Erpressung bzgl. Schlüsselübergabe?
BAU-Forum: Neubau

Erpressung bzgl. Schlüsselübergabe?

Hilfe! (B. Württemberg, Bondorf)
morgen ist der Übergabetermin für unseren Neubau (RMH) und der Bauträger erpresst uns:
Die vorletzte Baurate beträgt 11.360,-€  -  darin ist der Carport mit 7500,-E enthalten. Der Carport ist aber noch überhaupt nicht vorhanden und noch nicht einmal das Fundament dafür gesetzt. Nun sagt aber der Bauträger, dass ich max. die Hälfte des Carports von den 11.360,-E abziehen dürfe also 3750,-€  -  somit also 7610,-E bezahlen MUSS, sonst gibt es morgen keinen Schlüssel.
Außerdem sind die Außentreppen und Innentreppen noch gar nicht fertig!
Ich habe aber noch Malerarbeiten und Bodenarbeiten als Eigenleistung zu machen, und wenn meine Handwerker nicht anfangen können, werde ich diesen Monat nicht einzugsfertig, meine Mietwohnung ist aber schon gekündigt!
Der Bauträger hat den notariellen Übergabetermin schon einmal um 14 Tage verschoben, da ich im Dach ein WC einbauen ließ  -  das war sowieso fiess, da die Handwerker dazu nur 2 Tage benötigt hatten.
Außerdem sind die Außentreppen und Innentreppen noch gar nicht fertig!
WAS soll ICH TUN? ICH BRAUCHE unbedingt DIE SCHLÜSSEL!
Bitte dringend um Rat!
  • Name:
  • Cintia
  1. Rechtsanwalt fragen!

    In Unkenntnis des exakten Vertragsinhaltes kann Ihnen
    hier im Forum IMHO niemand rechtssicher weiterhelfen.
    Möglicherweise kann Ihnen ein Rechtsanwalt auf dem Wege der einstweiligen Verfügung helfen.
    Suchen Sie einen baurechtserfahrenden Rechtsanwalt auf.
    Das Verhalten Ihres Vertragspartners grenzt für mich an Nötigung! Wenn der Bauunternehmer möglicherweise so knapp mit Geld ist, woher wollen Sie wissen, das er trotz Ihrer Zahlungen die geschuldeten Leistungen überhaupt noch erbringt?
    Hat ein Ihnen verantwortlicher Baufachmann Ihr Objekt auf Übereinstimmung mit Ihrem Vertrag und den Regeln der Technik/DINAbk. etc. geprüft? Möglicherweise ist dort auch noch etwas im argen.
    Eine Möglichkeit wäre :
    Teilen Sie Ihrem Bauträger per Einschreiben/Rückschein mit
    das die von Ihm gefoderten Zahlungen mangels Erfüllung nicht fällig sind und zahlen sie NICHT. Fordern Sie die Schlüsselübergabe zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt und setzen Sie Ihren Bauträger in Verzug! Der Bauträger darf sich viel wünschen: dem aktuellen Recht und Gesetz entsprechen seine Forderungen mit Sicherheit nicht!
  2. das wird auf dem Rechtsweg so schnell nichts

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Außerdem muss es Einstweilige Anordnung heißen. Sagt die Gegenseite aber "im Vertrag steht: nicht vollständig bezahlt => kein Schlüssel", wird es wohl keine Anordnung geben. Wenn es so einfach wäre, würde sich so mancher unbezahlte Handwerker sein Geld per Einstweiliger Anordnung holen.
    Hier ist nur korrekt: keine Abnahme, da nicht fertig (d.h. auch kein Schlüssel), massiven Schadenersatz wg. Nichteinhaltung der Frist ankündigen. Da das teuer werden kann, würde ich mich als Bauträger dazu durchringen, lieber eine Abnahme unter Auflagen zu erreichen und den Schlüssel rausrücken.
  3. Bondorf? :-(

    Hmmmm ... Bauträger-Blödsinn scheint ein richtige Krankheit in Bondorf zu sein. Pass auf ... es gibt dort auch Pfusch!
    Cintia, ich bin der dringende Meinung, Du solltest unbedingt mit einem Rechtsanwalt sprechen. Bitte nicht irgend ein RA, sondern ein RA für Baurecht. Es gibt z.B. ein gute "Baurecht" Kanzlei in Reutlingen.
    Ist ein Schlüsselübergabe nicht ein Art "Abnahme"? So was wurde ich nur zusammen mit einem SV machen. (Vielleicht schreibt einer die Experten hier was dazu ...)
    War das auch dein Haus in den Thread 4027 "Mindesthöhe für Wohnräume unterschritten"? Falls, ja, was für ein Gutachter hast Du gehollt? Wie gründlich hat er gepruft? Vielleicht hat dein Bauträger einige Sorgen, weil er weiß, dass Du schon ein SV an bord hast ...
    Ich habe auch ein RH in deiner Nähe mit Bauträger gebaut, und fast 5 Jahre später versuche ich immer noch Mängel und Schaden beseitigt zu bekommen!
    Alles Laienmeinung!
    Grüße
  4. In meinem BGB-Vertrag steht folgendes:

    vorletzte Rate f) " ... nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe. "
    aber es steht auch darin: "Die getrennte Übergabe und Abnahme von Wohngebäuden und Garagen und PKW-Stellplätzen, sowie gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen ist zulässig".
    Der notarielle Übergabetermin wäre der 30.08.05 gewesen. Jedoch hat mir der Bauträger den Termin wegen Zusatzleistungen (Errichtung eines WC im 2. DGAbk.  -  was nur 2 Tage gedauert hat) auf den 13.09.05 verschoben. In einem Brief des Bauträger stand: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Übergabe auf eigenen Wunsch der Käuferin vor dem vertraglich vereinbarten bzw. angekündigten Termin (13.09.05) erfolgt, um mit den Eigenleistungen beginnen zu können. Sollten zum Zeitpunkt der Übergabe nicht alle vertraglich festgelegten Arbeiten durch den Bauträger fertiggestellt sein, hat dies keine Auswirkung auf die Fälligkeit der angeforderten Zahlungen".
    Außerdem habe ich vor ca. 3 Wochen einen Bausachverständigen hinzugezogen, der das Haus besichtigt und eine Mängelliste erstellt hat. Dabei wurden einige Mängel festgestellt u.a. ist die Raumhöhe im 1. OGAbk. nur 2,26 m, die Innentreppe wurde nicht sachgerecht befestigt und die Spachtelung an den Wänden war gerissen.
    Bitte nochmals dringend um Hilfe von Euch! DANKE!
  5. Die Antwort ist gegeben. Handeln Sie!

    Den SV hatten Sie schon. Der kann nur nichts machen ohne Rechtsanwalt. also nicht weiter hier fragen, sondern Rechtsanwalt aufsuchen. Und zwar schnell!
    Einer wie oben geschrieben in Reutlingen, zwei andere schreiben hier, wovon der eine auch Werbung macht.
    Das sind schon drei Angebote, den richtigen Rechtsanwalt zu nehmen.
    Nicht den erstbesten!
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  6. Erpressung im Rahmen der Schlüsselübergabe?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo Cintia!
    Bei den Mängeln, die du schilderst und dem, was noch nicht fertig ist, gibt es nur Probleme, wenn ihr jetzt schon mit aller Gewalt einziehen wollt/müsst.
    Mit diesen Mängeln solltet ihr das Haus so oder so nicht abnehmen. Nehmt euch für 2-3 Wochen (oder länger) irgendwo Pensionszimmer und lagert eure Möbel, wenn sich der Mietvertrag partout nicht verlängern lässt, irgendwo ein.
    Vorher: Dem Bauträger schriftlich eine Nachfrist zu mangelfreien und vollständigen Übergabe setzen, sofern dies euer Notarvertrag wirklich hergibt. z.B. 03.09.2005, wegen der 2 Tage Aufgrund der Nachträge.
    Lasst möglichst die meisten Kosten (Umzugswagen, Zwischenlagerung der Möbel etc.) erst nach dem Ablauf dieser Frist entstehen, damit steigen die Chancen, sie als Verzugsschaden geltend machen zu können. Und: haltet diese Kosten möglichst niedrig; ihr habt eine Schadensminderungspflicht.
    Die Abnahme würde ich wegen erheblicher Mängel verweigern. Hingehen zum Termin und eine schriftliche Erklärung diesbezüglich übergeben mit einer Liste der Mängel und Restarbeiten. Und: den Bautenstand zum Zeitpunkt der (verweigerten) Abnahme (31.8.2005) mit Zeugen, Fotos und aktuellen Tageszeitungen auf den Fotos gut dokumentieren. Auf keinen Fall noch weitere Summen zahlen, solange solche Mängel da sind.
    Und: Auch später nicht einziehen in das Haus ohne förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll, in dem alle Mängel und alle Restarbeiten genau aufgeführt sind.
    Ich stimme meinen Vorrednern völlig zu, ihr solltet dringend einen in eurer Region tätigen Baurechtsanwalt hinzuziehen.
    Beißt in den sauren Apfel und verschiebt euren Einzug. Bleibt cool. Alles andere ergibt nur ein schwer verdauliches rechtliches Kuddelmuddel.
    Ralf
  7. guter Anwalt?

