Suchefunktion BAU.DE Forum Neubau 4680: Wo wird die Abstandsfläche an der Traufseite gemessen?

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Wo wird die Abstandsfläche an der Traufseite gemessen? 12.01.07
Hallo Forum,
wo wird denn eigentlich die Abstandsfläche an der Traufe gemessen, wenn die nachträglich erhöhte Geländeoberkante im Gefälle verläuft. Der Neubau befindet sich in Bayern.
Name: Martin Guther  

  1. Abstandsfläche Art. 6 BayBO 12.01.07
    H = senkrechte Wandhöhe von OK Gelände bis Schnittpkt. der Wand mit OK der Dachhaut.
    M.f.G.
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  2. Wo wird bei einem Gefälle des Geländes die Traufhöhe gemessen? 12.01.07
    Hallo Herr Kaiser,
    danke für die schnelle Antwort. Jedoch ist die Frage wo den bei einem Gefälle des Geländes die Traufhöhe gemessen wird. Die Geländeoberkante wurde gegenüber dem Ürsprungszustand angehoben und läuft im Gefälle über eine Länge von 15,99 m.
    Name: Martin Guther   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. natürlich 12.01.07
    gemittelt.
    Bei Frgen nehmen Sie sich einen Fachmann --> bspw. Architekt
    M.f.G
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  4. ... 12.01.07
    hallo herr guther,
    nachlesen können sie die bestimmungen hier:
    http://www.feuertrutz.de/uploads/media/baye_lbo.pdf
    es gilt die natürliche geländeoberfläche und nicht die nachträglich aufgeschüttete - es sei denn, sie ist im bebauungsplan anders definiert und festgelegt. die höhe wird je wandseite gemittelt.
    schöne grüße
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  5. @ Herr Nielsen 13.01.07
    nicht aber in Bayern, vgl. Art. 6 BayBO!
    M.f.G.
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  6. @hr. kaiser 13.01.07
    und was soll ich da vergleichen, herr kaiser, bzw. auf welche höhe würden sie bezug nehmen??
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  7. fertiges gelände wird in der regel angesetzt 13.01.07
    grenzabstand wird nicht in jedem fall gemittelt (mittelwert der eckpunkte haus zu mittelwert der eckpunkte gelände), es kann auch einen bezug zur mittleren straßenhinterkante oder anderen fixhöhe für den grenzabstand geben, so dass alle hausecken unterschiedlich weit aus dem gelände ragen können und ein fiktives gelände, jedoch mit fixem höhenbezugspunkt, angenommen werden kann. dies sollte der architekt aber mit der baugenehmigungsbehörde klären können, wenn es im bebauungsplan nicht expilzit festgehalten ist.
    Name: Jentsch Isa   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bauplanung-jentsch.de

  8. "in der regel" 13.01.07
    isa, wird die natürliche geländeoberfläche angesetzt. alles andere wäre ja auch ziemlich unlogisch. dann gibt es noch den fall, in dem die geländeoberfläche im bebauungsplan festgelegt wurde. dann wird diese höhe als referenzhöhe genommen.
    schöne grüße
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  9. mit b-plan oder alte baulücke ... worum handelt es sich denn? 13.01.07
    "... wird die natürliche geländeoberfläche angesetzt..."
    nein ingo, nicht immer. daher auch mein rat zum architekten oder bauing zu gehen. bei baulücken, bei denen es oftmals keinen b-plan gibt, gibt es vielfältige regelungen.
    nach meiner erfahrung ist dann das fertige gelände der maßstab, somal ja die nachbargrundstücke auch schon einen geländeverlauf vorgeben, dieser aber NICHT der lücke entsprechen muß, weil z.b. die straße der maßstab für die nachbarn war. bei einem neubaugebiet für das ein b-plan grundlage ist, gibt es meist auch festlegungen zum höhenbezug. hier wird meist eine position auf der straße gewählt. bei hanghäusern gibt es zuweilen auch aussagen zu tal- und bergseitigen wandhöhen.
    Name: Jentsch Isa   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bauplanung-jentsch.de

  10. @isa 13.01.07
    es ist völlig egal, ob es eine baulücke oder sonstwas ist. die abstandsflächenregelung ist nachbarschützend, da kannst du machen was du willst.
    steht doch alles in art.6...
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  11. Kein B-Plan, Baulücke geschlossen 14.01.07
    Hallo Forum,
    ihre Antworten haben mir schon etwas geholfen. Hier handelt es sich um ein Anwesen, das erst jetzt bebaut wurde und für das kein B-Plan vorliegt. Deshalb kam auch meine Frage auf.
    Name: Martin Guther  
 

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