Begleitung durch Anwalt zur Abnahme?30.08.05
Hallo,
ich denke jetzt müssen wir das Forum wechseln, bevor wir hier privates austauschen - danke für deine Tipps, Amy.
Meine email ist: CintiaGV@gmx.de
Ganz herzlichen Dank auch an alle anderen im Forum.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen - auch wenn's wieder Kosten sind. Vielleicht kann ich das dann ja meinem BT auf die Rechnung setzen.
Noch eine letzte Frage: würde eigentlich ein Rechtsanwalt mitgehen zur Bau-Abnahme, oder ist das unüblich?
Cintia
BGB-Vertrag....?!?31.08.05
bei einem BGB Vertrag ist eine Zahlung IMHO erst nach vollständiger, vertragsgemäßer und mangelfreier Erfüllung durch den Auftragnehmer erforderlich. Diese Bedingungen liegen mit an Sicherheit grezender Wahrscheinlichkeit nicht vor.
Name: Arnd WahleE-Mail-Adresse anzeigen
Mit Rechtsanwalt zur Bauabnahme31.08.05
Hallo, Cintia!
Ja, Baurechtsanwälte gehen auch mit zur Bauabnahme, aber es kommt nicht sehr häufig vor, da die meisten Bauherren erst nach der Abnahme einen RA aufsuchen.
Um die Kosten nicht ausufern zu lassen, solltest du dir vorher vom RA schriftlich geben lassen, was seine Teilnahme kosten wird. Du kannst auch eine Honorarvereinbarung auf Stundenhonorarbasis schließen. Versuche, einen moderaten Stundensatz auszuhandeln. Ja, du liest richtig: viele RAe lassen mit sich handeln.
Ich selbst handhabe Bauabnahmen übrigens meistens so, dass ich das BV gemeinsam mit den Mandanten ein oder zwei Tage vorher besichtigte und ein Mängelprotokoll diktiere. Das ist besser, als das BV bei der Abnahme selbst erst das erste mal zu sehen. Dann kann diese Liste bei der Abnahme auch gleich durch Verweisung zum Bestandteil des Abnahmeprotolls gemacht werden und man muss nicht mit dem Bauunternehmer um jede einzelne Formulierung streiten.
Stichwort Suche eines Baurechtsanwalts:
Ist zur Zeit nicht so einfach. Aber Besserung ist in Sicht:
Seit Mai 2005 ist der "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" eingeführt worden. Die meisten Baurechts-Anwälte absolvieren derzeit erst noch ihre hierfür notwendigen Fachanwaltslehrgänge und schreiben Klausuren. Du könntest aber auch bei deiner Landesrechtsanwaltskammer (http://www.rak-stuttgart.de) nachfragen, ob dort aktuell schon ein Kollege als Baurechts-Fachanwalt zugelassen ist, oder wenigstens die Zulassung unter Vorlage der Lehrgangsnachweise schon beantragt hat. Ob sie dir letzteres sagen werden, weiß ich nicht genau, aber du kannst es ja zumindest versuchen.
Ralf
Name: Ralf WortmannE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baurechtstipps.de
heutiges Resultat der Hausübergabe01.09.05
ja, ich kann nicht schlafen - es ist 3:00 h nachts und ich dachte, ich teile meinen netten Ratgebern mal mit, was heute nachmittag gelaufen ist:
Wir sind mit dem SV des BT durchgegangen, haben alles schön aufgeschrieben, auch strittige Mängel wie z.B. die zu niedere Raumhöhe von 2,27m die mir der SV für in Ordnung erklären wollte, weil er meinte, es handelt sich hier um ein Dachgeschoss (was ich nicht glaube, da es 3,5 gerade Wände hat in jedem Zimmer).
Tja und zum Schluss holte ich meine Banküberweisung heraus, wo ich den Carport von der vorletzten Rate abgezogen hatte - und so bekam ich KEINEN Schlüssel. Ich habe deshalb aber auch nicht die Abnahme unterschrieben.
Tja - was sagt ihr dazu! Falls übrigens jemand Interesse hat an dem "werten" Namen des Bauträgers, werde ich ihn natürlich gerne "weiterempfehlen". Er baut nämlich gerade viele Häuser in Bondorf!
Cintia
auch eine Abnahme01.09.05
mit behaupteten Mängeln ist de facto eine Abnahme mit allen rechtlichen Folgen ...
wichtig ist, das der Bauträger die Mängel bestätigt und Nachbesserung(bei Schaden) oder Erfüllung(bei noch gar nichts) zusichert.
Am wichtigsten ist : RA fragen ! Vetrag prüfen ! eigenen SV mit der Überprüfung Soll- zu Istzustand einschalten ! NICHT ZAHLEN !
Name: Arnd WahleE-Mail-Adresse anzeigen
Abnahme verweigert?01.09.05
Hallo Cintia
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ich schliesse mich mit Arnd an!!! Dringend RA !!!!
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Cintia, es ist nun klar, dein BT akzeptiert die vom privat Gutachter festgestellte Mängel nicht! Natürlich nicht! Dein BT hat bestimmt die niedrige Raumhöhen so geplant! Und wenn er nun ein Mangel zugibt, das könnte für ihm teuer werden, weil die übrige RH bestimmt genau gleich sind! Solche "Tricks" hat auch mein BT gemacht.
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Wenn ich die "rechtliche" Lage richtig verstehe, dann gilt das fehlende Carport auch als "Mangel" und theoretisch darfst Du allein wegen Carport 22.500 Euros einbehalten (also Carport kostet 7500. 3 mal 7500 = 22500 als "berechtigte" Einbehalt!) @ die Experten: Stimmt das?
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Noch eine Frage an den Experten: Cintia hat nichts unterschrieben. Hat Cinita effektiv eine Abnahme verweigert? Oder ist der Termin als eine "Begehung" zu sehen?
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Cintia, nochmals, RA-Rat holen und zwar schnell!!! Auch "Formfehler" können teuer werden!!!
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Grüßle
Amy
Name: Frau Am-072-Har
War das bereits eine Abnahme?06.09.05
zu: Frau Am-072-Har, Beitrag vom 01.09.2005
Kurze Antworten auf die Fragen:
1.
Wenn ich die "rechtliche" Lage richtig verstehe, dann gilt das fehlende Carport auch als "Mangel" und theoretisch darfst Du allein wegen Carport 22.500 Euros einbehalten (also Carport kostet 7500. 3 mal 7500 = 22500 als "berechtigter" Einbehalt!)
Stimmt das?
Antwort: Ja, sofern sich aus dem Bauvertrag nichts anderes ergibt!
2.
Cintia hat nichts unterschrieben. Hat Cinita effektiv eine Abnahme verweigert? Oder ist der Termin als eine "Begehung" zu sehen?
Antwort: Das war meines Erachtens noch keine Abnahme. Cintia hat nicht den geforderten Betrag bezahlt und der AN hat die Schlüssel nicht übergeben. Wer hier wem was verweigert hat müsste man sorgfältig analysieren, aber das Ergebnis bleibt jedenfalls das gleiche: keine Abnahmewirkung.
Es kommt übrigens nicht darauf an, ob etwas unterschrieben wird, oder nicht. Eine Abnahme kann, sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Handeln erfolgen, z.B. dadurch, dass die Bauherren das BV einfach in Gebrauch nehmen. Das sollten Bauherren aber tunlichst unterlassen. Ralf
Name: Ralf WortmannE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.baurechtstipps.de