Druckprüfung Grundleitungen
BAU-Forum: Neubau

Druckprüfung Grundleitungen

Neubau EFHAbk.
Der Rohbauer berechnet 250 € für Dichtheitsprüfung der
Grundleitungen (KG-Rohre)
Ich verstehe das nicht. Dichte Grundleitungen gehören doch zu einer ordnungsgemäßen Arbeit. Warum soll ich für die Prüfung ob sie auch dicht sind nochmal bezahlen?
Fragen:
1. Ist das so üblich
2. Ist der Preis angemessen?
3. Wie wird so eine Prüfung gemacht?
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Ludger
  1. was steht denn im Angebot?

    Welche Leistungen wurden vereinbart, was haben Sie beauftragt?
    Wenn er die Prüfung einfach machen will dann verschließt er den zentralen Ablaufpunkt und füllt alle Leitungen mit Wasser bis kurz unter die Oberkante auf. Dann lässt er das ganze stehen und schaut nach Stunden oder Tagen nach ob alles noch da ist.
  2. Nein nein ...

    Nein nein die Druckprobe wurde erfunden, weil die Tiefbauer zu gerne die Gummiringe aus den KG-Rohren herausnahmen und sich die Rohre dann einfacher zusammenstecken ließen. Nur bisschen Wasser reinlaufen lassen ist nicht. 4 m Wassersäule fordert hier der Verband, sonst gibt es kein Frischwasser. zur Frage obs vereinbart war: es ist eine Zusatzleistung, die entsprechend zu vergüten ist. Das ist genau wie mit dem BD-Test ...
  3. och nee ...

    och nee ich habe ja auch geschrieben "wenn er es sich einfach machen will" Das die Norm evtl. was anderes sagt steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Ob es eine Zusatzleistung ist hängt trotzdem davon ab was vereinbart wurde!
    Ich frage mich nämlich ob eine Prüfung der ordnungsgemäßen Ausführung einer Arbeit etwas extra kosten darf.
    Gehen wir mal davon aus das nichts explizit vereinbart wurde, und die Bauherren finden VOR der Abnahme auf der Baustelle einen der besagten Dichtungsringe aus einem KG-Rohr. Nun liegt die Vermutung nahe das dieser in einer Verbindung der Abwasserrohre fehlt.
    Gut das zu diesem Zeitpunkt noch keine Abnahme stattfand, denn jetzt kann der Bauherr fordern das die ausführende Firma nachweist das die Grundleitungen ordnungsgemäß verlegt wurden. Wie macht sie das? Mit einer Druckprüfung! Und zwar kostenlos für den Bauherren, denn es dient zum Nachweis der ordnungsgemäß ausgeführten Leistung und gehört (eigentlich) zum normalen Leistungsumfang dazu.
  4. "oje"

    eigentlich bin ich gar ned da ... "ABER" hier ist die ATV A115: "Hinweise für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche
    Abwasseranlage zu beachten"
    • Punkt 1.) Druckproben sind mit 1 m Wassersäule nachzuweisen (!)
    • Punkt 2.) die Kanalrohrverlegung (offener Rohrgraben!) samt Druckproben sind vom Abwasserverband bzw. dessen Bevollmächtigen abzunehmen (!)
    • Punkt 3.) für die Verlegung dieser Grundleitungen hat ein genehmigter Entwässerungsplan auf der Baustelle vorzuliegen den

    der Bevollmächtigte des Abwasserverband einzusehen hat (!)

    • Punkt 4.) die Grundleitungen sind in einem Sand- bzw. Splittbett (Sandbett, Splittbett) zu verlegen (!) ... Hinweis auf KG 2000er Rohre (!)
    • Punkt 5.) die Druckprobe ist natürlich mit Aufwand ... wie Telefonaten mit dem Abwasserzweckverband zwecks Terminvereinbarung Wartezeit (man glaubt ja kaum da sind gleich mal 3-5 Std. dahin) sowie des öfteren mit einer Planerstellung verbunden, "aber" auch das setzen der Blasen (die richtig Geld kosten) sowie der Aufbau kostet Geld und Zeit daher ist die besagte Druckprobe natürlich zu vergüten (!) ...250,- € psch sind dafür in Ordnung (!)
    • Punkt 6.) werde weiter meinen Winterschlaf halten = Frohe Weihnachten (!)
  5. Das bedeutet also ...

