Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 3606-1: Einzug ohne Übergabe/Abnahme? - GÜ verweigert Herausgabe Schlüssel

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  1. wie es der Zufall will habe ich gerade ... 16.09.04
    wie es der Zufall will, habe ich gerade mit einer Freundin telefoniert, die zum 1. November in ihr Haus, von einem GU erstellt, einziehen wird. Ich habe gefragt, ob sie schon vor der Abnahme Sachen dahin bringen können. Sie hat mir dann erklärt: "nein, weil sobald da Sachen von uns stehen, das Haus als abgenommen gilt. Da sie sehr sehr penibel ist,was rechtliche Dinge angeht, kann ich mir vorstellen, dass sie recht hat. Ich selber habe aber keine Ahnung.
    Viel Glück auf jeden Fall.
    Name: Gertrud Liedtke  

  2. Oh nein, - Frau Liedtke, das wäre ja sehr unwitzig! Wir bringen tatsächlich am Montag schon Teile rein... 16.09.04
    ...bzw. am Dienstag kommt das Kinderzimmer bzw. wir haben ja unser komplettes Parkett und die Fliesen im Haus gehortet, hmmmmmm.
    Herr Dr.Siegel, wie komm ich da wieder heil raus?
    Ihrer Antwort entnehme ich, dass ich doch dann eigentlich einfach nur den Schlüssel übergeben bekommen kann und die Abnahme aber verweigern kann!??
    Der SV, der soeben mit mir auf der Baustelle war, meinte, wir sollten am 23. jetzt mal einen Übergabetermin machen und dort eben alle Mängel festhalten.
    Ich kapier's nicht so wirklich. Dann habe ich doch abgenommen, oder nicht?
    Heute wurden übrigens nochmal im Beisein des GÜ zahlreiche Mängel neu festgestellt (z.B.wurde die Haustrennwand - es sind zwei Doppelhaushälften - gar nicht mit Beton ausgegossen und ist komplett hohl... - desweiteren wurden die Abwasserrohre nicht entsprechend "verkleidet" und es tropft voll in den Keller, usw...).
    Der GÜ meinte vorhin, er überlegt sich nochmal wohlwollend, ob er mir evt. den Schlüssel vorher gibt, damit ich mit meinen Kartons besser rein komme... - Hmmm, ob er dann auch auf eine stillschweigenden Abnahme spekuliert?
    Immer noch verunsicherte Grüsse
    Petra

  3. Haustrennwand mit Beton vergossen ????? Schallschutz ade ?? 17.09.04
    Und wie ist das mit dem Schallschutz bei einer Haustrennwand, wenn diese mit Beton vergossen ist ???
    Ob das so gut ist ? Oder ist da noch Mineralwolle oder was anderes drin ?
    Ich denke mal, das Problem ist sicherlich viel wichtiger als alles andere ?
    Name: kho  

  4. Teilen Sie 17.09.04
    Werte Fragestellerin
    dem GÜ doch z.B. schriftlich mit, das Sie das Haus auf Grund der schwerwiegenden Mängel nicht abnehmen und das auch die Inbenutzungnahme keine Abnhme, auch nicht stillschweigend, darstellt. Den Brief geben Sie dem GÜ vor Zeugen.
    @KHO Ich vermute, hier geth´s nicht um die Fuge, sondern um Hohlblocksteine o.ä., die mit Betonverfüllt werden müssen.
    Wenn dies so sein sollte, sollte allerdings der Statiker vor Einzug gefragt werden. Es könnte nämlich Gefahr für Sachen und Personen bestehen.
    Mal ganz abgesehen von der Riesensauerei, wenn das Betonieren nachvollzogen wird.
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  5. also ehrlich, 17.09.04
    Petra, lesen Sie doch mal ALLE Antworten von Dr. Siegel, da wurde Ihnen doch schon umfassend geraten! Auch in Bezug auf die stillschweigende Abnahme durch Bezug des Hauses!
    Vertrauen Sie doch um Gotteswillen auf die Fachleute und lassen Sie sich nicht durch Laien durcheinander bringen (sorry, Gertrud!).
    Mehr und bessere Ratschläge als hier wurden bisher selten so geballt gegeben, also einfach mal auf dem Teppich bleiben.
    ;-)
    Name: Tu  

  6. Ja, das ist richtig, Tu, - mit den Antworten bin ich soweit gut bedient, - nochmals vielen Dank!!!! 17.09.04
    Allerdings wurde jetzt unser Bauchweh durch ein Geschwür abgelöst, wenn ich das mal so sagen darf... durch die Betonvergesserei.
    Ich frage mich, was ist denn, wenn noch mehr Wände vergessen wurden?
    Es war absoluter Zufall gestern, dass der SV das gemerkt hat, weil die Wand eh offen ist wg. des Wasserproblems.
    Woher wissen wir, ob nicht noch Decken o.ä. "leer" sind und alles zusammenkracht? Werden das heute mal mit dem SV durchsprechen...
    Der GÜ meinte gestern, das Haus habe soviel Fehler wie 8 weitere Häuser zusammen und ihm reicht es jetzt. Sehr witzig, oder.
    Naja, ich werde heute mal eine entsprechende Kostenaufstellung vorbereiten.
    Gibt es einen Anhaltspunkt, was zurückbehalten bzw. angesetzt werden darf für z.B. nicht nutzbaren Keller?
    Danke nochmals,
    die nie-mehr-nochmals-Bauenden

