gewährleistung bei Neubau ohne Werkvertrag 20.10.06 Ich lese immer wieder, dass für eine Immobilie "im Erstbezug" der Verkäufer 5 J für auftretende Bauschäden haftet und diese Gewährleistung nur beim Verkauf einer "schon mal bewohnten" Immobilie ausgeschlossen werden kann. In meinem Fall wird nach meinen Vorgaben (Leistungskatalog) eine ETW neu ausgebaut, - in dem Haus wurde schon gewohnt, die Wohnung ist aber neu - und dann an mich verkauft, ich zahle erst nach kompletter Fertigstellung, laut Vertrag gibt es keine Gewährleistung Meine Fragen:
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