    Das bedeutet also BH behauptet Mangel, den der Untenehmer natürlich bestreitet. Also kommt jetzt erst mal die ganze Palette: Gutachten/Schlechtachten/haste-nicht-gesehen. Solange ruht der Bau erst mal, denn, sollte ein Mangel vorliegen, muss dem Unternehmer die Chance zur Nachbesserung, usw. usf. Solange natürlich auch keine Betonplatte drauf, Grund: siehe oben. Weiterer Schluss daraus: bei allen anderen Gewerken, z.B. man prüft die E-Anlage eines Hauses durch ein E-Check um die Arbeit des Elis zu kontrollieren? Nein mein lieber, das kann es nicht sein.
  6. "ahja"

    • Punkt 7 ... "ohne" Druckprobe keine Abnahme der verlegten Grundleitungen = KEIN Einzug möglich weil man Ihnen "ohne" diese Abnahme zumindest "hier" in Bayern die Trinkwasserzufuhr "nicht" gestattet (!)
  7. OT Morübe

    jetzt hat sich der Schlingel zwischen meine Beiträge gemoggelt "tztz" :)
  8. na dann ...

    na dann hat es sich doch geklärt. Druckprüfung ist ein MUSS das die ausführende Firma bei Beauftragung sinnvollerweise mit einkalkuliert.
    @Schweden:
    Na klar muss der ausführende bei berechtigten Mängeln nachweisen das er alles richtig gemacht hat. Erst nach der Abnahme gilt die Beweislastumkehr wonach der Bauherr nachweisen muss das etwas falsch ist.
  9. Und wer macht das?

    also bei mir wurde das nicht gemacht. Auch keine Behörde hat das jeh kontrolliert.
    Kellerbauer hat bis Gebäudekante verlegt. Tiefbauer dann bis zur Straße.
    Welcher Bauträger macht das denn in der Praxis?
    Das wäre für mich als Laie die Frage ...
  10. ist das so einfach?

    ... dem ausführenden alle (und-) möglichen nachweise aufzuhalsen?
    der schuss kann auch nach hinten losgehen ...
  11. nun mal Butter bei die Fische ...

    Da baut jemand ein komplettes Rohrsystem auf und prüft das hinterher nicht einmal? Woher weiß er das alles richtig war/ist? Reines Gottvertrauen in die eigene Arbeit?
    Vielleicht liegt es daran das ich in der Medizintechnik Arbeite, aber wir dürfen KEINE Arbeit beenden ohne eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen. Das gehört einfach dazu, ist eine absolute Selbstverständlichkeit die niemand in Frage stellt. Und es kommt sogar vor das bei der Funktionskontrolle Fehler festgestellt werden die man dann natürlich beseitigt bevor das Gerät wieder zum Patienten geht.
    Also, woher weiß der Rohrverleger das seine Arbeit richtig war und alle Dichtungen dort sind wo sie hingehören? Der Heizungsbauer macht eine Druckprüfung, der Elektriker eine Funktionskontrolle, aber der Abfluss wird "einfach in den Dreck geworfen"?
    Es geht hier nicht um eine "unmögliche Prüfung" zur Ergötzung des Bauherren der einen Auftragnehmer schikanieren will, sondern um den Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung. Und dies wird laut Hr. Thalhammer in Bayern von Amts wegen gefordert!
  12. "nen" Dreck muss (!)

