Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 3430-1: Auftrittshöhe bei Innentreppe unterschiedlich, verstehe ich die DIN richtig?

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  1. Vielen Dank für die Informationen / Lösung so möglich? 25.04.04
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    erstmal vielen Dank für Ihre Hilfen.
    Nach Auswertung der Unterlagen ergegen sich für mich noch abschließend folgende Fragen:
    Abweichung der letzten Stufe um 1,5 cm zu den restlichen Stufen von den restlichen Tritthöhen:
    Darf die Abweichung auch im Rahmen der Herrichtung einer fehlerhaften Treppe bewußt mit eingeplant werden und damit der Sanierungsaufwand reduziert werden oder ist dies eine "Schwankungsreserve" für die Bauphase?
    Wenn ich unseren Fall hier durchrechne müßten ungefähr 10 bis 11 Stufen angepaßt werden um im Rahmen der Tritthöhenanpassung von 19 cm auf die gesetliche Mindesttritthöhe von 14 cm zu kommen.
    Darf man aber die Abweichungstoleranz von 1,5 cm in die Fehlerbehebung "vorsätzliche" mit einrechnen werden es dann nur 7 - 8 Stufen.
    a) Habe ich das richtig gerechnet?
    b) Ist die Stufenabweichung der letzten Stufe mit "einplanungsberechtigt"?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Tenge
    Name: Andreas Tenge   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Murkstreppe 25.04.04
    Hallo Andreas,
    so einfach ist das nicht, die vermurkste Treppe hinzubasteln.
    ..
    1.) Die Geschosshöhe (OKFF am Austritt – OKFF am Treppenbeginn KG) muss gemessen werden.
    ..
    2.) Diese Höhe dann teilen durch die Steigungsanzahl, das ergibt die Steigungsnennhöhe.
    ..
    3.) Von diesem Maß darf +/- 5 mm Toleranz ausgeführt werden, jedoch von Steigung zu Steigung maximal 5 mm.
    ..
    Beispiel: Geschosshöhe 276,0 cm : 14 Steigungen = 19,71 cm Steigungsnennhöhe
    irgend eine Steigung 19,4 cm, folgende Stg. 19,2 cm (maximal zulässige Minustoleranz), nächste Stg. 19,2 cm oder irgendwas bis 19,7 cm, nehmen wir mal 19,5 cm an, dann darf die folgende Stg. Maximal 20,0 cm haben.
    ..
    Wenn im Keller keine Aufenthaltsräume sind, darf bei obigem Beispiel die größte Steigung 19,7 cm + 5 mm = 20,2 cm haben, mit Aufenthaltsräumen 20,0 cm (maximal zulässige Stg.).
    ..
    Wenn der Verantwortliche schon einen Fehler ausgeführt hat und letztendlich "alle" Stufen anpassen muss, kann er auch die erste Steigung ohne Ausnutzung der 15 mm zulässigen Toleranz anpassen, denn von Oben sieht man nichts, aber von Unten sieht die Auffütterung bescheiden aus.
    ..
    Ps.: Die meisten Treppenunfälle geschehen am Anfang und Ende einer Treppe, egal ob von Unten oder Oben begangen, also immer wenn der Gehrhythmus sich ändert, es von der Ebene aufwärts oder abwärts geht.
    Name: Josef Ries   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.dhti.de

  3. Hallo und vielen Dank für die Antwort in ... 25.04.04
    Hallo und vielen Dank für die Antwort,
    in dem Nachbesserungsangebot wollte die Firma vier bis sechs Stufen anpassen...
    Geschosshöhe von den Fliesen im Keller bis zur Oberkante der Fliesen im Erdgeschoß sind es 2,74 Meter.
    Es führen 14 Stufen in den Keller da ich den letzten Tritt von den Stufen auf den Fliesen mitrechnen muß ist dann wohl 2,74 durch 15 zu teilen = 18,26 Tritthöhe.
    Mein Problem ist, ich verstehe einfach nicht, wie das richtig gemacht wird.
    Passe ich jetzt alle Stufen auf die neue durchschnittlich Tritthöhe an und versuche dann mich nach unten (wo der letzte Tritt nur 10cm statt der bisher üblichen 19 cm ausmacht) dann auszugleichen und den dann auf die mindestens vorgeschriebenen 14 cm anzuheben???
    Als Laie steht man nur vor lauter Bäumen.
    Vielen Dank erstmal für Ihre Informationen .
    Grüße
    Andreas
    Name: Andreas Tenge   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. von Stufe zu Stufe 25.04.04
    dann sollte beginnend von der untersten Stufe jeweils so unterfüttert werden das jede Stufe 18,26 cm hoch ist, d.h. unter die unterste Stufe müssen 8,26 cm, unter die nächste 7,52 cm, dann 6,87 cm usw. bis alles stimmt. Alternatv könnte natürlich auch die Stahlkonstruktion ausgetauscht werden (darauf würde ich versuchen hinzuwirken, was ist z.B. mit dem Geländer/Handlauf?).
    mfg
    Karsten
    Name: Karsten Zänkert   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Hallo die Stahlkonstruktion will die Baufirma nicht tauschen ... 26.04.04
    Hallo,
    die Stahlkonstruktion will die Baufirma nicht tauschen.
    Das mit dem Unterfüttern geht aber nicht auf.
    14 Stufen (Trittflächen), max 0,5 cm Abweichung. Damit kriege ich aber 8,26 cm nicht weg.
    Mit dem Handlauf sieht das dann auch bescheiden aus. Der ist dann eben auch ziemlich tief.
    ....
    Aber so wie es aussieht müssen dann wohl alle Stufen angepaßt werden.
    Name: Andreas Tenge   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. ich könnte mir vorstellen 26.04.04
    das man die unterste stufe gegen ein podest austauscht, damit man einen zwischenschritt machen muss. das ist allerdings auch ein mangel, da man ja platz verliert (wenn es platztechnisch denn überhaupt geht) und entsprechend einen nachlass wert. auffüttern etc. ist murks, das weiter oben erwähnte angebot der firma wohl ein schlechter witz. ich persönlich würde mich auf nichts einlassen sondern darauf bestehen, das die stahlkonstruktion ausgetauscht wird.
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  7. Neue Treppe... 26.04.04
    Als wir festgestellt hatten, dass die Baufirma die Dämmung im Keller vergessen hatte haben wir vorgeschlagen die Minderleistung abzuziehen und fertig.
    Die Firma wollte lieber nachbessern. Also Dämmung, Dampfsperre und Trockenestrich (erstes Engegenkommen von uns).
    Türstürze höher. Bloß die Treppe, das wollten Sie nicht ändern.
    Leider kann ich hier ja kein Photo oder auch Bauskizze von der Treppe einfügen. Würde mich für die kommenden Gespräche wohler fühlen, wenn ich noch ein kurze Bestätigung für mein Verständnis bekommen könnte. Nichts ist peinlicher als auf etwas zu bestehen, dass einem nicht zusteht. Gut, die Baufirma macht das zwar in jedem offenen Punkt, aber auf die Stufe wollte ich mich nun wirklich nicht begeben.
    Grüße
    Andreas
    Name: Andreas Tenge   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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