  7. Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt nerve... - Hr. Dr. Siegel ist gefragt... 17.09.04
    ...natürlich haben wir mittlerweile unseren Sachverständigen und natürlich haben wir auch einen RA.
    Nur... - was bringt es wirklich? Wir haben gemeinsam die Mängel festgehalten und Fristen gesetzt. Was aber, wenn diese stets überschritten werden? Mit was drohen wir? Wir machen uns langsam ernsthaft Gedanken. Es ist zwar unser Anwalt, aber irgendwie macht dann im Endeffekt doch keiner was. Ebenso der SV, der immer schreibt "unverzüglich" und "spätestens bis zum"... - der GÜ lässt jedoch alle Termine verstreichen.
    Bis heute hätten die Fassadenbauer fertig sein sollen (nur 1 Beispiel von unzähligen), - sie waren nicht einmal vor Ort. Auf Nachfrage beim GÜ meinte dieser, er wüsste auch nicht, wo die seien, - er erreiche keinen. (Dieses Spiel geht schon seit 3 Wochen so).
    Unser Haus ist nicht dicht. Wasser im Keller. Ebenso durch die fehlende Aussenisolierung. Jetzt kommt die kalte Jahreszeit. Was, wenn die nächsten Wochen Regen bringen, - dann geht gar nichts mehr.
    Wie gesagt, meine Frage:
    Was machen wir denn nur, wenn er dennoch nichts unternimmt? Vertrag tatsächlich kündigen? Bin nicht sicher, ob wir das so in die Hand nehmen können, was noch übrig ist, - ich befürchte ausserdem, dass wir unserem GÜ keinen grösseren Gefallen tun könnten, als ihm unser Haus endlich abzunehmen.
    Ende des Monats ziehen wir nun ein. Mit zwei kleinen Kindern. Nichts ist gesichert (aussen noch Gruben vom Aufbaggern), nichts ist isoliert/abgedichtet, Rollläden fehlen, Fassade...
    Wie gesagt, wir machen alles. Verzug setzen, mahnen, mit Anwalt und SV, - aber nichts passiert!?!
    Ich habe langsam auch das Gefühl, wir machen uns lächerlich. Der SV (ö.b.u.v. Professor) setzt Fristen und diese werden einfach nicht eingehalten. Und dann passiert ja auch nichts.
    Sehr ratlose und irgendwie ohnmächtige Grüsse
    Petra

  8. @ Petra 20.09.04
    Na, wenn Sie mich fragen, will ich auch antworten - nur leider bleibt die Frage unklar. Sie sind doch beraten, d.h., ein SV füllt Ihre technischen und ein RA Ihre rechtlichen Wissenlücken. Nun liegt es an Ihnen, diesen Beratern das Ziel vorzugeben. Ihr Ziel kennen die Barater nämlich nicht, Sie können Ihnen aber dabei helfen, Ihr Ziel zu erreichen. Wollen Sie die Mängel/unfertigen Leistungen behoben haben und sich dann das dafür nötige Geld beim GU wiederholen? Oder wollen Sie, dass der GU Ihnen erst das Geld gibt und dann das Bauwerk fertig gestellt wird? Jedoch müssen Sie in beiden Fällen vor Gericht, wenn Ihr GU nicht zu einer außergerichtlichen Lösung bereit ist. Die Fristsetzungen, Vertragkündigungen etc.pp. sind ein Instrumentarium, dessen Einhaltung der Gesetzgeber verlangt. Mängel verschwinden dadurch nur äußerst selten. Wenn Ihr Vertragspartner sehenden Auges gegen den Vertrag verstösst, ist das bitter, aber mangels Faustrecht eben nur in langwierigen Gerichtsverfahren zu korrigieren. Bevor Sie zu Gericht ziehen - und das ist meine Auskunft auf Ihre Frage - holen Sie aber Informationen über die wirtschaftliche Situation Ihres GU ein. Das beste Urteil nutzt nix, wenn Sie es einem Insolvenzverwalter zustellen müssen. Alles weitere und andere werden Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen - dafür bezahlen Sie ihn.
    Name: Dr. Roland Siegel   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. oh man(n) 21.09.04
    Moin,
    da graut es einem ja beim Lesen :(
    .
    Der BT hat keine Kohle mehr, so ist das.
    Deshalb kommen auch die Putzer nicht, der hat die nicht bezahlt, vermutlich schon bei anderen BV nicht.
    .
    Sie werden aber einen gewaltigen Anteil der Raten abgedrückt haben und keine Summen mehr, um dem BT die rote Karte zeigen zu können.
    .
    Bei den Versäumnissen hätte man dem nämlich schon längstens die Ersatzvornahme durch dritte aufdrücken können..
    .
    Ich schreibe jetzt schon seit 99 hier im Forum, die Fragen ändern sich überhaupt nicht :(
    Wann lernen die Bauherren oder die, die es werden wollen endlich mal dazu?
    .
    Grüße
    stefan ibold
    Weiterführende Links:
      - http://dachmurks.de
      - http://sachverstand-dach.de
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

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