen Bauleiter haben, der auf Ihrer Seite steht. Logisch, dass der BL des Unternehmers zuallererst seiner Firma dient. Sie scheinen ja noch nicht soooo weit zu sein  -  leisten Sie sich einen BL, der Ihnen dient.
    Zu der Mauer: wenn es so ist, wie Sie sagen: beauftragt war 1. Steinreihe und Sie sind ganz sicher, dass nicht irgendwann/irgendwo eine Erweiterung auf die gesamte Mauer statt gefunden hat, können Sie die Zahlung ablehnen. Sollten Sie aber Nutzen aus der fertigen Mauer ziehen können, beispielweise, weil Sie sowieso vorgehabt haben, diese Mauer zu erstellen, dann zahlen Sie halt. Nur die Höhe der Zahlung (Mauer /m³, m²) sollte verhandelt werden. Nachtragspreis-Basis müsste dann aus meiner Sicht der ursprüngliche Angebotspreis sein, keinesfalls höher.
    • Name:
    • Tu
  4. Nachtragspreise

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Von der fertigen Mauer hat der Bauherr einen Vorteil  -  aber Basis sind nur die sowieso-Kosten, d.h. hier der Materialpreis von Steinen und Mörtel. Anders wäre es, wenn geplant wäre, das Mauern an eine andere Firma zu vergeben, denn wäre evtl. ein Preis in Höhe der anderen Firma gerechtfertigt.

    Mit Preisen nach Erstellung einer nicht beauftragten Leistung ist es nicht einfach. Zuerst ist mal nichts zu bezahlen. Dann kommt aber die Frage nach der ungerechtfertigten Bereicherung, d.h. wenn es die offensichtliche Absicht des BH sein müsste, die Leistung doch zu beauftragen (z.B. der Einbau einer notwendigen Treppe), dann muss er keinen Luxus bezahlen, sondern nur den Mindestpreis für das, was sowieso seine Absicht war (also z.B. den Mindestpreis einer funktionsfähigen Treppe statt der evtl. eingebauten Luxustreppe).

    Anders sieht es bei notwendigen Nachtragsangeboten vorher aus. Das ist für viele Firmen ein Weg Gewinn zu erzielen: Ohne die Nachbeauftragung kann der Vertrag ggf. wegen fehlender Voraussetzungen seitens des Bauherrn gekündigt werden und dann ist der Gewinn ohne weitere Leistung zu zahlen oder man muss auf die hohen Preise des Nachtragsangebots eingehen.

    Und bei Arbeiten die sofort gemacht werden müssen (z.B. reagieren auf den Wasserrohrbruch) ist in der Regel nur mit dem Mindestpreis zu vergüten.

    Meine Meinung  -  keine Rechtsberatung.

    Aber insgesamt wer am falschen Ende spart  -  zahlt drauf. Ein Baubetreuer, der nur Ihre Interessen vertritt, kommt am Ende billiger: erstens bewahrt er Sie vor Ausgaben, die Sie ggf. aus Unkenntnis haben (Bezahlung von nicht vereinbarten Leistungen oder Zahlungen für nicht erbrachte, aber vereinbarte Leistungen), die höher sind als die Kosten des Baubetreuers und zweitens dürfte Ihr Bau im Allgemeinen eine höhere Qualität haben: Eine mangelfreie Arbeit ist fast unmöglich. Der Baubetreuer sollte die meisten Mängel erkennen und dann kann man darüber sprechen: hinnehmen, beseitigen oder Preisminderung.


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