    ... "denn" jetzt sind wir wieder beim Unterscheiden ... eine Gute Firma wird das anbieten und ist wie üblich zu teuer (!) ... der billig Heimer wird sich hüten sowas anzubieten ... "denn" sonst wär er "nimmer" der Geiz iss Geil Billigste ... "denn" zum Zeitpunkt des anbieten weiß er ja nicht ob's erforderlich ist ... "haha" sowas steht Genehmigungsunterlagen des Entwässerungsplan ... "was" glaubt Ihr wie viele Bauherrn in Ihrem Geiz ist Geil Syndrom auch diese Seiten zur Angebotserstellung kopieren ... 1 % o. 2 % ... "ich" selber habe die Auflagen bei solchen Angebotserstellungen noch "NIE" gesehen ... "also" forget it ... denn Einwand schmeißen wir gleich vom Tisch (!)
    "die" Architekten haben dies in Ihrer Ausschreibung ... entweder als eigene Position oder die Kanalabdrückprobe einzukalkulieren in die Einheitspreise ... "da" weiß der Unternehmer was zu tun bzw. zu kalkulieren hat ... "da" aber Architekten mitunter als Lebraaussätzige etc. angesehen werden scheidet diese Möglichkeit auch großteils aus ... sprich man wurstelt selber vor sich hin oder gibt des nen Bauträger der wird's dann schon richten (!)
    "und" jetzt mal Tacheles ich könnt eh kotzen bei dem Thema ... "der" normaldenkende denkt sich Neues Haus = "alles in Ordnung" sprich neue Leistung wird schon passen ... "ABER" was viele noch nicht wissen das die Klärwerke seit Jahren mehr Wasser intus haben als Frischwasser ausgeliefert wird ... das heißt hier gibt es Leck's z.B. durch Grundwassereinbruch beschädigte Leitungen oder Bauherrn die meinen Ihre Dränung/Regenleitung und wer weiß was noch alles in's Kanalsystem einzuleiten ... "dieses" Wasser verursacht Mehrkosten die dann durch die "Allgemeinheit" in Zuge höherer Abwasserkosten zu tragen hat (!) ... aus diesen Problem ist eine neue Verordnung hervorgetreten und zwar:
    der "NACHWEIS ÜBER DIE Dichtigkeit aller Grundleitungen als WIEDERKEHRENDE Prüfung ALLE 10 Jahre" (!)
    Was bedeutet das für "SIE"?
    Phase 1:

    Die Stadt Freising hat farbigen Nebel in das Kanalsystem eingespeist um die Oberirdischen Leckstellen bzw. falschen Einspeisungen zu lokalisieren ... "danach" sind die betroffenden
    Eigentümer aufgefordert worden Ihre falschen Leitungen "umgehend" abzutrennen (!)
    Phase 2:

    Als nächstes wurden alle Eigentümer aufgefodert eine Kanaldichtigkeitsprobe binnen 3 Monaten von Prüfingenieur zu erbringen (!) ... ich habe ein sehr altes Haus auch ich habe meinen Kanal erneuern müssen = zu RECHT (!)
    Phase 3:

    Im kommenden Jahr werden die Abwasserkanalgebühren gesenkt (!)
    Freising ist Bayern ... "und" den Bayern sagt man ja etwas langsam nach ... "ABER" wer nun denkt bei Ihm braucht's sowas nicht wird bald eines besseren belehrt ... "es" ist "NUR" eine Frage wann diese neue Regelung in ganz Deutschland umgesetzt wird (!) ... das es umgesetzt wird ist schon lange beschlossene Sache ... als ned spotten (!)
    "und" jetzt mach ma einen Sprung zurück zu unseren Geiz iss Geil Billigheimer ... KG 2000 10-fach höhere Festigkeit interessiert kein Schwein kostet ohnehin mehr und des zahlt sowieso keiner ... "Ausführung" meist mangelhaft Druckprobe kostet auch "nur" als forget it ... der Bauherr denkt er hat ein neues Häuschen und sowieso des "alles iss gut Syndrom" ... "und" jetzt kommt eines Tages die Aufforderung dass die "Dichtigkeitsprüfung" nachzuweisen ist ... Gewährleistung vom Bauunternehmer/Bauträger iss rum ... und was soll ich schreiben die Grundleitung iss undicht ... Kamera ran fehlstelle orten meist sieht man dabei schöne Setzungen "aber" des Übel wird "nur" seltens dabei ermittelt ... der Garten iss angelegt, eine Terrasse liegt drüber und jetzt wird man sich eigentlich erst bewusst was man für Schlamperer eigentlich beim Hausbau gehabt ... "hier" verdeckten Mangel nachzuweisen wir eine schöne Scheißarbeit die natürlich mit Geld und Zeit verbunden sein dürfte und ob's nen Erfolg bringt steht dann sowieso in den Sternen (!)
    Sanierung meist entweder mittels Erdrakete eine neue Leitung ziehen oder sogenannte Inliner setzen ... "so" oder so der Meter dafür wird gleich mal 150-200.- € kosten (!)
    "braucht's" des ... ich sage "NEIN" (!) ... Vorbeugen iss besser als heilen ... eine Kanalabnahme (inaugenschein der Leitung) und eine Druckprobe und wenn sauber gearbeitet und abgenommen wurde dann braucht man diese wiederkehrende Prüfungen auch "NICHT" zu fürchten ... "ABER" dazu braucht es die Kanalabdrückprobe und die Augenscheinabnahme des Kanals ... "ABER" das wollt "IHR" ned bezahlen (!) ... "ALSO" hört auf euch dann zu beschweren (!)
    Kanalabdrückprobe damit man sieht was da eigentlich für ein Aufwand drin ist :