    woher weiß ich, wer ein guter Anwalt ist  -  es sollte doch ein Anwalt in meiner Nähe sein, oder? z.B. in Reutlingen (habe ich nachgeschaut) gibt es einige mit Schwerpunkt Baurecht.
    Aber was mache ich jetzt morgen? Die Abnahme verweigern  -  falls überhaupt eine stattfindet; oder falls es sich der Bauträger doch noch anders überlegt, die Mängel eben entsprechend protokollieren und bis zur Beseitigung nicht bezahlen?
    Ja, ich sehe, ein Anwalt wäre sehr hilfreich. Aber bis morgen Nachmittag werde ich keinen finden der mir sofort helfen kann!
    Ich bin total verzweifelt!
  8. lieber keine Abnahme

    Hallo Cintia
    Meine nachbarliche Laienmeinung:
    Also, wenn ich dein erste Beitrag lese, dann denke ich, dass Du eigentlich schon erkannt hattest, dass eine Abnahme (Schlüsselübergabe) morgen, unter den aktuelle Bedingungen, eine sehr schlechte Idee ist.
    Die von mir erwähnte Kanzlei in Reutlingen heißt Kanzlei Koeble Donus Fuhrmann Locher & Kollegen. Ich kenne noch ein RA in Tübingen, der ist aber gerade in Urlaub. Oder vielleicht ein E-Mail an oder ein Anruf morgen früh bei RA Hägele (er schreibt manchmal hier im Forum). auch wenn er nicht in der Nähe ist, vielleicht doch wenigstens telefonisch Rat für morgen.

    Cintia, ich bin nur Laie, habe aber jede Menge Probleme mit eigen Hausbau gehabt und habe auch Fehler gemacht. Aufgrund meine Erfahrungen, bin ich der Meinung, wenn Du morgen eine Abnahme machst, besonders ohne rechtliche Rat vorher zu holen, das wird nicht gut gehen.
    Dein Bauträger wird wahrscheinlich versuchen, die schon festgestellte Mängel zu zerreden. Glaub mir! Der hat die Erfahrung, Du aber nicht. Er weiß wie das geht. Du brauchst Hilfe!
    Also, unter den aktuelle Bedingungen, würde ich NIE eine Abnahme machen. Besser ein paar Schwierigkeiten jetzt zu haben, als Ärger Jahre lang und noch höhere Kosten. (Und die Kosten können SEHR hoch werden!)
    Wo genau in Bondorf ist das?
    Gruß
    Amy

  9. Begleitung durch Anwalt zur Abnahme?

    Hallo,
    ich denke jetzt müssen wir das Forum wechseln, bevor wir hier privates austauschen  -  danke für deine Tipps, Amy.
    Meine email ist: CintiaGV@gmx.de
    Ganz herzlichen Dank auch an alle anderen im Forum.
    Ich werde mir einen Anwalt nehmen  -  auch wenn's wieder Kosten sind. Vielleicht kann ich das dann ja meinem Bauträger auf die Rechnung setzen.
    Noch eine letzte Frage: würde eigentlich ein Rechtsanwalt mitgehen zur Bau-Abnahme, oder ist das unüblich?
    Cintia
  10. BGB-Vertrag ...?!?

    bei einem BGBAbk. Vertrag ist eine Zahlung IMHO erst nach vollständiger, vertragsgemäßer und mangelfreier Erfüllung durch den Auftragnehmer erforderlich. Diese Bedingungen liegen mit an Sicherheit grezender Wahrscheinlichkeit nicht vor.
  11. Mit Rechtsanwalt zur Bauabnahme

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Cintia!
    Ja, Baurechtsanwälte gehen auch mit zur Bauabnahme, aber es kommt nicht sehr häufig vor, da die meisten Bauherren erst nach der Abnahme einen RA aufsuchen.
    Um die Kosten nicht ausufern zu lassen, solltest du dir vorher vom RA schriftlich geben lassen, was seine Teilnahme kosten wird. Du kannst auch eine Honorarvereinbarung auf Stundenhonorarbasis schließen. Versuche, einen moderaten Stundensatz auszuhandeln. Ja, du liest richtig: viele RAe lassen mit sich handeln.
    Ich selbst handhabe Bauabnahmen übrigens meistens so, dass ich das BVAbk. gemeinsam mit den Mandanten ein oder zwei Tage vorher besichtigte und ein Mängelprotokoll diktiere. Das ist besser, als das BV bei der Abnahme selbst erst das erste mal zu sehen. Dann kann diese Liste bei der Abnahme auch gleich durch Verweisung zum Bestandteil des Abnahmeprotolls gemacht werden und man muss nicht mit dem Bauunternehmer um jede einzelne Formulierung streiten.
    Stichwort Suche eines Baurechtsanwalts:
    Ist zurzeit nicht so einfach. Aber Besserung ist in Sicht:
    Seit Mai 2005 ist der "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)" eingeführt worden. Die meisten Baurechts-Anwälte absolvieren derzeit erst noch ihre hierfür notwendigen Fachanwaltslehrgänge und schreiben Klausuren. Du könntest aber auch bei deiner Landesrechtsanwaltskammer (

