Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 4228: Grundstücksabweichung von 3%

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Grundstücksabweichung von 3% 13.12.05
Hallo,
ich möchte demnächst ein REH von einem BT kaufen.
Im Kaufvetrag steh drin:
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Die vorstehend angegebene Grundstücksgröße stellt keine Garantie oder Beschaffenheitsangabe dar. Eventuellen Abweichunen bis zu 3% stimmt der Käufer zu. Maßgebend ist das Ergebnis der amtlichen Vermessung aufgrund der Einzeichnung im Lageplan.
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3% -> das sind dann in meine Fall ca. 7m².
Ist so eine Klausel normal?
Seltsamerweise haben die anderen Hauskäufer, die bereits im 1.Bauabschnitt gekauft haben, so eine Klausel nicht drin. Ich vermute, daß der BT diese Klausel eingebaut hat, da die Häuser im neuen Bauabschnitt anders eingezeichnet sind als im B-Plan. Und zwar genau um 180° gedreht.
Name: Herr Yus-1227-Lül  

  1. Mal abgesehen 13.12.05
    von der Stellung der Häuser auf den Grundstücken:
    Oft ist es so, dass Grundstücke im Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht endgültig vermessen sind. In diesem Fall gibt es noch keine einzelnen Flurstücke mit exakt definierter Größe.
    Größenänderungsklauseln sind dann im Notarvertrag die Regel.
    Meist jedoch in dieser Form: " ....die endgültige Grundstücksgrösse ergibt sich aus der noch durchzuführenden Vermessung, Mehr-/Mindergrössen werden mit X €uro je/m² ausgeglichen.
    So wie Sie es schildern erfolgt bei Größenabweichungen bis 3% kein Wertausgleich.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Nein. kein Ausgleich 13.12.05
    Nein. Ein Wertausgleich steht im Vertrag nicht drin.
    Name: Herr Yus-1227-Lül  

  3. Kaufvertragsklausel zur abweichenden Grundstückgröße 15.12.05
    Hallo, Yus-1227-Lül !
    Solche Klauseln sind nicht üblich, aber sie kommen trotzdem hin und wieder in Kaufverträgen vor. Sie sind ungerecht, sofern keine gerechte Anpassung des Kaufpreises an die abweichende Grundstücksgröße stattfindet.
    Du solltest gegenüber dem Verkäufer und dem Notar darauf drängen, dass eine solche Kaufpreisanpassung in den Vertrag aufgenommen wird. Ein Recht hast du hierauf aber nicht, es ist alles Verhandlungssache.
    Nachteil: wenn das Grundstück größer ist, als ursprünglich vermutet, wird es mit einer Kaufpreisanpassungsklausel natürlich teurer.
    Viel Glück!
    Ralf
    Name: Ralf Wortmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.baurechtstipps.de
 

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