    • "grundsätzlich" ist dabei die Vorgabe nach dem genehmigten Entwässerungsplan zu Arbeiten ... "da" iss ned ein paar Leitungen reinwerfen und Erde drauf ... "jede" Änderung ist dem bevollmächtigten des Abwasserzweckverbandes anzuzeigen ... meist kommt der auf die Baustelle und man geht vorher alles mit ihm durch ... das heißt Telefonanruf und warten bis der Mann kommt ... jede Arbeit "vorher" könnt dazu führen dass diese Arbeit umsonst war ... sprich Warten und Nasenbohren (!)
    • "Verlegung" der Grundleitung sauber im Gefälle auf Sand- oder Splittbett (Sandbett, Splittbett) ... halb rauf darfst du die Leitungen dabei einsanden den Rest nimmt der gute Mann (zu recht) dann durch die Augenscheinprüfung ab ... "wer" glaubt, dass das die selbe Arbeit ist wie die Rohre einfach reinwerfen wie meist praktiziert wird der leidet sowieso an Realitätsverlust (!)
    • Grundleitungen sind eingebracht alle Enden sind mittels sogenannten Blasen verschlossen und entweder kommt Luft in die Leitung oder es wird mit Wasser abgedrückt ... "jetzt" heißt's

    die Leitungen füllen um zu sehn ob alles in Ordnung ist ... "wenn" 15 min. der Druck gleich bleibt darf ich den Bevollmächtigten anrufen und um die Dichtigkeitsprüfung verlangen ... "wer" glaubt das der auf dem Sofa "NUR" auf meinen Anruf wartet der leidet ebenfalls unter Realtitätsverlust (!) ... 1-2 Stunden Wartezeit sind da gar nichts (!) ... "sprich" wieder warten evtl. awengerl Werkzeug aufräumen den Rest der Zeit kann man ebenfalls mit Nasenbohren verbringen (!)

    • "Abnahme" ... Augenscheinprüfung und Dichtigkeitsprüfung bestanden ... dann gibt's des Protokollll des Bevollmächtigten ... "ABER" dazu ist meist eine Zeichnung noch anzubringen und zwar der gesamte Leitungsplan 1:100 mit allen Bögen Abzweigen etc. ... "wenn" man den erstellt hat dann darf man meist zum Abwasserzweckband fahren um sich dann die Unterschrift auf diesen Protokolll des Bevollmächtigen des Abwasserzweckverbandes zu holen ... "dieses" Protokolll wird dem Bauherrn dann ausgehändigt damit er's hat wenn er beim Einzug aufgefodert wird die Dichtigkeit nachzuweisen (!)

    "und" jetzt geht mal in euch ... und sagt mir in's Gesicht dass die Dichtigkeitsprüfung nichts kosten darf (!) ... "der" Billigheimer wird versuchen ohne diese auszukommen der gute wird die Kosten einkalkulieren oder Sie gesondert aufweisen iss "aber" dann wie immer der Depp vom Dienst weil er wieder mal zu teuer ist ... "profitieren" würde der Bauherr hinsichtlich wiederkehrender Dichtigkeitsprüfung wenn er ned schon vom "GEIZ iss GEIL" Syndrom verfallen ist (!)
    "und" jetzt bleib ich wirklich liegen = Frohe Weihnachten (!)

  13. ui ui ui ...

    zum Glück habe ich nicht gesagt das es nichts kosten darf ;-)
    Für mich gehört es als Selbstverständlichkeit dazu, und ich gehe davon aus das es bei einem "sauberen" Unternehmer auch gleich mit einkalkuliert wird. Genauso wie ich die Verlegung im Gefälle nicht extra bezahlen muss, zahle ich die zugehörige Prüfung auch nicht extra.
    Siehe mein allererstes Posting: WAS WURDE vereinbart? Und das steht in einer guten BLB auch drin
  14. "ahja"

    ich vergaß ... "es" gibt 2 Möglichkeiten die Dichtigkeit nachzuweisen entweder mit Luft oder mit Wasser (!)
    eine halbwegs brauchbare Grundausstattung (Blasen etc.) für eine Wasserdichtigkeitsprobe kostet ca. 2000.- €
    eine brauchbare Grundausstattung für eine Dichtigkeitsprobe mit Luft kann gleich mal 5000.- € kosten (!)
    "und" solche Investitionen sollen wir "euch" für nothing weitergeben?
  15. "was" drin steht iss meist auch einfach zu bantworten:

    • 1 m³ Erdaushub bis einfuchzig
    • 1 lfm KG-Rohr DNAbk. 150
    • 1 Stück KG-Bogen DN 150
    • 1 Stück KG-Abzweig DN 150
    • 1 m³ Erdaushub verfüllen mit evtl. etwas Sand

    "WARUM"? weil er sonst teurer wär als die redschaffenden sowieso zu teurer Firmen die (fast) alles einkalkulieren (!) ... "und" dann hagelts die Nachträge wie s.o. "Nachtrag über die Dichtigkeitsprüfung"

  16. Nachtrag? Was ist ein Nachtrag?

    Das Wort kannten wir bei unserem Hausbau zum Glück nicht. Aber wir haben ja auch kein "klassisches" Bauträgerhaus zum all. inkl. Preis gekauft, sondern die Sub's einzeln ausgesucht unter unter dem Dach eines HauptAN versammelt.
    Och Mensch, warum hänge ich mich zu Weihnachten eigentlich hier so rein ... der Fragesteller sagt nix, und wir machen uns Gedanken ...
  17. "mmmh"

    "hier" fangen die Probleme an die die Spreu vom Weizen trennen ... bei einer Architektenvergabe bzw. Leistungsverzeichnis haben "alle" das selbe anzubieten ... "dabei" haben auch redschaffende Firmen eine Chance für den Auftrag (!) ... "bei" eieiner Angebotserstellung ala: "hier ist der Plan mach mal ein Angebot" haste als redschaffende Firma bereits verloren wenn du "nur" an so eine Druckprobe denkst (!) ... und solche Knackpunkte" ziehen sich durch die gesamten Rohbauleistungen (!) ... sprich der billigste dabei wird stets der sein der am meisten vergisst (!)
    "Nachträge" ... wieviel werden im Nachhinein schon zugeben über'n Tisch gezogen worden zu sein? ... "man" müsste "ja" dann zugeben sich mit dem Thema verschätzt zu haben (!) ... heile Welt alles wird gut ... sprich (fast) "keiner" wird nach außenhin zugestehn dass er sich beim Thema Auftragsvergabe verrannt hat ... daher MERKE: ... "nicht" immer ist das billigste Angebot das wirtschaftlichste (!)
    "ahja" der Fragesteller meldet sich nimmer ... "ganz" ehrlich irgendwie ist mir des wurscht ... ich habe dieses Thema in mein Profil gelegt ... "WEIL" solche Ereignisse genau das sind wo es mir jedes Nackenhaar für die restlichen redschaffenden aufstellt ... "IHRE" Meinung mit miteinkalkulieren kann ich nicht teilen ... "bei" der Architektenvergabe und Hinweis drauf OK ... "ABER" bei einer Angebotserstellung mittels 1:100 Plan keinesfalls (!) ... "einfach" mal rausschaun je größer die Gratler (bayr. Wort für Taugenichtse) desto mehr Arbeit haben die ... "ALLES" was machen die anderen falsch? ... "sind" sie zu ehrlich oder zu dämlich auch so 0815 anzubieten?
  18. OT: Schweden meets medical ...

    OT: Schweden meets medical nicht so strunzen Andre, bei uns um die Ecke ist ein führender Mediziner, da wird genauso gemauschelt.. :-)) Aber wie Sepp es sagte: den Auftrag bekommt der billigste und der holt sich sein Geld über Nachträge rein. Beispiel an unserem deutschen Reichstag: Siemens bekommt den Auftrag zum Einbau der Gaswarnanlage und gibt ihn weiter an Dräger, und der Steuerzahler bezahlt, hahaha.. Zurück zum Thema: ich habe es mindestens hundertmal gesagt: den Kunden interessiert nur der Preis, nicht die Leistung. Erster Blick: stimmen Namen und Anschrift, zweiter Blick: Endpreis. Die 23 Seiten dazwischen interessieren keine Sau. Und an diesem Problem sollte man arbeiten ...

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