    Ralf

  12. heutiges Resultat der Hausübergabe

    ja, ich kann nicht schlafen  -  es ist 3:00 h nachts und ich dachte, ich teile meinen netten Ratgebern mal mit, was heute Nachmittag gelaufen ist:
    Wir sind mit dem SV des Bauträger durchgegangen, haben alles schön aufgeschrieben, auch strittige Mängel wie z.B. die zu niedere Raumhöhe von 2,27 m die mir der SV für in Ordnung erklären wollte, weil er meinte, es handelt sich hier um ein Dachgeschoss (was ich nicht glaube, da es 3,5 gerade Wände hat in jedem Zimmer).
    Tja und zum Schluss holte ich meine Banküberweisung heraus, wo ich den Carport von der vorletzten Rate abgezogen hatte  -  und so bekam ich KEINEN Schlüssel. Ich habe deshalb aber auch nicht die Abnahme unterschrieben.
    Tja  -  was sagt ihr dazu! Falls übrigens jemand Interesse hat an dem "werten" Namen des Bauträgers, werde ich ihn natürlich gerne "weiterempfehlen". Er baut nämlich gerade viele Häuser in Bondorf!
    Cintia
  13. auch eine Abnahme

    mit behaupteten Mängeln ist de facto eine Abnahme mit allen rechtlichen Folgen ...
    wichtig ist, das der Bauträger die Mängel bestätigt und Nachbesserung (bei Schaden) oder Erfüllung (bei noch gar nichts) zusichert.
    Am wichtigsten ist: RA fragen! Vertrag prüfen! eigenen SV mit der Überprüfung Sollzustand zu Istzustand einschalten! NICHT Zahlen!
  14. Abnahme verweigert?

    Hallo Cintia
    ich schließe mich mit Arnd an! Dringend RA!
    Cintia, es ist nun klar, dein Bauträger akzeptiert die vom privat Gutachter festgestellte Mängel nicht! Natürlich nicht! Dein Bauträger hat bestimmt die niedrige Raumhöhen so geplant! Und wenn er nun ein Mangel zugibt, das könnte für ihm teuer werden, weil die übrige RH bestimmt genau gleich sind! Solche "Tricks" hat auch mein Bauträger gemacht.
    Wenn ich die "rechtliche" Lage richtig verstehe, dann gilt das fehlende Carport auch als "Mangel" und theoretisch darfst Du allein wegen Carport 22.500 € einbehalten (also Carport kostet 7500.3 mal 7500 = 22500 als "berechtigte" Einbehalt!) @ die Experten: Stimmt das?
    Noch eine Frage an den Experten: Cintia hat nichts unterschrieben. Hat Cinita effektiv eine Abnahme verweigert? Oder ist der Termin als eine "Begehung" zu sehen?
    Cintia, nochmals, RA-Rat holen und zwar schnell! Auch "Formfehler" können teuer werden!
    Grüße
    Amy
  15. War das bereits eine Abnahme?

    Foto von Ralf Wortmann

    zu: Frau Am-072-Har, Beitrag vom 01.09.2005
    Kurze Antworten auf die Fragen:
    1.
    Wenn ich die "rechtliche" Lage richtig verstehe, dann gilt das fehlende Carport auch als "Mangel" und theoretisch darfst Du allein wegen Carport 22.500 € einbehalten (also Carport kostet 7500.3 mal 7500 = 22500 als "berechtigter" Einbehalt!)
    Stimmt das?
    Antwort: Ja, sofern sich aus dem Bauvertrag nichts anderes ergibt!
    2.
    Cintia hat nichts unterschrieben. Hat Cinita effektiv eine Abnahme verweigert? Oder ist der Termin als eine "Begehung" zu sehen?
    Antwort: Das war meines Erachtens noch keine Abnahme. Cintia hat nicht den geforderten Betrag bezahlt und der AN hat die Schlüssel nicht übergeben. Wer hier wem was verweigert hat müsste man sorgfältig analysieren, aber das Ergebnis bleibt jedenfalls das gleiche: keine Abnahmewirkung.
    Es kommt übrigens nicht darauf an, ob etwas unterschrieben wird, oder nicht. Eine Abnahme kann, sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Handeln erfolgen, z.B. dadurch, dass die Bauherren das BVAbk. einfach in Gebrauch nehmen. Das sollten Bauherren aber tunlichst unterlassen.
    Ralf

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